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skeletor

Riester-Sonderausgaben in der Steuererklärung

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skeletor

Hallo,

 

in der jährlichen Mitteilung zur Riester-Rente ist immer eine Bescheinigung für das Finanzamt dabei über die eingezahlten Beiträge.

Kann am diese als Sonderausgaben beim Finanzamt nochmal absetzten obwohl einem die Zulagen schon gut geschrieben worden sind ?

 

skeletor

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boRn
Hallo,

 

in der jährlichen Mitteilung zur Riester-Rente ist immer eine Bescheinigung für das Finanzamt dabei über die eingezahlten Beiträge.

Kann am diese als Sonderausgaben beim Finanzamt nochmal absetzten obwohl einem die Zulagen schon gut geschrieben worden sind ?

 

skeletor

Ja, wenn du diese Bescheinigung einreichst, dann macht das FA eine Günstigerprüfung, ob SA-Abzug oder Zulage günstiger ist, ähnlich wie beim Kindergeld / Kinderfreibetrag. Die Zulage wird bei günstigerem SA-Abzug einfach später gegengerechnet. Die Bescheinigung heisst "Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG und muss zusammen mit der "Anlage AV" eingereicht werden.

 

By the way: Müssen Rechtschreibfehler schon in der Überschrift sein?

 

mfg

Chris

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fondsnewbie

Wann und wie bekommt man eigentlich die Zulage??? Sollte sie dieses Jahr erstmalig bekommen und hab nen Dauerzulagenantrag gestellt - wann kommt die denn dann? (TopRente)

 

Oder muss ich erst die Steuererklärung machen? Aus der ursprünglichen Frage entnehme ich: nein...

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awi35

Hallo zusammen,

 

ich habe an anderer Stelle hier im Forum gelesen, dass die Zulagen im Zeitraum Mai bis Juli gutgeschrieben werden.

 

Gruß awi35

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fondsnewbie
... Die Zulage wird bei günstigerem SA-Abzug einfach später gegengerechnet. Die Bescheinigung heisst "Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG und muss zusammen mit der "Anlage AV" eingereicht werden.

Dazu nochmal ne blöde Nachfrage: wenn nun der SA-Abzug "günstiger" ist - was dann? Die Zulage soll doch auf mein Riester-Konto gehen und nicht per Steuererstattung ... Oder wird das dann abgezogen und der Zulagen-Betrag aufs Riester-Konto gezahlt und der Rest kommt per Steuererstattung?

By the way: keine Ahnung, ob mich das überhaupt betrifft - wann wäre denn der SA-Abzug überhaupt "günstiger", also höher als die Zulage??? (so versteh ichs). Bekomme lediglich die 1-Person-Zulage, also 154,- - d.h. mein erreichter "SA-Abzugsbetrag" (sorry, keine Ahnung, wie das richtig heißt), müsste dann > 154,- sein?!?! Bei Leuten, die für 2 Erwachsene und 2 Kinder Zulage kassieren, dürfte das schwieriger zu erreichen sein? Oder wie funktioniert das alles????

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heidschnucke

Hier wurden verschiedene Szenarien schon diskutiert. (Link)

 

Ob die Zulage oder der SA-Abzug günstiger sind, hängt von deinem Einkommen ab. Um volle Förderung zu bekommen, zahlst du 4% deines rentenversicherungspflichtigen Einkommens als Beitrag in den Riestervertrag ein. Wieviel das ist, musst du selbst ausrechnen, allerdings gibt es eine Obergrenze von 2100,- . Von diesem Beitrag ziehst du die Zulage(n) ab und erhälst deinen Eigenbeitrag.

 

Gleichzeitig sind die Beiträge für den Riestervertrag bis zur Höhe von 2100,- als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft, was für dich günstiger ist (Zulage oder Steuerabzug) und du erhälst die Differenz erstattet. Die Erstattung geht direkt an dich, denn du hast ja bereits den maximal geförderten Beitrag in deinen Riestervertrag eingezahlt. Im Prinzip hast du also einen zu hohen Eigenbeitrag geleistet und bekommst die Differenz dann vom Finanzamt zurück.

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neysee
Dazu nochmal ne blöde Nachfrage: wenn nun der SA-Abzug "günstiger" ist - was dann? Die Zulage soll doch auf mein Riester-Konto gehen und nicht per Steuererstattung ... Oder wird das dann abgezogen und der Zulagen-Betrag aufs Riester-Konto gezahlt und der Rest kommt per Steuererstattung?

 

Wenn der Abzug als Sonderausgaben günstiger ist, wird dieser vom FA durchgeführt und am Ende der Zulagenanspruch auf die Steuern wieder drauf geschlagen.

 

Die Zulage geht also aufs Riesterkonto, und vom FA kriegt man das wieder, um das der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Daher sollte man die Zulage auf jeden Fall auch beantragen, denn das FA berücksichtigt den Zulagenanspruch auf jeden Fall.

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fondsnewbie
Wenn der Abzug als Sonderausgaben günstiger ist, wird dieser vom FA durchgeführt und am Ende der Zulagenanspruch auf die Steuern wieder drauf geschlagen.

 

Die Zulage geht also aufs Riesterkonto, und vom FA kriegt man das wieder, um das der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Daher sollte man die Zulage auf jeden Fall auch beantragen, denn das FA berücksichtigt den Zulagenanspruch auf jeden Fall.

OK, so hab ich das jetzt verstanden!

Thanx :thumbsup:

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