Berd001 Februar 22, 2009 Hi Leute, mal eine kurze Frage zu den Lyxor ETF´s die eigentlich eine ausländische ISIN haben und ausschüttend sind. Die sollten ja eigentlich rein steuerlich keine Arbeit machen, da sie ausschütten. Nun ist es aber in der Vergangenheit bei iShares passiert, das die ebenso ausländisch ausschüttenden ETF´s, doch mal Teilthesauriert haben, was dann also manuell versteuert werden muss und nicht bequem via Abgeltungssteuer passiert. Ist das beim Lyxor MSCI World (LYX0AG) und Lyxor Emerging Markets (LYX0BX) auch schon vorgekommen? Hallo erstmal... hier zum Thema "Teilthesaurierung" von iShares-Fonds etwas von iShares selber (MSCI EM) Sehr geehrte.... Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an iShares. Bei dem iShares Emerging Markets endet das Geschäftsjahr am 28. Februar. Wenn zugrundeliegende Aktien Dividenden ausschütten werden nur diese bis 11. Februar in das Geschäftsjahr einfliessen. In dem Zeitraum vom 11. Februar und 28. Februar werden dann anfallende Dividenden auf einem separaten Konto gehalten und dann an Anleger bei der nächsten Dividendenzahlung ausbezahlt. Teilthesaurierung ist somit der falsche Ausdruck. Diese Produkt ist ein ausschüttender ETF. Diese "Teilthesaurierung" wird auch in den nächsten Jahren so sein. Mit freundlichen Grüßen Ihr iShares Team. Zu den Lyxor-Produkten habe ich leider keine weiteren Infos. Vielleicht kann da ja auch mal jemand ein "Mailchen" an die KAG schreiben. Gruß Berd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 22, 2009 Ja, bei iShares war mir das klar. Mir ging es um Lyxor. Hätten sie eine deutsche ISIN wär es mir wurscht, wenn sie Teilthesaurieren. Aber so muss man ja damit rechnen das wieder das gemacht wird was nicht drauf steht und man nicht das bekommt was man kauft. Es ist leider in der Branche so, in kaum einer ist es intransparenter, undurchsichtiger und verlogener als in der Finanzbranche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 23, 2009 · bearbeitet Februar 23, 2009 von el galleta 1. Wenn ich aber in einer Thesaurierungsanzeige bzw. im ebundesanzeiger 0,- € ausgewiesen bekomme, was muss ich denn dann angeben, damit ich bei Verkauf keine Doppelbesteuuerung habe? 2. Und ich liege doch jetzt richtig, das die Erträge auch von vor 2009 gekauften ausländ. Thesaurier angegeben werden müssen? Ich hol das mal hoch, da es mich auch interessiert/betrifft. Meine Auffassung: 1. Doppelbesteuerung bei einer ausgewiesenen Null-Thesaurierung gibt es nicht. -> keine Thesaurierung = kein ausschüttungsgleicher Gewinn = keine Steuer -> keine Thesaurierung = keine Anteilswertsteigerung = keine Steuer 2. Ja, zumindest "sollten", um ggf. die Doppelbesteuerung zu verhindern. Bitte berichtigen, wenn ich falsch liege. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anubis Februar 23, 2009 · bearbeitet Februar 23, 2009 von Sapine Zitatklammer ergänzt Ja, bei iShares war mir das klar. Mir ging es um Lyxor. Hätten sie eine deutsche ISIN wär es mir wurscht, wenn sie Teilthesaurieren. Aber so muss man ja damit rechnen das wieder das gemacht wird was nicht drauf steht und man nicht das bekommt was man kauft. Es ist leider in der Branche so, in kaum einer ist es intransparenter, undurchsichtiger und verlogener als in der Finanzbranche. Ich finde das jetzt auf die schnelle nicht, bin mir aber ziemlich sicher, hier im Forum gelesen zu haben, dass Lyxor leider sogar immer einen Mischmasch aus Ausschüttung und Thesaurierung machen. Ich glaube, es war in dem Thread zum Lyxor EMU Smaller Companies, für den ich mich auch mal interessiert hatte, den ich aber daraufhin nicht gekauft habe. Vielleicht mal unter diesem Stichwort suche Sorry, Zitatfunktion falsch bedient :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 23, 2009 · bearbeitet Februar 23, 2009 von Crasher weitere Infos zur Besteuerung siehe Ausgrabung https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...20589&st=34 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag