Fleisch März 3, 2009 Hallo zusammen, die DWS verschickt zur Zeit ihre neugefassten AGB's an die Kunden. Innerhalb der AGB wird Ziffer 11 neu gefasst bzw. klargestellt. Für alle, die jetzt nciht wissen was Ziffer 11 ist: "Informationen des Anlegers über Vertriebsfolgeprovisionen" Diese treten zum 01.02.2009 in Kraft außer man widerspricht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der AGBs. Meine habe ich erst am Samstag bekommen, wobei ein Schreiben von denen auf den 19.02.09 datiert ist. :- Mir geht's hier im Thread jedoch ausschließlich um die AGBs, nicht um die Produkte, die Vergütungshöhen oder oder oder. Ist der neu gefasste Absatz in Ziffer 11 so ok oder ist hier was zu beachten ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
le_chiffre März 3, 2009 · bearbeitet März 3, 2009 von le_chiffre Für alle, die jetzt nciht wissen was Ziffer 11 ist: "Informationen des Anlegers über Vertriebsfolgeprovisionen" Und für alle die gerne wissen möchten, was unter Ziffer 11 genau steht: http://www.dws-elibrary.com/Download.ashx?docID=1063 Wüsste nicht was man an dem neuen Absatz beanstanden sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 3, 2009 oh danke, den anhang hochzuladen hatte ich verpennt :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 März 13, 2009 Hallo zusammen, ist da nun handlungsbedarf für Kunden die z. Z. >= 90% Direktrabatt erhalten? beginner01 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 13, 2009 grundsätzlich sollten wir uns erstmal die frage stellen, ob da überhaupt handlungsbedarf besteht, da dies schließlich alle kunden betriift Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag