Zum Inhalt springen
medea

Tier 1 Anleihen: Teufelszeug oder Ambrosia?

Empfohlene Beiträge

bondholder
· bearbeitet von bondholder

Wie siehts eigentlich mit Aareal aus? Die ist noch richtig billig.

 

XS0138973010

https://www.boerse-s...S0138973010.FSE

Notierung ist in Euro, nicht in Prozent!

... und die Papiere (WKN 778998) haben einen Nennwert von 25 Euro.

Stückzinsen werden keine berechnet (Flatnotiz), mit Valuta 31.12.09 gab es 0,45 Euro Zinsen pro Stück (vierteljährliche Zinszahlung).

 

Der aktuelle Briefkurs in Frankfurt (15,30 Euro) entspricht also bei Prozentnotiz und Stückzinsberechnung gut 60%.

 

Im Prospekt nennt sich der Emittent noch "DePfa Bank Capital Funding Trust (a subsidiary of DePfa Bank AG, Wiesbaden, Germany)" – seitdem ist viel passiert...

Aareal 778998 perpetual 7,125% (Tier-1).pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stephan09

:blushing: , glatt überlesen mit der Euronotiz.

Danke für den Prospekt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis
· bearbeitet von DanteAllemis

Zur HRE:

"Abspaltung von Refinanzierungsmitteln: Es wird diskutiert, neben Aktiva auch ausgewählte Refinanzierungsmittel auf die Abwicklungsanstalt zu übertragen. Eine Übertragung von unbesicherten Refinanzierungen bzw. Pfandbriefen oder anderen Covered Bonds von Konzerngesellschaften zur Refinanzierung ist nicht vorgesehen."

=> Das ist die größte Neuerung!

 

Das heißt: LT2, GS sowie die Pref. Sec. der HRE und der Depfa plc. könnten ganz oder im Verhältnis der Abspaltung der Aktiva mit abgespalten werden. (vgl. Österreichische Variante bei der Kommunalkredit).

 

Es ist jedoch unklar, aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnte eine solche Übertragung geschehen sollte. M.E. erlauben die jeweiligen Prospekte eine solche Übertragung nicht. Auch eine Gewährung gleichwertiger Rechte kommt nicht infrage.

 

Meine Einschätzungen:

a) Ich rechne nicht mit einer Abspaltung des LT2. Die sind und bleiben Fremdkapital und nehmen an Verlusten nicht teil.

b ) Ich rechne nicht mit einer Abspaltung der HRE GS. Diese haben im Rahmen der Verlustteilnahme ihren Teil beitragen. Groß aufgefüllt werden die wohl auch nicht mehr nach derzeitiger Planung nicht mehr.

c) Ich rechne auch nicht mit einer Abspaltung der beliebten Depfa AG GS. Diese sind zu LT2 mutiert.

d) Möglich ist eine anteilige Abspaltung des HRE Trusts. Z.B. im Verhältnis der abgespaltenen Aktiva.

e) Ich rechne nunmehr fest mit einer anteiligen Abspaltung der Depfa plc Tiere. Z.B. im Verhältnis der abgespaltenen Aktiva oder auch ganz.

f) Die Sprache „es wird diskutiert“, lässt noch vieles offen. Ich denke, hier werden die Folter-Instrumente gezeigt, um einen Tender vorzubereiten. Wie man es dreht und wendet: Abspaltung der Tiere ist evtl. rechtsunsicher, im Verbleibensfall aber zumindest beim HRE-Trust veräußerungsfeindlich.

Denn sollten die HRE-Trusts weiterhin in der Bilanz bleiben, so hindern sie beim Verkauf der HRE, der ja in den nächsten Jahren erfolgen soll. Dies deswegen, weil ein Verkauf wohl nur möglich ist, wenn die HRE Gewinne ausschütten kann. Dann müssten aber auch die HRE-Tiere bedient werden. Ein zukünftiger Investor wird für eine HRE mit Hybrid-Belastung wohl weniger gewillt sein zu bezahlen als ohne. Ein Rückkaufangebot zu derzeitigen Preisen erscheint deswegen sinnvoll, zumal dieses Tier mit Step-Up seinen Eigenkapitalcharakter bis 2017 wohl verlieren wird.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass schon heute die Depfa plc mehr Hybride hat, als für sie als EK angerechnet werden kann. Bei der letzten Meldung vor 2 Wochen war von Verhandlungen darüber die Rede, wie viel Kapital der SoFFin der HRE noch geben muss. Ein Lösungsansatz konnte hier sein, Depfa plc Hybride als EK in die „Zweite Abwicklungsanstalt“ (wetten, dass dies der Name wird? ;-) ) zu geben. Die Depfa plc. wird wohl zum größten Teil übertragen. Tier-Übertragungen sind hier am sinnvollsten. Ich gehe nicht davon aus, dass die Abwicklungsanstalt Gewinne machen wird. Eine mögliche Auflösung liegt in weiter Ferne. Fazit: Kurzfristig kein Grund mehr für Kurssprünge. Ich würde die Depfa plc erst unter 10 wieder anfassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

Beitrag von Dante vom Rentenmarkt hier hinein verschoben. passt besser

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis
Credit Research Financials 2010 mit vielen Hinweisen zu Hybriden, Ratings und Emittenten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis

Hier eine Einschätzung von JP Morgan zum aktuellen HRE-Case:

 

The group has stated that it is not currently planning to transfer

unsecured funding or covered bonds to the deconsolidated

environment therefore we expect the future group will be financed

almost completely by the outstanding long dated funding instruments,

closely matching its assets. Notwithstanding possible changes to the

restructuring plan, our base case is that the subordinated capital

instruments will remain part of the group given the legal complexity of

moving these away from the issuers to a new German AidA entity.

 

Specific trade ideas include the Tier 1 capital instruments. Given

the quicker anticipated turnaround using the deconsolidated

environment, we believe the HYPORE 5.864% PerpNC10 (32.5

cents) and the DEPFA 5.029 PerpNC10 (17.5 cents) look attractive

despite the probability of several periods of coupon deferral, although

we emphasise the continued uncertainty around the restructuring plan.

 

Interessant! Das deckt sich mit meiner Einschätzung, dass eine Abspaltung der Tiere nicht ganz unschwierig wird. Immerhin, die Österreicher haben es ja auch geschafft. Ich denke, man sollte die Kurse noch ein wenig fallen lassen, bevor man über einen Einstieg nachdenkt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman

Für das HRE-Tier ist die Entwicklung wahrscheinlich sehr positiv. Bei der Depfa PLC ist die Unsicherheit höher. Zwar dürfte die rechtliche Situation vergleichbar sein, allerdings äußert sich die Gruppe nicht zur Zukunft der Depfa PLC. Es wird immer nur betont, dass die Deutsche Pfandbriefbank AG die strategische Kernbank ist. Was passiert also mit der Depfa PLC? Nach der Auslagerung in die Bad Bank könnte diese so klein werden, dass man sie mittelfristig auch abwickeln könnte. Andererseits steht die Depfa PLC noch immer mit mehr als 3 Mrd. Euro in der Bilanz der Holding, die in diesem Fall abgeschrieben werden müssten. Außerdem ist es aus deutscher Sicht nur natürlich die Pfandbriefbank in den Fokus zu stellen, weshalb das Verschweigen der Zukunft der Depfa PLC nicht unbediengt als negative angesehen werden muss. Für mich überwiegen auch bei der Depfa PLC die Chancen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber

Würde doch bedeuten, dass die umgewandelten Genußscheine bei der "DEPFA Germany" bleiben oder? Also ist ja nur ne Einschätzung .... Lohnt es sich da eigentlich, ne Mail an die HRE zu schicken mit bitte um Klärung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman

Ich habe bei der Depfa PLC angefragt, wie die Zukunft dieser Einheit aussieht. Hier die Antwort:

 

In relation to your second question the driver factor of the establishment of a deconsolidated environment is to ensure the long-term survival of the Group and its various entities. You are

correct at present the focus is on Deutsche Pfandbriefbank and it not intended that DEPFA BANK plc generates new business in the immediate future, nevertheless it is anticipated that

DEPFA plc will be heavily involved in managing assets that are transferred from the Group into the deconsolidated environment.

 

As a final note I would like to assure you that there is no intention to transfer the DEPFA Funding II LP instrument into the de-consolidated environment.

 

Eine halbe Stunde später kam eine zweite E-Mail, mit der der letzte Satz wieder eingeschränkt wurde.

 

Please note that as yet it has not been finally determined whether capital instruments will be transferred into a de-consolidated environment.

 

Das hinterlässt bei mir fast mehr Fragen als Antworten. Positiv sehe ich, dass es wohl nicht beabsichtigt ist die DEPFA Tiere in die Bad Bank auszulagern, auch wenn dies noch nicht endgültig entschieden ist. Dagegen erscheint die Zukunft der DEPFA Bank PLC ziemlich unklar. Sie soll die in die Bad Bank ausgelagerten Assets managen, aber kein eigenes Neugeschäft machen. Das klingt nach langsamen Sterben. Auf der anderen Seite dürfte sie aber noch ein ganze Weile bestehen bleiben und da kommt man beim Management sicher noch auf neue Ideen, was die Bank alles machen könnte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stephan09

Zwischen den Depfa- und den HRE-Tieren macht ihr einen Unterschied, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman
· bearbeitet von Torman

Zwischen den Depfa- und den HRE-Tieren macht ihr einen Unterschied, oder?

Das ist jetzt eine sehr allgemeine Frage. :blink:

 

Natürlich gibt es hier Unterschiede, da es sich um zwei verschiedene Banken handelt, die lediglich aktuell zusammen unter dem Dach der gemeinsamen Holding stehen. In Zukunft könnten die völlig verschiedene Wege gehen.

Ich hatte speziell wegen der Depfa Fundings in Irland nachgefragt, da ich diese im Bestand habe.

 

Hier findest du eine Übersicht zur HRE Holding.

https://www.wertpapier-forum.de/topic/25063-tier-1-anleihen-teufelszeug-oder-ambrosia/?do=findComment&comment=516267

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stephan09

Sry. Hatte mich mit den Tieren außer im November vor einem Jahr nicht beschaeftigt, weil ich diesen Punkt 5 mit den Weiterreichen der Forderungen zu seltsam fand.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis
· bearbeitet von DanteAllemis

Ich habe bei der Depfa PLC angefragt, wie die Zukunft dieser Einheit aussieht. Hier die Antwort:

In relation to your second question the driver factor of the establishment of a deconsolidated environment is to ensure the long-term survival of the Group and its various entities. You are correct at present the focus is on Deutsche Pfandbriefbank and it not intended that DEPFA BANK plc generates new business in the immediate future, nevertheless it is anticipated that DEPFA plc will be heavily involved in managing assets that are transferred from the Group into the deconsolidated environment.

As a final note I would like to assure you that there is no intention to transfer the DEPFA Funding II LP instrument into the de-consolidated environment.

 

Eine halbe Stunde später kam eine zweite E-Mail, mit der der letzte Satz wieder eingeschränkt wurde.

 

Please note that as yet it has not been finally determined whether capital instruments will be transferred into a de-consolidated environment.

 

Das hinterlässt bei mir fast mehr Fragen als Antworten. Positiv sehe ich, dass es wohl nicht beabsichtigt ist die DEPFA Tiere in die Bad Bank auszulagern, auch wenn dies noch nicht endgültig entschieden ist. Dagegen erscheint die Zukunft der DEPFA Bank PLC ziemlich unklar. Sie soll die in die Bad Bank ausgelagerten Assets managen, aber kein eigenes Neugeschäft machen. Das klingt nach langsamen Sterben. Auf der anderen Seite dürfte sie aber noch ein ganze Weile bestehen bleiben und da kommt man beim Management sicher noch auf neue Ideen, was die Bank alles machen könnte.

 

Sehr seltsam. Ich hatte auch angefragt, aus Mangel an Neuigkeiten jedoch hier nicht darüber berichtet. Sie wollten mir ausdrücklich keine Information darüber geben, welche Refinanzierungsmittel in der Ad-Hoc gemeint sein könnten... Scheint, dass sich bei Dir einer verplappert hat. Die Frage ist aber dann: Welche Refinanzierungsmittel werden dann diskutiert mitabgespaltet zu werden? (Unschädlich wäre dies übrigens bei LT2 und den Depfa AG Genussscheinen. Die Abwicklungsanstalt wird diese bedienen und rückzahlen können.) Wenn es die Depfa plc hybride nicht sein sollen -- dann bleiben nur noch die HRE GS (bereits auf ca. 30 herabgeschrieben) und der HRE-Trust. Zweck wäre hier, ein übermäßiges Profitieren von der Bad-Bank-Abspaltung zu verhindern, was nachvollziehbar wäre. Warum jedoch nicht die Depfa fundings mit gleicher Begründung in die Bad-Bank abschieben? Ggf. können Depfa plc hybride nicht mitabgespalten werden, da nicht deutsches Recht...? Evtl. gilt gleiches für den HRE-Trust?

 

Kleines Rechtsgutachten:

Aber eine Abspaltung zumindest der deutschen Sonderrechte wäre möglich (analog österreich. Spaltungsgesetz). In Österreich gilt das Spaltungsgesetz, in dem in §15(5) eine angemessene Änderung der Rechte von Schuldverschreibungen(!) und Genussrechten, (in Analogie wohl auch sonstigen Rechten) erlaubt ist. (Auf dieser Grundlage erfolgte die wenig großzügige Behandlung der Kommunalkredit-Tiere] In Deutschland gibt es eine entsprechende explizite Formulierung im Umwandlungsgesetz nicht. Hier wird nur die Pflicht zur Gewährung gleichwertiger Rechte begründet. Die Frage ist nun, was im Einzelfall gleichwertig ist. Bei unseren schönen Depfa AG GS, die mittlerweile zu LT2 mutiert sind, waren die gewährten Rechte wohl etwas mehr als gleichwertig... Allerdigs ging es dort ja auch um eine Verschmelzung.

 

Natürlich müssen auch bei einer Abspaltung (wie im Fall des §8a FmStFG)gleichwertige Rechte gewährt werden. Und hier findet sich allerdings durchaus eine der Österreichischen Regelung entsprechende Praxis: z.B. bei der Spaltung der HVB im Jahr 2003 (damals wurde damals genau die HRE abgespaltet, die nun abermals toxische Papiere weiterabspalten muss, was nicht gänzlich der Ironie entbehrt). Dem Spaltungsbericht http://press.hypovereinsbank.de/export/sites/ir/binaries/downloads/de/20030428_Spaltung.pdf können wir ab S.109 die Gewährung gleichwertiger Rechte für Inhaber besonderer Rechte nachvollziehen. Bei den GS der HVB (S.111) findet sich so z.B. die Regelung, dass das Nominal der GS der HVB um 20% reduziert wird, diese 20% dafür aber zu gleichen Bedingungen von der neuen HRE übernommen werden.

 

Wir sehen also: Die HRE hat Erfahrung mit Umwandlungen, Verschmelzungen und Abspaltungen. Die Frage der prinzipiellen Rechtmäßigkeit der anteiligen Abspaltung von Genussrechten ist damit m.E. abschließend beantwortet. Hinsichtlich der Pref. Sec. sehe ich keinen prinzipiellen Grund, warum ein ähnliches Vorgehen prinzipiell scheitern sollte (wenn nicht der Pref. Sec. Trust selbst, dann die verpackten Forderungen an die HRE-Mutter). => Mir ist vieles noch nicht klar!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman
· bearbeitet von Torman

Dem Spaltungsbericht http://press.hypovereinsbank.de/export/sites/ir/binaries/downloads/de/20030428_Spaltung.pdf können wir ab S.109 die Gewährung gleichwertiger Rechte für Inhaber besonderer Rechte nachvollziehen. Bei den GS der HVB (S.111) findet sich so z.B. die Regelung, dass das Nominal der GS der HVB um 20% reduziert wird, diese 20% dafür aber zu gleichen Bedingungen von der neuen HRE übernommen werden.

 

Das ist ein interessantes Dokument! Mich wundert, dass hier nur ein Genussschein erwähnt wird. Aber vielleicht hatte die HVB damals nur einen Genussschein am Markt. Interessanter ist, dass es damals schon den HVB Funding Trust VIII (DE0008512021) gab und dieser von der Abspaltung offensichtlich nicht betroffen war. Die Nummer VIII deutet zudem darauf hin, dass es noch mehr von diesen Tier1-Anleihen gab. Eventuell liegt es an der rechtlichen Konstruktion dieser Trusts als Tochtergesellschaft, dass sie nicht abgespalten werden können. War es bei der Kommunalkredit nicht auch umgekehrt? Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass dort die Good Bank abgespalten wurde. Die Funding Tochter blieb eine Tochter der Bad Bank.

 

Nachtrag: Aus der Bilanz der HVB für das Jahr 2002 ergibt sich, dass die damals in erheblichem Umfang sowohl Stille Beteiligungen als auch Preferred Securities ausstehen hatten. Diese sind im Spaltungsbericht alle nicht erwähnt und blieben bei der HVB. Die Genusscheine (es gab nur diesen einen) wurden dagegen gespalten. Aber kann man dies verallgemeinern? Oder hat die Gesellschaft bei der Abspaltung gewisse Spielräume?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis

Dem Spaltungsbericht http://press.hypovereinsbank.de/export/sites/ir/binaries/downloads/de/20030428_Spaltung.pdf können wir ab S.109 die Gewährung gleichwertiger Rechte für Inhaber besonderer Rechte nachvollziehen. Bei den GS der HVB (S.111) findet sich so z.B. die Regelung, dass das Nominal der GS der HVB um 20% reduziert wird, diese 20% dafür aber zu gleichen Bedingungen von der neuen HRE übernommen werden.

 

Das ist ein interessantes Dokument! Mich wundert, dass hier nur ein Genussschein erwähnt wird. Aber vielleicht hatte die HVB damals nur einen Genussschein am Markt. Interessanter ist, dass es damals schon den HVB Funding Trust VIII (DE0008512021) gab und dieser von der Abspaltung offensichtlich nicht betroffen war. Die Nummer VIII deutet zudem darauf hin, dass es noch mehr von diesen Tier1-Anleihen gab. Eventuell liegt es an der rechtlichen Konstruktion dieser Trusts als Tochtergesellschaft, dass sie nicht abgespalten werden können. War es bei der Kommunalkredit nicht auch umgekehrt? Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass dort die Good Bank abgespalten wurde. Die Funding Tochter blieb eine Tochter der Bad Bank.

 

Nachtrag: Aus der Bilanz der HVB für das Jahr 2002 ergibt sich, dass die damals in erheblichem Umfang sowohl Stille Beteiligungen als auch Preferred Securities ausstehen hatten. Diese sind im Spaltungsbericht alle nicht erwähnt und blieben bei der HVB. Die Genusscheine (es gab nur diesen einen) wurden dagegen gespalten. Aber kann man dies verallgemeinern? Oder hat die Gesellschaft bei der Abspaltung gewisse Spielräume?

 

Sehr gut! Ich hatte auch die Idee nach damals bestehenden Tieren zu suchen, habe die Suche aber vorschnell abgebrochen, nachdem ich gesehen hatte, dass der HRE Trust in 2007 aufgelegt wurde. Da warst Du schlauer. Noch was dazu: Im Abspaltungsdokument steht explizit nach dem Abspaltungs-Kapitel der Genussscheine: "Sonstige Rechte (...) bestehen nicht".

 

Allerdings steht im § 8a Absatz 8 Satz 5 des FmStFG, das einige §§ des UmwG nicht anzuwenden sind. (Bei Spaltungen unter Beteiligung einer Abwicklungsanstalt sind die §§ 22, 23, 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht anzuwenden.) Besonders der §23 und §133 sind für uns relevant. Ich sehe das so, dass hiermit der "Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten" verringert wird. Eine Abspaltung kann also prinzipiell auch durchgeführt werden, wenn den Inhabern nicht gleichwertige Rechte gewährt werden... Das kann sich positiv oder negativ für GS und Tiere auswirken. Wir werden wohl abwarten müssen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis

Hier mal das Statut der Ersten Abwicklungsanstalt [WestLB] aus dem Bundesanzeiger. Wie erwartet keine Haftung oder Beteiligung der WestLB. Fazit: Den Sparkassen geht es schlechter, der WestLB nun besser.

Statut Erste Abwicklungsanstalt.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis

Ich denke, ich muss meine Einschätzung revidieren. IR hat mir heute leider bestätigt, dass Verlustbeteiligung der SE des Soffin pro rata temporis erfolgt. Wenn der Artikel der Börsenzeitung zutrifft (<5Mio Herabschreibung auf Soffin-Einlage) und die SoFFin-Einlage per 31.12.09 bei 672 Mio lag dann müssen wir doch von einer deutlicheren Herabschreibung der Eigenkapitalinstrumente ausgehen, denn übrige am Verlust teilnehmende EK-Mittel werden 12x so stark (12 Monate statt nur einem ) am Verlust teilnehmen.

 

(in Mio EUR)

4.871 Eigenkapital inkl. stille Einlagen

1.608 Genusskapital

672/12 neue stille Einlagen Soffin

=6.535 am Verlust teilnehmendes EK.

 

Ich rechne nunmehr mit um die 10% Herabschreibung, was einem HGB-Verlust von um die 650 Millionen entspräche. Diese Zahl wurde ja auch schon gewhispert.

 

Damit sind wohl Tierbedienungen bis einschließlich 30.06.2011 aussgeschlossen.

 

Zudem muss man beachten, dass auf die Tiere keine Ausschüttung erfolgt, solange sie nicht auf 100% hochgeschrieben sind. Außerdem werden sie erst wieder hochgeschrieben, wenn Genüsse hochgeschrieben wurden und ausgefallene Zinsen auf Genüsse gezahlt wurden. (Infsofern war es schlecht für die Tiere, das die 2009 GS optional verlängert wurden, denn auch diese werden vorrangig hochgeschrieben.)

 

Kurz: Nur wenn in 2010 ein substantieller Gewinn verbucht wird (ca. 850 Millionen) können die Tiere bedient werden. Angesichts der Restrukturierungsauflagen der EU-Kommision und des Verbots der Rücklagenauflösung für das Jahr 2010 eine ungewisse Sache. Falls kein Geiwnn in dieser Größenordnung, dann keine Tierbedienung bis 30.06.2012.

 

Fazit: Die WestLB-Tiere sind gut gelaufen. Aufgrund der ungewissen Zukunft werde ich jetzt verkaufen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman

Ich halte eine deutliche Herunterschreibung der GS/SE weiterhin für wenig wahrscheinlich. Wer soll eine Bank mit angeknabberten Eigenkapitalinstrumenten Kaufen? Der Verlust 2009 dürfte deshalb wohl nur so hoch ausfallen, dass er bereits 2010 wieder ausgeglichen werden kann. Mit Hilfe einer geschickten Auslagerungspolitik sollte das wohl darstellbar sein. Für die SE würde dies maximal zwei Kuponausfälle bedeuten, wahrscheinlicher ist ein Ausfall.

Unter Chance-Risiko-Aspekten gefallen mir aber die 2011er GS besser als die SE. Selbst bei einer Rückzahlung zu 80 in 2012 ohne eine Kuponzahlung, liegt die Rendite hier über 10%. Bei Nachholung aller Zahlungen in 2012 steigt sie auf über 30%. Und in welchem Jahr sollte die WestLB eigentlich noch Gewinn machen, wenn nicht im Verkaufsjahr 2011? Die langfristigen Aussichten der WestLB finde ich dagegen eher nebelig. Eine Endlosbeteiligung via SE ist mir deshalb zu riskant. Hier müsste man auf die Kurzsichtigkeit der anderen Markteilnehmer setzten, die sich von einer Wiederaufnahme der Kuponzahlungen blenden lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stephan09

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt unbeliebt mache. Die Hybride der IKB werden ziemlich misshandelt, und sie hat schließlich einen Kaeufer gefunden. Kann man natürlich mit den Sparkassen dagegen argumentieren, nur für die KFW war das damals ja auch nicht angenehm.

http://www.ikb.de/content/de/presse/pressemitteilungen/2009/090703_Hybride_AG.jsp

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman

Die Hybride der IKB werden ziemlich misshandelt, und sie hat schließlich einen Kaeufer gefunden.

Der hat aber auch einen Besserungsschein, so dass er Gewinne an den Hybriden vorbei kassieren kann. Wenn ich aber als Investor die Aussicht habe auf Jahre kein Erträge zu bekommen, weil der komplette Gewinn für die Auffüllung der Hybriden drauf geht, wird meine Zahlungsbereitsschaft wohl gering sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DanteAllemis

Ich halte eine deutliche Herunterschreibung der GS/SE weiterhin für wenig wahrscheinlich. Wer soll eine Bank mit angeknabberten Eigenkapitalinstrumenten Kaufen? Der Verlust 2009 dürfte deshalb wohl nur so hoch ausfallen, dass er bereits 2010 wieder ausgeglichen werden kann. Mit Hilfe einer geschickten Auslagerungspolitik sollte das wohl darstellbar sein. Für die SE würde dies maximal zwei Kuponausfälle bedeuten, wahrscheinlicher ist ein Ausfall.

Unter Chance-Risiko-Aspekten gefallen mir aber die 2011er GS besser als die SE. Selbst bei einer Rückzahlung zu 80 in 2012 ohne eine Kuponzahlung, liegt die Rendite hier über 10%. Bei Nachholung aller Zahlungen in 2012 steigt sie auf über 30%. Und in welchem Jahr sollte die WestLB eigentlich noch Gewinn machen, wenn nicht im Verkaufsjahr 2011? Die langfristigen Aussichten der WestLB finde ich dagegen eher nebelig. Eine Endlosbeteiligung via SE ist mir deshalb zu riskant. Hier müsste man auf die Kurzsichtigkeit der anderen Markteilnehmer setzten, die sich von einer Wiederaufnahme der Kuponzahlungen blenden lassen.

 

Ja, so um die 10% sind ja auch keine deutliche Herabschreibung. Ich habe meine Tiere verkauft. Die waren gut, weil sie relativ am meisten von der Bad-Bank-Lösung profitierten. Jetzt wird die WestLB in ruhigeres Fahrwasser kommen und da fühle ich mich mit den GS wohler, da kumulativ und vorrangig vor Auffüllung der Hybrid-Tiere. Zudem haben die eine Endfälligkeit. Danke für den Tipp, Torman! Bin also in die 689942 zu 63,50 gewechselt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber

Also zu den GS nichts neues. Offizielles Abwarten und Tee trinken. Ob eine Umschichtung rechtlich möglich ist, glaub ich auch nicht, aber mal sehen.

Von der Deutschen Pfandbriefbank AG kam auf die Frage die Antwort.

Auf Ihre Frage im Zusammenhang mit unserer Ahoc-Mitteilung/Pressemitteilung vom 21.10.2010 können wir Ihnen leider noch keine genaueren Angaben machen, da die tatsächlich zu übertragenden Passiva in eine mögliche Abwicklungsanstalt noch nicht festgelegt wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stephan09
· bearbeitet von Stephan09

10x ist doch besser als 4x. Wobei das mit den Begrenzungen derzeit für den VI'er bsser ist. Ich finde das schwer zu vergleichen, bessere Berechnungsgrundlage mit schlechteren Rahmenbedingungen, kann man das so eindeutig sagen?

edit: Kann man. Schade.

EUR2s-10sSwaps.png

EUR10YrSwaps.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...