elzorro März 9, 2009 Hallo, ich bin bei der Comdirekt und habe bei diesjährigen ausl. Dividendzahlungen (z.B. Schweiz) festgestellt, dass mir m.E. fälschlicherweise der Freibetrag reduziert wurde obwohl die Quellensteuer einbehalten wurde. Im Ergebnis habe ich Quellensteuer gezahlt (die auf die Abgeltungssteuer -bis max. 25%- angerechnet würde und somit dieser gleichzusetzen ist) und dennoch haben Sie den Freibetrag um die Bruttodividende gekürzt. Lt. Comdirekt sei dies korrekt so, sie sehen zwar auch mein Problem, sagen aber es ginge nicht anders?!? Meines Erachtens dürfte der Freibetrag durch ausländischen Dividendenzahlungen mit Quellensteuer >=25% nicht angetastet werden, da hier immer die Quellesteuer als Abgeltungssteuer"ersatz" greift! Hat jemand eine Meinung dazu, ist es möglicherweise ein Comdirekt-Thema? Dank & Grüße ElZorro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 9, 2009 http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltun...llensteuer.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
elzorro März 9, 2009 Danke! Wenn das so abläuft wie in dem Link beschrieben (Fall 2 und Topfverrechnung) dann wäre ich happy . Bin mal auf den Quellensteuertopf gespannt und ob die CD das auch so durchführt - die Experten am Telefon wussten das offenbar nicht. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit März 9, 2009 Hm, Quellensteuer Schweiz sind 35%, anrechenbar aber soweit ich weiß nur 15%... D.h. man muß sich die 20% zuviel gezahlte Steuern zurückholen...??? In Frankreich haben wir 25% Quellensteuer, NULL sind anrechenbar! Hier mal wieder die Liste: Kann das jemand bestätigen, oder werden immer bis maximal 25% Quellensteuer berücksichtigt? Also zwei Beispiele: Schweiz: Bruttodividende 100 Euro 65 netto (abzüglich. 35% Quellensteuer) Dann nochmal 10% (SOLI + KI-steuer mal weggelassen) Abgeltungsteuer auf 100 Euro (da nur 15% angerechnet werden) =55 netto Fazit: 20 kann man sich in der Schweiz zurückholen? Beispiel Frankreich: 100 75 netto (25% Quellensteuer) Dann nochmal volle Abgeltungsteuer auf 100 da 0 angerechnet werden: Macht also am Ende 50 netto Fazit: 25 kann man sich umständlich in F wieder holen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 9, 2009 Lt. dieser Liste sind für Frankreich 15% anrechenbar. http://www.dsw-info.de/UEbersicht-ueber-al...e-Qu.697.0.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit März 9, 2009 Die Liste ist von 2007, also veraltet... Irgendwo habe ich mal gelesen das ausländische Quellensteuer immer bis maximal 25% auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden... D.h. man hätte eigentlich fast nur mit der Schweiz ein Problem... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit März 9, 2009 http://www.abgeltungsteuer-information.de/...g-quellensteuer Existiert eine Beschränkung bei der Anrechnung von ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge? Nein, die anrechenbare Quellensteuer ist in voller Höhe (Kappung 25%) mit inländischen und ausländischen Erträgen ohne Einschränkung verrechenbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 9, 2009 · bearbeitet März 9, 2009 von otto03 Edit: falsch Edit2: http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...verrechnung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag