pmpami Februar 1, 2009 Hallo, ich habe eine Frage zu Belegschaftsaktien. Im Dezember habe ich mit einem Firmenzuschuss in Höfe von 360 (Gesetzesänderung kommt im April 2009) Belegschaftsaktien gekauft, also somit auch noch nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Diese möchte ich nun verkaufen. 1) Der Freibetrag soll bzw. wird im April 2009 auf 360 angehoben, soll oder muss ich also mit dem Verkauf noch bis April warten? 2) Welche Abgaben/Steuern werde ich beim Verkauf zahlen müssen (Stichwort Spekualtionssteuer)? Insgesamt geht es um 18 Aktien. Vielen Dank für die Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beijing84 Februar 2, 2009 · bearbeitet Februar 2, 2009 von beijing84 Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, unterliegen der Steuer, wenn du sie innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkaufst. Hältst du sie länger als 1 Jahr oder ist der Gewinn geringer als 512 Euro (Freibetrag), ist das Ganze steuerfrei. Den Gewinn müsstest du dann mit deinem persönlichem Steuersatz versteuern, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen der Einkommenssteuer. Eine Spekulationssteuer per se gibt es nicht. vg, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pmpami Februar 2, 2009 Hallo, vielen Dank für die Antwort. Was ist aber mit dem Zuschuss der Firma von 360? Noch gilt ja ein Freibetrag von 135 glaube ich, die 360 kommen ja erst im April. Kann ich trotzdem vorher verkaufen oder muss ich bis April warten? Bis April muss ich die Differenz von 360-135 doch versteuern oder? Geht dieser Firmenzuschuss mit in den Gewinn ein (bzgl der Steuergrenze von 512), oder bezieht sich "Gewinn" nur auf den eigentlichen Kursgewinn? Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frank85 Februar 3, 2009 ich weiß nicht genau ob supertobs auch die steuerliche Seite analysiert hat aber in seinen Musterdepots wär ein interessanter Beitrag für dich ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pmpami Februar 3, 2009 ich habe bei supertobs mal reingeschaut. ist ja alles schön und gut, beantwortet aber meine frage nicht. ich habe keine sperrfrist. der Firmenzuschuss beläuft sich auf 360, was nach Gesetzesänderung im April dem Freibetrag für sowas entspricht. Muss ich also bis April warten mit dem Verkauf? Ich plane ja nich meine Rente damit, sondern kriege den Firmenzuschuss geschenkt. Kann ich mir ne neue Waschmaschine von kaufen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 3, 2009 · bearbeitet Februar 3, 2009 von harryguenter Bezüglich des Firmenzuschusses habe ich keine Ahnung, nachfolgenden Post möchte ich allerdings an 2 Stellen korrigieren: Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, unterliegen der Steuer, wenn du sie innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkaufst. Hältst du sie länger als 1 Jahr oder ist der Gewinn geringer als 512 Euro (Freibetrag), ist das Ganze steuerfrei. 1. die 512 EUR sind für 2008 auf 600 EUR erhöht worden. 2. Es handelt sich nicht um einen Freibetrag sondern um eine Freigrenze, d.h. beträgt der Gewinn 601 EUR so sind diese komplett zu versteuern (und nicht nur der 1 EUR). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pmpami Februar 8, 2009 hat denn keiner eine idee, ob ich jetzt mit dem verkauf noch bis april warten muss (wegen dem firmenzuschuss)? gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 8, 2009 · bearbeitet Februar 8, 2009 von Sven82 hat denn keiner eine idee, ob ich jetzt mit dem verkauf noch bis april warten muss (wegen dem firmenzuschuss)? ??? Diese Geschichte mit den Belegschaftsaktien ist eine Zuwendung des Arbeitgebers und somit steuerpflichtiger Arbeitslohn. Jetzt gibt es den § 19a EStG, der da sagt, dass diese Zuwendung zum Teil steuerfrei ist. Mit der Behandlung als Spekulationsgeschäft hat das ganze nichts zu tun. Das ist separat zu prüfen. Beispiel: Die Aktien haben einen Wert bei Ausgabe von 400 EUR Du zahlst dafür 100 EUR und bekommst einen Zuschuss von 300 EUR. Der geldwerte Vorteil beträgt demnach auch 300 EUR. Dieser Vorteil ist zur Hälfte der Beteiligung begünstigt und somit bis zu 200 EUR. Aufgrund der absoluten Grenze von 135 EUR können aber nur 135 EUR als steuerfreier Arbeitslohn angesetzt werden. Zu versteuern ist ein geldwerter Vorteil von 165 EUR. Die Erhöhung auf 360 EUR hat damit überhaupt nichts zu tun. Denn die Gewährung des Zuschusses fand vor April 2009 statt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag