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pedro80

Unterstützung bei der Steuererklärung 2008

Empfohlene Beiträge

pedro80

Hallo zusammen,

 

ich stehe vor der (für mich) großen Herausforderung meine Steuererklärung für 2008 zu machen.

Bisher habe ich das immer selber irgendwie hinbekommen, aber nun habe ich zum ersten Mal mit Wertpapieren gehandelt

und habe nun die Befürchtung das ich das alleine nicht hinbekomme. Bevor ich mir aber einen Steuerberater nehme,

wollte ich es doch erst mal mit eurer Hilfe versuchen ;)

 

Bevor ich loslege, wollte ich erstmal alle benötigten Dokumente zusammen bekommen.

Folgende Situation hat sich bei mir in 2008 ergeben:

 

### Frankfurter Fondsbank ###

Hier hatte ich 2008 einen Sparplan laufen, den ich aber am Ende 2008 mit Verlusten komplett aufgelöst habe,

da ich lieber in ETFs investieren wollte.

Einen Jahresdepotauszug habe ich erhalten, wo mir aber lediglich mitgeteilt wurde das mein Depotbestand auf 0 ist.

Die Bestätigung der Altverluste fehlt bisher!

 

### Ing Diba ###

Bei der Diba habe ich sowohl ETFs als auch ein paar einzelne Akien gekauft.

Am Ende von 2008 hab ich alle Einzel-Akien verkauft und die ETFs mit hohen Verlusten umgeschichtet.

Weiterhin sind noch Zinsen auf das Extra-Konto angefallen.

Bisher habe ich von der Diba nur einen Jahresdepotauszug erhalten, wo mein aktueller Depotbestand aufgeführt ist,

was aber für die Steuererklärung nicht relevant sein dürfte.

Außerdem habe ich noch eine Depot-Erträgnisaufstellung erhalten. Hier werden wohl alle Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt,

die ich jetzt an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eintragen muss?

Mehr Dokumente habe ich bisher nicht erhalten.

Was auch hier fehlt ist die Bestätigung der Verluste!

 

 

Also meiner Meinung nach fehlt mir bei beiden Banken die Bestätigung der Altverluste.

Muss ich diese gesondert anfordern, oder bekomme ich diese noch automatisch geschickt?

Ob mir noch weitere Dokumente fehlen könnt ihr wahrscheinlich besser beurteilen.

ich vermisse sonst nichts mehr, habe aber auch keine Ahnung ;)

 

Also wäre nett wenn mir einer helfen könnte der ebenfalls bei der Diba und/oder bei der Frankfurter Fondsbank ist.

 

Danke schon mal im Voraus

Pedro

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Sven82
Also meiner Meinung nach fehlt mir bei beiden Banken die Bestätigung der Altverluste.

so etwas gibt es nicht - zumindest nicht bis 2008; erst ab 2009 auf Antrag, wobei der Antrag bis Mitte Dezember gestellt sein muss.

 

Dir fehlen die Steuerbescheinigungen. Die bekommst du aber nur bzw. kannst du nur verlangen, wenn Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden. Du kannst aber die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG von den Banken anfordern.

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otto03
· bearbeitet von otto03
so etwas gibt es nicht - zumindest nicht bis 2008; erst ab 2009 auf Antrag, wobei der Antrag bis Mitte Dezember gestellt sein muss.

 

Dir fehlen die Steuerbescheinigungen. Die bekommst du aber nur bzw. kannst du nur verlangen, wenn Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden. Du kannst aber die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG von den Banken anfordern.

 

 

Verluste/-Gewinne innerhalb der alten Spekufrist werden bescheinigt.

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Sven82
Verluste/-Gewinne innerhalb der alten Spekufrist werden bescheinigt.
ja, es werden die Transaktionen bescheinigt. Es wird aber keine Wertung genommen, ob die Transaktionen innerhalb oder außerhalb der Spekulatiusfrist waren. Insofern wird da gar nichts bescheinigt. Es ist lediglich eine Auflistung der Verkäufe.

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otto03
ja, es werden die Transaktionen bescheinigt. Es wird aber keine Wertung genommen, ob die Transaktionen innerhalb oder außerhalb der Spekulatiusfrist waren. Insofern wird da gar nichts bescheinigt. Es ist lediglich eine Auflistung der Verkäufe.

 

Bei mir werden unter der Überschrift "für Anlage SO" ausdrücklich die Fälligkeiten/Verkäufe innerhalb Spekufrist bescheinigt, z.b. Maxblue, Citibank.

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vanity
· bearbeitet von vanity
ja, es werden die Transaktionen bescheinigt. Es wird aber keine Wertung genommen, ob die Transaktionen innerhalb oder außerhalb der Spekulatiusfrist waren. Insofern wird da gar nichts bescheinigt. Es ist lediglich eine Auflistung der Verkäufe.

Ich bekomme als Bestandteil der Jahresbescheinigung eine Aufstellung Private Veräußerungsgeschäfte (Anlage SO), die zwar unverbindlich, aber korrekt abgegrenzt ist. Scheint mir Bestandteil der Verpflichtung aus § 24c EStG zu sein.

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Sven82
Bei mir werden unter der Überschrift "für Anlage SO" ausdrücklich die Fälligkeiten/Verkäufe innerhalb Spekufrist bescheinigt, z.b. Maxblue, Citibank.

bei mir nicht, Frankfurter Fondsbank. :huh:

 

In der Steuerbescheinigung steht gar nichts. In der 24c Bescheinigung sind jedoch Anschaffungsdatum und Veräußerungsdatum ersichtlich. Die Transferleistung zu schauen, ob das Jahr schon um war oder nicht bleibt also bestehen.

 

macht bei meinen 2 Fondstransaktionen im Jahr aber auch keine Mehrarbeit.

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pedro80

Danke schon mal für die vielen Antworten ...

 

... aber leider bin ich jetzt nicht viel schlauer als vorher ;(

 

Hier noch mal kurz aufgeführt welche Dokumente ich bisher erhalten habe:

 

1) Diba

- Jahresdepotauszug

- Erträgnisaufstellung

 

2) Frankfurter Fondsbank

Jahresdepotauszug

 

Ihr hattet erwähnt das ich noch die Jahresbescheinigung benötige. Was genau steht denn da drin und wie fordere ich die an?

Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen, der ebenfalls bei einer dieser Banken sein Depot hat?

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insanetrader

Hier steht alles:

 

DiBa Bescheinigungen

 

Offensichtlich kommt die von Dir noch benötigte Bescheinigung über die Depotumsätze als letztes; und zwar bis Mitte April direkt in die PostBox (bei Onlinebanking).

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pedro80

@insanetrader: Danke für den Link!

 

Dort ist die Rede von 3 Belegen:

 

1) Jahressteuerbescheinigung

2) Jahresbescheinigung

3) Erträgnisaufstellung

 

Die Erträgnisaufstellung habe ich erhalten, was genau steht denn in den anderen drin? Auch eine Bescheinung der Verluste für die Steuererklärung?

Oder muss dies gesondert angefordert angefordert werden?

 

Wer ist schon länger bei der DIBA und kann dazu Auskunft geben?

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etherial
Die Erträgnisaufstellung habe ich erhalten, was genau steht denn in den anderen drin? Auch eine Bescheinung der Verluste für die Steuererklärung?

 

Die Jahressteuererklärung musst du nur abgeben, die Jahresbescheinigung hilft dir beim Eintragen deiner Steuererklärung.

 

Die Verluste werden dir von manchen Banken bescheinigt, von manchen nicht. Wenn ein Titel Teil eines Depotübertrags war, wird der Verlust in der Spekulationsfrist logischerweise nicht von der Bank bestätigt, da die ja gar nicht wissen kann wie lange du das Papier schon hältst.

 

Oder muss dies gesondert angefordert angefordert werden?

 

Wenn sie dir nicht freiwillig was schicken, dann werden sie das wohl auch auf anfrage nicht unentgeltlich tun. An deiner Stelle würde ich mich einfach darum kümmern die Kauf/Verkaufsbelege zu bekommen. Transaktionskosten zählen als zusätzlicher Verlust.

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pedro80
die Jahresbescheinigung hilft dir beim Eintragen deiner Steuererklärung

 

Welche Informationen sind denn in der Jahresbescheinigung aufgeführt?

Worin liegt der Unterschied zu der Erträgnisaufstellung und Jahressteuerbescheinigung?

 

Die Verluste werden dir von manchen Banken bescheinigt, von manchen nicht.

 

Wer kann konkret sagen wie das bei der Ing Diba und beim Fondssupermarkt aussieht?

 

Wenn ein Titel Teil eines Depotübertrags war, wird der Verlust in der Spekulationsfrist logischerweise nicht von der Bank bestätigt, da die ja gar nicht wissen kann wie lange du das Papier schon hältst.

 

Ne, war kein Depotübertrag dabei. Kauf und Verkauf bei der selben Bank. Also müsste sie mir das ausweisen können.

 

An deiner Stelle würde ich mich einfach darum kümmern die Kauf/Verkaufsbelege zu bekommen

 

Die Kauf/Verkaufsbelege habe ich nach jeder Transaktion erhalten. Reicht das als Nachweis für das Finanzamt aus?

Muss ich überhaupt Belege mitschicken?

 

 

Sorry, das ich immer dieselben dummen Fragen stelle, aber ich raffe das irgendwie nicht :(

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Welche Informationen sind denn in der Jahresbescheinigung aufgeführt?
alles was in die Steuererklärung einzutragen ist, sofern es der Bank zum Zeitpunkt der Ausstellung bekannt war.

 

Worin liegt der Unterschied zu der Erträgnisaufstellung und Jahressteuerbescheinigung?
Erträgnisaufstellung kostet Geld und evtl. enthält sie genaue Angaben zu den einzelnen Transaktionen, so dass die steuerlichen Angaben der Jahresbescheinigung nachvollzogen werden können. Das sollte man aber auch anhand der Kaufabrechnungen bzw. Ausschüttungs-/Thesaurierungsmitteilungen können. Die Jahressteuerbescheinigung ist nicht die Jahresbescheinigung (Ausfüllhilfe) und dient der Anrechnung der Steuerabzugsbeträge. Hier wird die Höhe der von der Bank einbehaltenen Steuern bescheinigt. Sie muss dem Finanzamt vorgelegt werden.

 

Wer kann konkret sagen wie das bei der Ing Diba und beim Fondssupermarkt aussieht?

jede Bank wird dir eine Liste mit den Transaktionen erstellen. Die sehen bei jeder Bank vom Prinzip gleich aus, da sie auf einem amtlichen Vordruck basieren.

Die Banken schreiben nur nicht bei, ob der Vorgang steuerlich relevant ist (weil innerhalb der Spekulationsfrist) oder nicht. Das musst du selbst nachschauen.

 

Also müsste sie mir das ausweisen können.

ja, dürfte ausgewiesen werden.

 

Die Kauf/Verkaufsbelege habe ich nach jeder Transaktion erhalten. Reicht das als Nachweis für das Finanzamt aus?
ja

 

Muss ich überhaupt Belege mitschicken?
außer den Steuerbescheinigungen nichts, denn ohne diese erfolgt keine Anrechnung der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge.

 

Hier mal die Musterbelege der FFB:

http://www.google.de/url?sa=t&source=w...J0aKBtaAy5-bUtw

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west263

Ich wollte keinen neuen aufmachen und nehm mal den hier,passt ja rein.Will in diesem Jahr mal die Erklärung selber machen,es ist aber noch einiges unklar.

 

Ich habe Ende letzten Jahres,innerhalb der Speku.frist zwei Fonds,mit Verlust,verkauft.Diese habe Ich jetzt in mein Steuerprog.(Steuertaxi) eingetragen.Jetzt sagt es mir

"Der im Jahr 2008 gesondert festzustellend Verlust in Höhe von 1724 kann verrechnet werden mit Gewinnen aus 2007 oder mit zukünftigen Gewinnen"

Mit den zukünftigen Gewinnen ist ja klar(bis 2013),aber aus 2007? Als ehrlicher Steuersünder habe Ich meinen Gewinn von ca.1000 mit Optionsscheinen in 2007 in meiner Steuererklärung angegeben.

 

Wenn überhaupt und wie kann Ich das verrechnen,Ich dachte eigentlich rückwirkend geht gar nicht?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

ich hab' mich mit Optionsscheinen noch nie auseinander gesetzt. Es dürften ja Kursgewinne gewesen sein. In dem Fall kann ein Verlustrücktrag durchgeführt werden - ggfs. mit Begrenzung auf nur einen Teil in das Vorjahr, da evtl. Verlustpotential verloren gehen könnte. Einfach mal mit Elster 07/08 durchrechnen und schauen was günstiger ist. Der Rücktrag in der Steuererklärung 08 mit Begrenzung erfolgt in Elster 08/09 über die Zeile 61 Anlage SO.

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Otscho

Ich habe auch eine Frage zur Behandlung von Veräußerungsverlusten:

Im letzten Jahr habe ich beim Umschichten meines Depots einige Verluste realisiert und auch eine entsprechende Aufstellung von der Bank bekommen (für Anlage SO).

 

Da ich aber im letzten Jahr keinerlei Gewinne realisiert habe, kann ich die Verluste nicht verrechnen. Muss ich diese trotzdem eintragen, wenn ich in späteren Jahren eine solche Verrechnung vornehmen möchte? (Geht meines Wissens nach bis 2013)

Oder reicht es, wenn ich diese Verluste zu dem Zeitpunkt eintrage, wo ich sie auch verrechnen möchte, also z.B. erst in der Steuererklärung für 2011?

 

Danke und viele Grüße,

Stefan

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otto03
Ich habe auch eine Frage zur Behandlung von Veräußerungsverlusten:

Im letzten Jahr habe ich beim Umschichten meines Depots einige Verluste realisiert und auch eine entsprechende Aufstellung von der Bank bekommen (für Anlage SO).

 

Da ich aber im letzten Jahr keinerlei Gewinne realisiert habe, kann ich die Verluste nicht verrechnen. Muss ich diese trotzdem eintragen, wenn ich in späteren Jahren eine solche Verrechnung vornehmen möchte? (Geht meines Wissens nach bis 2013)

Oder reicht es, wenn ich diese Verluste zu dem Zeitpunkt eintrage, wo ich sie auch verrechnen möchte, also z.B. erst in der Steuererklärung für 2011?

 

Danke und viele Grüße,

Stefan

 

Als Verluste gelten nur per Steuerbescheid dokumentierte Verluste.

 

Also Anlage SO für 2008 ausfüllen.

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Otscho

Alles klar. :thumbsup:

 

Erfolgt eine Verrechnung später dann automatisch, weil das Finanzamt die alten Verluste "speichert", oder muss man dann nochmal extra in der Steuererklärung darauf hinweißen?

Finde in Elster auf die Schnelle eigentlich keine Position, die hierfür herhalten könnte.

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spunti

Ich muss leider mal eine dumme Frage stellen zur Anlage SO:

 

Ich hab mehrere Spekulationsverluste aus Aktienverkäufen (HEV) und und Zertifikaten und ich weiß nicht, ob ich wirklich pro einzelner Transaktion eine Anlage SO ausfüllen muss. Mein Menschenverstand sagt mir, dass ich vielleicht einfach alles addieren kann und die Anlage SO nur ein mal ausfülle, aber dagegen spricht, dass man Kauf- und Verkaufsdatum eintragen soll und die sind ja für jede Transaktion unterschiedlich.

 

danke und grüße

spunti

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Kezboard

Hallo spunti,

 

ich habe bei meiner 2007er-Erklärung die einzelnen Positionen nach "dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend" und "nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend" getrennt und in die Anlage SO die Summenpositionen eingetragen. Als Datum habe ich vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 eingetragen. Diesen Umstand habe ich im beigefügten Anschreiben erwähnt und eine Auflistung der einzelnen Positionen, die dann die Summe ergeben, als Anlage beigefügt. Dazu dann die Kopien der Bescheinigungen der jeweiligen Depotbanken.

 

Wurde anstandslos vom Finanzamt übernommen.

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Sven82

so hätte ich es auch gemacht.

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