Amrasz März 7, 2009 Hi, ich habe ein Depot bei meiner Hausbank und möchte damit zu einer Direktbank wechseln, um mir die Depotgebühren zu sparen. Beim Ausfüllen des Antrags kommt die Frage, ob ich auch die Verrechnungssalden übertragen möchte. Leider habe ich keine Ahnung, was ein Verrechnungssaldo ist und googlen macht mich auch nicht wirklich schlauer. Kann mir das jemand erklären? Vielen Dank im voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerRichterII März 7, 2009 Hi,ich habe ein Depot bei meiner Hausbank und möchte damit zu einer Direktbank wechseln, um mir die Depotgebühren zu sparen. Beim Ausfüllen des Antrags kommt die Frage, ob ich auch die Verrechnungssalden übertragen möchte. Leider habe ich keine Ahnung, was ein Verrechnungssaldo ist und googlen macht mich auch nicht wirklich schlauer. Kann mir das jemand erklären? Vielen Dank im voraus. Es wird sich um die steuerlich relevanten "Guthaben" bzw. "Verluste" in Deinem Depot handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Amrasz März 7, 2009 Ist damit auch das Kaufdatum gemeint? Weil die zum größten Teil vor 09 gekauft wurden und das wär dann ja schon in Sachen Abegeltungssteuer interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerRichterII März 8, 2009 Ist damit auch das Kaufdatum gemeint? Weil die zum größten Teil vor 09 gekauft wurden und das wär dann ja schon in Sachen Abegeltungssteuer interessant. Nein. Es geht nur um die steuerlich entstandenen Gewinn- bzw. Verlustvortragssalden. Aus einem Kauf von Wertpapieren entstehen weder Gewinne noch Verluste. Wenn Du Papiere vor dem 01.01.2009 gekauft hast, so unterliegen diese den "alten Regelungen". Praktisches Beispiel: Du hast am 30.12.2008 100 Stück zu 40,00 EUR gekauft 1. immer noch im Depot (und nicht weiter aufgestockt etc.) => keine Auswirkung 2. Verkauf am 05.03.2009 zu 30,00 EUR => Verlust von 1.000,00 => negativer Verrechnungssaldo, der mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden kann 3. Verkauf am 05.03.2009 zu 50,00 => Gewinn von 1.000,00, davon führt die Bank 250,00 EUR ans FA ab...unbesehen davon hast Du einen positiven Verrechnungssaldo von 1.000,00 durch zukünftige Verluste verzehrt werden darf da wird's aber hunderte von Einzelfällen usw. geben, die hier schon sehr detailliert beschrieben wurden (such' mal unter "Abgeltungssteuer", "Altverluste", etc) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag