Tutti Dezember 21, 2012 Ich habe meine Stücke heute mit Gewinn gleich wieder abgegeben. Wenn die so weiter wursteln, kommt am Ende nicht mehr als 30 raus. Im Bereich 10-15 kann man daher mal wieder einen Blick drauf werfen. Hallo Torman, welche WKN meinst Du genau? Anja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 21, 2012 Der erste Satz bezieht sich auf WGFH04. Der zweite und dritte vermutlich auf alle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 23, 2012 Soweit ich es sehe, ist das folgende Interview hier noch nicht gepostet worden: Bernd Depping, Vorstand der WGF AG: Vermutung liegt nahe, dass im Markt gezielt gegen die WGF vorgegangen wurde Donnerstag, 20. Dezember 2012 Ich erlaube mir mal ein paar Zitate aus dem Interview zu kommentieren. Man sollte inbesondere mal darauf achten, was gefragt wird und was geantwortet wird. Die Fragen sind gut - nur passen die Antworten nicht dazu. Schade ist, dass die Journalisten nicht einmal nachgeharkt haben. ... Bernd Depping: Die Quote, die wir den Gläubigern voraussichtlich anbieten können, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. ... Anleihen Finder Redaktion: Was hat die WGF falsch gemacht? Welche berechtigten Vorwürfe kann man den WGF-Managern machen? Bernd Depping: Wir konzentrieren uns in den kommenden Wochen darauf, den Insolvenzplan zu erstellen, so viele Vermögenswerte wie möglich im Interesse der Gläubiger zu sichern und ein Sanierungskonzept zu entwickeln und umzusetzen, dass den Fortbestand WGF und damit den bestmöglichen Erhalt der Werte (wie etwa kurz vor dem Abschluss stehende Projekte, die bei Liquidation wertlos würden) auch im Gläubigerinteresse sichert. Frage zur Vergangenheit - Antwort betrifft die Zukunft. ... Anleihen Finder Redaktion: Auch der weitere Teil der Begründung von WGF für ihr schlechtes Wirtschaften bietet einen Anlass zum Nachfragen: konservative Wertberichtigungen auf die Beteiligungen und die Forderungen an verbundene Unternehmen für die Jahre 2011 und 2012. Wirtschaftsprüfer hätten realisierte Verkaufspreise aus Verkäufen in einer schwierigen Marktsituation für die Bewertung der Immobilien herangezogen. Kann man daraus den Schluss ziehen, dass WGF-Immobilien jahrelang falsch bewertet worden sind? Und wieso sind die Immobilien angeblich erst jetzt auf Basis realisierter Kaufpreise bewertet worden? Bernd Depping: Alle Immobilien sind von hochkarätigen unabhängigen Sachverständigen bewertet worden. Die Abwertung beruht auf Notverkäufen der vergangenen Monate, die mit dem Ziel vorgenommen wurden, die aktuell fälligen Anleihen zurückzuzahlen. Die negative Auswirkung auf die Kaufpreisbildung angesichts des Zahlungsdrucks führte zu der konsequenten Maßnahme, zum Schutze der im Vermögen der WGF gebunden Vermögenswerte einen sog. fire-sale zu vermeiden und Insolvenzantrag zu stellen. Dadurch wird der status-quo konserviert. ... Und wer hat nun schuld? Die Wirtschaftsprüfer! Ich finde die WPs meistens auch sehr nervig, aber mal ehrlich, wie hochkarätig sollen die Gutachten denn gewesen sein, dass die WPs die mal kurzerhand pulverisieren können? Und Notverkäufe um Anleihen zurückzuzahlen spricht auch nicht gerade für einen normalen und geregelten Geschäftsprozess. Anleihen Finder Redaktion: Die WGF schreibt in ihrer Pressemitteilung von einem Reputationsschaden, der ihr durch ungerechtfertigte Mediendarstellungen Mitte 2011 widerfahren sei. Daraufhin hätten zwei Banken die bereits zugesagte Platzierung von Genussscheinen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis gestoppt. Was steckt dahinter? Bernd Depping: Die Vermutung liegt nahe, dass im Markt gezielt gegen die WGF vorgegangen wurde und damit auch gegen die Mehrheit der Anleger. Zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gericht eine erste Analyse der Insolvenzgründe vorzulegen. Die Frage, ob Gläubigerinteressen im Vorfeld des Antrags geschädigt wurden und von wem, wird dann sachverständig aufzubereiten sein mit den juristischen und den betriebswirtschaftlichen Schlussfolgerungen. Wir arbeiten konstruktiv mit dem vorläufigen Sachwalter zusammen. Aha. Anleihen Finder Redaktion: Können Sie nachvollziehen, dass in der Presse schwere Vorwürfe mit Stichworten wie Schneeballsystem und Insolvenzverschleppung diskutiert werden? Bernd Depping: Diese Vorwürfe wurden inzwischen zurück genommen. Zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gericht eine erste Analyse der Insolvenzgründe vorzulegen. Nach Eröffnung des Verfahrens wird er zu prüfen haben, ob Interessen der Gläubiger im Vorfeld des Antrags verletzt wurden. ... Anleihen Finder Redaktion: Ist es wahr, dass die WGF Abmahnanwälte engagiert hat, um unliebsame Berichte zu verhindern? Und wenn ja, müssen sich Redaktionen und Medien Sorgen machen, die über die wirtschaftliche Misere der WGF berichten? Bernd Depping: Unser Ziel ist eine faire, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vertretern der Medien, bei der beide Parteien sich verantwortungsvoll verhalten. Wir haben die Chance, gegenüber den Gläubigern für die erforderliche und gebotene Transparenz sorgen. Dies insbesondere deshalb, weil der weit überwiegende Teil der Anleihegläubiger unbekannt ist und nur bzw. auch über die Arbeit der Medien erreicht und zutreffend informiert werden kann. ... Frage: "Ist es wahr...". Ein Dementi sieht anders aus. Wenn man weiss, was die ganze Zeit vor der Bilanzveröffentlichung von der WGF geschrieben wurde und zu welchen Ergebnis das geführt hat, sieht man, in welchem Geiste die Antworten oben gegeben wurden. Transparenz sieht anders aus. Mein Fazit: Bei Kursen von ca. 25 ist noch viel Luft nach unten. PS: Hoffentlich gehen die Anwälte nicht gegen mich und andere hier vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Dezember 29, 2012 Die Fragen sind gut - nur passen die Antworten nicht dazu. Schade ist, dass die Journalisten nicht einmal nachgeharkt haben. Die Fragen entsprechen weitgehend denen hier: https://www.anleihen...rt-0002027.html Jetzt kann man sich 1 + 1 zusammenzählen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Heinz33 Dezember 30, 2012 Wgf interessengemeinschaft Zwischenzeitlich bündeln sich die Anleger wohl. Man kann hoffen, dass wir genügen Geld zurückerhalten. Das ist doch eine Riesenkatastrophe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
greyhound Januar 9, 2013 Wgf interessengemeinschaft Zwischenzeitlich bündeln sich die Anleger wohl. Man kann hoffen, dass wir genügen Geld zurückerhalten. Das ist doch eine Riesenkatastrophe Hallo, habe inzwischen Unterlagen der RA Stoll etc. bekommen, einschließlich einer Honorarvereinbarung. Es fragt sich nur ob man hier schlechtem Geld nicht gutes hinterher wirft. Was kann die Interessengemeinschaft erreichen, über das Insolvenzrecht hinaus ? Eure Meinung ?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer Januar 10, 2013 · bearbeitet Januar 10, 2013 von Prospektständer Über Erfolgsaussichten kann man wenig prognostizieren, ich frage mich aber nur von wem der Hr RA Stoll da Geld einklagen will (zugegeben es gibt vielversprechende Ansatzpunkte: immens verspätete JA-Veröffentlichung und deren Kommunikation, prospektkonforme Mittelverwendung..) aber halten wir mal fest die WGF AG hat ansich kaum (EK)Kapital und der Mr. Pinto doch wohl auch nicht (mehr).. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
regdwight Januar 10, 2013 Hallo, habe inzwischen Unterlagen der RA Stoll etc. bekommen, einschließlich einer Honorarvereinbarung. Es fragt sich nur ob man hier schlechtem Geld nicht gutes hinterher wirft. Was kann die Interessengemeinschaft erreichen, über das Insolvenzrecht hinaus ? Eure Meinung ?? Ohne über den RA Stoll qualitativ etwas sagen zu können, wüßte ich nicht, welchen Vorteil seine Interessengemeinschaft bieten soll. Wer sich als Kleinanleger von einer Sammelklage etwas erhofft, der kann sich für kleines Geld der SdK anschliessen. Wer mehr Geld im Feuer hat und sich aufgrund seiner individuellen Umstände Schadenersatzaansprüche wg. Falschberatung und/oder Prospekthaftung verspricht, der sollte sich nach meiner Einschätzung besser einen FACHANWALT suchen, der diesen Einzelfall übernimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixda Januar 10, 2013 · bearbeitet Januar 10, 2013 von Nixda Ich denke, man muss den Nutzen für sich individuell beurteilen. Mir hat mal eine Rechtspflegerin am Insolvenzgericht beim Smalltalk gesagt, Gläubigerausschüsse mit Rechtsanwälten würden viel Geld kosten (d.h. die Insolvenzmasse schmälern) aber nicht viel bringen. Die Insolvenzverwalter selber hätten ja auch schon ein eigenes Interesse die Masse möglichst hoch ausfallen zu lassen, und insofern wären diese nicht die natürlichen Feinde der Gläubiger. Im Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung mag das anders aussehen, weil die Gefahr der Kollaboration des Insolvenzverwalters mit dem Altmanagement vermutlich höher ist. Bei der WGF ist allerdings auch zu vermuten, dass die Interessenslage der der Gläubiger sehr unterschiedlich sein kann, je nach dem wie die Besicherung des einzelnen Papiers aussieht. Da ist zu vermuten, dass ein einzelner Rechtsanwalt evtl. gar nicht in der Lage ist die einzelnen Interessen zu vertreten. Das gilt dann natürlich auch für die SdK. Die SdK habe ich nur einmal auf einer Gläubigerversammlung erlebt, wo sie zu zwar zweit angereist sind, dann aber in der Versammlung eher unauffällig waren. Auf HVs sind sie meist aktiver. Die SdK könnte aber womöglich helfen, wenn man in der Form einer Sammelklage gegen irgendetwas konkret vorgehen möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
greyhound Januar 17, 2013 Eure Meinung ? Halte einen Posten von AOLDUL, diese Anleihe ist am 15.03.13 fällig, der Ausfall ist ja sicher. Die Anleihe wird in FR mit 22,8 % gehandelt. Ich frage mich nun soll ich verkaufen und die ganze Sache dann vergessen, oder soll ich die Insolvenz abwarten um event. eine höhere Quote zu erzielen. Wie ist Eure Meinung dazu.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Januar 17, 2013 Wird es am 15.3.2013 regnen? Dann verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pause Januar 18, 2013 Eure Meinung ? Halte einen Posten von AOLDUL, diese Anleihe ist am 15.03.13 fällig, der Ausfall ist ja sicher. Die Anleihe wird in FR mit 22,8 % gehandelt. Ich frage mich nun soll ich verkaufen und die ganze Sache dann vergessen, oder soll ich die Insolvenz abwarten um event. eine höhere Quote zu erzielen. Wie ist Eure Meinung dazu.... Soweit man der Aufstellung der Grundschulden durch Hoffmann Liebs Fritsch und Partner glauben kann, dann sind die Sicherheiten für A0LDUL wohl noch nicht durch Projekte verwässert. Einmal das Goldpfeil-Haus in Offenbach - 18.000 qm, laut WGF zu 70% vermietet. Dann noch das Bürogebäude in Teltow - 9.000 qm, 2.500 qm an Sky vermietet. Aber abdecken können diese den Nominalwert der Anleihe natürlich nicht. Unterstellt, man verwertet sehr schnell, dann können denke ich vielleicht 500 EUR pro qm Gewerbefläche erzielt werden. Wären etwa 13,5 Mio bzw. 27% vom Nominalwert als Ertrag der Absonderung. Dazu noch die Anteile an ein paar Projektentwicklungen und Ansprüche aus der Insolvenzquote, schätze ich einfach mal mit 8%. Wie hoch diese Posten sind, weiß natürlich heute niemand genau. Bei meiner Annahme sind also 35% in der Insolvenz möglich - 50% mehr als aktueller Börsenkurs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pause Februar 5, 2013 Wohin wurden denn die Beiträge verschoben? - Suchen hilft bei mir irgendwie nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman März 5, 2013 Inszwischen ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden und die Gläubiger sollen ihre Forderungen anmelden. Die Informationspolitik von WGF ist weiter unterirdisch. Auf der Internetseite kaum Informationen. Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 269/12 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 48963 eingetragenen WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Paul Zimmer, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, Pino Sergio, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf und, den Herrn Rechtsanwalt Bernd Depping, Alfredstraße 108, 45131 Essen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2013, um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.12.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Prof. Rolf Rattunde, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf. Die Schuldnerin stellt weitergehende Informationen unter ihrer Website www.wgfag.de zur Verfügung. Die Anleihegläubiger können sich unter der E-Mailadresse der Schuldnerin (anleihe@wgf.de) registrieren lassen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 11.12.2012 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: 1.) Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf (Ansprechpartner: Herr Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf) 2.) Frau Anke Staudacher, Teamleiterin Rechnungswesen, Münsterstraße 368, 40470 Düsseldorf 3.)Herr Rechtsanwalt Stefan Freund, Am Waldrand 1a, 40882 Ratingen 4.) Herr Rechtsanwalt Prof Dr. Julius F. Reiter, Benrather Schlossallee 101, 40597 Düsseldorf 5.) Herr Marc Brinkmann, Rehweg 4, 40883 Ratingen Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) sowie Termin, in dem der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Beteiligten erörtert werden und anschließend über den Plan abgestimmt wird (Erörterungs- und Abstimmungstermin)ist am Mittwoch, 22.05.2013, 10:00 Uhr, im Congress Center Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, , . Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Sachwalters, die Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) Erörterung über den Insolvenzplan und das Stimmrecht der Beteiligten sowie Abstimmung über den Inolvenzplan und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.05.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt. Bei w:o berichtet rondras von vermutlichen Details des Insolvenzplan (Beitrag 504). Folgende Details zum Insolvenzplan hörte ich von jemanden, der den Insolvenzplan beim Amtsgericht in Düsseldorf eingesehen hat. - Liquidation des Unternehmens über mehrere Jahre - Auszahlung in der Verkaufserlöse in sechs Tranchen - Erwarteter Verkaufserlös der Immobilien: 42,5 Mio. Euro - Liquide Mittel 7 Mio. Euro, diese werden für den geschäftsbetrieb benötigt - Anleihen werden nach Annahme des Plans delistet Insgesamt sehr ernüchternd, die Frage ist schon, wo ist das ganze Geld aus den Immobilienveräußerungen des letzten Jahres geblieben. Alle Angaben ohne Gewähr, da ich den Plan nicht selbst eingesehen habe. http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1167715-501-510/wgf-anleihen Alle Trader sollten sich zudem bald von A0LDUL trennen, da aufgrund der Fälligkeit am 15.03. wohl am 12.03. der Börsenhandel endet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Mai 23, 2013 Gestern fand die Gläubigerversammluung der WGF statt und die Informationspolitik der Gesellschaft ist unverändert unterirdisch. Keine Pressemitteilung zum Ergebnis. Das Handelsblatt berichtet, die Versammlung wäre hitzig verlaufen und hätte bei Redaktionsschluss noch angehalten. War niemand dort und kann hier berichten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondAlf Mai 23, 2013 Gestern fand die Gläubigerversammluung der WGF statt und die Informationspolitik der Gesellschaft ist unverändert unterirdisch. Keine Pressemitteilung zum Ergebnis. Das Handelsblatt berichtet, die Versammlung wäre hitzig verlaufen und hätte bei Redaktionsschluss noch angehalten. War niemand dort und kann hier berichten? SDK berichtet folgendes: Ergebnisse der Gläubigerversammlung Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute über die Ergebnisse der gestrigen Gläubigerversammlung der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG informieren. Der Insolvenzplan wurde im Laufe der Versammlung noch zu Gunsten der Gläubiger abgeändert und mit Ausnahme von einer Gläubigergruppe (die verschiedenen Anleihen, die Arbeitnehmer und die sonstigen Gläubiger wurden in je eine separate Gruppe eingeteilt) schließlich angenommen. Damit der Insolvenzplan in Kraft tritt, muss dieser von allen Gläubigergruppen angenommen werden. Da hier eine Gruppe gegen den Insolvenzplan gestimmt hat, muss nun das Insolvenzgericht entscheiden, ob die fehlende Zustimmung der einen Gruppe durch einen Beschluss des Gerichtes „ersetzt“ wird. Dies ist laut geltendem Recht gemäß dem so genannten „Obstruktionsverbot“ möglich. Das Gericht wird einen solchen Beschluss wohl bis Anfang Juni 2013 fällen. Wir erwarten, dass das Gericht den Plan bestätigen wird. Wesentliche Änderungen Die gemeinsamen Vertreter und mehrere andere Anleihegläubiger haben bis in den späten Abend folgende Änderungen des Insolvenzplans ausverhandelt. So erhalten die Anleihegläubiger ein Entsenderecht für einen Aufsichtsratsposten bei der WGF AG. Zur Erlangung der Kontrolle an der WGF AG werden ferner 25% und eine Aktie an der WGF AG an die Gläubiger übertragen und die Mehrheiten bei der Bestellung des Aufsichtsrats wurde auf 75% hochgesetzt. Somit müssen zur Bestellung der restlichen Aufsichtsratsmitglieder neben dem über das Entsenderecht gestellten Aufsichtsratsmitglied hinaus stets die Gläubiger in die Bestellung der restlichen Aufsichtsratsmitglieder eingebunden werden. Der Besserungsschein in Phase 2 des Insolvenzplans wurde so umgestaltet, dass die Gläubiger auch, sofern innerhalb der Laufzeit von zehn Jahren die Rückzahlungsschwelle von 60% erreicht werden sollte, die Anleihegläubiger auch für die Restlaufzeit an eventuellen Gewinnen beteiligt werden. Des Weiteren wurde eine Klausel aufgenommen (§ 255 InsO), die es ermöglicht, auf Grund des Insolvenzplans erlassene Forderungen gegenüber der WGF AG wieder aufleben zu lassen, sofern die WGF AG in Zukunft mit der Erfüllung des Plans in Rückstand gerät oder ein erneutes Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte. Das (Erfolgs-)Honorar der von der WGF AG beauftragten Berater wurde von den zuvor vorgesehenen 1,5% auf 1% reduziert. Änderungen im Gläubigerausschuss In den Gläubigerausschuss wurden folgende Personen gewählt: Neben den gemeinsamen Vertretern der Anleiheinhaber Herr Kienle, Herr Lang, Herr Vos wurden auch Frau Rechtsanwältin Bergdolt und Herr Stahrmann in den Gläubigerausschuss gewählt. Fazit Sofern das Insolvenzgericht dem nun vorliegendem Insolvenzplan grünes Licht geben sollte, ist die Fertigstellung der bereits begonnen Projekte wohl sichergestellt. Dies dürfte sich positiv auf die zu erwartenden Ausschüttungen auf die Anleihegläubiger auswirken. Ob jedoch die Gesellschaft mit dem vorhandenen Personal von 15 Angestellten fähig sein wird, profitables Neugeschäft zu betreiben, wird sich erst in Zukunft zeigen. Es ist aus Sicht der SdK daher zu erwarten, dass durch die Fertigstellung der Projekte eine höhere Rückzahlungsquote als bei einer Zerschlagung der Gesellschaft gezahlt werden kann. Ob jedoch die in Aussicht gestellten Insolvenzquoten von 60% und mehr je erreicht werden, muss abgewartet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Mai 23, 2013 Das Gericht wird einen solchen Beschluss wohl bis Anfang Juni 2013 fällen. Wir erwarten, dass das Gericht den Plan bestätigen wird. Unmittelbar nach Planbestätigung sollte der Börsenhandel eingestellt werden. Kann das die Gesellschaft überhaupt durchsetzen? Sie kann natürlich das offizielle Listing beenden. Trotzdem könnte doch ein Makler die Papiere weiter handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixda November 25, 2013 · bearbeitet November 25, 2013 von Nixda Weiß jemand wo ich als (noch) Nichtgäubiger den Insolvenzplan bekommen kann? Ich wollte einmal eruieren ob es sich lohnt auf dem jetzigen Kursniveau evtl. eine Anleihe zu kaufen, um auf den Liquidationserlös zu spekulieren, würde dazu gerne den Insolvenzplan mal lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy November 27, 2013 Weiß jemand wo ich als (noch) Nichtgäubiger den Insolvenzplan bekommen kann? Ich wollte einmal eruieren ob es sich lohnt auf dem jetzigen Kursniveau evtl. eine Anleihe zu kaufen, um auf den Liquidationserlös zu spekulieren, würde dazu gerne den Insolvenzplan mal lesen. ... googel einfach mal "rolfs wgf pleitenblog", zwar ein ziemliches Durcheinander, aber es sind im Archiv alle relevanten Dokumente mitsamt Anwaltskommentaren drin. Der "Liquidationserlös" ist mE eine Gretchenfrage, die gutgläubige Mehrheit geht hier wohl von vollmundigen 60% bis 2023 aus - was weder die SdK selbst glaubt, noch gilt es ggf für alle Anleihen gleichermassen, je nach "Besicherung". Deikon wurde/wird ordentlich verwertet und liquidiert, das ist mE kein Vergleich zu der verko®ksten fortgesetzten "Eigenverwaltung" mit "Anlegerverräterschutzaufsicht". Persönlich halte ich die Kurse weiterhin für deutlich zu hoch, und warte mindestens noch erstmal ab, wie hoch und in welcher anteiligen Verteilung/Zuweisung die Ausschüttung zum Jahresende 2013 aussehen wird - auch dazu gehen die Meinungen weit auseinander. Zahlen gabs (mW) bis dato wie gewohnt und selbstredend auch keine. PS: Seh grad, hab den Link noch gespeichert gehabt: http://rolfswgfpleit...og.blogspot.de/ Am besten im Archiv den Monat durchblättern, als der Inso-Plan rauskam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag