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Tier 1 Anleihen: Teufelszeug oder Ambrosia?

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Torman

Der Apobank 136588 wird als möglicher Call gehandelt.

 

Nach aktuellem Bafinschreiben besteht doch der (aufsichtsrechtlich unterstellte) Kündigungsanreiz für den Emittenten aber erst wenn der Zinssatz 8,133% beträgt.

 

oder anders gefragt: weshalb sollen gerade fix-to-float "kündigungsbedroht" sein?

Hast du das Bafin schreiben und kannst es hier einstellen?

 

Ansonsten wurde Call-Anreiz bisher immer so definiert, dass der Aufschlag auf den variablen Zinssatz höher ist als der Spread in der Fixzinsphase gegenüber dem entsprechenden Swapsatz.

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ikbneu

Der Apobank 136588 wird als möglicher Call gehandelt.

 

Nach aktuellem Bafinschreiben besteht doch der (aufsichtsrechtlich unterstellte) Kündigungsanreiz für den Emittenten aber erst wenn der Zinssatz 8,133% beträgt.

 

oder anders gefragt: weshalb sollen gerade fix-to-float "kündigungsbedroht" sein?

Hast du das Bafin schreiben und kannst es hier einstellen?

 

Ansonsten wurde Call-Anreiz bisher immer so definiert, dass der Aufschlag auf den variablen Zinssatz höher ist als der Spread in der Fixzinsphase gegenüber dem entsprechenden Swapsatz.

 

 

Wie hoch war denn der Spread beim Apobank-Tier 136588?

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erwin-k
· bearbeitet von erwin-k

Wie hoch war denn der Spread beim Apobank-Tier 136588?

 

Sollte ungefähr bei 0 BP liegen.

Der 12M Euribor war 2003 bei rd. 2,5%.

250 +444 BP=6,94, was dann sogar ein Malus gegenüber den 7,133 wäre.

(genaue Daten habe ich nicht, finde nur die u.a. Graphik)

 

http://de.euribor-ra...z-12-monate.asp

 

PS: Musste die Werte ändern, da ich von 470 bp ausgegangen war (wäre das Bawag Tier)

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ikbneu

eben...

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Torman

Sollte ungefähr bei 0 BP liegen.

Der 12M Euribor war 2003 bei rd. 2,5%.

250 +444 BP=6,94, was dann sogar ein Malus gegenüber den 7,133 wäre.

So wird das aber nichts. Die Fixzinsphase dieser Anleihe läuft vom 15.08.2003 bis 30.06.2014. Das sind also knapp 11 Jahre. Am 15.08.2003 (richtig wäre der Emissionstag, den ich aber auf die Schnelle nicht gefunden habe) betrug der 10jährige Swapsatz 4,306% und der 12jährige 4,459%. Das macht für 11 Jahre gemittelt etwa 4,38%. 7,13%-4,38%=275BP

Damit bietet die Floaterphase beachtliche 169BP mehr Aufschlag. Das sehe ich als klaren Call-Anreiz an.

 

@ikbneu: Was ist denn nun mit dem Bafin-Schreiben? Was steht dort drin?

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Zinsen
Zinserhöhungsklauseln in Verbindung mit einem Kündigungsrecht sind zulässig, wenn sie moderat ausgestaltet sind. Moderat sind sie, wenn sie zu einer Erhöhung des Ausgangszinssatzes von nicht mehr als 100 Basispunkten minus dem Swap-Spread zwischen dem Ausgangszinssatz zu Beginn der Laufzeit und dem erhöhten (Basis-)Zinssatz bei Wirksamwer-den der Erhöhung (stepped-up index basis) oder zu einer Erhöhung von nicht mehr als 50 % des Ausgangszinsspreads minus dem Swap-Spread zwischen dem Ausgangsbasisindex zu Beginn der Laufzeit und dem erhöhten Basisindex bei Wirksamwerden der Erhöhung führen. Die Vertragsbedingungen dürfen nur eine Zinserhöhung während der gesamten Laufzeit des sonstigen Kapitals vorsehen. Der Swap-Spread ist am Preis-findungsstichtag (pricing date) festzulegen und muss die Preisdifferenz an diesem Stichtag zwischen dem zugrunde gelegten Basisreferenzwert und dem erhöhten Referenzwert abbilden.

http://www.bafin.de/cln_152/nn_721290/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Rundschreiben/2011/rs__1105__ba__kernkapitalinstrumente.html?__nnn=true

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Torman

Das sind die aktuell und auch schon länger gültigen Regeln, welche den Call-Anreiz nach oben beschränken. Praktisch alle aktuellen T1-Anleihen entsprechen daher diesen Kriterien. Die APO-Bank hat offensichtlich die 50% Regel angewendet. Das hilft aber für Basel III nicht weiter. Entscheidend ist meiner Meinung nach nicht zu prüfen, ob diese Werte überschritten werden, sondern ob überhaupt ein Aufschlag als Call-Anreiz vorliegt. Genau werden wir es aber erst wissen, wenn Basel III in europäisches und nationales Recht umgesetzt wurde.

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Stairway

Wie es scheint, gibt es eine Kehrtwende bei Basel III, der Spiegel schreibt heute:

 

Zudem sollen dem Bericht zufolge lockere Regeln für Hybridkapital gelten. Damit gemeint ist Kapital, das weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital klar zugeordnet werden kann. Dazu zählen etwa Genussscheine, nachrangige Anleihen und die besonders in Deutschland verbreiteten Stillen Einlagen.

 

Laut Basel III sollte Hybridkapital künftig gar nicht mehr bei den Kapitalanforderungen berücksichtigt werden, da es sich in der Finanzkrise nicht als Stütze bewährt habe. Würden die EU-Sonderregeln so in Kraft treten, wäre das ein "Verstoß gegen das internationale Abkommen", zitiert die Zeitung einen namentlich nicht genannten Regulierer. Zudem würde es die Anstrengungen, die Banken krisensicherer zu machen, unterlaufen.

 

Die neuen Kapitalanforderungen des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich wurden Ende 2010 veröffentlicht und sollen von 2013 an in Kraft treten, um die Finanzwelt besser vor einer neuen Krise zu schützen. Die Umsetzung ist aber Sache der nationalen Regulierungsbehörden und der Europäischen Union.

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MisterCashMachin

REUTERS jetzt (Freitag, 27. Mai 2011, 18:10 Uhr) detaillierter zu den Basel III Änderungen

 

Abmilderung in zwei wesentlichen Punkten:

 

- Banken dürfen das in Versicherungs-Töchtern steckende Kapital in größerem Umfang ihrem Kernkapital zurechnen.

 

- Anerkennung Stiller Einlagen auch bei den Banken, die formell Aktiengesellschaften sind.

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Stairway

- Anerkennung Stiller Einlagen auch bei den Banken, die formell Aktiengesellschaften sind.

 

Hmm - das wird der ApoBank SE DE0001365880 und vergleichbaren SEs mit Call-Phantasie natürlich nicht unbedingt gut tun. Damit es es nun, auf Nachrangpapiere ohne SE-Status zu schauen.

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Torman

- Anerkennung Stiller Einlagen auch bei den Banken, die formell Aktiengesellschaften sind.

 

Hmm - das wird der ApoBank SE DE0001365880 und vergleichbaren SEs mit Call-Phantasie natürlich nicht unbedingt gut tun. Damit es es nun, auf Nachrangpapiere ohne SE-Status zu schauen.

Die alten Stillen Einlagen werden aber auch durch diese Abmilderung nicht Basel III konform. Die Call-Chancen sind dadurch also nicht gesunken. Es geht nur darum, dass Stille Einlagen neuen Typs (mit dauerhafter Verlustbeteiligung) auch bei AGs als Eigenkapital zählen.

 

aus der Reutersmeldung:

 

Für Deutschland - und hier vor allem für die Landesbanken - wichtig ist die geplante Anerkennung Stiller Einlagen auch bei Banken, die Aktiengesellschaften sind. Der Kompromiss im Baseler Ausschuss der Notenbanker und Bankenaufseher (Basel III), diese Mischform von Eigen- und Fremdkapital nur bei Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Anstalten öffentlichen Rechts gelten zu lassen, war auf heftige Kritik gestoßen. Er hätte zur Folge, dass vier von acht Landesbanken weiterhin auf Stille Einlagen bauen dürften, die restlichen aber nicht. Die Papiere müssen künftig aber auch nach Barniers Entwurf einheitlich 14 Kriterien erfüllen, an die die meisten Stillen Einlagen der Bundesländer noch angepasst werden müssen.

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Stairway

Die alten Stillen Einlagen werden aber auch durch diese Abmilderung nicht Basel III konform. Die Call-Chancen sind dadurch also nicht gesunken. Es geht nur darum, dass Stille Einlagen neuen Typs (mit dauerhafter Verlustbeteiligung) auch bei AGs als Eigenkapital zählen.

 

Hi Torman,

 

danke für die Aufklärung, das ist natürlich interessant. Weisst du, inwiefern eine Möglichkeit besteht, die SE-Bedingungen von seiten des Emittenten zu ändern? - Das würde ja eigentlich nur durch Einberufung einer Gläubigerversammlung mit entsprechender Mehrheit funktionieren, oder? Gerade da die meisten Issuing-Gesellschaften ihren Sitz in exotischen Ländern haben, könnte da ggf. mehr Spielraum sein.

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Torman

Weisst du, inwiefern eine Möglichkeit besteht, die SE-Bedingungen von seiten des Emittenten zu ändern? - Das würde ja eigentlich nur durch Einberufung einer Gläubigerversammlung mit entsprechender Mehrheit funktionieren, oder? Gerade da die meisten Issuing-Gesellschaften ihren Sitz in exotischen Ländern haben, könnte da ggf. mehr Spielraum sein.

Gläubigerversammlungen gibt es hier nicht, da die gesamte Stille Einlage von einer Zweckgesellschaft gehalten wird. In der Regel haben die Zweckgesellschaften nur sehr eingeschränkte Rechte, die Bedingungen der Stillen Einlage zu ändern. Da geht es eher um formale Sachen. Dies wäre aber eine starke materielle Änderungen der Bedingungen. Da dies zudem auf den Emittenten zurückfallen würde, sehe ich hier keine reale Gefahr, höchstens bei Banken in Abwicklung könnte ich mir so etwas vorstellen. Für diese würde es aber keinen Sinn machen, da sie keine Basel III konformen Eigenmittel mehr brauchen.

Ich sehe die EU-Änderung sogar positiv, da die Emission von Stillen Einlagen nun auch in Zukunft für alle Banken interessant ist, so dass ein ordentlicher Umgang mit den Haltern im allgemeinen Interesse liegt.

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ikbneu

Hat sich was im Hinblick auf die Anerkennung von "Pref Trusts" geändert, also Anleihen ohne jegliche Verlustteilnahme?

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Stairway

Ich sehe die EU-Änderung sogar positiv, da die Emission von Stillen Einlagen nun auch in Zukunft für alle Banken interessant ist, so dass ein ordentlicher Umgang mit den Haltern im allgemeinen Interesse liegt.

 

Das stimmt.

 

Ich frage mich nur, ob überhaupt irgendjemand die "neuen SE" zeichnet. Denn im Grunde hat man mit dieser Konstruktion ein höheres Risiko als die Aktionäre, bei geringerer Rendite. Meiner Ansicht nach, dürfte eine plain-vanilla "neue SE" also gänzlich unverkäuflich sein. Bei Konstruktionen wie den CoCos sieht das natürlich etwas anders aus.

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ikbneu

Bedeutet dies nun, dass alle stille Einlagen in der "alten" Rechtskonstruktion über 10 Jahre 2013-2023 "ausphasen", egal, ob der Emittent eine AG ist?

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Torman

Bedeutet dies nun, dass alle stille Einlagen in der "alten" Rechtskonstruktion über 10 Jahre 2013-2023 "ausphasen", egal, ob der Emittent eine AG ist?

Nein, es gilt natürlich trotzdem die Sonderregelung bei Kündigungsanreizen (z.B: APO-Bank). Die einzige Änderung ist, dass die alten SE bei AGs nun auch weiter als Core-T1 und nicht nur als erweitertes T1 zählen.

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Ramstein

FAZ: Hybrid-Anleihen sind hoch spekulativ

 

Man könnte spekulieren, welche "Qualifikation" der Schreiberling wohl hat .... crying.gif

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DanteAllemis

Bedeutet dies nun, dass alle stille Einlagen in der "alten" Rechtskonstruktion über 10 Jahre 2013-2023 "ausphasen", egal, ob der Emittent eine AG ist?

Nein, es gilt natürlich trotzdem die Sonderregelung bei Kündigungsanreizen (z.B: APO-Bank). Die einzige Änderung ist, dass die alten SE bei AGs nun auch weiter als Core-T1 und nicht nur als erweitertes T1 zählen.

Das denke ich Stand heute noch nicht. Es geht nur darum, die eigentümergehaltenen stillen Einlagen kernkapitalfähig zu machen (via Konditionenanpassung). Für die notierten stillen Einlagen wird eine solche Anpassung nicht ohne weiteres möglich sein.

 

Hat sich was im Hinblick auf die Anerkennung von "Pref Trusts" geändert, also Anleihen ohne jegliche Verlustteilnahme?

Nein. Call-Anreiz bleibt bestehen.

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WOVA1

Tier-1 Anleihen von einem Versicherer ?

 

Konkret geht es mir um die A0G0K7 (6 %) und die A0TVM9 (8,375 %) der Eureko B.V. - einem niederländischen Versicherer mit Expansionsdrang

nach Ost - und Südosteuropa. Bin durch den Beitrag von Goudvisje im Anleihen-Depot-Thread drauf gestossen.

Einer der grossen Aktionäre ist übrigens die Rabobank.

Beide werden von Zeit zu Zeit auch in STU gehandelt A0G0K7 (kündbar 01.11.2012) um 80, A0TVM9 (kündbar per 23.05.2013) um 102.

Amsterdam ist natürlich wesentlich liquider.

 

Beide perpetual und nachrangig , die Anleihenbedingungen gibt's hier Eureko-Funding.

 

So wie ich den Prospekt (schlanke 141 Seiten) verstehe:

-Kuponausfall bei regulatorischen Ereignissen

-optionaler Kuponausfall (dann allerdings nachzahlbar)

-bei regulatorischen Ereignissen Rückzahlungsmöglichkeit in Form von Vorzugsaktien ( so eine frühe Form der CoCo'S ?)

 

Einen eigenen Thread möchte ich nicht aufmachen - falls Interesse besteht kann ich dies gern nachholen.

 

Meinungen ?

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Fleisch

Kuponausfall bei regulatorischen Ereignissen <<< was verstehen die genau darunter ?

 

wie stabil sind die denn aufgestellt ? Leiden die unter einem Heimatgeschäft oder was zieht die in die anderen EU-Länder ?

 

Bei regulatorischem Ereignis, Frage s.o., Rückzahlung ?! Was ist das denn genau für eine Konstruktion ? Was bekommt man da etc.

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Kuponausfall bei regulatorischen Ereignissen <<< was verstehen die genau darunter ?

 

wie stabil sind die denn aufgestellt ? Leiden die unter einem Heimatgeschäft oder was zieht die in die anderen EU-Länder ?

 

Bei regulatorischem Ereignis, Frage s.o., Rückzahlung ?! Was ist das denn genau für eine Konstruktion ? Was bekommt man da etc.

 

So wie es beschrieben ist, offenbar Verletzung der Mindest-Solvenz-Kapital oder sonstiger Mindestkapitalanforderungen,

die entweder schon vorliegen oder durch die Kuponzahlung ausgelöst würden - und Eingriff durch die Regulierungsbehörde -

also niederländiche Versicherungsaufsicht.

 

Ansonsten Rating der Anleihen BBB ( die Senioranleihen liegen bei A- ).

Der Net Profit wird für 2010 mit 1,220 Mrd. Eur ausgewiesen. Die Solvenzrate für die gesamte Gruppe mit 220 %.

Wobei knapp 50 % der Einnahmen aus Krankenversicherung stammen.

Lebens-und Sachversicherung und eine kleine Hypotheken-Banksparte machen den Rest.

Könnt sich mal jemand ansehen, der mehr von einer Versicherungsbilanz versteht als ich ..

 

Rückzahlung : im Fall des 'Regulatory events' durch 'preference shares or other capital securities' .

 

Wenn ich allerdings mal vergleiche mit der A0DX3T der Allianz France S.A., (Rating BBB+) stehen dort

bezüglich des Kuponausfalls ähnliche Regelungen, bezüglich der Rückzahlung eine Verlustbeteiligung drin.

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Torman

Meinungen ?

Sieht auf den ersten Blick gar nicht so schlecht aus. Die Versicherung ist fest verankert im niederländischen Genossenschaftssektor und gehört praktisch seinen Kunden und der Rabobank. In den Niederlanden sind sie Marktführer. Die Auslandsaktivitäten sind dagegen sehr klein und man will sich auch von weiteren Einheiten trennen. Nur Griechenland, die Türkei und Russland sollen langfristig entwickelt werden. In Griechenland hat man schon eine relativ gute Marktposition, die zuletzt davon profitiert, dass die dortige Tochter wohl die einzige Versicherung in GR ist, die eine Staatspleite überstehen würde. Die Bestände an PIIGS-Anleihen sind überschaubar. S&P lobt die gute Qualität der Investmentanlagen und die gute Kapitalausstattung. Dagegen ist denen die Profitabilität zu gering. Dies ist aber im Genossenschaftssektor häufig so. Und für Hybridanleihen ist die Höhe des Gewinns weniger wichtig als die Stabilität des Gewinns. 2008 hatten sie aber einen deutlichen Verlust zu verkraften. Da müsste man noch mal nachsehen, wodurch dies ausgelöst wurde. Im Vergleich zu deutschen Versicherungstieren erscheinen mir die Anleihen recht günstig. Eventuell weichen aber die Bedingungen etwas ab.

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Stairway

Meinungen ?

Sieht auf den ersten Blick gar nicht so schlecht aus. Die Versicherung ist fest verankert im niederländischen Genossenschaftssektor und gehört praktisch seinen Kunden und der Rabobank. In den Niederlanden sind sie Marktführer. Die Auslandsaktivitäten sind dagegen sehr klein und man will sich auch von weiteren Einheiten trennen. Nur Griechenland, die Türkei und Russland sollen langfristig entwickelt werden. In Griechenland hat man schon eine relativ gute Marktposition, die zuletzt davon profitiert, dass die dortige Tochter wohl die einzige Versicherung in GR ist, die eine Staatspleite überstehen würde. Die Bestände an PIIGS-Anleihen sind überschaubar. S&P lobt die gute Qualität der Investmentanlagen und die gute Kapitalausstattung. Dagegen ist denen die Profitabilität zu gering. Dies ist aber im Genossenschaftssektor häufig so. Und für Hybridanleihen ist die Höhe des Gewinns weniger wichtig als die Stabilität des Gewinns. 2008 hatten sie aber einen deutlichen Verlust zu verkraften. Da müsste man noch mal nachsehen, wodurch dies ausgelöst wurde. Im Vergleich zu deutschen Versicherungstieren erscheinen mir die Anleihen recht günstig. Eventuell weichen aber die Bedingungen etwas ab.

 

Interessant, siehst du hier bei einer CY von 7,7% bzw. 8,2% wesentliche Vorteile gegenüber der ARAG mit 7,3% oder der Württembergischen Lebensversicherung '26 mit 5,8%. ? Schon merkwürdig, dass sich die CYs der beiden Themenpapiere recht deutlich unterscheiden, wo doch die A0TVM9 auch noch den höheren Fixkoupon (und damit weniger Risiko) hat.

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