webber September 14, 2011 seit dem ich bei denen bin, mehr als 2 Jahre glaub ich ... bin ich nicht mehr gesprungen, außer einmal für 3,5% bei der comdirect mit nem teil des geldes. da müsste der unterschied schon deutlich größer sein, damit ich springe ... Mal sehen, aber die werden nun bestimmt wieder überlaufen mit Kontoanträgen und die Hotline wird deswegen dicht sein ... eigentlich schade. der übliche dritte platz im tagesgeldvergleich ist deswegen eigentlich nen guter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 14, 2011 für 3,5 % hüpft man doch nicht...oder doch ?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramirez_asdf Oktober 5, 2011 · bearbeitet Oktober 5, 2011 von ramirez_asdf Nächste Zinserhöhung auf 2,7%. So langsam machen die mir Angst, weil der Zinssatz so schnell steigt. Weiß jemand genaures zum wirtschaftlichem Umfeld oder den Gründen? Habe über Google nix gefunden ... Habe mir ähnliches gedacht. Entweder mal will die Nase vorne haben oder die wollen panisch frisches Geld einsammeln und brauchen Liquidität. Hier die Referenz der Ratings. Was allerdings Ratings in schweren Zeiten wert sind, hat man in der Bankenkrise vor 3 Jahren gesehen... Andererseits ist die Inflation gestiegen, was höhere Zinssätze rechtfertigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Oktober 27, 2011 Tagesgeldzinserhöhung von 2,7 auf 2,75. Festgeld: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 27, 2011 · bearbeitet Oktober 27, 2011 von Akaman Tagesgeldzinserhöhung von 2,7 auf 2,75. Festgeld: Sensationell! Das macht ja - vor Steuern - bei einer bescheidenen Anlagesumme von 100.000 € - glatt mal 50 EUR im Jahr aus! Nach Steuern deutlich über 30. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude Oktober 28, 2011 Naja... es geht eben um die Führung oder den Top 3 diverser Vergleiche. Ich finde es schon erstaunlich, dass die NIBC sich dauerhaft oben fest setzt. Der Vollständigkeit halber: auch beim Festgeld und Kombigeld gab es entsprechende Anpassungen, siehe Attachements... Viele Grüsse, ww Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Dezember 27, 2011 unter dem Motto "Zinsen statt Böller" starten Sie mit 2,85% Zinsen p.a. fürs Tagesgeld- und fürs Depot-Verrechnungskonto in das Jahr 2012. Dieser Zins tritt mit Wirkung zum 28.12.2011 in Kraft und gilt ab dem ersten Euro in uneingeschränkter Höhe sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden. Darüber hinaus erhöhen wir auch die Zinsen für unterjährige Festgelder in den Laufzeiten 3, 6 und 9 Monate mit bis zu 0,10%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Februar 7, 2012 Tag, habe mir den thread nun durchgelesen. Zu Beginn gibt es viele Querverweise zur Kauphting. Wie sieht es jetzt mit Euren Erfahrungen aus? Da die Comdirect wieder runter auf 1,75% fürs Tagesgeld ist, sehe ich mich momentan nach einer Alternative um. Dabei bin ich über die BOS und NIBCdirect gestolpert. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Februar 7, 2012 bin bei beiden, bisher keine probleme... aber bisher hat auch noch keine insolvenz angemeldet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber März 1, 2012 · bearbeitet März 2, 2012 von webber Zinsänderungen für Tagesgeld und Festgeld. Tagesgeld: von 2,85% auf 2,75%. Festgeld kann bis zum 15.3.12 zu Altkonditionen abgeschlossen werden. Verändert wurden Festgelder 3 Monate, 1-5 Jahre Hier Tabelle mit Änderungsübersicht: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude März 23, 2012 Bisher kann ich nicht meckern - abgesehen davon, dass sie meinen Steuerausländer-Status irgendwie vergessen haben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber April 5, 2012 bitte auch sagen, dass das Tagesgeld von 2,75% auf 2,5% gesenkt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude Juli 28, 2012 · bearbeitet Juli 28, 2012 von webwude Ich habe einen sehr seltsamen Brief von NIBC bekommen - mir scheint, als ob (Steuer-)Ausländer nicht mehr willkommen sind. Vorgeschichte: ich bin im Oktober 10 von Frankfurt nach Wien gezogen und habe alle Banken verständigt - als dann der erste Steuerabzug bei NIBC kam, habe ich gemeckert und nochmal alles geschickt (Abmeldebestätigung D, Anmeldebestätigung A) und nach einigem Hin und Her wurde mir dann die Steuer doch noch erstattet. Sogar das zuständige Finanzamt hat mir das bestätigt und die Steuer erstattet... Wohlgemerkt, die Unterlagen kamen im Herbst 2010 und dann nochmal Anfang 2012. Nun der Brief: Sehr geehrter Herr XYZ, Sie haben uns gegenüber angegeben, in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig zu sein. Da dies bedeuten würde, dass Sie nicht mehr der Abgeltungssteuer unterliegen, stellen die deutschen Finanzbehörden strenge Anforderngen an den Nachweis, dass ein Kunde in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kann die Bank diesen Nachweis nicht führen, so haftet sie gegenüber dem deutschen Fiskus für di an sich vom Kunden zu bezahlende Abgeltungsteuer. Sie haben uns gegenüber nicht dem öffentlichen, vom deutschen Fiskus akzeptierten Unterlagen nachgewiesen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wir müssen daher auch bei Ihnen ab dem 1.1.2012 die Abgeltungsteuer im Abzugsverfahren einbehalten. Wegen des stark erhöhten Verwaltungsaufwands bei der in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen, aber auch wegen der Haftung der Bank für nicht ordnungsgemäß dem Kunden abgezogene und dem Finanzamt abgeführte Abgeltungsteuer, können wir nur Kunden mit Wohnsitz in Deutschland akzeptieren. Sollten Sie uns also mit den dafür vorgesehenen Unterlagen zweifelsfrei nachweisen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland lediglich beschränkt steuerpflichtig sind, werden wir die Geschäftsbeziehungen seitens der Bank mit Ihnen beenden müssen. Bis dahin gelten Sie in der Bundesrepublik Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Natürlich kann ich zweifelsfrei nachweisen, dass ich nicht mehr steuerpflichtig bin - Abmeldung D und Anmeldung A wurden wie oben erwähnt ja vom Finanzamt ohne Klagen akzeptiert... Ich sehe da sogar zwei Hämmer: 1. anscheinend falle ich jetzt in den Status Steuerinländer zurück und muss dem Finanzamt hinterher rennen, um die Steuer zurückzubekommen (ich muss sie ja in A entrichten) 2. schmeissen Sie mich offenbar raus - weiss jemand, was dies für meine Festgelder (die bis Mai nächsten Jahres laufen) bedeutet? Tagesgeld lässt sich ja leicht abziehen, aber die Festgeldkonten - und die Zinsen? Kann da jemand weiterhelfen? Viele Grüsse, ww Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Germany Juli 29, 2012 Ich habe einen sehr seltsamen Brief von NIBC bekommen - mir scheint, als ob (Steuer-)Ausländer nicht mehr willkommen sind. Vorgeschichte: ich bin im Oktober 10 von Frankfurt nach Wien gezogen und habe alle Banken verständigt - als dann der erste Steuerabzug bei NIBC kam, habe ich gemeckert und nochmal alles geschickt (Abmeldebestätigung D, Anmeldebestätigung A) und nach einigem Hin und Her wurde mir dann die Steuer doch noch erstattet. Sogar das zuständige Finanzamt hat mir das bestätigt und die Steuer erstattet... Wohlgemerkt, die Unterlagen kamen im Herbst 2010 und dann nochmal Anfang 2012. Nun der Brief: Sehr geehrter Herr XYZ, Sie haben uns gegenüber angegeben, in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig zu sein. Da dies bedeuten würde, dass Sie nicht mehr der Abgeltungssteuer unterliegen, stellen die deutschen Finanzbehörden strenge Anforderngen an den Nachweis, dass ein Kunde in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kann die Bank diesen Nachweis nicht führen, so haftet sie gegenüber dem deutschen Fiskus für di an sich vom Kunden zu bezahlende