newbie81 Februar 19, 2009 Hallo zusammen, da ich zum ersten Mal eine Einkommensteuerklärung gemacht habe, dachte ich ich bekomme die Pendlerpauuschale 1:1 zurück. Fahre 44 Kilometer einfach Strecke zur Arbeit. 230 X 44 X 0,3 = 3036 Euro , bis gestern dachte ich, dass ich diese Summe bekommen werde.... Und jetzt habe ich erfahren, dass ich doch nicht die 3036 Euro bekomme, sondern diese lediglich meine Steuerbemessungsgrundlage verändern. Ich bekomme monatlich 2100 Brutto. Habe keine anderen Werbungskosten. Was meint ihr wieviel ich von den Steuern zurückbekomme? Ungefähr, 1000 werden es ja wohl nicht werden oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Februar 19, 2009 · bearbeitet Februar 19, 2009 von DrFaustus Ok, wichtig ist für dich der Grenzsteuersatz. Der liegt bei 2100*12= 25.200 EUR bei knapp unter 30%. Da ja aber mit jedem EUR Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen sinkt würde ich mal von ca. 27% ausgehen. Das wären dann in deinem Fall ca. 820 EUR plus Kirchensteuer plus Soli. Alles nur über den Daumen... Dass du keine anderen Werbungskosten hast glaub ich mal nicht. Man kann immer was ansetzen und wenn es nur pauschal 14 EUR Kontoführungsgebühren sind. Was ist denn mit nem PC, Arbeitsmaterial, Porto für evtl. Bewerbungen usw. Wenn das dein erstes Jahr mit Arbeit ist evtl. ein Umzug? usw. Ich würde 30 EUR in die WISO Steuersoftware investieren (die man übrigens auch ansetzen kann)... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Februar 19, 2009 So kannst du die Pendlerpauschale berechnen: Einfach Strecke zur Arbeit: 44 Kilometer Sagen wir du verdienst im Monat 2.100 Euro/25.200 Euro im Jahr. Dabei fallen folgende Steuern an: Lohnsteuer: 3.360 Euro Solidaritätszuschlag: 185 Euro Kirchensteuer: 302 Euro Gesamt: 3.847 Euro Durch die Kilometer-Pauschale kann man 3.036 Euro theoretisch vom Brutto-Gehalt abziehen. Allerdings muss man, wenn man sonst keine Werbungskostemn hat, den Pauschbetrag von 920 Euro abziehen --> 2.116 Euro. Also das Ganze nochmal für 23.084 Euro: Lohnsteuer: 2.795 Euro Solidaritätszuschlag: 154 Euro Kirchensteuer: 252 Euro Gesamt: 3.200 Euro Differenz: 647 Euro. In diesem Beispiel bekommt der Pendler 647 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Februar 19, 2009 Durch die Kilometer-Pauschale kann man 3.036 Euro theoretisch vom Brutto-Gehalt abziehen. Allerdings muss man, wenn man sonst keine Werbungskostemn hat, den Pauschbetrag von 920 Euro abziehen --> 2.116 Euro. Also das Ganze nochmal für 23.084 Euro: Lohnsteuer: 2.795 Euro Solidaritätszuschlag: 154 Euro Kirchensteuer: 252 Euro Gesamt: 3.200 Euro Differenz: 647 Euro. In diesem Beispiel bekommt der Pendler 647 Euro. Den Pauschbetrag muss du doch nicht von den Werbungskosten abziehen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Februar 19, 2009 Den Pauschbetrag muss du doch nicht von den Werbungskosten abziehen! Sofern er keine anderen Werbungskosten hat schon. Nur nachgewiesene Kosten über die Pauschale hinaus sind noch steuerwirksam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Februar 19, 2009 Sofern er keine anderen Werbungskosten hat schon. Nur nachgewiesene Kosten über die Pauschale hinaus sind noch steuerwirksam. Genau... ansonsten natürlich anteilig abziehen... bei sonstigen Werbungskosten von 400 Euro, kann man also mit 400 Euro weniger Bruttogehalt rechnen und bekommt demzufolge mehr zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 19, 2009 Den Pauschbetrag muss du doch nicht von den Werbungskosten abziehen! Jein. Das FA zieht die Werbungskostenpauschale natürlich nicht ab. Da in die Lohnsteuertabelle des Arbeitgebers die Werbungskostenpauschale aber schon eingearbeitet ist, wirken sich bei der Steuererstattung aber logischerweise nur die Werbungskosten aus, die über der Pauschale liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Februar 19, 2009 Jein. Das FA zieht die Werbungskostenpauschale natürlich nicht ab. Da in die Lohnsteuertabelle des Arbeitgebers die Werbungskostenpauschale aber schon eingearbeitet ist, wirken sich bei der Steuererstattung aber logischerweise nur die Werbungskosten aus, die über der Pauschale liegen. Ja, ok. Es ging ja um die Rückerstattung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag