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hululu0

Die 1000� Idee für Jedermann

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hululu0

Guten Abend,

 

 

eigentlich müsste das doch gehn,oder?

 

 

Einen schönen Abend Jörg

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HVB08

Interessante Frage^^ Hab ne Fernseh / Computerbildschirm Kombination mir die Tagr zugelegt.

Sind Computerbildschirme generell von der Steuer absetzbar?

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hululu0

Also ich mach ein Fernstudium....da ja!

Oder dein Arbeitgeber bestätigt Dir das.....

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berliner

Es wird schwierig, dem finanzamt zu erklären, warum man ein TV-Gerät nicht vorwiegend privat nutzt.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

der Bildschirm ist selbstständig nutzbar und wird überwiegend privat genutzt. Man wird dich wohl auffordern ein Bildschirmfahrtenbuch zu führen. Dann darfst du täglich skizzieren, was du machst:

 

12:00 bis 15:00 Büffeln für Diplomarbeit

15:00 bis 17:00 Neues aus dem Wertpapierforum

19:00 bis 19:30 Heute inkl. Wetterbericht

22:15 bis 23:15 Monk

insgesamt also 6,5 Stunden

 

Dann müsstest du aufteilen: 3 Stunden Sonderaugabenabzug im Rahmen des Erststudiums, bei Zweitstudium wären es sogar vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

2 Stunden Werbungskosten bei Kapitalvermögen, wobei du ab 2009 da natürlich nichts mehr fürs Fernsehgucken bekommst, äh für's Arbeiten am PC

Danach 0,5 Stunden Allgemeinbildung, also privat und nicht zuletzt noch mal 1 Stunde Privatvergnügen

 

Dann kannst du Anschaffungskosten entsprechend aufteilen, als auch den Stromverbrauch, den das Gerät verbraucht. Entweder du hast einen separaten Stromzähler für das Gerät, oder du suchst einen anderen geeigneten Umrechnungsfaktor. Ob das nun die Fläche des Fernsehers im Verhältnis zur Wohnung ist oder sonstwas muss man mal sehen.

 

Alles im allen also ein tolles Szenario. Hast du Wertpapiere im Betriebsvermögen könntest du sogar die Zeit des Surfen im Wertpapierforum noch mal als Betriebsausgabe ansetzen, wobei du dann auch schauen musst ob du nun Threads bzgl. Rentenpapiere oder Dividendenpapiere wegen Halbeinkünfteverfahren und dem damit verbundenen hälftigen Abzug. Aber Gott sei Dank entfällt diese Aufteilung ja ab 2009.

 

 

Mal im Ernst. Du kannst es ja mal versuchen. Ich würd's dir aufgrund der übergeordneten Privatnutzung streichen. Wenn du mir natürlich ein Bildschirmfahrtenbuch vorlegst, dass über das Jahr hinweg laufend geführt wurde oder für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten, würde ich dir wohl als Lachbonus das Ding zu 100 % anerkennen. ;)

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boRn
Dann müsstest du aufteilen: 3 Stunden Sonderaugabenabzug im Rahmen des Erststudiums, bei Zweitstudium wären es sogar vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

2 Stunden Werbungskosten bei Kapitalvermögen, wobei du ab 2009 da natürlich nichts mehr fürs Fernsehgucken bekommst, äh für's Arbeiten am PC

Danach 0,5 Stunden Allgemeinbildung, also privat und nicht zuletzt noch mal 1 Stunde Privatvergnügen

Vorsicht, hier machen viele eine leichtfertigen Fehler:

Wenn du nämlich die Recherche im WPF damit begründest, neue Anlagemöglichkeiten, die zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen zu finden, dann wird dir das sofort als ANK herausgekickt. Also hier genau an der Begründung feilen, warum das WPF = WK sind.

 

Dem Grunde nach deine Argumentationskette natürlich souverän durchgezogen :thumbsup: Auch ich sehe hier leider ausschließlich über das Fahrtenbuch eine Möglichkeit.

 

mfg

Chris

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berliner

Man sollte das Finanzamt nicht wegen solchen Kleinigkeiten gegen sich aufbringen. Die will man nicht gegen sich haben.

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