Abgeltungsteuer. Sie haben uns gegenüber nicht dem öffentlichen, vom deutschen Fiskus akzeptierten Unterlagen nachgewiesen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wir müssen daher auch bei Ihnen ab dem 1.1.2012 die Abgeltungsteuer im Abzugsverfahren einbehalten. Wegen des stark erhöhten Verwaltungsaufwands bei der in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen, aber auch wegen der Haftung der Bank für nicht ordnungsgemäß dem Kunden abgezogene und dem Finanzamt abgeführte Abgeltungsteuer, können wir nur Kunden mit Wohnsitz in Deutschland akzeptieren. Sollten Sie uns also mit den dafür vorgesehenen Unterlagen zweifelsfrei nachweisen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland lediglich beschränkt steuerpflichtig sind, werden wir die Geschäftsbeziehungen seitens der Bank mit Ihnen beenden müssen. Bis dahin gelten Sie in der Bundesrepublik Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Natürlich kann ich zweifelsfrei nachweisen, dass ich nicht mehr steuerpflichtig bin - Abmeldung D und Anmeldung A wurden wie oben erwähnt ja vom Finanzamt ohne Klagen akzeptiert... Ich sehe da sogar zwei Hämmer: 1. anscheinend falle ich jetzt in den Status Steuerinländer zurück und muss dem Finanzamt hinterher rennen, um die Steuer zurückzubekommen (ich muss sie ja in A entrichten) 2. schmeissen Sie mich offenbar raus - weiss jemand, was dies für meine Festgelder (die bis Mai nächsten Jahres laufen) bedeutet? Tagesgeld lässt sich ja leicht abziehen, aber die Festgeldkonten - und die Zinsen? Kann da jemand weiterhelfen? Viele Grüsse, ww Hallo Webwude, ist ja interessant! ich bin auch als Steuerauslaender bei der NIBC Kunde, habe aber einen solchen Brief bislang nicht bekommen. Denke, dass ich mich bei denen melden werde, um keine Ueberraschung zu erleben. Deshalb auch von meiner Seite die Frage, ob sich da jemand auskennt bzw. schon Erfahrungen gemacht hat. Gruesse, Germany Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 29, 2012 eventuell keine schlafenden Hunde wecken??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude Juli 29, 2012 eventuell keine schlafenden Hunde wecken??? Würde ich auch vorschlagen... wer weiss, vielleicht wollen sie nur mich los werden Ich habe denen jetzt erst mal eine Mail geschrieben - mal sehen, ob und wenn ja was sie antworten... Viele Grüße, ww Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude Juli 30, 2012 Update: ich war gerade mal auf der NIBC Homepage und scheinbar stellen sie das gerade tatsächlich um. Gehe ich über die Links auf die FAQ Seiten, finde ich: Wer darf ein Konto bei NIBC Direct eröffnen? Jeder, der volljährig ist, kann ein Konto eröffnen. Sie müssen wirtschaftlich Berechtigter sein und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Tagesgeld- und Fest- und Kombigeldkonten sowie Depots bei NIBC Direct sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten. Suche ich nach "Steuerausländer" über die Suchfunktion, finde ich eine offenbar veraltete Version : Wer darf ein Konto bei NIBC Direct eröffnen? Jeder, der volljährig ist, kann ein Konto eröffnen. Sie müssen hierbei angeben, ob Sie Steuerausländer oder -inländer sind. Tagesgeld- und Festgeldkonten bei NIBC Direct sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten. Somit werde ich vermutlich der NIBC bald den Rücken kehren (müssen) - dennoch bin ich mal gespannt, wie das mit meinen Festgeldkonten und insbesondere den Steuern ablaufen wird - bisher noch kein Feedback von der anderen Seite... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stutz Juli 30, 2012 Kleine Anmerkung zum Thema Steuerausländer und wie man das nachweist: Ich lebe ja seit Frühjahr letzten Jahres in der Schweiz und stand folglich bei "meinen" zwei Instituten vor derselben Aufgabe, wobei bei mir noch "erschwerend" der Status als Steuerausländer im Nicht-EU-Ausland hinzukam. Um den Banken diesen Status zweifelsfrei nachzuweisen, habe ich neben der Abmeldung DE noch Kopien meiner Schweizer Aufenthaltsbewilligung (sowas fällt in AT wahrscheinlich weg), einer Schweizer Wohnsitzbescheinigung, meines Personalausweises (Vermerk "Kein Wohnsitz im Inland") und meines Reisepasses (hier ist der Schweizer Wohnsitz mit Stempel der Deutschen Botschaft in Bern eingetragen) eingereicht. Das sind insofern also alles "offizielle" hoheitliche Dokumente. Vielleicht fehlte es der NIBC einfach an Kooperationsbereitschaft mit diesen Unterlagen?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude Juli 30, 2012 Um den Banken diesen Status zweifelsfrei nachzuweisen, habe ich neben der Abmeldung DE noch Kopien meiner Schweizer Aufenthaltsbewilligung (sowas fällt in AT wahrscheinlich weg), einer Schweizer Wohnsitzbescheinigung, meines Personalausweises (Vermerk "Kein Wohnsitz im Inland") und meines Reisepasses (hier ist der Schweizer Wohnsitz mit Stempel der Deutschen Botschaft in Bern eingetragen) eingereicht. Das sind insofern also alles "offizielle" hoheitliche Dokumente. Vielleicht fehlte es der NIBC einfach an Kooperationsbereitschaft mit diesen Unterlagen?? Wer weiss - sie haben mir schon einmal irrtümlicherweise Steuern abgezogen, dann habe ich meine Ab- und Anmeldebescheinigung beim zuständigen Finanzamt eingereicht, das hat gereicht - einen neuen Reisepass habe ich inzwischen auch... jetzt mal schauen, was die NIBC sagt, nach 10 Minuten Warteschleife warte ich jetzt mal auf die E-Mail-Antwort... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stutz Juli 30, 2012 Hm... möglicherweise hat die NIBC da auch einfach selbst Ärger bekommen, weil sie schlicht keine Ahnung hatten, auf was sie bei Steuerausländern achten müssen. Wird dir daher zwar nicht mehr helfen, aber vielleicht ja anderen: VOR der Auswanderung ins Ausland bei den Banken, mit denen man in Deutschland weiterhin Geschäfte machen möchte, sich SCHRIFTLICH geben lassen, dass sie einen als Steuerausländer nicht vor die Tür setzen werden, und insbesondere vorher auch abklären, welche Unterlagen sie haben wollen. So habe ich es damals gehalten, zusätzlich zu dem Berg an Papier, den ich ihnen jeweils zugesendet habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 August 6, 2012 Zinsänderungen zum 07.08.2012 Sehr geehrter Herr ..., aufgrund der jüngsten Zinsentwicklung und der aktuellen Markt- und Wettbewerbslage passt NIBC Direct die Zinssätze entsprechend an. Mit Wirkung zum 07. August 2012 reduziert NIBC Direct den Zinssatz für das Tagesgeld von 2,30% auf 2,10% p.a. Auch die Zinssätze in allen Festgeld-, Jugend-Festgeld- und Kombigeldlaufzeiten werden mit Wirkung zum 07. August 2012 um bis zu 0,30 Prozentpunkte gesenkt. Wir bieten allen Bestandskunden die Möglichkeit, bis zum 20. August 2012 von den Altkonditionen für Fest-, Jugend-Fest- und Kombigeld im Online-Banking zu profitieren. Melden Sie sich einfach bis zum 20. August 2012 im Online-Banking mit Ihrem NIBCode und Ihrer PIN an, und eröffnen Sie unter dem Menüpunkt "Angebote" ein Festgeld-, Jugend-Festgeld- oder Kombigeldkonto zu den Altkonditionen. Ab dem 21. August 2012 werden dann auch die Festgeld-, Jugend-Festgeld- und Kombigeld-Konditionen im Online-Banking entsprechend angepasst. Mit freundlichen Grüßen Wir sind sehr froh, dass wir noch die alten Konditionen gesichert und bis zum 20. August Zeit haben, da die Kontoeröffnung heute per Post (seit 3 Jehren das erste mal am Montag wieder Post erhalten. Ist man gar nicht mehr gewöhnt gewesen.) bestätigt wurde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber August 6, 2012 mir erst einmal egal, da liegt eh noch kaum Geld von mir ... ich reagiere da schon sehr sensibel drauf. liegt alles bei anderen banken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag