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t-aaaa

Riester Rente für Eheleute/ Rentner

Empfohlene Beiträge

t-aaaa

Hallo,

 

folgendes Beispiel:

 

Familie, drei Kinder.

 

Ehemann ist angestellt, ca. 50.000/ Jahr

 

Ehefrau, erwerbsunfähig, Rente, ca. 18.000/ Jahr

 

Sie werden steuerlich gemeinsam veranlagt.

 

Durch Ertragsaanteil an der Rente, Freibeträge, etc. beträgt das zu versteuernde Einkommen ca. 53.000 / Jahr

 

Ehemann macht Riesetrsparen, bekommt dazu die Zuschüße für die drei Kinder.

 

Ehefrau macht nichts....

 

Sollte die Ehefrau Riestersparen machen und die drei Kinder beenfalls in ihren Vertrag mit einbinden,

wie hoch wäre ihr erforderlicher Jahresbeitrag?

 

Ist der durch die gemeinsame Veranlagung genauso hoch wie beim Ehemann oder orientiert sich das an der Höhe ihrer Rente?

 

Danke.

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el galleta
Ehemann macht Riesetrsparen, bekommt dazu die Zuschüße für die drei Kinder.

Ehefrau macht nichts....

Sollte die Ehefrau Riestersparen machen und die drei Kinder beenfalls in ihren Vertrag mit einbinden,...?

Geht nicht.

 

saludos,

el galleta

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jpjg

Was Sinn machen könnte, wäre dass die Ehefrau auch einen Ristervertrag macht. Auch wenn sie nicht arbeitet, ist sie über den Ehemann mittelbar zulagenberechtigt. Ihr Vertrag wäre ausschlieslich aus ihren Zulagen gespeist. Was die Kinder angeht, so können deren Zulagen nur auf einen der Elternteile ausgezahlt werden. Welcher das ist, muss man selbst entscheiden. Per default gehen sie an die Mutter, wenn sie einen Risterplan hat.

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kaik
Was Sinn machen könnte, wäre dass die Ehefrau auch einen Ristervertrag macht. Auch wenn sie nicht arbeitet, ist sie über den Ehemann mittelbar zulagenberechtigt. Ihr Vertrag wäre ausschlieslich aus ihren Zulagen gespeist. Was die Kinder angeht, so können deren Zulagen nur auf einen der Elternteile ausgezahlt werden. Welcher das ist, muss man selbst entscheiden. Per default gehen sie an die Mutter, wenn sie einen Risterplan hat.

 

Ich schließe mich jpjg an.

 

Der Ehemann sollte auf die Kinderzulagen verzichten und volle 1946 (=2100-154) in seinen Riestervertrag einzahlen.

 

Die Ehefrau hingegen sollte einen reinen Zulagenvertrag mit allen Kinderzulagen abschließen, d.h. 0 Eigenbeitrag und 154+3*185= 709 an Zulagen.

 

Zuvor sollte natürlich überprüft werden, dass beides gute Riesterverträge sind. Aber dazu gibt das Forum ja genügend her.

 

Da das Finanzamt auch bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung beide Ehegatten bei der RR getrennt behandelt, wird es bei Beantragung der Günstigerprüfung

feststellen, dass der Ehemann mit dem SA-Abzug günstiger fährt, während die Ehefrau mit den Zulagen günstiger fährt.

Es wird also bei einem angenommenen konst. Steuersatz von 30% insgesamt 2100* 30% -154 = 476 überweisen bzw. von der Steuerschuld abziehen.

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t-aaaa

Die Überlegung ging auch dahin, das habe ich nicht richtig angegeben, dass der Ehemann auf seine Kinderzulagen verzichtet, und diese der Ehefrau für den Vertrag überlässt.

 

Der Ehemann müsste dann für seinen Vertrag 154 montal. erhalten und letztednlich diee feehlende Summe bis zu den 4 % selbst aufbringen. Wenn das so stimmt.

 

Aber, was haben die Eheleute von dem Wechsel?

 

Die Kasse wird später insgesamt nicht voller dadurch. Es ist doch egal wwer einen Vertrag hat und die Zulageen für sich und die Kinder erhält.

Oder sehe ich das falsch?

 

Oder gibt es gar steuerliche Vorteile?

 

Grundsätzlich soll ein Riestervertrag in der Familie, aufgrund der vielen Zulagen, abgeschlossen sein.

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kaik
· bearbeitet von kaik
Der Ehemann müsste dann für seinen Vertrag 154 € montal. erhalten und letztednlich diee feehlende Summe bis zu den 4 % selbst aufbringen. Wenn das so stimmt.

Die Zulage wird jährlich gezahlt (154 pro Jahr, nicht pro Monat), so wie auch alle anderen Angaben in meinem vorigen Beitrag sich auf Jahresbeiträge beziehen. Entsprechende Kenntnisse habe ich vorrausgesetzt.

 

Aber, was haben die Eheleute von dem Wechsel?

Die Kasse wird später insgesamt nicht voller dadurch. Es ist doch egal wwer einen Vertrag hat und die Zulageen für sich und die Kinder erhält.

Oder sehe ich das falsch?

Oder gibt es gar steuerliche Vorteile?

 

OK, ich rechne es mal vor:

Damit wir vergleichen können, gehen wir von 2100 € Beitrag (=Eigenbeitrag + Zulagen) für den Mann aus, und von einem reinen Zulagenvertrag (=0 € Eigenbeitrag) für die Frau:

(Ang. StSatz: konstant 30%)

EDIT: Annahme: Die Frau ist als Empfängerin von Erwerbsunfähigkeitsrente unmittelbar zulagenberechtigt und schließt keinen "reinen Zulagenvertrag" ab. Da sie über kein SV-Einkommen verfügt, muss sie nur den Sockelbeitrag von 60 € zahlen (Annahme!)

Vor dem EDIT habe ich mit 0 € Eigenbeitrag der Ehefrau gerechnet.

 

1. Variante: Kinderzulagen (3*185 €) gehen an den Mann.

Eigenbeitrag Mann: 2100 - 709 = 1391 €

Mögl. Sonderausgabenabzug Mann: 2100 * 30% = 630.

Günstigerprüfung ergibt: 630 < 709 € ==> keine Steuerstattung, da Zulagen günstiger.

Mindestbeitrag Frau: 18000

Eigenbeitrag Frau: 60 €, Zulagen 154 €

 

Insgesamt: 1451 € eigene Beiträge und 863 € vom Staat, zusammen 2304 €.

 

 

2. Variante: Kinderzulagen (3*185 €) gehen an die Frau:

Eigenbeitrag Mann: 2100 - 154 = 1946 €.

Mögl. Sonderausgabenabzug Mann: 2100 * 30% = 630.

Günstigerprüfung ergibt: 630 > 154 € ==> Sonderausgabenabzug günstiger, Steuererstattung von 630-154 = 476 €.

Als Vereinfachung kann man annehmen, dass die Steuerstattung den Eigenbeitrag mindert. In Wirklichkeit ist da ca. 1 Jahr dazwischen.

Also sinkt der eigentliche Eigenbeitrag des Mannes auf 1946 - 476 = 1480 €.

Eigenbeitrag Frau: 60 €, Zulagen 709 €.

 

Insgesamt: 1540 € eigene Beiträge und 863 € vom Staat. In beide Verträge wird zusammen 2100 € + 769 € = 2869 € eingezahlt.

 

Das bedeutet: Bei Variante 2 wird für einen um 89 € höheren Beitrag 555 € mehr in die Verträge eingezahlt. Zwar muss die aus den 555 € resultierende Rente später versteuert werden, der Vorteil von Variante 2 ist aber immer noch deutlich. Auch unsere Annahme "Steuererstattung wird sofort fällig" sollte den realen Vorteil nur im unteren zweistelligen €-Bereich beeinflussen.

 

Noch etwas: Beträgt der SV-pflichtige Verdienst genau 50000 €, dann ist der Mindestbeitrag des Ehemanns für die volle Zulage 2000 € (die 2100 € gelten erst ab 52500 SV-pfl. EK.), also sind in Variante 1 nur 1291 Eigenbeitrag zu leisten.

Somit ist die Variante 2 ingesamt 189 € teurer, demgegenüber stehen aber 655 € mehr Einzahlung in beide Verträge.

 

Und noch eine Kleinigkeit: Warum habe ich die Steuererstattung nicht wie die Zulage behandelt, sondern vom Eigenbeitrag abgezogen?

Ganz einfach: Im Gegensatz zur Zulage ist die Steuerstattung später nicht nochmal zu versteuern. Sie muss also unterschiedlich behandelt werden.

 

Grundsätzlich soll ein Riestervertrag in der Familie, aufgrund der vielen Zulagen, abgeschlossen sein.

 

Das ist aber nicht möglich. Die Grundzulage kann nicht auf den Ehegatten übertragen werden, nur die Kinderzulage.

Für alle Zulagen sind in jedem Fall zwei Verträge erforderlich. Oftmals kann man aber beide vom gleichen Anbieter verwalten lassen, was Kosten spart.

Oder es ist für einen reinen Zulagenvertrag sogar Vorraussetzung. Genaueres kann ich dazu nicht sagen, da ich dies selbst noch nicht gemacht habe.

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billy-the-kid

Hi T-aaa,

 

für sowas gibt es die sogenannten "Zulagenrechner" online bei verschiedenen Anbietern.

Aber Vorsicht, altes IT-Prinzip: Junk in, junk out.

 

Vielleicht solltest du einfach mal rechnen und dann input und output hier einstellen.

 

Grüße, billy-the-kid

 

(vermuteter Output: Prämie Mann = 4%*50.000 minus 5 Zulagen, Prämie Frau = "null")

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D-Mark

Hallo,

 

für nichtverdienende Ehepartner gibt es die Mögl. der sog. "Huckepackverträge". Dabei muß der betreffende Partner selbst nichts einzahlen, aber bekommt wegen seiner Erziehungsleistung etc. pp die volle Zulage, sofern die Einzahlungen des anderen Partners stimmen. Die Kinderzulagen sind, wie beschrieben, mobil. -> Einfach Anbieter kontaktieren!

Abgesehen davon: Riestersparverträge sollten sich nicht immer nur an den 4% orientieren. Sondern jeder Teilnehmer muß sich letztlich auch klarmachen, was er/sie später einmal davon haben will...

Die Verträge versch. Anbeiter sind überzahlbar und wenn es stimmt, was so kolportiert wird, planen weitere Anbeiter diese Option bei sich zu bringen. Die steuerliche Behandlung von Riester läßt diese Vorgehenesweise eben attraktiv erscheinen.

Dabei muß man auf die Gewinne von Einzahlsummen zw. 2100,- und 5000,-/p.a. nämlich nur halben persönlichen Steuersatz blechen + diese ganzen Überzahlungsgewinne sind zu 100% einmalentnehmbar (während das beim Grunstock auf 30% limitiert ist). ;)

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t-aaaa

Zitat Kaik "Die Zulage wird jährlich gezahlt (154 pro Jahr, nicht pro Monat), so wie auch alle anderen Angaben in meinem vorigen Beitrag sich auf Jahresbeiträge beziehen. Entsprechende Kenntnisse habe ich vorrausgesetzt."

 

Ist mir natürlich bekannt, war falsch ausgedrückt.

 

Erst einmal vielen Dank für die umfangreiche Darstellung.

 

Wenn ich das richtig verstanden habee, muss bei gemeinsamer Veranlagung nur eine Person die 4 % vom zu versteuernden Einkommen zahlen (um die volle Förderung zu erhalten).

 

In Beispiel 2 also nur der Ehemaann, die Ehefrau bekommt die ZUlageen für die Kinder plus ihre eigene und muss selbst nichts in den Vertrag einzahlen. Stimmt das so?

 

Danke.

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Fleisch

die frau muss soweit ich weiß einen sockelbeitrag zahlen, der glaube bei 60 pro jahr liegt.

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jpjg
die frau muss soweit ich weiß einen sockelbeitrag zahlen, der glaube bei 60 pro jahr liegt.

Das müsste sie zahlen, wenn sie selbst zulagenberechtigt wäre. Das ist sie aber nicht. Sie ist über den Mann Zulagenberechtigt. Damit wird ihr Vertrag ausschliesslich aus den Zulagen gespeist werden.

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D-Mark

Genau,

 

Huckepackvertrag!

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kaik
Das müsste sie zahlen, wenn sie selbst zulagenberechtigt wäre. Das ist sie aber nicht. Sie ist über den Mann Zulagenberechtigt. Damit wird ihr Vertrag ausschliesslich aus den Zulagen gespeist werden.

 

Hm, ich glaube als Empfängerin von Erwerbsunfähigkeitsrente ist sie unmittelbar zulagenberechtigt.

Die Frage ist, ob sie dennoch einen reinen Zulagenvertrag abschließen kann.

 

Ich werde meinen Ursprungsbeitrag dahingehend ändern, dass die Ehefrau den Sockelbeitrag von 60 zahlt.

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Granini
Hm, ich glaube als Empfängerin von Erwerbsunfähigkeitsrente ist sie unmittelbar zulagenberechtigt.

Ich glaube, hier wird zwischen voller und halber Erwerbsminderung unterschieden.

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jpjg
Hm, ich glaube als Empfängerin von Erwerbsunfähigkeitsrente ist sie unmittelbar zulagenberechtigt.

Die Frage ist, ob sie dennoch einen reinen Zulagenvertrag abschließen kann.

 

Ich werde meinen Ursprungsbeitrag dahingehend ändern, dass die Ehefrau den Sockelbeitrag von 60 zahlt.

Der entscheidende Abschnitt aus dem Zulagenantrag ist:

5. Sie sind in der Regel unmittelbar zulagenberechtigt, wenn Sie - zumindest zeitweise - unbeschränkt einkommenspflichtig sind und Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Zu diesen Pflichtversicherten gehören

- Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgeber,

- Selbständige (z.B. Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Selbständige mit einem Auftraggeber) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (dies hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mitgeteilt),

- Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (sog. Kindererziehungszeiten; diese sollten zeitnah nach Ablauf der 36 Kalendermonate beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden),

- Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (sog. Pflegepersonen),

- Wehr- und Zivildienstleistende,

- Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z.B. Kranken-, Arbeitslosengeld) oder Arbeitslosengeld II,

- Vorruhestandsgeldbezieher,

- geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben (der Verzicht führt dazu, dass der

- pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung durch eigene Beitragsleistung auf den vollen Satz aufgestockt wird),

- ab 01.01.2003 Personen für die Dauer des Bezugs eines Zuschusses nach § 421l des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

Demnach muss sie die 60 Zahlen, wenn sie aus ihrer Rente Beiträge zu Rentenversicherung zahlt. Tut sie das? Ich hab' angenommen, nein. Aber ich kann mich irren.

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kaik
· bearbeitet von kaik
Der entscheidende Abschnitt aus dem Zulagenantrag ist:

 

Demnach muss sie die 60€ Zahlen, wenn sie aus ihrer Rente Beiträge zu Rentenversicherung zahlt. Tut sie das? Ich hab' angenommen, nein. Aber ich kann mich irren.

 

Quelle

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Fleisch

@ kaik: klar, links kannst du mit einem klick auf den button neben den smileys über dem fenster indem du beiträge schreibst erstellen.

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jpjg

Danke. Man lernt nie aus.

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t-aaaa
Demnach muss sie die 60 Zahlen, wenn sie aus ihrer Rente Beiträge zu Rentenversicherung zahlt. Tut sie das? Ich hab' angenommen, nein. Aber ich kann mich irren.

 

Nein, sie zahlt nur KV Beiträge, und natürlich muss sie einen Teil der Rente versteuern.

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o0Pascal0o

Kann eine Witwe, welche eine Rente von ihrem verstorbenem Mann erhält - aber ihr eigenes Rentenalter erst in ein paar Jahren erreicht und nicht arbeitet und Nihchtveranlagt ist, überhaupt einen Riestervertrag für sich abschliessen?

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