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spiky30

Riester-Verträge für Immobilenkauf

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spiky30

Hallo!

wir, meine Freundin und ich, haben vor, mittelfristig (5-10 Jahre) Eigentum zu erwerben.

Unsere Sparerfreibeträge sind ausgeschöpft.

Macht es aus Eurer Sicht Sinn, 2 Riester-Verträge abzuschließen, um von der staatl. Förderung und den Steuerersparnissen zu profitieren?

Ich dachte daran, das in einen Banksparplan und einen Fondssparplan aufzuteilen.

Das angesparte Geld soll dann beim Kauf der Immobilie als zusätzl. Eigenkapital dienen.

Meine Freundin müsste ca. 1500 einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten, bei mir sind es 2100. Gibt es Gründe, den größeren Betrag bevorzugt in den Banksparplan oder den Fondssparplan einzuzahlen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße spiky

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saibottina

Willkommen Spiky,

 

über Wohnriester gibt es diverse Meinungen. Die einen finden es gut, die anderen finden es kaum lohnend. Mir persönlich ist es zu kompliziert, sprich ich halte es nicht für lohnend, sich den Aufwand von Wohnriester anzutun. Ist aber wohl Geschmackssache. Wenn Ihr definitiv riestern wollt und schon feststeht, dass Ihr die Verträge braucht, um ne Immobilie zu finanzieren, dann denke ich, ist der Banksparplan am sinnvollsten, da dort keine Abschlußgebühren fällig sind wie bei ner Versicherung, und weil ihr nicht so viel Risiko eingeht wie mit einem Fondssparplan (Immerhin wollt ihr ja in 5-10 Jahren an das Geld). Man kann zwar auch nur Rentenfonds besparen, aber dann würde ich eh den Banksparplan bevorzugen.

Meine Meinung ist allerdings: Riestern für die Altersvorsorge, sonstige Anlagen zum Vermögensaufbau für die Immobilie ohne starre Verträge, so mache ich es zumindest und ich plane auch ne Immobilie in ca. 10 Jahren. Ist aber ja Geschmackssache.

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Kristian

Über Wohnriester gab es gestern einen Beitrag in WISO im ZDF. Die erklären das ja meist auch für den Laien recht verständlich. Nachlesen und das Video ansehen kann man hier:

 

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,...25,00.html?dr=1

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SM77

Hm, ich hatte jetzt Spiky30 gar nicht so verstanden, dass er das spezielle "Wohn-Riester" machen, sondern einfach zwei normale Riesterverträge abschließen möchte. Diese sollen dann bei Kauf der Immobilie als zusätzliches Eigenkapital eingesetzt werden. In diesem Fall würde ich von Riesterfondssparplänen abraten, da die kontinuierliche Wertentwicklung nicht garantiert ist. Zudem muss man afaik mind. 10.000 Euro angespart haben. Das wird bei 5 Jahren schon eng.

 

Über Wohn-Riester gab es auch einen Artikel/Test in der Finanztest 02/2009.

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spiky30
Hm, ich hatte jetzt Spiky30 gar nicht so verstanden, dass er das spezielle "Wohn-Riester" machen, sondern einfach zwei normale Riesterverträge abschließen möchte. Diese sollen dann bei Kauf der Immobilie als zusätzliches Eigenkapital eingesetzt werden.

Genau, so war die Frage gedacht.

 

Zudem muss man afaik mind. 10.000 Euro angespart haben. Das wird bei 5 Jahren schon eng.

Ich glaube, dass gilt nur bis 2010.

 

Die Idee ist, von den Zulagen und Steuerrückzahlungen zu profitieren, auch vor dem Hintergrund dass der Sparerfreibetrag schon ausgeschöpft ist.

Durch die Aufteilung in Banksparplan und Fondsparplan sollen sichere Zinsen und Chance auf Erholung des Aktienmarktes kombiniert werden.

 

Was wäre die Alternative, um das genannte Geld 3600/a mit dem Anlagehorizont 5-10 Jahre anzulegen?

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tom1978

Wenn es um einen Zeitraum von 5-10 Jahren geht, halte ich eine Anlage in Fonds für zu riskant - da würde ich zu einem Riester-Banksparplan greifen. Das bereits angesprochene Wohnriester wäre auf jeden Fall auch eine Alternative.

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Kristian

Man sollte halt nur mit einbeziehen, dass man die Immobilie im Alter versteuern muss.

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saibottina
Hm, ich hatte jetzt Spiky30 gar nicht so verstanden, dass er das spezielle "Wohn-Riester" machen, sondern einfach zwei normale Riesterverträge abschließen möchte. Diese sollen dann bei Kauf der Immobilie als zusätzliches Eigenkapital eingesetzt werden.
Genau, so war die Frage gedacht.

Jetzt steh ich auf dem Schlauch. Wohnriestern bedeutet doch, das Guthaben eines Riester-Vertrags als Eigenkapital einzusetzen. Oder nicht? Oder wollt Ihr den Vertrag nur als Sicherheit vorlegen, um von der Bank eventuell etwas niedrigere Zinsen zu bekommen, wollt den Riester-Vertrag aber weiter ganz normal besparen?

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heidschnucke
· bearbeitet von heidschnucke
Hm, ich hatte jetzt Spiky30 gar nicht so verstanden, dass er das spezielle "Wohn-Riester" machen, sondern einfach zwei normale Riesterverträge abschließen möchte. Diese sollen dann bei Kauf der Immobilie als zusätzliches Eigenkapital eingesetzt werden.

 

@spiky30

Das verstehe ich nicht so ganz. Ein Riestervertrag ist doch kein normaler Sparvertrag, sondern läuft normalerweise bis zur Rente. Wird er vorher aufgelöst, müssen die Zulagen bzw. Sonderausgabenabzüge zurückgezahlt werden. Wie wollt ihr da das gesparte Geld als Eigenkapital einsetzen ?

 

(Saibottina war schneller...)

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Kristian
· bearbeitet von Kristian
Jetzt steh ich auf dem Schlauch. Wohnriestern bedeutet doch, das Guthaben eines Riester-Vertrags als Eigenkapital einzusetzen. Oder nicht? Oder wollt Ihr den Vertrag nur als Sicherheit vorlegen, um von der Bank eventuell etwas niedrigere Zinsen zu bekommen, wollt den Riester-Vertrag aber weiter ganz normal besparen?

 

Wohnriestern bedeutet u.a. daß man bei der Bank ein riesterfähiges Darlehen abschliesst und die Riesterzulagen und steuerlichen Erstattungen dort als Sondertilgung einzahlt. Im Endeffekt zahlt man also sein Darlehen einige Jahre weniger ab und hat einige Tausend Euros gespart. Allerdings muss der Betrag im Alter versteuert werden.

 

@spiky30

Das verstehe ich nicht so ganz. Ein Riestervertrag ist doch kein normaler Sparvertrag, sondern läuft normalerweise bis zur Rente. Wird er vorher aufgelöst, müssen die Zulagen bzw. Sonderausgabenabzüge zurückgezahlt werden. Wie wollt ihr da das gesparte Geld als Eigenkapital einsetzen ?

 

(Saibottina war schneller...)

 

Für eigengenutzte Immobilien kann förderunschädlich Geld entnommen werden.

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etherial
Für eigengenutzte Immobilien kann förderunschädlich Geld entnommen werden.

 

Und wenn man es während der Laufzeit nicht zurückzahlt wird es auf dem Förderkonto mit 2% verzinst, sodass die Steuerlast im Alter nochmal höher ist.

 

Aber auch das kann sich rechnen, wenn die Kapitalmarktzinsen höher als 2% sind. Oder wenn man wie ich, eigentlich im Alter kein Riester mehr haben möchte, weil die Verrentungsbedingungen so strikt sind.

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spiky30
Das bereits angesprochene Wohnriester wäre auf jeden Fall auch eine Alternative.

Meinst Du damit, 2 Riester geförderte Bausparverträge aufzumachen? Ist die Verzinsung da nicht schlechter als beim Banksparplan?

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kaik
Macht es aus Eurer Sicht Sinn, 2 Riester-Verträge abzuschließen, um von der staatl. Förderung und den Steuerersparnissen zu profitieren?

 

Ihr seid kinderlos? Falls ihr hohe Steuern zahlt (Grenzsteuersatz > 30%) tendenziell ja, sonst tendentiell nein.

Falls du hohe Stuern zahlst, aber deine Freundin sehr wenig verdient (SV-pfl. Einkommen <4000 ) wäre es sinnvoll, dass du den Höchstbetrag, und sie den Mindestbetrag einzahlt.

 

Beim Bank- oder Fondssparplan, i.d.R. auch beim Wohnriester können die Beiträge i.d.R. jederzeit kostenlos angepasst werden.

 

Ansonsten scheint der Wohnriester nach dem was man liest tatsächlich der lohnenste Riestervertrag zu sein*, immer vorrausgesetzt, dass ihr auch ohne Riestervertrag ein Eigenheim erwerben wollt.

Einen Haken hat die Sache jedoch: In den Tests wird AFIK immer angenommen, dass das Riesterdarlehen das gleiche kostet wie ein ungefördertes Darlehen. Diese Annahme natürlich unrealistisch, die Frage ist daher ob die Banken sich mit einem geringen Aufschlag zufrieden geben, oder sich das Riesterdarlehen teuer bezahlen lassen. Das steht zur Zeit in den Sternen.

 

Eine Alternative wäre noch Riestern mit einem Bausparvertrag, ob sich das lohnt weiß ich aber nicht.

 

 

*) Grund hierfür ist zum einen, dass es meist besser ist, einen Kredit (hier eine Hypothek) abzuzahlen als Geld woanders anzulegen, und zum anderen, dass das Wohnförderkonto mit 2% vergleichsweise niedrig verzinst wird, wobei es natürlich Geschmackssache ist, ob man 2% niedrig findet oder nicht.

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etherial
Einen Haken hat die Sache jedoch: In den Tests wird AFIK immer angenommen, dass das Riesterdarlehen das gleiche kostet wie ein ungefördertes Darlehen. Diese Annahme natürlich unrealistisch, die Frage ist daher ob die Banken sich mit einem geringen Aufschlag zufrieden geben, oder sich das Riesterdarlehen teuer bezahlen lassen. Das steht zur Zeit in den Sternen.

 

Konditionen für ein Riesterdarlehen standen im letzten Finanztest: 4,5% bis 5% Zinsen.

Die besseren geben derzeit um die 4,0% Zinsen

Gerechnet auf einen Betrag von 2100/Jahr ist liegt die Differenz bei 11-21, bei einem Steuersatz von 33% sind das eigentlich Peanuts gegen die 700/Jahr Förderung.

 

*) Grund hierfür ist zum einen, dass es meist besser ist, einen Kredit (hier eine Hypothek) abzuzahlen als Geld woanders anzulegen.

 

Bei 1-2% Sparbuchzinsen heutzutage definitiv.

 

und zum anderen, dass das Wohnförderkonto mit 2% vergleichsweise niedrig verzinst wird, wobei es natürlich Geschmackssache ist, ob man 2% niedrig findet oder nicht.

 

Das ist so aber nur die halbe Wahrheit. Durch die 2% steigt nämlich einerseits das Vermögen und wegen des progressiven Steuersystems auch der Steuersatz. D.h. der effektive Zins liegt teilweise dramatisch über diesen 2%.

 

Wer will kann aber auch, wenn er wieder Geld hat, das Förderkonto ablösen. Jeder weitere Beitrag in einen Riestervertrag mindert das Förderkonto. So kann er am Ende nicht nur Wohneigentum, sondern auch die Riesterrente genießen.

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Mancunian
· bearbeitet von Mancunian
Konditionen für ein Riesterdarlehen standen im letzten Finanztest: 4,5% bis 5% Zinsen.

Die besseren geben derzeit um die 4,0% Zinsen

Gerechnet auf einen Betrag von 2100/Jahr ist liegt die Differenz bei 11-21, bei einem Steuersatz von 33% sind das eigentlich Peanuts gegen die 700/Jahr Förderung.

 

Finanztest hat aber anders gerechnet. Die sind davon ausgegangen, dass man das Riesterdarlehen über die gesamte Kreditsumme nimmt. Wenn man dann noch die ab Renteneintritt fälligen Steuern mit einbezieht, lohnt sich laut Finanztest ein Riesterdarlehen, wenn es maximal etwa 0,4% teurer als das beste Angebot ohne Riester ist. Diese Differenz fällt je nach Kreditsumme, Förderhöhe und Steuersparmöglichkeiten unterschiedlich aus. Leider haben wir momentan genau diese Differenz zwischen den günstigsten Riester-Darlehen und den günstigsten ungeförderten.

 

Was also tun, wenn es dabei bleibt? Völlig auf Riester verzichten? Die Riesterförderung über Fondssparen, Banksparplan oder Rentenversicherung zu beziehen, wäre ja bei gleichzeitiger Darlehenstilgung noch weniger rentabel.

 

Zwei Dinge hat Finanztest m.E. übrigens nicht bedacht:

 

1. Die Steuerersparnis von 30%, wenn man zu Rentenbeginn alles versteuert. Durch die Riesterförderung ist man ja einige Jahre eher schuldenfrei und kann dann die Tilgungsraten z.B. aufs Tagegeldkonto einzahlen und davon dann die Steuer auf einen Schlag begleichen. Evtl. kann man sich noch zusätzlich etwas ersparen, wenn man nach Abbezahlung des Darlehens zusätzlich in einen Riesterbanksparplan einzahlt und somit das Förderkonto verringert.

 

2. Die Möglichkeit, wie etherial es wohl meinte, das Riesterdarlehen nur so groß zu wählen, dass man es ausschließlich mit dem für die Rentensparprodukte angedachten Höchstbetrag von 2100 Euro/Jahr tilgt. Dadurch könnte man dann für den Restbetrag ein günstiges ungefördertes Darlehen aufnehmen, das vielleicht dann noch günstiger wird, weil man dadurch einen niedrigeren Beleihungswert hat.

 

Diese Aspekte könnten die Zinsdifferenz, bis zu der sich Riestern noch lohnt, noch etwas vergrößern.

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PremiumRiester
2. Die Möglichkeit, wie etherial es wohl meinte, das Riesterdarlehen nur so groß zu wählen, dass man es ausschließlich mit dem für die Rentensparprodukte angedachten Höchstbetrag von 2100 Euro/Jahr tilgt. Dadurch könnte man dann für den Restbetrag ein günstiges ungefördertes Darlehen aufnehmen, das vielleicht dann noch günstiger wird, weil man dadurch einen niedrigeren Beleihungswert hat.

 

Ist das unter den Wohnriester-Regularien überhaupt möglich?

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