harryguenter Februar 9, 2009 · bearbeitet Februar 9, 2009 von harryguenter Hallo zusammen, ich hab' mal ne Frage zum Thema Schenkungen / Erbschaft und wie man möglichst wenige Steuern darauf zahlt. folgende Ausgangslage: Meine Tante ist vor einigen Wochen (Ende 2008) verstorben und mein Onkel allein (und ziemlich krank) zurückgeblieben (ohne Kinder). Meine Tante hat neben der Hälfte der Immobilie keinen nennenswerten Geld-/Wertpapierbesitz gahabt (im Gegensatz zu meinem Onkel). Desweiteren gab es auch kein Testament. Allerdings sind entfernte Angehörige Ihrer Familie von meinem Onkel aufgrund eines Notizzettels meiner Tante nach Ihrem Tod bedacht worden. Derzeit dürfte mein Onkel auch noch kein Testament haben. Vor 2 Jahren hat er unserer gesamten Familie (Mutter (seiner Schwester), Vater, meiner Schwester, meiner Frau+Kindern, meinen Nichten/Neffe, Schwager) schonmal im Rahmen der damals gültigen Freibeträge Schenkungen gemacht, welche auch dem Finanzamt angezeigt wurden. Ziel bzw. die Frage die mein Onkel nun stellte: Wie kann vom Rest des Vermögens noch möglichst viel verschenkt werden ohne dafür Steuern zu bezahlen? Um das vorweg klarzustellen: Mir geht es hier nicht um Hinterziehung der Erbschaftssteuer (z.B. durch Schwärzung des Geldes und Schenkung unter der Hand), sondern darum die legalen Möglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen! Grenzwertige Tips ziehe ich insofern in Betracht, als dass sie zumindest glaubhaft sein müssen (s. Beispiele unten). Das was mir bis jetzt bekannt ist: 1. Im Rahmen der neuen Schenkungssteuer wurde die relevanten Freibeträge durchweg erhöht, zugleich aber auch die Steuern für die übersteigenden Beträge (30%). Es ist möglich im Rahmen der 10 Jahres Schenkungsfrist und unter Berücksichtigung der vorangegangenen Schenkungen die neuen Freibeträge nochmal auszunutzen. Dies kann auch im Rahmen der Erbschaft geschehen, dafür müßte mein Onkel aber ein Testament machen. So sehr ich es mir auch wünschen würde - die nochmalige Nutzung dieses Freibetrags nach weiteren 8 Jahren wird vermutlich nicht mehr in Betracht kommen. Soweit die bei mir gesicherten Erkenntnisse, nun kommen die Stellen wo ich schonmal Eure Hilfe brauche: 2. Neben den Schenkungsfreibeträge ist es wohl möglich zu Geburtstagsen und Weihnachten Schenkungen "im üblichen Rahmen" durchzuführen. Weiß jemand von Euch wie hoch diese sein dürfen ohne den "üblichen Rahmen" zu sprengen? 3. Im Rahmen der Erbschaft meiner Tante hätte es auch für unsere Familie die 2008 gültigen Freibeträge von 5200 EUR pro Person gegeben. Wie schon erwähnt hatte meine Tante aber kein Testament, und auf ihrem Notizzettel (ohne Unterschrift also nichts Testmanetähnlich) uns auch nicht explizit erwähnt. Gleichwohl hatte sie mit meinem Onkel abgestimmt auch unseren Familienzweig nach ihrem (gemeinsamen?) Tod zu bedenken. Die Nutzung dieses Erbschaftsfreibeträges wäre an sich lukrativ und vermutlich auch im Sinne meiner Tante gewesen, ich weiß aber nicht ob / wie man das dem Finanzamt glaubhaft machen kann. 4. Schenkung von Sachwerten: Gibt es Sachwerte oder Übertragungswege, die besonders "erbschaftsfeundlich" sind? D.h. mein Onkel könnte sie jetzt beschaffen und später vererben. Das würde sich aber nur lohnen wenn sie relativ niedrig im Wert für das Finanzamt durchgehen, und der Wertverlust bis dahin die Steuerersparnis nicht auffrisst. Kennt jemand solche Sachwerte? Eine Idee wäre vielleicht aktuell der Kauf eines Neuwagens unter zuhilfenahme der Abwrackprämie für seinen Altwagen. Ich habe nur die Befürchtung mich nachher mit dem Finanzamt um den Wert des Wagens streiten zu müssen (und womöglich mit dem Rest der Familie auch). 5. Gibt es irgendwelche Aufwandsentschädigungen die man im Rahmen von Besuchen o.ä. geltend machen kann? 6. ... jetzt seid Ihr dran - vielen Dank schon mal vorab für alle hilfreichen Tips. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Februar 9, 2009 · bearbeitet Februar 9, 2009 von vanity Wahrscheinlich kennst du es schon, wenn du dich mit der Materie auseinandergesetzt hast! Steuerbefreiung im Erbfall § 13 Steuerbefreiungen(1) Steuerfrei bleiben 1.a)Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 41 000 Euro nicht übersteigt, b)andere bewegliche körperliche Gegenstände, die nicht nach Nummer 2 befreit sind, beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 12 000 Euro nicht übersteigt, c)Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke und andere bewegliche körperliche Gegenstände, die nicht nach Nummer 2 befreit sind, beim Erwerb durch Personen der Steuerklassen II und III, soweit der Wert insgesamt 12 000 Euro nicht übersteigt. Es geht wohl hier um Steuerklasse II oder III? Das wäre Punkt c). Was aber sind andere bewegliche körperliche Gegenstände? Keine Immobilien, keine Finanzanlagen? Mit was man sich im Alltag halt so an Gegenständen umgibt, Autos würde ich dazuzählen (Laienmeinung). Bewertung Steht nicht direkt hier, aber es gibt einen Verweis auf ein Bewertungsgesetz (erster Abschnitt, viel Spaß beim Lesen!) Ansonsten: Falls die Familienstruktur intakt ist, Aufteilung auf möglichst viel Köpfe unter Ausschöpfung der Freibeiträge via Schenkung oder Testament. Die Nutzung dieses Erbschaftsfreibeträges wäre an sich lukrativ und vermutlich auch im Sinne meiner Tante gewesen, ich weiß aber nicht ob / wie man das dem Finanzamt glaubhaft machen kann. Da sehe ich kaum eine Chance. Ansonsten kann ich nichts beitragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 9, 2009 · bearbeitet Februar 9, 2009 von harryguenter Es geht wohl hier um Steuerklasse II oder III? Ja, das trifft es. Ansonsten: Falls die Familienstruktur intakt ist, Aufteilung auf möglichst viel Köpfe unter Ausschöpfung der Freibeiträge via Schenkung oder Testament. Das haben wir bislang schon ganz gut gemacht und auch weiter angedacht Danke noch für die Links - und ja, ich habe da immer viel Spaß beim Lesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 15, 2009 ...nochmal hochschiebend, in der Hoffnung dass vielleicht noch weitere Ideen hochkommen... Vielen Dank für die Tips bislang Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 15, 2009 · bearbeitet Februar 15, 2009 von el galleta 6. ... jetzt seid Ihr dran - vielen Dank schon mal vorab für alle hilfreichen Tips. Zu Zeiten meines Studiums (also nicht mehr ganz taufrisch die Idee und meine Erinnerung) gab es noch die völlig legale Möglichkeit, eine "zufällig" von zukünftigem Erblasser und Erben getragene Unternehmung zu gründen, die im Wesentlichen in der Verwaltung des fraglichen Vermögens bestand. Fiel "irgendein" Gesellschafter "überraschend" weg, gehörte die Unternehmung natürlich jetzt zu 100% dem/den Überlebenden. So ungefähr war das Konstrukt, dass m.E. auf den gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln für Erbfälle bzw. auf der Möglichkeit, solche im Gesellschaftsvertrag festzulegen, basierte. Jeder Steuerberater und Anwalt für Erbsachen schüttelt Dir die Details aus dem Ärmel - falls das Modell noch funktioniert. Zu Risiken und Nebenwirkungen müsste man sich natürlich vorher auch schlau machen. EDIT: Ach ja, der Aufwand beschränkt sich (von der Recherche des Modells abgesehen) auf das Verfassen eines Gesellschaftsvertrages. Das wäre wohl akzeptabel, finde ich. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dakter Februar 15, 2009 Hallo, obwohl der Fall ausführlich beschrieben wurde, fehlen dennoch eine Menge Details, um wirklich guten Rat geben zu können. Das Thema ist auch eher ungeeignet für ein öffentliches Plenum. Da ich selbst mit Erbschaftsplanungen (ja: man sollte das Planen, genau wie eine langfristige Investition) in der Familie beschäftigt war und tatsächlich alles - von laienhaften Notizen auf Bierdeckeln bis hin zu völlig vermurksten Nachfolgeregelungen aus der Hand eines Notares - alles gesehen habe, kann ich nur sagen: systematische Beschäftigung drei Arbeitstage lang bringt mehr langfristige Rendite als jedes "Markt-Timing" oder Gefrickel an der Efficient Frontier oder das Gehetze hinter Abgelungssteuerschlußverkäufen etc. Ein grober Leitfaden: 1 schonungsloser Kassensturz inkl. künftiger Zuflüsse (Renten, Versicherungen, ...) à la Looman 2 realistische Ermittlung des eigenen Bedarfs mit Blick auf Sterbetafeln und mögliche Pflegekosten: niemand hat etwas zu verschenken, wenn die Pflege später nicht bezahlt werden kann. 3 Analyse der Familienstruktur: wer würde denn überhaupt erben, wenn ich kein Testament mache ? Manch erbrechtlicher Laie hat da angesichts moderner Patchworkfamilien die ein oder andere Überraschung erfahren. 4 Daraus ergibt sich auch: wäre denn überhaupt Pflichtanteilsberechtigt ? 5 Analyse vorhandener Testamente: was hindert mich in meiner Testierfreiheit ? Unselige Ehegattentestamente abseits jeder Lebenswirklichkeit behindern oft lebenslänglich eine sinnvolle Nachfolgeregelung. 6 Wer soll meinen Besitz bekommen, wenn was übrig bleibt ? So sehr sie auch hinter jedem Pfennig hergelaufen sind, selten können sich Menschen hier klar und nüchtern festlegen. Wer hier schon auf die Steuer schielt, der hat seinen Besitz eigentlich nicht verdient. 7 Wenn (3) und (6) auseinanderlaufen, dann hilft nur eins: unverzüglich Stift und Papier nehmen, Nottestament aufsetzen, Zeit gewinnen. Aufschub gildet nicht: es kann jeden treffen, jederzeit. 8 Mit Zeit und Ruhe - vielleicht auch in weiser Rücksprache mit den als Erben Eingesetzten (es gibt auch heute noch Menschen, die unter einer Bevorteilung ein Leben lang leiden können...oder das Haus, in dem sie "wegen der Steuer" dann 10 Jahre lang wohnen müssen, schon immer gehaßt haben...) - ein langfristig beständiges Testament erarbeiten 9 jetzt erst, und wirklich erst an dieser Stelle, kann man mal die Steuer ausrechnen, die das gesetzte Szenario auslöst. Es ist erschreckend, wie viele Menschen Anlageentscheidungen fällen oder gar Testamente aufsetzen, einzig und allein um Steuer zu sparen. Erst das Szenario, dann eine Steuerberechnung für den hypothetischen Fall des plötzlichen Todes. Wer die konkreten Zahlen auf dem Tisch hat, der wird - wegen hoher Freibeträge - die Sache ganz entspannt sehen. Vielleicht ergibt sich an dieser Stelle die ein oder andere ganz legale Gestaltungsmöglichkeit, aus der freien Masse heraus - gegen Nießbrauchrechte? - etwas zu verschenken, wenn es denn den eigenen Bedarf auch in der Zukunft übersteigt. 10 Nun kann zum einen das Testament aufgesetzt werden: Notar ? Hinterlegt ? Oder doch lieber im Küchenschrank ? Manch gut formuliertes Testament ist wegen dummer Formfehler gescheitert ... oder einfach weil es unauffindbar war. 11 ... und zum anderen die Schenkungen in die Wege geleitet werden. Wohlgemerkt: an elfter Stelle und als Ergebnis. 12 Selbstverständlich gehört zu einem Vermögen auch immer eine Notfallmappe: Kontenvollmachten, PINs, Schlüssel, kurzfristige Handlungsempfehlungen sollte der Erblasser der Nachwelt nicht als unsortierten Wust von papier hinterlassen. 13 Die regelmäßige Revision des eigenen Testamentes, Berücksichtigung neuer Familienmitglieder und neuer vermögenswerte gehört mindestens im Jahrestakt zu einer guten Nachfolgeregelung dazu. Zugegeben: ein straffes Programm. Das einem vielleicht dementen Menschen kaum noch zumutbar ist. Umso trister die Realität: es gibt fast keine Familie, in der nicht irgendwelche Geschichten von vermaledeiten Testamenten, zerstrittenen Erben und verlorenen Vermögen erzählt wird. Pauschal kann man nur eines sagen: wer Berliner Testamente, Erbengemeinschaften, versuchte Enterbungen, Asymmetrien aus Wut, Formfehler, juristisches Halbwissen und wildes Weg-Schenken um "Steuersparen" vermeidet, der macht es besser als 85% der Deutschen. Bei denen erbt am langen Ende aus Faulheit, Scham, Verantwortungslosigkeit und Demenz nämlich immer einer. Der Staat. Literatur: für 2 EUR bei ebay das aktuelle Heft von Finanztest kaufen. Dort steht ein guter Überblick zum neuen deutschen Erbrecht. Und günstige Seniorenunfallversicherungen werden auch getestet. PS: In einem entsprechenden Vermögensumfeld christlicher Prägung sind Geldgeschenke von 5000 EUR jweils zu Weihnachtem, Geburtstag, Namenstag und Ostern im üblichen Rahmen und werden vom Finanzamt - wennauch mit Augenzwinkern - als Freibetragsunschädliche Zuwendung durchgewunken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 15, 2009 · bearbeitet Februar 15, 2009 von Sven82 Es ist möglich im Rahmen der 10 Jahres Schenkungsfrist und unter Berücksichtigung der vorangegangenen Schenkungen die neuen Freibeträge nochmal auszunutzen. innerhalb der 10 Jahresfrist besteht keine Möglichkeit die Freibeträge mehrfach auszunutzen. 2. Neben den Schenkungsfreibeträge ist es wohl möglich zu Geburtstagsen und Weihnachten Schenkungen "im üblichen Rahmen" durchzuführen. Weiß jemand von Euch wie hoch diese sein dürfen ohne den "üblichen Rahmen" zu sprengen? üblicher Rahmen ist der übliche Rahmen. Wenn Brad Pitt seiner Angelina zum Geburtstag einen Rolls & Royce Phantom schenkt ist dies in den Bereichen üblich und somit nicht schenkungsteuerpflichtig. Wenn unser einer jemandem einen Phantom schenken würde sicherlich nicht. "Üblich" bzw. "Angemessen" ist also nicht definiert. Es kommt auf den Einzelfall an. 3. Im Rahmen der Erbschaft meiner Tante hätte es auch für unsere Familie die 2008 gültigen Freibeträge von 5200 EUR pro Person gegeben. Wie schon erwähnt hatte meine Tante aber kein Testament, und auf ihrem Notizzettel (ohne Unterschrift also nichts Testmanetähnlich) uns auch nicht explizit erwähnt. Gleichwohl hatte sie mit meinem Onkel abgestimmt auch unseren Familienzweig nach ihrem (gemeinsamen?) Tod zu bedenken. Die Nutzung dieses Erbschaftsfreibeträges wäre an sich lukrativ und vermutlich auch im Sinne meiner Tante gewesen, ich weiß aber nicht ob / wie man das dem Finanzamt glaubhaft machen kann. das geht ins 5. Buch des BGB. Ist nicht wirklich meine Baustelle. Wenn kein Testament vorliegt gilt die gesetzliche Erbfolge, §§ 1924 ff BGB. Sprich die Abkömmlinge bekommen alles bis auf den Pflichtteil. Der Ehegatte bekommt also bei 1 Kind 1/2, bei 2 Kindern 1/3, bei 3 Kindern 1/4, danach erbt der Ehegatte immer genau so viel wie die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden erbt der Ehegatte alles. Dies ist soweit ich weiß festgeschrieben, sofern keine gewillkürte Erbfolge (Testament oder Erbvertrag) vorliegt. Alles was ihr jetzt bekommt dürfte also als Schenkung vom Ehegatten an euch gewertet werden. 4. Schenkung von Sachwerten: Gibt es Sachwerte oder Übertragungswege, die besonders "erbschaftsfeundlich" sind? D.h. mein Onkel könnte sie jetzt beschaffen und später vererben. Das würde sich aber nur lohnen wenn sie relativ niedrig im Wert für das Finanzamt durchgehen, und der Wertverlust bis dahin die Steuerersparnis nicht auffrisst. Kennt jemand solche Sachwerte?Eine Idee wäre vielleicht aktuell der Kauf eines Neuwagens unter zuhilfenahme der Abwrackprämie für seinen Altwagen. Ich habe nur die Befürchtung mich nachher mit dem Finanzamt um den Wert des Wagens streiten zu müssen (und womöglich mit dem Rest der Familie auch). es würde der gemeine Wert angesetzt werden § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 ErbStG, also der Verkehrswert den man quasi anhand Schwacke oder DAT oder sogar anhand eines Gutachtens ermitteln würde. I.d.R. reicht Schwacke aus. 5. Gibt es irgendwelche Aufwandsentschädigungen die man im Rahmen von Besuchen o.ä. geltend machen kann? der 13 ErbStG wurde ja schon genannt. Darüber hinaus gibt es nichts, es sei denn es wurde Betriebsvermögen vererbt. EDIT: Fast vergessen - § 10 Abs. 5 ErbStG gibt es noch. http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__10.html Zur Planung von Erbschaften, die über die Freibeträge hinaus gehen würde ich auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Rechtsanwälte sind im Steuerrecht keine Hilfe, auch nicht in Erbsachen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 16, 2009 Rechtsanwälte sind im Steuerrecht keine Hilfe, auch nicht in Erbsachen. Prinzipiell sicher richtig. Aber ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht kann Dir dabei helfen, dass es rechtlich gar nicht erst zu einem Erbfall kommt und so bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur (Ausscheiden eines Gesellschafters) keine Erbschaftssteuer fällig wird. Dieses Wissen hat selbst ein Jurist noch drauf. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag