BoersenHans März 4, 2009 Hallo, ich habe vor ein paar Jahren amerikanische Optionsscheine geschenkt bekommen. Diese liegen in einem Depot bei einem amerikansichen Broker. Diese Optionsscheine habe ich dann verkauft ohne zu wissen, dass ich ein Formular ausfüllen kann, was mir bescheinigt, dass ich kein Bürger der USA bin und ich somit nicht die Steuern auf Kapitalerträge zahlen muss (in den USA). Nun wurde mein Gewinn in den USA besteuert und dann nochmal hier in Deutschland, wodurch kaum etwas übrig geblieben ist vom Gewinn. Weiß hier jemand, ob man sich die gezahlten Steuern in den USA wieder zurück holen kann? Und wenn ja, wie? Danke im Voraus. BoersenHans Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 4, 2009 Für ausländische Steuern auf Kapitalerträge ist das "Steuerliche Info Center" die erste Anlaufstelle. http://www.steuerliches-info-center.de/de/...uelle/index.php In dem Fall wird dann auf diese US-Seite verwiesen und ab dann hörts bei mir auf http://www.irs.ustreas.gov/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk März 4, 2009 · bearbeitet März 4, 2009 von klausk Für ausländische Steuern auf Kapitalerträge ist das "Steuerliche Info Center" die erste Anlaufstelle.http://www.steuerliches-info-center.de/de/...uelle/index.php In dem Fall wird dann auf diese US-Seite verwiesen und ab dann hörts bei mir auf http://www.irs.ustreas.gov/ Auf welcher Grundlage wurden die US-Steuern gezahlt? -- Ich vermute mal, du hast keinen Income Tax Return (Form 1040) eingeschickt, den könntest du nämlich innerhalb von drei Jahren durch ein "1040X" abändern. Ich vermute weiter, dass du keine Social Security Number hast. Ich vermute weiter, dass die Steuern in der Form von "Backup Withholding" (30%) einbehalten wurden. Hast du in Deutschland wenigstens die in USA bereits gezahlte Steuer anrechnen können? Umgekehrt gehts jedenfalls, und was die Vermeidung von Doppelbesteuerung angeht, sind die Vorschriften in aller Regel reziprok. Nur ein Hinweis, dass du kein US-Staatsbürger bist und auch nicht in den USA lebst, reicht nicht aus, um dich von US-Steuern zu befreien. Dazu wäre das Formular W-8BEN nötig gewesen. Das hätte eine Mitteilung an dein deutsches Finanzamt ausgelöst, aber dir die US-Steuern erspart. Ich weiss nicht, ob du das nachträglich noch machen kannst. Wenn du es aber versuchen willst, lade dir von der IRS-Website die Formulare Inst W-8, Form W-8BEN und Inst W-8BEN runter. Für ein 1040X hol dir Inst 1040-X und Form 1040-X. Du kannst natürlich auch einen schönen Brief an Barack Obama schreiben (1600 Pennsylvania Ave NW, Washington, DC 20500) und ihm das Geld schenken, damit wenigstens ein Teil der Kosten des Irakkriegs gedeckt werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BoersenHans März 5, 2009 @Sven82: Danke für die Links. @klausk Auf welcher Grundlage wurden die US-Steuern gezahlt? -- Ich vermute mal, du hast keinen Income Tax Return (Form 1040) eingeschickt, den könntest du nämlich innerhalb von drei Jahren durch ein "1040X" abändern. Also die Grundlage der Steuerzahlungen ist das Fehlen des W-8BEN Formulars, wie du schon festgestellt hast. Ich habe vor ein paar Wochen Informationen über den Income Tax Return bekommen, jedoch sehe ich da nicht so richtig durch. Ich vermute weiter, dass du keine Social Security Number hast. Richtig, ich habe keine Social Security Number. Ich vermute weiter, dass die Steuern in der Form von "Backup Withholding" (30%) einbehalten wurden. Hast du in Deutschland wenigstens die in USA bereits gezahlte Steuer anrechnen können? Umgekehrt gehts jedenfalls, und was die Vermeidung von Doppelbesteuerung angeht, sind die Vorschriften in aller Regel reziprok. Ja, genau diese 30% wurden einbehalten. Der restliche Betrag wurde an mein Unternehmen hier in Deutschland überwiesen und dieses hat mir den Betrag abzüglich der Einkommenssteuer ausgezahlt. Nur ein Hinweis, dass du kein US-Staatsbürger bist und auch nicht in den USA lebst, reicht nicht aus, um dich von US-Steuern zu befreien. Dazu wäre das Formular W-8BEN nötig gewesen. Das hätte eine Mitteilung an dein deutsches Finanzamt ausgelöst, aber dir die US-Steuern erspart. Ich weiss nicht, ob du das nachträglich noch machen kannst. Wenn du es aber versuchen willst, lade dir von der IRS-Website die Formulare Inst W-8, Form W-8BEN und Inst W-8BEN runter. Für ein 1040X hol dir Inst 1040-X und Form 1040-X. Ich habe das W-8BEN Formular im nachhinein an den Broker in den USA geschickt. Hat aber nichts mehr gebracht. Also was denkst du, was ich nun lieber machen sollte? Die ganzen Formulare ausfüllen, in die USA schicken und hoffen, dass ich die 30% wiederbekomme? Oder sollte ich versuchen hier in Deutschland über das Finanzamt die Doppelbesteuerung zu vermeiden und eine Steuerrückzahlung zu bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk März 5, 2009 Ich habe das W-8BEN Formular im nachhinein an den Broker in den USA geschickt. Hat aber nichts mehr gebracht. Also was denkst du, was ich nun lieber machen sollte? Die ganzen Formulare ausfüllen, in die USA schicken und hoffen, dass ich die 30% wiederbekomme? Oder sollte ich versuchen hier in Deutschland über das Finanzamt die Doppelbesteuerung zu vermeiden und eine Steuerrückzahlung zu bekommen? Ich schätze, dass aus IRS-Sicht die Sache erledigt ist, aber versuchen kannst du's ja mal. Für aussichtsreicher halte ich einen Versuch, die gezahlte US-Steuer vom deutschen Finanzamt anrechnen zu lassen. Wenn das klappt, musst du aber wohl noch Einkommensteuer auf die 30% zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BoersenHans März 5, 2009 Ok, ich werde es über das deutsche Finanzamt probieren. Danke für die Hilfe, klausk. Hat mir wirklich weitergeholfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag