otto03 August 17, 2009 Das habe ich aus dem Thread von Fireball mit allgemeinem Hintergrundwissen über Genussscheine. Ob das in diesem Fall auch gilt ist mir allerdings nicht klar. Steuerliche Aspekte Besonders interessant unter dem steuerlichen Aspekt werden die Genussscheine dadurch, dass die bereits angefallenen Zinsen im jeweiligen Kurs des Genussscheines enthalten sind. Während bei den Anlagen die Zinsen separat vom Kurs geführt werden und bei einem Verkauf als steuerpflichtige Erträge zu Buche stehen. Bei den Genüssen werden die Zinsen hingegen wie Kursgewinne behandelt, wenn der Anleger also den Genussschein länger als 12 Monate hält, kann er steuerfreie Erträge kassieren. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 entfällt dieser Vorteil natürlich. damit ist gemeint, daß die aufgelaufenen Zinsen sich normalerweise im Kurs bemerkbar machen und dieser Kursgewinn (sofern Papiere vor 2009 gekauft) bei Haltedauer kleiner ein Jahr als verrechenbarer Spekugewinn vereinnahmt werden können, bei Verkauf irgendwann "einmal" nach Ablauf Spekufrist kurz vor Ausschüttung als steuerfreier Kursgewinn vereinnahmt werden können. Durchgeführte Ausschüttungen waren immer und sind auch unter AgSt steuerpflichtig. Bei ab 2009 gekauften Exemplaren ist es "wurscht"; alles steuerpflichtig Kursgewinne und Ausschüttungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity August 17, 2009 ...Bei ab 2009 gekauften Exemplaren ist es "wurscht"; alles steuerpflichtig Kursgewinne und Ausschüttungen. Ganz wurscht ist es meiner Meinung nach nicht: Kursgewinne sind gegen Altverluste verrechenbar, die Ausschüttungen nicht. Aber Altverluste gibt's im WPF ja nicht. @otto_ottifant:Am 31.8. kommen die neuen Zahlen von Bertelsmann. Falls die halbwegs ordentlich ausfallen könnte der Schein schnell teuer werden. Auf der IR-Seite von Bertelsmann steht für Q1 erstmal ein Verlust von ca. 200 Mio zu Buche, der aufgearbeitet werden will, bevor der GS vom GJ 2009 profitiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 18, 2009 Also heute habe ich mir mal die verschiedenen Drägerwerk GS vorgenommen. DRW1 vs DRW 7 wie ist da eure Meinung ? Ein Jahresfehlbetrag ist gegen das gesetzlich nicht geschützte Eigenkapital zu verrechnen, solange es die Höhe des Genusskapitals überschreitet. Gesetzlich nicht geschütztes Eigenkapital in diesem Sinn ist neben dem Bilanzgewinn der Teil der Rücklagen, der nicht durch gesetzliche Bestimmungen gegen Ausschüttungen geschützt ist. 2. Ist das Genusskapital gleich oder größer als das gesetzlich nicht geschützte Eigenkapital, wird der Jahresfehlbetrag anteilig im Verhältnis des ausgewiesenen Genusskapitals und des gesetzlich nicht geschützten Eigenkapitals verrechnet. 3. Der auf Genussscheine entfallende Anteil am Verlust wird in der Bilanz oder im Anhang gesondert angegeben. 4. Soweit Genusskapital durch Beteiligung am Verlust reduziert worden ist, wird der Verlustanteil aus späteren Jahresüberschüssen, wie in Abs. 6 modifiziert, ausgeglichen. Diese sind zur Hälfte dem Genusskapital bis zum Ausgleich des auf Genusskapital verrechneten Verlustes zuzurechnen. Dies gilt nicht, soweit der Jahresüberschuss vorrangig zu Gunsten des gesetzlich geschützten Eigenkapitals zu verwenden ist. 5. Soweit der Jahresüberschuss zur Bedienung von Dividenden auf Vorzugsaktien benötigt wird oder durch Ausschüttung auf Genussscheine reduziert ist, gilt Abs. 4 nur hinsichtlich des dann noch verfügbaren Restes des Jahresüberschusses. 6. Sofern der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag durch Verrechnung von Gewinn- oder Verlustanteilen auf Genusskapital verändert wird, bezieht sich die Feststellung der jeweils zuzurechnenden Anteile auf den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag vor Verrechnung von Gewinn- oder Verlustanteilen auf Genusskapital. DRW7 Herabsetzung des Genusskapitals 1. Bei einer Herabsetzung des Grundkapitals wird der Gesamtgrundbetrag des Genusskapitals im gleichen Verhältnis und zu vergleichbaren Bedingungen wie bei den Aktien herabgesetzt. 2. Die Herabsetzung des Genusskapitals ist gemäß § 13 bekannt zu machen. Im Kaufpreis ist nur ein Unterschied von 5%, kann mir das jemand rational erklären ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity August 19, 2009 · bearbeitet August 19, 2009 von vanity Kurzer Vergleich der drei Drägerwerk-GS 555065 DRW5 Ser. A 44€ bz. 10x VZ-Div., mind. 10x Mindest.-Div., keine Kündigung durch Inhaber 555067 DRW7 Ser. K 42€ ??? 10x VZ-Div., mind. 10x Mindest.-Div., Kündigung durch Inh. ab 2021, keine Verlustteilnahme 555071 DRW1 Ser. D 40€ bz. 10x VZ-Div., 10x Mindest-Div. kumul., Kündigung durch Inh. ab 2026, Verlustteilnahme Damit ist DRW7 der beste der drei, da die Ausschüttung nicht aufgeschoben wird, die Kündigung ohne Verlustteilnahme möglich ist. Leider wird er total illiquide. 13 oder 36 Stück, wie in FFM bzw. DUS zu 42-43 € angeboten, zu erwerben, ergibt nicht soviel Sinn. Der nächstbessere ist m. E. DRW5, da auch hier die Mindestausschüttung nicht aufgeschoben werden kann. Allerdings ist hier keine Kündigung durch den Inhaber möglich. Letzter ist der einzige halbwegs liquide, DRW1. Die Mindestausschüttung wird ggf. nachgeholt, was bereits einmal der Fall war. Bei Kündigung durch den Inhaber erfolgt die Rückzahlung abzgl. Verlustteilnahme - nur in diesem Fall ist sie relevant. Die Gesellschaft kann nicht kündigen, solange Rückstände bestehen. Die Verlustteilnahme ist so eigentümlich formuliert, dass ich annehme, dass sie faktisch keine Rolle spielt. Bei Kündigung erfolgt die Rückzahlung immer zum 10-fachen Durchschnittskurs der VZ-Aktie (bei DRW1 ggf. abzgl. Verlustteilnahme). Die Ausschüttung ist auch immer die 10-fache Dividende auf die VZ-Aktie. DRW5 ist etwa 10% teurer als DRW1, der Preis für die Mindestausschüttung? Den Preis für DRW7 würde ich mangels Liquidität nicht so ernst nehmen. Was ich immer noch nicht kapiert habe (siehe Beiträge weiter oben), warum die GS nicht etwa das 10-fache der VZ-Aktie (DRW3) kosten, sondern nur etwa das Doppelte. (so, @fireball, jetzt kannst du dich um BA-CA kümmern ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman August 20, 2009 Was ich immer noch nicht kapiert habe (siehe Beiträge weiter oben), warum die GS nicht etwa das 10-fache der VZ-Aktie (DRW3) kosten, sondern nur etwa das Doppelte. Nur so eine Idee, ohne es überprüft zu haben. Eventuell gab es Kapitalmaßnahmen bei den Vorzugsaktien, die dann irgendwie auf die GS übertragen wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity August 20, 2009 · bearbeitet August 20, 2009 von vanity Nur so eine Idee, ohne es überprüft zu haben. Eventuell gab es Kapitalmaßnahmen bei den Vorzugsaktien, die dann irgendwie auf die GS übertragen wurden. Ich finde nichts dergleichen. Die Aktie wurde irgendwann im Verhältnis 1:10 umgestellt (Nennbetrag jetzt 2,56 ), die GS nicht (Nennbetrag weiterhin 25,56 ). DEM/EUR-Umstellung habe beide hinter sich, GS-Bedingungen sind dahingehend angepasst. Die Dividenden und Ausschüttungen sind bisher auch immer stur im Verhältnis 1:10 gewesen. Aber vielleicht findet @fireball es noch heraus. Halbjahreszahlen Drägerwerk Das HJ-Ergebnis krebst bei +/- 0 herum, Dividende könnte ausfallen (würde aber nachgeholt, siehe 2001/2002) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 20, 2009 Der ist fleißig am Suchen. Bisher leider nicht gerade erfolgreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman August 20, 2009 · bearbeitet August 20, 2009 von Torman @vanity: Die Sache hat einen deutlichen Haken. Das 10fache der Vorzugsaktie bekommst du nur wenn die Gesellschaft kündigt. Bei Kündigung durch den Halter gibt es nur den Durchschnittskurs der letzten 3 Monate des Genussscheins selbst. Und dieser Wert wird auf den ursprünglichen Ausgabepreis gedeckelt (unter "Beendigung der Genussrechte"). Diesen müsste man zunächst ermitteln. Wenn er, wie ich vermute, nahe am Grundbetrag von 25,56 liegt, so wäre klar warum der GS nicht höher notiert. Die Gesellschaft hat sicher nicht vor den GS zu kündigen. Das ganze ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Endlosanleihe, aus der man nur mit 5 Jahren Kündigungsfrist und Preisabschlag herauskommt, oder eben über die Börse. Edit: Letzte Dividende der VZ war nur noch 0,35 Euro am 11.05.09 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity August 20, 2009 · bearbeitet August 20, 2009 von vanity @vanity: Die Sache hat einen deutlichen Haken. Das 10fache der Vorzugsaktie bekommst du nur wenn die Gesellschaft kündigt. Bei Kündigung durch den Halter gibt es nur den Durchschnittskurs der letzten 3 Monate des Genussscheins selbst. Und dieser Wert wird auf den ursprünglichen Ausgabepreis gedeckelt (unter "Beendigung der Genussrechte"). Diesen müsste man zunächst ermitteln. Wenn er, wie ich vermute, nahe am Grundbetrag von 25,56 liegt, so wäre klar warum der GS nicht höher notiert. Die Gesellschaft hat sicher nicht vor den GS zu kündigen. Das ganze ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Endlosanleihe, aus der man nur mit 5 Jahren Kündigungsfrist und Preisabschlag herauskommt, oder eben über die Börse. Edit: Letzte Dividende der VZ war nur noch 0,35 Euro am 11.05.09 (es geht um DRW1, Serie D) Das ist soweit richtig, ggf. würde sogar noch die Verlustbeteiligung abgezogen. Aber dennoch: Das ist doch kein Nachteil gegenüber der VZ-AKtie, denn die könnte ich überhaupt nicht kündigen (denke ich wenigstens), sondern nur über die Börse verkaufen. Demnach ist für mich das Kündigungsrecht eher ein Vorteil, dessen Nutzen im schlimmsten Fall gleich null ist (aber nicht kleiner). Weiterhin ungelöst? Man muss ja aber nicht alle Geheimnisse entschlüsseln. Und hier die Ausschüttungsentwicklung der GS (zuletzt 3,50 für 2008) Mindestdividende GS scheint danach 1,30 zu sein (empirisch, k. A., wo das festgelegt ist) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman August 20, 2009 Weiterhin ungelöst? Man muss ja aber nicht alle Geheimnisse entschlüsseln. Der Unterschied kann dann fast nur noch im Anlegerkreis und den Eigentumsrechten liegen. Der GS wird eher wie eine Anleihe bewertet, während Aktionäre auch mit Dividendenrenditen von 2-3% zufrieden sind. Warum die so bescheiden sind, weiß ich auch nicht. Eventuell gibt es die Möglichkeit unter gewissen Bedingungen die VZ in Stammaktien zu wandeln. So eine Eigentumsoption ist sicher irgendwas wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 28, 2009 · bearbeitet August 28, 2009 von fireball EquityStory AGDGAP-Adhoc: Bertelsmann AG: Bekanntmachung zur Auslegung der Bemessungsgrundlagen für die Gewinn- und Verlustbeteiligung der Genussscheinbedingungen v Freitag 28. August 2009, 20:39 Uhr Bertelsmann AG / Sonstiges 28.08.2009 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG (Xetra: 549416 - Nachrichten) . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Gütersloh, 28. August 2009 - Die Bertelsmann AG hat klarstell beschlossen, dass im Einklang mit der Handhabung der Genussscheinbedingungen von 1992 (ISIN DE 0005229900) bei der Bestimmung des auf ANZEIGE die Genussscheine von 2001 (ISIN DE 0005229942) entfallen Ergebnisanteils (Gewinnanteil gem. § 4 Abs. 1 und 2) sowie der Verlustbeteiligung gem. § 5 der Genussscheinbedingungen 2001 Ergebnisbelastungen durch Firmenwertabschreibungen aus dem Konzernjahresüberschuss herausgerechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung des Gewinnanteils kann sich damit zu Gunsten der Genussscheininhaber 2001 erhöhen, die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Verlustbeteiligung kann sich damit zu Gunsten der Genussscheininhaber 2001 positiv verändern. Die Hinzurechnung der Firmenwertabschreibungen gilt für den Konzernjahresüberschuss, nicht jedoch für die sich ausschließlich auf den Jahresüberschuss der Bertelsmann AG beziehe Regelung zur Gewinnausschüttung gemäß § 4 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen von 2001. Weitere Einzelheiten werden in der Bekanntmachung zur Auslegung der Bemessungsgrundlagen der Genussscheinbedingungen von 2001 voraussichtlich am 1. September 2009 im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Financial Times Deutschland veröffentlicht. Für Presserückfragen: Bertelsmann AG Andreas Grafemeyer Corporate Communications Tel.: 0 52 41 - 80 24 66 andreas.grafemeyer@bertelsmann.de Für Rückfragen von Investoren: Bertelsmann AG Roger Schweitzer Corporate Treasury and Finance Tel.: 0 52 41 - 80 - 22 49 roger.schweitzer@bertelsmann.de Bertelsmann AG, Carl-Bertelsmann-Str. 270, 33311 Gütersloh. ISIN DE0005229942, Regulierter Markt in Frankfurt und Düsseldorf. 28.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 3, 2010 Kann mir mal jemand erklären, warum der Bertelsmann GS bei Kursen von 140 steht. http://kbl-archiv.boerse-stuttgart.de/prospekte/description/522994.pdf In den Bedingungen steht doch: - Grundbetrag: 10 - Zinsen: 15 % des Grundbetrags, also 1,5 Sprich: Allein durch diese Fakten, ist der "hohe" Kurs nicht zu erklären. - Kann vom Inhaber gekündigt werden Es muss also mit §15 zusammenhängen, steigt da jemand durch ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 3, 2010 Hallo Stairway, diese Genussscheine notieren als Prozentnotierung (schau mal in den Prospekt auf Seite 4). Die Ausschüttung beträgt - sofern sie denn überhaupt kommt - 15 Euro je 100% (aktuell je 139 Euro, macht dann 10,8%). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Januar 3, 2010 stair.: das sind %. 140 % von 10 Euronen macht 14. 140 würde wirklich niemand dafür bezahlen (oder?). Schau im Zweifel einfach immer im Orderbuch nach - die gehandelten Stück und der Preis sind immer eine eindeutige Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 3, 2010 Ahh, vielen Dank! Das nächste Geld sollte ich wohl in ne neue Brille investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 3, 2010 Hallo, Nachtrag: Ich meinte einen anderen als den verlinkten Prospekt, nämlich diesen hier: Link MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 Januar 22, 2010 fetter Auftrag: Arvato rechnet für Microsft ab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Januar 25, 2010 Nach zwei Adhoc-Mitteilung von Bertelsmann 'erwartet die Bertelsmann AG nach vorläufigen Berechnungen' für 2009 : bei dem 2001 Genussschein 15 % (WKN 522994) bei dem 1992 Genussschein zwischen 3-5 % (WKN 522990) Wird auch in der FAZ von heute zitiert. Der Kurs von WKN 522994 machte in Stuttgart gleich mal 'nen Freudenhüpfer um 5 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Februar 2, 2010 · bearbeitet Februar 5, 2010 von vanity http://www.bertelsmann.de/bertelsmann_corp/wms41/bm/page_popup.php?type=mitteilung&news_id=9361703&language=1 Angebotspreis von 180 Prozent enthält Prämie von 21 Prozentpunkten Offerte für bis zu 150 Mio. Euro Nominalwert Angebotsfrist endet am 22. Februar 2010 Vereinfachung der Kapitalstruktur Das internationale Medienunternehmen Bertelsmann hat heute ein Barangebot für die Genussscheine von 2001 („Genussscheine 2001“) vorgelegt und die Genussscheininhaber zur Abgabe von Verkaufsangeboten aufgerufen. Das Angebot eröffnet den Genussscheininhabern die Möglichkeit, die Genussscheine 2001 zum Kurs von 180 Prozent Bertelsmann zum Erwerb anzubieten und so eine Prämie von 21 Prozentpunkten gegenüber dem Schlusskurs vom 1. Februar 2010 zu erzielen. Der Angebotspreis liegt rund 48 Prozentpunkte über dem Durchschnittskurs der vergangenen zwölf Monate und über dem Höchstkurs der vergangenen 16 Monate. Die Offerte gilt für 30% des begebenen Volumens. Die Folge: Umsatz heute mehrere Mio und ein Plus von 10%. https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/genussscheine/factsheet?sSymbol=BTG4.FSE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto_ottifant Februar 5, 2010 Die FAZ sieht das Angebot mit Vorsicht. Mein Link Ich werde die Dinger behalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Februar 24, 2010 Neues zum Barangebot für den Bertelsmann Genussschein 2001: nach einer Mitteilung auf der Bertelsmann - Homepage: Circa 43 Prozent des ausstehenden Volumens zum Kauf angebotenAufstockung des Maximalrückkaufbetrages von 150 Mio. Euro auf 214.295.210,00 Euro Annahme sämtlicher Verkaufsangebote in Höhe von 214.295.210,00 Euro Interessanterweise liegt der Kurs heute in Stuttgart etwas über 180 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yd33 März 2, 2010 Wieso entwickelt sich Drägerwerk GS 555071 so gut ? News ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Februar 15, 2012 Wieso entwickelt sich Drägerwerk GS 555071 so gut ? Deshalb? Das Drägerwerk wurde vom allgemeinen Tender-Fieber erfasst und bietet den Haltern aller drei Serien an, ihm anzubieten, die Teile für 210 zurückzugeben (Optimierung der Kapitalstruktur). Das entspricht einer Steigerung um ca. 50% seit dem letzten Post hier vor einem Jahr (Aktie: +25%). Seit Threaderöffnung vor drei Jahren grob eine Verfünffachung des Werts (ca. 75% p. a.), es gab schlechtere Investments. Und ich war nicht dabei, obwohl ich die GS-Bedingungen nahezu vollständig verstanden hatte. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Februar 16, 2012 Und ich war nicht dabei, obwohl ich die GS-Bedingungen nahezu vollständig verstanden hatte. ... dann dürfte doch auch klar geworden sein, dass das (rhein.: datt datt) noch lang nicht das Ende der Genusssucht darstellt. Wer die Dinger sooo billig hergibt, hat weiteren Genuss ohnehin nicht verdient und den tiefen inneren Sinn des Dräger-Alcotests im rheinischen Karneval völlig missverstanden - bei ordentlicher Kündigung wäre nahezu vollständig und reichlich viel mehr fällig. Also (bzgl. "kopflos in paris") eigentlich noch lange kein Grund, grad an Altweiber aus Verzweiflung in einer fragwürdigen Hotelerbin zu verschwinden (Meike Schlecker wär nach Abgang des bisherigen Goldmänsucks-Eleven im Moment auch grad wieder vakant, man müsste da allerdings wohl Sturmleiter, Wurfanker und andere Belagerungsausrüstung sowie reichlich Proviant und ggf etwas freie Liquidität in dezenter Geschenkverpackung mitnehmen). Stefan Dräger wünscht sich zwar dieses Jahr viele billige Genüsse zum Geburtstag (18.März), aber ob er die auch wirklich kriegen wird ? Sogar die Zahnfee ist da skeptisch. Was will man erwarten von einem Unternehmen, das international mit dem Slogan "Bitte kräftig blasen bis der Signalton aufhört!" für sich wirbt. Ab April dürfte wahrscheinlich wieder billig Nachkaufen angesagt sein, falls Drägers nicht vorher noch ein paar Möhrchen drauflegen. Eisbrecher hat das Thema der zukünftig geplanten genussfreien dräger´schen Familienhölle sofort thematisch aufgegriffen und zielsicher im neuen Albumtitel verarbeitet: Link dazu aus BB: ... a classic "carrot and stick" approach:http://valueandoppor...rk-genusschein/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Februar 16, 2012 Das jetzige Angebot ist ja schon als sittenwidrig einzustufen, die Frage ist, was lässt sich der Vorstand als nächstes Einfallen? Die Dividende noch ein paar Jahre tief halten um die restlichen Genusshalter noch billiger abzuspeisen? - Ich frage mich welche Ratio das Unternehmen hatte, diese Teile unter diesen Bedingungen, zu begeben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag