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desesperado

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Brockhaus
· bearbeitet von Brockhaus
Wenn der Richter der Aussage des chefs mehr Glauben schenkt wirds wohl so gewesen sein. Hast du Fakten warum der Richter der Verkäuferin hätte mehr glauben müssen?

 

Es war nicht die Aussage des Chefs, sondern einer anderen Mitarbeiterin. Dass sich die Kassiererin 30 Jahre lang untadelig verhalten hat, gewerkschaftlich stark engagiert war und bei der Gründung eines Betriebsrats mitgewirkt hat, scheinen mir persönlich den Verdacht nahe zu legen, dass man diese Mitarbeiterin gerne nicht mehr im Unternehmen hat sehen wollen.

 

Vielleicht hätte der AG das gerne. Aber wenn derjenige 2 Kinder und 20 Jahre Unternehmenszugehörigkeit hat, dann landet sowas schnell vor der Arbeitsgericht welches dann entscheidet, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt war. Somit muss sie zurückgenommen werden, oder derjenige bekommt ne satte Abfindung.

 

Gibts da ein Punktesystem oder wie wird das im Zweifelsfall entschieden? Denn angenommen, es gäbe noch einen zweiten Mitarbeiter mit 19 Jahren Betriebszugehörigkeit und 1 Kind: Müsste dann nicht derjenige zuerst rausfliegen, selbst wenn er immer überragende Arbeit geleistet hat?

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Das ist mir bekannt, jedoch ist es ein solchem Fall wie hier ganz klar, dass der AG den AN einfach nur loswerden wollte.

Natürlich essen Köche in einer Küche oder Bäcker in der Backstube etwas und zahlen dafür nicht extra. Bestenfalls wird ihnen standardmäßig pauschal etwas vom Lohn abgezogen.

Hier hatten die Bäcker sogar die Brötchen noch bezahlt.

 

Das ist deine Meinung.

 

Meine ist:

 

Eine Kassiererin hat eine Vertrauensposition. Sie hat mit viel Geld zu tun. Und wenn sich der Chef nicht vollkommen darauf verlassen kann, dass sie ihm nicht unterschlägt oder ihn bestiehlt, dann muss sie gehen. Und wenns nur 1,30 EUR waren.

 

Die Kassiererinnen wissen das auch. Ich selbst habe mal während meiner Schulzeit in nem Supermarkt gejobt. Man bekommt das klar gesagt und alle halten sich auch streng daran.

Wenn sie dennoch sowas macht ist sie A) dumm und B) selber schuld.

 

Beim Koch und Bäcker ist die Sache leicht anders, denn die Köche müssen ja auch probieren, abschmecken usw... Das hängt davon ab wieviel vom AG geduldet wird. Sicherlich wird kein AG bei erstmal einen Koch entlassen weil der vom übriggebliebenem Nachtisch genascht hat. Hier ist das Vertrauensverhältnis nicht so schnell beschädigt wie bei einer Kassiererin. Den Fall der Bäcker kenne ich nicht. Hast du nen Link dazu?

 

Es war nicht die Aussage des Chefs, sondern einer anderen Mitarbeiterin. Dass sich die Kassiererin 30 Jahre lang untadelig verhalten hat, gewerkschaftlich stark engagiert war und bei der Gründung eines Betriebsrats mitgewirkt hat, scheinen mir persönlich den Verdacht nahe zu legen, dass man diese Mitarbeiterin gerne nicht mehr im Unternehmen hat sehen wollen.

 

Aber der Chef hat doch wohl ausgesagt, dass sie die Bons für sich genommen hat, oder? Das reicht schon. Das andere hat mit dem Fall wenig bis gar nichts zu tun. Wenn ein Bankkaufmann 30 Jahre gut arbeitet und sich nichts zu Schulden kommen lässt und dann klaut er 1000 EUR. Sollte der Chef ihn dann nicht auch kündigen dürfen?

 

Gibts da ein Punktesystem oder wie wird das im Zweifelsfall entschieden? Denn angenommen, es gäbe noch einen zweiten Mitarbeiter mit 19 Jahren Betriebszugehörigkeit und 1 Kind: Müsste dann nicht derjenige zuerst rausfliegen, selbst wenn er immer überragende Arbeit geleistet hat?

Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Dieser muss begründen warum gerade der Mitarbeiter entlassen wurde und nicht andere. Das Ganze muss nachvollziehbar sein. Überragende Arbeit ist zwar schön, aber wie sieht die aus? Hat der Mitarbeiter mehr Umsatz gemacht oder einfach nur ne sehr schöne Handschrift?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Beim Koch und Bäcker ist die Sache leicht anders, denn die Köche müssen ja auch probieren, abschmecken usw... Das hängt davon ab wieviel vom AG geduldet wird. Sicherlich wird kein AG bei erstmal einen Koch entlassen weil der vom übriggebliebenem Nachtisch genascht hat. Hier ist das Vertrauensverhältnis nicht so schnell beschädigt wie bei einer Kassiererin. Den Fall der Bäcker kenne ich nicht. Hast du nen Link dazu?

Ich hatte das im Radio gehört.

Ich schau mal.

 

Edit: Hier. War nicht Butter, sondern Aufstrich. Die Kündigung war aus formalen Gründen unwirksam. Der dessen Kündigung nun letztenendes als unwirksam erklärt wurde, war/ist Betriebsratsmitglied.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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TerracottaPie
Ich hatte das im Radio gehört.

Ich schau mal.

 

Edit: Hier. War nicht Butter, sondern Aufstrich. Die Kündigung war aus formalen Gründen unwirksam. Der dessen Kündigung nun letztenendes als unwirksam erklärt wurde, war/ist Betriebsratsmitglied.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

 

Und ein schönes Beispiel dafür, dass die "kleinen Leute" doch nicht so schutzlos sind.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Und ein schönes Beispiel dafür, dass die "kleinen Leute" doch nicht so schutzlos sind.

Lies mal den Artikel!

Wär er nicht im Betriebsrat gewesen, wäre er seinen Job jetzt los.

Sein 44-jähriger Kollege wurde entlassen.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Sein 44-jähriger Kollege wurde entlassen.

 

Völlig zurecht wie ich meine...

 

Es gibts da von Höchstrichterlicher Stelle das sog. Bienenstichurteil. Quasi genau der selbe Fall...

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...0021/index.html

 

Ich hab mal das Urteil angesehen bezgl. der 1,30 EUR. Die Dame ist wirklich selbst Schuld!

 

Zuerst sagt sie, sie hat das Leergut abgegeben. Das ging aber nicht, weil sie zur selben Zeit an der Kasse gesessen hat. Dann sagt sie ihre Tochter hats ihr gebracht, was sich auch als falsch rausgestellt hat. Dann sagt sie eine Kollegin kann ihr die Bons in den Geldbeutel gelegt haben...

 

Also wusste sie genau, dass es falsch war was sie getan hat. Aber anstatt für das gerade zu stehen, wird ihre Kündigung auf Streik, Betriebsrat usw. geschoben...lächerlich.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum
Es kommt bei Diebstahl nicht auf die Höhe des Schadens für den AG an. Sondern, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist. Egal obs ein Stück Butter, ein Bleistift oder ein Tresor mit 10 Kilo Gold sind.

 

 

Exakt so ist das. Klingt für den Laien vielleicht unlogisch, ist aber so. Formal ist gegen eine solche Kündigung nichts einzuwenden.

 

Stichwort "Vertrauensverhältnis" für diese Fälle einmal einfach erklärt: ein Arbeitgeber muss sich schlichtweg auf seine Angestellten verlassen und ihnen vertrauen können. Wenn die ihn einfach gesagt hinter dem Rücken beklauen, ist das einfach nicht mehr der Fall. Er kann ihnen dann einfach nicht mehr "vertrauen".

 

 

Oder um das einmal mit einem anderen Beispiel vielleicht etwas verständlicher zu erklären: wer betrunken Auto fährt ist seinen Lappen los. Ganz einfach. Da ist es auch egal, ob man sich zuvor 10, 20 oder 30 Jahre nichts hat zu Schulden kommen lassen.

 

In dem einen Fall ist man halt seinen Lappen los, in dem anderen seinen Job. Sorry, ganz einfach "selber schuld".

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Völlig zurecht wie ich meine...

 

Es gibts da von Höchstrichterlicher Stelle das sog. Bienenstichurteil. Quasi genau der selbe Fall...

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...0021/index.html

 

Zurecht sicherlich, sonst wäre die Kündigung nicht vom Gericht für wirksam erklärt geworden.

Überzogen ist es dennoch in meinen Augen.

Ich finde hier wäre eine Abmahnung angebracht gewesen.

 

Hier wird die Unverhältnismäßigkeit und Ungleichbehandlung zweier Arbeitnehmer(Mehdorn und eben diesem 44-jährigen Bäcker) deutlich.

 

Für mich geht es auch überhaupt nicht um Betriebszugehörigkeit.

 

Auf der einen Seite 0,50€ Schaden--> Kündigung

und auf der anderen ein Tatbestand jahrelanger Überwachung/Durchleuchtung von Mitarbeitern, wo der Imageschaden und der Vertrauensverlust der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen überhaupt nicht zu bemessen ist--> keine Kündigung, stattdessen ein wahrscheinlich millionenschwerer Aufhebungsvertrag.

 

Das ist genau dieses immerwiederkehrende Phänomen, was Duder wohl mit "die da unten" und "die da oben" meinte.

 

Gesetze sollten für alle gleichermaßen gelten. Das tun sie aber nur theoretisch.

Genau wie die Chancengleichheit nur auf dem Papier steht.

 

In welchem Fall ist die kriminelle Energie als größer einzuschätzen?

Und für welchen dieser beiden Kriminellen ist der Schaden durch seine Taten größer?

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Zurecht sicherlich, sonst wäre die Kündigung nicht vom Gericht für wirksam erklärt geworden.

Überzogen ist es dennoch in meinen Augen.

Nein Finde ich nicht. Vertrauen fängt bei 0,01 EUR an. Wenn es weg ist ist es weg. Wieso sollte der AG den AN noch weiterbeschäftigen, wenn dieser ihn hintergeht? Und das obwohl sie klar wusste, dass es falsch war, was sie gemacht hat.

Auf der einen Seite 0,50 Schaden--> Kündigung und auf der anderen Skandal über jahrelange Überwachung, wo der Imageschaden überhaupt nicht zu bemessen ist--> keine Kündigung, stattdessen ein wahrscheinlich millionenschwerer Aufhebungsvertrag

 

Das ist genau dieses immerwiederkehrende Phänomen, was Duder wohl mit "die da unten" und "die da oben" meinte.

 

Gesetze sollten für alle gleichermaßen gelten. Das tun sie aber nur theoretisch.

Aha, nenne doch mal nen konkreten Fall wo sie nicht für alle gelten!

In welchem Fall ist die kriminelle Energie als größer einzuschätzen?

Und für welchen dieser beiden Kriminellen ist der Schaden durch seine Taten größer?

In welcher Einheit lässt sich kriminelle Energie messen? Die Fälle sind doch gar nicht zu vergleichen. Erstens steht doch noch gar nicht fest ob es wirklich kriminell war war Mehdorn gemacht hat. Und zweites inwieweit er seinem Arbeitgeber dadurch geschadet hat. Im Grund hat er ja "nur" den Mitarbeitern geschadet, nicht der DB AG. Für mich als Bahnkunden besteht keinerlei negatives Image das mich dazu bringen würde nicht mehr Bahn zu fahren. Ich finde da hat die GdL der Bahn weit mehr geschadet.

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jpjg
Und ein schönes Beispiel dafür, dass die "kleinen Leute" doch nicht so schutzlos sind.

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine gute Sache. Man muss sie nur von seinem Gehalt bezahlen können oder man kann es sich leisten die Gerichtskosten so aus der Tasche zu zahlen. Ist halt nur eine Frage, wie man "kleine Leute" definiert.

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DrFaustus
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine gute Sache. Man muss sie nur von seinem Gehalt bezahlen können oder man kann es sich leisten die Gerichtskosten so aus der Tasche zu zahlen. Ist halt nur eine Frage, wie man "kleine Leute" definiert.

 

Schon wieder so populistisches Gequatsche.... :(

 

Es gibt auch sowas wie Prozesskostenhilfe...

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Nein Finde ich nicht. Vertrauen fängt bei 0,01 EUR an. Wenn es weg ist ist es weg. Wieso sollte der AG den AN noch weiterbeschäftigen, wenn dieser ihn hintergeht? Und das obwohl sie klar wusste, dass es falsch war, was sie gemacht hat.

Der Mann hat sich ein Brötchen geschmiert!

 

In welcher Einheit lässt sich kriminelle Energie messen? Die Fälle sind doch gar nicht zu vergleichen. Erstens steht doch noch gar nicht fest ob es wirklich kriminell war war Mehdorn gemacht hat. Und zweites inwieweit er seinem Arbeitgeber dadurch geschadet hat. Im Grund hat er ja "nur" den Mitarbeitern geschadet, nicht der DB AG. Für mich als Bahnkunden besteht keinerlei negatives Image das mich dazu bringen würde nicht mehr Bahn zu fahren. Ich finde da hat die GdL der Bahn weit mehr geschadet.

Ich denke für die absolute Mehrheit der Deutschen steht fest, dass es kriminell war. Von den Mitarbeitern der Bahn ganz zu schweigen.

Dass die Gerichte das anders sehen könnten, steht für mich auf einem anderen Blatt.

Die Diskrepanz zwischen gesellschaftlichen Rechts- und Unrechts bzw. Moralvorstellungen und der tatsächlichen Rechtssprechung haben wir schon anderer Stelle diskutiert.(Thema Bonuszahlungen bei staatlich gestützten Unternehmen)

 

Du meinst also die Bahn hat durch Mehdorn keinen Imageschaden genommen?

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ipl
Auf der einen Seite 0,50 Schaden--> Kündigung

und auf der anderen ein Tatbestand jahrelanger Überwachung/Durchleuchtung von Mitarbeitern, wo der Imageschaden und der Vertrauensverlust der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen überhaupt nicht zu bemessen ist--> keine Kündigung, stattdessen ein wahrscheinlich millionenschwerer Aufhebungsvertrag.

Heißt das im Umkehrschluss, dass ein Manager für alles fristlos gefeuert werden sollte, was dem Michel auf der Straße vielleicht mal für ein paar Tage sauer aufstößt und nach 2 Wochen wieder vergessen wird? :blink:

 

"Kleine Angestellte" dürften übrigens auch Millionenschäden fahrlässig verursachen, ohne dass sie dafür bezahlen müssen oder ihnen gleich gekündigt wird, soweit ich weiß. Warum für "hohe Angestellte" was anderes gelten soll, bleibt mir ein Rätsel. Mehdorn hat dem Konzern sicher nicht vorsätzlich schaden wollen, egal was andere von seinen Entscheidungen halten.

 

Dass die Maßnahmen von Mehdorn, wie er behauptet, datenschutzkonform sind, kann ich mir sogar vorstellen, obwohl ich es natürlich nicht genau weiß. Was Mehdorn u.A. gemacht hat, wofür er auch kritisiert wird, heißt in IT-Security Fachkreisen "Data Leakage Prevention" und ist auch in anderen Unternehmen ganz normal Teil des IT-Sicherheitskonzeptes.

 

Übrigens interessant, dass hier manche einerseits mangelndes Vertrauen in die Mitarbeiter als ungerechtfertigten Grund für eine Kündigung ansehen, andererseits aber auch keine Kontrolle der Mitarbeiter wie bei Mehdorn zulassen wollen. Entweder - oder. In anderen Kulturen/Rechtsprechungen gibt es diesen Grundsatz des Vertrauens in die eigenen Mitarbeiter nicht in der Form, sie lassen dann aber auch solche Kontrollen verstärkt zu. Einfach irgendwelche Kriminellen einstellen und beide Augen ganz fest zudrücken - dazu sollen die Arbeitgeber hier wohl verpflichtet werden.

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LagarMat
Heißt das im Umkehrschluss, dass ein Manager für alles fristlos gefeuert werden sollte, was dem Michel auf der Straße vielleicht mal für ein paar Tage sauer aufstößt und nach 2 Wochen wieder vergessen wird? :blink:

Nein heißt es nicht.

Wie kommst Du darauf?

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ipl

Auch beim Schwarzfahren zahlt man eine saftige Geldstrafe, obwohl es doch "nur" eine Fahrt war, die mit ner Monatskarte vielleicht nur ein paar Cent gekostet hätte. Und zwar aus dem Grund, dass wenn man bei stichpunktartigen Kontrollen erwischt wird, davon ausgegangen werden kann, dass es weder das erste noch das letzte mal war und der Gesamtschaden weit größer ist, als bei dem einen Mal, bei dem man erwischt wurde.

 

Nein heißt es nicht.

Wie kommst Du darauf?

Naja, du meinst, Mehdorn soll wegen dem angeblichen Imageschaden gefeuert werden.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Naja, du meinst, Mehdorn soll wegen dem angeblichen Imageschaden gefeuert werden.

Ich bin der Meinung, dass der Schaden, welcher dem Unternehmen Deutsche Bahn entstanden ist, auch im Verhältnis größer ist, als der des Bäckers, dessen Angestellter für 0,50€ Aufstrich auf sein Brötchen geschmiert hat.

 

Trotzdem wurde der Angestellte des Bäckers fristlos entlassen.

Und Mehdorn wird seine Millionen sicherlich bekommen.

 

Mir fällt übrigens grad ein, die Kosten die die Bahn hatte, um die Detekteien zu bezahlen, könnte man durchaus als verursachten finanziellen Schaden bezeichnen.

Das wird nicht wenig gewesen sein.

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ipl

Du machst keinen Unterschied zwischen vorsätzlichem Diebstahl und einer aus deiner Sicht ineffektiven Investition?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Du machst keinen Unterschied zwischen vorsätzlichem Diebstahl und einer aus deiner Sicht ineffektiven Investition?

 

Zu dem Bäcker: Ich vergleiche das mit mir (bzw. allen anderen Köchen, die ich bisher kennengelernt habe) in einer Restaurantküche. Wenn ich da Hunger habe, mach ich mir was. Das machen alle Köche so.

Ich denke nicht, dass der Bäcker das als Diebstahl gesehen hat.

Das wird für Dich sicherlich komisch klingen, halte ich aber in dem Metier für Usus, branchenüblich.

 

Nach rechtlicher Definition ist natürlich sein wie mein Verhalten Diebstahl.

 

Und ich halte diese "ineffektive Investition" der Bahn bzw. den Gedanken dahinter für Unrecht.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Ich bin eher kein Fan vom Mehdorn gewesen. Fairerweise muss ich allerdings zugeben, dass er rein betriebswirtschaftlich insgesamt gut für die DB war. Er war wohl als Mensch dort auch relativ schwierig (aber wer ist das heutzutage nicht?). Was ich gar nicht verstehen kann ist diese Geschichte --> "der ICE und seine Achsen". Das geht jetzt schon über ein halbes Jahr und ist äußerst imageschädigend.

 

GRuß Emilian.

 

PS: Den "Datenskandal" der DB seh ich eher als sekundär, da gibts s.o. Schlimmeres.

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ipl

Gerichte kennen den Begriff "Sitte" und wäre das tatsächlich und in der Einzelfallbetrachtung "branchenüblich" gewesen, wäre das von den Gerichten sicherlich berücksichtigt worden. Im Übrigen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auch üblich, was sie nicht weniger strafbar macht.

 

Ob die Aktion von Herrn Mehdorn "Unrecht" war, müssten Gerichte klären. Sollte das tatsächlich der Fall sein, gibt es sicher weiter gehende Möglichkeiten. Momentan war das nicht "Unrecht", sondern es hat einfach ein paar Leuten nicht gepasst.

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LagarMat
Ich bin eher kein Fan vom Mehdorn gewesen. Fairerweise muss ich allerdings zugeben, dass er rein betriebswirtschaftlich insgesamt gut für die DB war. Er war wohl als Mensch dort auch relativ schwierig (aber wer ist das heutzutage nicht?). Was ich gar nicht verstehen kann ist diese Geschichte --> "der ICE und seine Achsen". Das geht jetzt schon über ein halbes Jahr und ist äußerst imageschädigend.

 

GRuß Emilian.

Das und auch zum Beispiel die Geschichte mit der Extragebühr für das Fahrkartenkaufen am Schalter meinte ich gestern mit

Er war schon lange nichtmehr tragbar.
.

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Duder
Das wird für Dich sicherlich komisch klingen, halte ich aber in dem Metier für Usus, branchenüblich.

 

Hab mal in der Gastronomie gejobt (da hat sich das Arbeiten noch gelohnt). Dort war es normal mal, was zu trinken oder zu essen. Kein normaler Mensch sagt da was.

 

Dennoch ist das doch gar kein Vergleich zu Mehdorn und Co. Hier ging es ja nichtmal um Kohle sondern um Essen. Wenn aber Millarden in den Sand gesetzt werden und niemand Konsequenzen tragen muss und dann auch noch Mitarbeiter systematisch ausspioniert werden, und ebenfalls nichts geschieht, dann habe ich berechtigte Zweifel an diesem Rechtsstaat. Hier gilt eben nicht mehr gleiches Recht für alle.

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Brockhaus
· bearbeitet von Brockhaus
"Kleine Angestellte" dürften übrigens auch Millionenschäden fahrlässig verursachen, ohne dass sie dafür bezahlen müssen oder ihnen gleich gekündigt wird, soweit ich weiß. Warum für "hohe Angestellte" was anderes gelten soll, bleibt mir ein Rätsel. Mehdorn hat dem Konzern sicher nicht vorsätzlich schaden wollen, egal was andere von seinen Entscheidungen halten.

 

Ich denke der Unterschied liegt darin begründet, dass Führungskräfte/Vorstände sehr häufig über Gewinnbeteiligungen entlohnt werden, die mehr oder weniger unterstellen (bzw. ihrer Höhe nach darauf schließen lassen), dass unternehmerischer Erfolg deren alleiniges Verdienst ist. Gleichzeitig hört man jedoch selten, dass im Falle des Misserfolgs dann auch Unternehmerrisiko getragen wird, man also für Fehlentscheidungen haftet.

Sicher werden die Bezüge zum Teil eingeschränkt, aber die Partizipation am Erfolg ist doch größer als am Misserfolg, denn ich habe bisher noch nicht gehört, dass Vorstände bei einem operativen Verlust des Unternehmens "Mali" gezahlt hätten.

Und ich denke diese Diskrepanz zwischen Belohnung und fehlender Bestrafung führt zu Ungerechtigkeiten. Und um nochmal auf den Ursprung der Diskussion zurückzukommen: Das hat meiner Ansicht nach auch nichts mit Neid zu tun.

 

Es muss ja auch nicht gleich um Entlassungen gehen, da hat sich die Diskussion vielleicht falsch entwickelt. Wenn ein Einkäufer durch einen Zahlendreher einen hohen Schaden verursacht, wird er deshalb nicht rausfliegen, er wird auch deshalb keinen Schadensersatz leisten müssen. Er bekommt aber auch keine jährlichen Gehaltssteigerungen von 30% oder hohe Zusatzzahlungen, wenn er seine Arbeit so erledigt, wie er sie erledigen soll.

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Duder
· bearbeitet von Duder

Und mal eine ernste Frage. Wo war Mehdorn eigentlich ein guter Manager? Wo ist es denn besser geworden bei der Bahn? Bei den überfüllten Zügen, dem Abbau von Service, den subventionierten Gleisabschnitten oder bei der Überwachung von Mitarbeitern? Das waren ja wahre Glanzleistungen! Schafft sicher kein anderer nach ihm.

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ipl
Ich denke der Unterschied liegt darin begründet, dass Führungskräfte sehr häufig über Gewinnbeteiligungen entlohnt werden, die mehr oder weniger unterstellen, dass unternehmerischer Erfolg deren alleiniges Verdienst ist. Gleichzeitig hört man jedoch selten, dass im Falle des Misserfolgs dann auch Unternehmerrisiko getragen wird, man also für Fehlentscheidungen haftet.

Ich würde nicht sagen, dass das damit unterstellt wird. Bei den Führungskräften ist es nur ganz entscheidend, sie optimal zu motivieren, weil sie wie ein Multiplikator wirken. Verwaltet ein einziger Manager seine 10.000 Angestellten nur ein klein wenig schlechter, sinkt der Gewinn um Millionen.

 

Außerdem ist das Ausbleiben der Gewinnbeteiligung (da kein Gewinn bei Misserfolg) auch eine Strafe. Gewinnbeteiligungen werden immer nur betrachtet, wenn sie ausgeschüttet werden, aber wenn nicht, wird das nicht als Bestrafung der Manager wahrgenommen. Dabei sind ihre Gehälter oft so ausgelegt, dass sie erst mit ihren Boni und Beteiligungen auf das "gewünschte" Gehalt kommen. Bleiben sie aus oder werden auch nur reduziert, ist das bereits eine Strafe.

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