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medea

Tier 1 Anleihen: Teufelszeug oder Ambrosia?

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Fleisch

wobei das jetzt nicht die Welt ist. Da stehen andere Papiere wie die stille Beteiligung an der Aareal Bank (707008), einer HT1 (A0KAAA) oder einer Main Capital I bzw. II sicherlich attraktiver bewertet dar.

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Atros

Und wenn dann doch irgendwann einmal gecallt wird (ich rechne immer noch fest mit 2022), ist hier der Kursgewinn mit am größten.

 

 

Damit rechne ich nicht unbedingt.

Für mich ist die Entscheidung einer Bank zu "callen" oder den Bond einfach als Fremdkapital weiterlaufen zu lassen eine Interessenabwägung.

Und wenn man für eine unendliche Laufzeit nur den 10-Jahres-Swapsatz bezahlen muss,dann bin ich mir nicht so sicher wie sich die Bank entscheiden wird.

 

Basel III wird aber wohl das bestimmende Thema des Anleihen und Eigenkapital-Marktes werden.

Und hoffentlich fällt auch der eine oder andere für uns ab.

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Andreas R.

Was passiert eigentlich an dem Tag, an dem die Bank diese Papiere nicht mehr zu den Eigenmitteln anrechnen darf?

Dann müsste doch auch das Rückkaufsverbot nach KWG hinfällig sein, oder?

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Torman

Mit etwas Verspätung wegen den Feiertagen hier meine Interpretation der neuesten Vorstellungen aus Basel zur Zukunft der alten Banktiere. Grundlage ist das Papier vom 16.12.2010.

 

http://www.bis.org/publ/bcbs189.pdf

 

Ich fange mit dem einfachen aber besonders überraschenden an (PDF S.26-27). LT2 bleibt LT2! Es wird keine Verlustbeteiligung von neuen LT2-Anleihen verlangt. Sie sollen nur im gone concern-Fall Verluste erleiden (Liquidation oder Restrukturierung der Bank). Dies ist zumindest in Deutschland durch das neue Restrukturierungsgesetz gewährleistet, auch ohne dass dies bereits in den Anleihebedingungen so stehen würde. Damit sollten alte LT2-Anleihen grundsätzlich auch in Zukunft als LT2 anrechenbar sein. Schließlich ist das Vorhandensein einer Calloption des Emittenten mit Step-up allein nicht ausreichend für eine Disqualifizierung (PDF S.36-37). Viele haben LT2 schon abgeschrieben und die Iren sind fleißig am Schlachten. Dies dürfte aber nicht viele Nachahmer finden, wenn die Banken in Zukunft auch weiter weitgehend identische Anleihen emittieren müssen.

 

Die Anforderungen an Tier1 sind dagegen deutlich höher (PDF S.23-25). Vor allem die dauerhafte Verlustbeteiligung und ein Verbot von Dividendentriggern dürften praktisch alle alten Anleihen disqualifizieren. Soweit nichts Neues, aber nun wurde auch die Situation rund um Call/Step-up näher beschrieben.

 

1. kein Call/Step-up oder Call/Step-up vor dem 12.09.2010:

Das anrechenbare Volumen wird ab 2013 jährlich um 10 Prozentpunkte vom Stichtagsvolumen reduziert. Dabei gilt dies wohl nicht für einzelne Anleihen sondern für die Summe aller Anleihen der Kategorie. Entsprechend werden wohl nur Anleihen mit sehr hohem Kupon schon bald gekündigt. Da zudem automatische Ausfälle in diesem Pool stattfinden (siehe Pkt.3), könnten diese Anleihen fast bis zum Ende der Übergangsfrist laufen. Hier kommt es also nicht nur auf den Emittenten und den Zins an, sondern auch auf Stellungen der einzelnen Anleihe zu den anderen Anleihen des Emittenten bzgl. Zins und Emissionsvolumen.

 

2. Call/Step-up zwischen 12.09.2010 und 31.12.2012

Diese Anleihen können ab 01.01.2013 nicht mehr angerechnet werden und dürften deshalb zu diesem oder dem ersten danach möglichen Termin gekündigt werden. Diese Anleihen sind daher aus Sicht des Anlegers am interessantesten.

 

3. Call/Step-up ab dem 01.01.2013

Bis zum Kündigungstermin Behandlung analog zu Pkt. 1. Keine Anrechnung ab dem ersten Kündigungstermin, welcher damit von den Banken regelmäßig genutzt werden wird. Auch das sind sehr gute Aussichten für die Anleger.

 

 

 

Allerdings ist mir auch nach Lesen dieses Papier nicht klar, ob alte Tier1-Anleihen nicht weiter als Tier2 angerechnet werden können.

 

 

 

Wer ganz neu in der Materie ist, kann zur Abrundung noch meinen letzten Basel III Kommentar lesen.

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/25063-tier-1-anleihen-teufelszeug-oder-ambrosia/?do=findComment&comment=615184

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Ramstein

Danke für den Link zum Dokument und die Info. Jetzt sehe ich auch auf Seite 29

 

96. Only those instruments issued before 12 September 2010 qualify for the above transition arrangements.

was die Info aus dem BB bestätigt und m.E. auf Charlottenburg zutrifft (sofern denen bis dahin nichts anbrennt).

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Andreas R.

Das Niedrigzinsjahr 2005 war das Boomjahr für diese Steepener (die meisten datieren von dann), da ließen sich doch einige mit dem hohen Anfangszins ködern. Ich hätte erwartet, dass im Fastnullzinsjahr 2010 wieder einige solcher Konstrukte neu auftauchen. Ist m. W. aber nicht der Fall gewesen.

 

Die WestLB hat dich erhört. Ist zwar kein Tier, aber auch mit ähnlicher Struktur: WLB6TR.

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MisterCashMachin
Die Anforderungen an Tier1 sind dagegen deutlich höher (PDF S.23-25). Vor allem die dauerhafte Verlustbeteiligung und ein Verbot von Dividendentriggern dürften praktisch alle alten Anleihen disqualifizieren.

 

Was heißt das über die Wiederauffüllung bei Tier 1 Papieren nach einem Haircut?

(Sofern das Papier noch einige Jahre bis zur ersten möglichen Kündigung läuft und wieder Gewinne entstehen.)

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Torman

Was heißt das über die Wiederauffüllung bei Tier 1 Papieren nach einem Haircut?

(Sofern das Papier noch einige Jahre bis zur ersten möglichen Kündigung läuft und wieder Gewinne entstehen.)

Soweit ich die Sache verstehe, darf es keine Wiederauffüllung geben. Deshalb werden eben auch die Stillen Einlagen in Zukunft nicht mehr als Eigenkapital angerechnet.

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erwin-k

Allerdings ist mir auch nach Lesen dieses Papier nicht klar, ob alte Tier1-Anleihen nicht weiter als Tier2 angerechnet werden können.

 

 

 

Nach meinem Verständnis, nur falls keine step up Klausel drin ist. Alle anderen Mindestvoraussetzungen an LT2 werden mE auch von Tier 1 erfüllt.

 

Welche Tier 1 hat überhaupt ein "step up" Klausel?

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Torman

Nach meinem Verständnis, nur falls keine step up Klausel drin ist. Alle anderen Mindestvoraussetzungen an LT2 werden mE auch von Tier 1 erfüllt.

Das sollte eigentlich nicht das Problem sein, da die Step-ups bei Altanleihen(!) kein Hindernis sind solange alle anderen Kriterien erfüllt sind und eben keine Kündigung am ersten Termin erfolgt.

Welche Tier 1 hat überhaupt ein "step up" Klausel?

 

z.B.

 

Apobank 136588 31.07.14

Bawag 571346 31.10.10

Deutsche Bank 906930 19.09.13

Eurohypo 542376 23.05.13

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erwin-k
· bearbeitet von erwin-k

Welche Tier 1 hat überhaupt ein "step up" Klausel?

 

z.B.

 

Apobank 136588 31.07.14

Bawag 571346 31.10.10

Deutsche Bank 906930 19.09.13

Eurohypo 542376 23.05.13

 

Die haben aus meiner Erinnerung keine step up Klauseln, sondern variable Zinsen, die sich an der Anfangsrendite anlehnen.

Step up wäre mE nur falls die Zinsen im Zeitablauf automatisch steigen, also zB 3M+100BP bis 2011 3M +200BP ab 2012

Hatte ich irgendwo mal gesehen, mir aber nicht gemerkt.

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Torman

Die haben aus meiner Erinnerung keine step up Klauseln, sondern variable Zinsen, die sich an der Anfangsrendite anlehnen.

Step up wäre mE nur falls die Zinsen im Zeitablauf automatisch steigen, also zB 3M+100BP bis 2011 3M +200BP ab 2012

Hatte ich irgendwo mal gesehen, mir aber nicht gemerkt.

Fast alle Anleihen, die Fix-to-Float sind, sind auch step-ups. Entscheidend ist, ob der Aufschlag auf den variablen Zinssatz höher ist als der Festzinsspread bei der Emission. Referenz für den Festzins ist dabei z.B. der 10jährige Swapsatz. Die Höhe des Step-up war schon früher begrenzt auf 100 BP, weshalb die Sache nicht sofort ins Auge springt.

 

 

Moderate step-ups in instruments issued through SPVs, as well as in directly issued Tier 1 instruments meeting the requirements set forth in paragraphs 4 and 5, are permitted, in conjunction with a call option, only if the moderate step-up occurs at a minimum of ten years after the issue date and if it results in an increase over the initial rate that is no greater than, at national supervisory discretion, either;

 

* 100 basis points, less the swap spread between the initial index basis and the stepped-up index basis; or

* 50% of the initial credit spread, less the swap spread between the initial index basis and the stepped-up index basis.

 

http://www.bis.org/press/p981027.htm

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DanteAllemis

Allerdings ist mir auch nach Lesen dieses Papier nicht klar, ob alte Tier1-Anleihen nicht weiter als Tier2 angerechnet werden können.

 

Danke für die schöne Zusammenstellung Torman!

 

Zu Deiner Frage nach der Tier2 Qualifizierung alten Tier1-Kapitals: Das wird ab S.17 festgelegt. Mein Fazit: Die allermeisten Kriterien neuen Tier2-Kapitals sind standardmäßig von alten Tier1-Anleihen erfüllt. Entscheidend dürfte allerdings bei vielen alten T1-Anleihen letztlich sein: "there are no step-ups or other incentives to redeem".

 

=> Diejenigen alten T1-Anleihen ohne Step-Up zählen zukünftig als Tier2-Kapital (wenn nicht zeitlich auslaufend sogar noch als T1).

=> Diejenigen alten T1-Anleihen, die wegen Step-Up sofort (2013) aus Tier1 herausfallen, werden deswegen auch nicht als Tier2-Kapital zählen.

 

Generell zu altem Tier1, LT2, Basel-III

Die schöne neue Basel-III Welt nimmt Konturen an. Gläubiger von altem Tier1-Kapital können sehr zufrieden mit den strikten Tier1-Anforderungen und Übergangsvorschriften sein. Unklar ist mir noch die zukünftige Rolle von LT2, dem systematisch eigentlich nur Gone-Concern Herabschreibungen drohen sollen, was aber durch Bankenrestrukturierungsansätze durchkreuzt wird. Wofür adressiert man in Bankenrestrukturierungsgesetzen Gläubigerrechte und schafft rechts- und politische Unsicherheiten, wenn man Verlustabsorption auf Kapitalseite zur zwingenden Vorschrift machen könnte? Diese Unsicherheiten machen die faire ex-ante Bepreisung von LT2 schwer. Auch wegen Anrechenbarkeit von altem Tier1 als Tier2-Kapital wird es zukünftig an Tier2-Kapital keinen großen Mangel geben. Eine große Renaissance des LT2 erwarte ich daher abweichend von anderen Meinungen daher nicht. Zudem sollen letztlich nur 2% der RWA als Tier2 gefordert sein. Für starke Emittenten ist LT2 natürlich billiger als altes T1, weswegen ich auch trotz möglicher Anrechenbarkeit als Tier2 mit frühestmöglichen Calls alten Tier1s starker Emittenten rechne. Für schwache Emittenten hingegen könnte altes Tier1-Kapital günstiger als LT2 sein. Aber auch hier wird es nach Wegfall der Tier1-Anrechenbarkeit zu Kapitalumstrukturierungen kommen, da neues Tier1 eingeworben werden muss, wo es denn überhaupt möglich ist....

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Torman

Zu Deiner Frage nach der Tier2 Qualifizierung alten Tier1-Kapitals: Das wird ab S.17 festgelegt. Mein Fazit: Die allermeisten Kriterien neuen Tier2-Kapitals sind standardmäßig von alten Tier1-Anleihen erfüllt. Entscheidend dürfte allerdings bei vielen alten T1-Anleihen letztlich sein: "there are no step-ups or other incentives to redeem".

Das gibt das Dokument eben nicht so eindeutig her. Schließlich gibt es auf PDF-Seite 36/37 unter 94 (g) Aufzählungspunkt 1 und 2 Anleihen die zwar Step-Ups haben aber trotzdem perspektivisch die neuen Anforderungen erfüllen. Wenn die alten Tier1-Anleihen nicht zum ersten Termin gekündigt werden, könnten sie daher alle zeitlich unbegrenzt als LT2 zählen.

 

Unklar ist mir noch die zukünftige Rolle von LT2, dem systematisch eigentlich nur Gone-Concern Herabschreibungen drohen sollen, was aber durch Bankenrestrukturierungsansätze durchkreuzt wird. Wofür adressiert man in Bankenrestrukturierungsgesetzen Gläubigerrechte und schafft rechts- und politische Unsicherheiten, wenn man Verlustabsorption auf Kapitalseite zur zwingenden Vorschrift machen könnte? Diese Unsicherheiten machen die faire ex-ante Bepreisung von LT2 schwer.

Dies ist wirklich wenig sinnvoll. Konsequenter wäre die Abschaffung von LT2. Man hat sich jetzt aber wohl darauf verständigt, "gone concern" weiter zu definieren. Dies umfasst eben die Insolvenz von unwichtigen Instituten als auch die Umstrukturierung/Rettung systemrelevanter Banken.

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DanteAllemis

Zu Deiner Frage nach der Tier2 Qualifizierung alten Tier1-Kapitals: Das wird ab S.17 festgelegt. Mein Fazit: Die allermeisten Kriterien neuen Tier2-Kapitals sind standardmäßig von alten Tier1-Anleihen erfüllt. Entscheidend dürfte allerdings bei vielen alten T1-Anleihen letztlich sein: "there are no step-ups or other incentives to redeem".

Das gibt das Dokument eben nicht so eindeutig her. Schließlich gibt es auf PDF-Seite 36/37 unter 94 (g) Aufzählungspunkt 1 und 2 Anleihen die zwar Step-Ups haben aber trotzdem perspektivisch die neuen Anforderungen erfüllen. Wenn die alten Tier1-Anleihen nicht zum ersten Termin gekündigt werden, könnten sie daher alle zeitlich unbegrenzt als LT2 zählen.

 

Du hast Recht. Schon merkwürdig: Alte Tier1-Anleihen mit Step-up und effective maturity date nach 2013 verlieren erst langsam Tier1 (und auch Tier2) Status, bekommen jedoch nach effective maturity date Tier2-Anrechenbarkeit zeitlich unbegrenzt zurück...

 

Fazit: Alle alten Tier1-Anleihen zählen als Tier2-Kapital, solche ohne Step-Up ab Verlust der Tier1-Anrechenbarkeit, solche mit Step-Up nach 2013 und nach effective maturity date. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass in 5 Jahren nur noch alte Tier1-Anleihen sehr schwacher Emittenten ausstehen.

 

Sehr gespannt bin ich darauf, ob und in welcher Form sich Banken-CoCos wirklich am Markt durchsetzen. Es könnte schlicht sein, dass sich keine Akzeptanz der Kapitalgeber ergibt. Nicht zuletzt waren ja steuerliche Aspekte Grund für den Siegeszug der Hybride [regulatorisch EK, steuerlich FK]. Und diese könnten im Zuge allgemeiner Bankenregulierung auch in Gefahr geraten. Selbst wenn steuerliche Bevorzugung als Grund für Hybrids (sprich CoCos) erhalten bleibt und Banken diesen Vorteil und noch etwas mehr [zur Abgeltung der ermöglichten Hebelung des echten EKs] als Zins/Ausschüttung bieten, könnten diese Zinsen/Ausschüttung bei allen bis auf ein paar supersolide Emittenten nicht das deutlich höhere Risiko im Vergleich zu alten Tier1-Anleihen ausgleichen. Anders ausgedrückt: Wenn schon Risiko, dann bitte aber auch Residualwertbeteiligung. Denkbar wären z.B. eine Kombination von CoCos und Wandelanleihen oder eine x-fache Ausschüttung der Dividende. Oder eben Aktien.

 

Genussrechte und stille Einlagen haben in der schönen neuen Basel-III Welt ohnehin keinen Platz-- als Tier2 sind sie schlicht zu teuer. LT2 wird uns wohl erhalten bleiben und könnte trotz Bankenrestrukturierungsgesetzen (Die EU-Kommission ist etwas spät zur Party, will aber auch nochmal diesen Bereich regeln...) sogar sicherer als in Vergangenheit werden, wenn Utility-Banking, Liquiditätsregeln, Leverage-Ratio und massiv bessere Ausstattung der Banken mit echtem und am Verlust teilnehmenden Kapital Wirklichkeit wird...

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Fleisch

irgendwie blick ich das auch noch nicht. Ich möchte als Beispiel mal ein paar Anleihen nennen, um zu verstehen, was da genau wie von euch erwartet wird

 

BNP Paribas Capital Trust IV EO-FLR Tr.Pr.Sec. 02(12/Und.)

WKN: 830922

Kündbar: 24.01.2012/100%. Weitere Kündigungstermine immer zum 24. Januar/April/Juli/Oktober, ab 2012 Floater. Kupon: 3 Monats Euribor + 233 Basispunkte.Tier-1-Anleihe.

 

Das müsste nach der bisherigen Auswertung doch dann komplett entfallen, da vor 2013 "fällig/ kündbar"

 

BNP Paribas Capital Trust VI EO-FLR Tr.Pr.Sec. 03(13/Und.)

WKN: 716977

Kündbar zum 16.01.2013 zum Preis von 100%. Ab 2013 Floater, Kupon: 3 Monats Euribor + 248 Basispunkte. Tier-1-Anleihe.

 

Das müsste dann nicht mehr voll anrechenbar sein, richtig ? Graduelles Auslaufen dürfte hier der Fall sein bis 2023

 

Société Générale S.A. EO-FLR Obl. 2005(15/Und.)

WKN: A0DW89

Kündbar zum 26.01.2015 zu 100%. Ab 2015 Floater. Kupon: 3 Monats Euribor + 153 Basispunkte. Tier-1-Anleihe

 

...und was wäre mit dem hier ? Mutiert zu LT2 ?

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Torman

BNP Paribas Capital Trust IV EO-FLR Tr.Pr.Sec. 02(12/Und.)

WKN: 830922

Kündbar: 24.01.2012/100%. Weitere Kündigungstermine immer zum 24. Januar/April/Juli/Oktober, ab 2012 Floater. Kupon: 3 Monats Euribor + 233 Basispunkte.Tier-1-Anleihe.

Das müsste nach der bisherigen Auswertung doch dann komplett entfallen, da vor 2013 "fällig/ kündbar"

Dürfte ab 1.1.2013 nicht mehr als Tier1 zählen. Kündigung durch den Emittenten wenn er LT2 billiger emittieren kann, was ich in diesem Fall erwarte.

 

BNP Paribas Capital Trust VI EO-FLR Tr.Pr.Sec. 03(13/Und.)

WKN: 716977

Kündbar zum 16.01.2013 zum Preis von 100%. Ab 2013 Floater, Kupon: 3 Monats Euribor + 248 Basispunkte. Tier-1-Anleihe.

Das müsste dann nicht mehr voll anrechenbar sein, richtig ? Graduelles Auslaufen dürfte hier der Fall sein bis 2023

Dürfte ab 24.1.2013 nicht mehr als Tier1 zählen. Kündigung durch den Emittenten wenn er LT2 billiger emittieren kann, was ich in diesem Fall erwarte.

 

Société Générale S.A. EO-FLR Obl. 2005(15/Und.)

WKN: A0DW89

Kündbar zum 26.01.2015 zu 100%. Ab 2015 Floater. Kupon: 3 Monats Euribor + 153 Basispunkte. Tier-1-Anleihe

...und was wäre mit dem hier ? Mutiert zu LT2 ?

Wird ab 01.01.2013 nur noch teilweise als Tier1 anerkannt. Dürfte ab 26.1.2015 nicht mehr als Tier1 zählen. Kündigung durch den Emittenten 2015 wenn er LT2 billiger emittieren kann, was ich in diesem Fall auch erwarte.

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crane

Hat jemand Neuigkeiten zu den Eurohypo Funding Trusts (542376 und A0DZJZ) - in Stuttgart sind beide heute +10% bzw +24% bei fuer die letzte Zeit ungewoehnlich hohen Umsaetzen ?

 

(ich hab nur das hier gefunden ...)

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vanity

... (ich hab nur das hier gefunden ...)

Dann schau' auch mal hier! (Beiträge von heute)

 

Die Coba lässt über die Credit Suisse PrefSecs von sich und der EH tendern, um es in Aktienkapital zu wandeln.

 

Die genauen Bedingungen (Volumen, Preise) sind wohl noch Spekulation.

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crane

Die Coba lässt über die Credit Suisse PrefSecs von sich und der EH tendern, um es in Aktienkapital zu wandeln.

 

Die genauen Bedingungen (Volumen, Preise) sind wohl noch Spekulation.

Danke fuer den Hinweis! Auf die Idee, im HT1-Thread zu suchen, bin ich nicht gekommen...

 

Auf die Details bin ich dann ja mal gespannt. :)

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ikbneu

Wird allen Inhabern der EH-Pref. Trusts ein Rückkaufangebot unterbreitet oder kauft CS nur ein bestimmtes Volumen über die Börse zurück?

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Torman
· bearbeitet von Torman

Basel hat schon wieder etwas neues zum Hybridkapital verfasst. Danach müssen Tier1 und Tier2 Anleihen eine Klausel enthalten, dass sie bei Schieflagen der Bank dauerhaft heruntergeschrieben werden können. Dies darf nur dann entfallen, wenn es ein entsprechendes nationales Gesetz gibt, dass dies auch ohne spezielle Klausel ermöglicht und erfordert(!). Ob das deutsche Gesetz diesem hohen Anspruch gerecht wird? Die Intention ist jedenfalls klar, die Tiere werden im Ernstfall auf Null fallen.

 

Minimum requirements to ensure loss absorbency at the point of non-viability

Scope and post trigger instrument

 

1. The terms and conditions of all non-common Tier 1 and Tier 2 instruments issued by an internationally active bank must have a provision that requires such instruments, at the option of the relevant authority, to either be written off or converted into common equity upon the occurrence of the trigger event unless:

 

1. the governing jurisdiction of the bank has in place laws that (i) require such Tier 1 and Tier 2 instruments to be written off upon such event, or (ii) otherwise require such instruments to fully absorb losses before tax payers are exposed to loss;

2. a peer group review confirms that the jurisdiction conforms with clause (a); and

3. it is disclosed by the relevant regulator and by the issuing bank, in issuance documents going forward, that such instruments are subject to loss under clause (a) in this paragraph.

 

2. Any compensation paid to the instrument holders as a result of the write-off must be paid immediately in the form of common stock (or its equivalent in the case of non-joint stock companies).

 

3. The issuing bank must maintain at all times all prior authorisation necessary to immediately issue the relevant number of shares specified in the instrument's terms and conditions should the trigger event occur.

Trigger event

 

4. The trigger event is the earlier of: (1) a decision that a write-off, without which the firm would become non-viable, is necessary, as determined by the relevant authority; and (2) the decision to make a public sector injection of capital, or equivalent support, without which the firm would have become non-viable, as determined by the relevant authority.

 

5. The issuance of any new shares as a result of the trigger event must occur prior to any public sector injection of capital so that the capital provided by the public sector is not diluted.

Group treatment

 

6. The relevant jurisdiction in determining the trigger event is the jurisdiction in which the capital is being given recognition for regulatory purposes. Therefore, where an issuing bank is part of a wider banking group and if the issuing bank wishes the instrument to be included in the consolidated group's capital in addition to its solo capital, the terms and conditions must specify an additional trigger event. This trigger event is the earlier of: (1) a decision that a write-off, without which the firm would become non-viable, is necessary, as determined by the relevant authority in the home jurisdiction; and (2) the decision to make a public sector injection of capital, or equivalent support, in the jurisdiction of the consolidated supervisor, without which the firm receiving the support would have become non-viable, as determined by the relevant authority in that jurisdiction.

 

7. Any common stock paid as compensation to the holders of the instrument must be common stock of either the issuing bank or of the parent company of the consolidated group (including any successor in resolution).

Transitional arrangements

 

Instruments issued on or after 1 January 2013 must meet the criteria set out above to be included in regulatory capital. Instruments issued prior to 1 January 2013 that do not meet the criteria set out above, but that meet all of the entry criteria for Additional Tier 1 or Tier 2 capital set out in Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems, will be considered as an "instrument that no longer qualifies as Additional Tier 1 or Tier 2" and will be phased out from 1 January 2013 according to paragraph 94(g).

 

http://www.biz.org/press/p110113.htm

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Torman

Wird allen Inhabern der EH-Pref. Trusts ein Rückkaufangebot unterbreitet oder kauft CS nur ein bestimmtes Volumen über die Börse zurück?

Wenn ich die Angaben von NNZ auf w:o richtig interpretiere, wird es ein allgemeines Angebot geben. Allerdings reicht das von der Coba eingesammelte Geld nur für einen vollständigen Rückkauf der ersten beiden Anleihen (Priorität 1). Bei den anderen Anleihen mit Priorität 2 kann es je nach Teilnahme zu Zuteilungsquoten kommen.

 

 

-------------------------------------------------------------------

Minimum Purchase Order of

Issuer ISIN Tender Amnt price (%) Priority

-------------------------------------------------------------------

Commerzbank CFT III DE000CK45783 1,000 56.50 1

Eurohypo CFT II DE000A0DZJZ7 1,000 48.00 1

Commerzbank CFT I DE000A0GPYR7 50,000 71.50 2

Commerzbank CFT II XS0248611047 £50,000 71.50 2

Eurohypo CFT I XS0169058012 1,000 57.00 2

-------------------------------------------------------------------

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vanity
· bearbeitet von vanity

Ein Tender ist ein allgemeines Angebot, das sich an alle richtet. Es kann natürlich volumenbeschränkt sein (unterschiedliche Verfahren möglich) und wird es hier auch werden, denn die Mittel (ca. 600 Mio) reichen nicht zum Rückkauf aller fünf Papiere (3 Mrd. Nennwert) zum vermuteten Tenderwert (2 Mrd.)

 

Hier ein paar Zahlen aus dem Bondboard: (Emittent, ISIN, Min.Size, Tender Price, Prio, Em. Vol. (Mio), Tender Vol. (Mio))

 

Commerzbank CFT III DE000CK45783 € 1,000 56.50 1 300 169

Eurohypo CFT II DE000A0DZJZ7 € 1,000 48.00 1 300 144

Commerzbank CFT I DE000A0GPYR7 €50,000 71.50 2 1000 715

Commerzbank CFT II XS0248611047 £50,000 71.50 2 800 650

Eurohypo CFT I XS0169058012 € 1,000 57.00 2 600 342

(http://forum.baadermarkets.de/showpost.php?p=27469&postcount=611, die Originalquelle für die Tenderpreise ist mir nicht bekannt)

 

Über alle Papiere hinweg wäre ein Tender von 30% des emittierten Volumens möglich. Die beiden mit Prio 1 bezeichneten Papiere (CB III und EH II) ließen sich komplett vom Markt nehmen, dann bliebe für die restlichen eine Tenderquote von 20% (falls mit Prio die Reihenfolge gemeint, dazu finden sich keine Hinweise)

 

Edit: zu spät! Ist NNZ.Bondboard = noch'n zocker.w:0?

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Al Bondy
Edit: zu spät! Ist NNZ.Bondboard = noch'n zocker.w:0?

 

... jo.

And no - it´s never too late - there´s always Three Days Grace (even at Gebhard´s Real Estate) ...

http://www.youtube.c...h?v=fuUhaDIxxSU

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