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kaik

Steuerliche Behandlung von Kursverlusten bei Erwerb vor 2008

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kaik
· bearbeitet von kaik

Hallo an alle, folgende situation:

 

Angenommen ich habe Fondsanteile vor 2008 gekauft und würde sie jetzt (also außerhalb der Spekulationsfrist) verkaufen. Leider entünde mir kein (steuerfreier) Gewinn sondern ein Kursverlust von z.B. 1000 €.

 

Meine Frage: Kann ich mir eine Verlustbescheinigung der Bank ausstellen lassen und den Verlust z.B. mit einer Zinszahlung von 1000 €, die erst in 2010 kommen wird, verrechnen lassen oder geht das erst mit Fondsanteilen, die 2009 gekauft werden?

 

Den Leitfaden von Sven82 habe ich zwar gelesen, in Bezug auf das geschilderte hypothetische Problem aber nicht verstanden :(

 

Kann mir jemand helfen?

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vanity
· bearbeitet von vanity
Hallo an alle, folgende situation:

 

Angenommen ich habe Fondsanteile vor 2008 gekauft und würde sie jetzt (also außerhalb der Spekulationsfrist) verkaufen. Leider entünde mir kein (steuerfreier) Gewinn sondern ein Kursverlust von z.B. 1000 €.

 

Meine Frage: Kann ich mir eine Verlustbescheinigung der Bank ausstellen lassen und den Verlust z.B. mit einer Zinszahlung von 1000 €, die erst in 2010 kommen wird, verrechnen lassen oder geht das erst mit Fondsanteilen, die 2009 gekauft werden?

 

Den Leitfaden von Sven82 habe ich zwar gelesen, in Bezug auf das geschilderte hypothetische Problem aber nicht verstanden :(

 

Kann mir jemand helfen?

Antworten kann ich dir, aber leider nicht helfen:

 

Da die Realisierung des Verlusts außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt, ist es steuerlich nicht mehr wirksam!

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kaik

Verstehe ich richtig:

 

Weil ein hypothetischer Kursgewinn nicht steuerpflichtig wäre, kann auch ein Kursverlust nicht steuerlich geltgend gemacht werden.

Das gilt auch dann, wenn der Verlust in 2009 anfällt (aber Kauf vor 2008).

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Angenommen ich habe Fondsanteile vor 2008 gekauft und würde sie jetzt (also außerhalb der Spekulationsfrist) verkaufen. Leider entünde mir kein (steuerfreier) Gewinn sondern ein Kursverlust von z.B. 1000 .

Meine Frage: Kann ich mir eine Verlustbescheinigung der Bank ausstellen lassen und den Verlust z.B. mit einer Zinszahlung von 1000 , die erst in 2010 kommen wird, verrechnen lassen oder geht das erst mit Fondsanteilen, die 2009 gekauft werden?

Alle Deine Ideen gehen aus 2 Gründen nicht:

1.) wie schon gesagt: ausserhalb der Spekulationsfrist ist nicht mehr steuerlich relevant. Das gebietet auch die Logik, denn sonst würde man ja davon ausgehen, dass man gewinne nur bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist versteuern muß, Verlsute aber unbegrenzt verrechnen darf.

2) Kursverluste können nie mit Zins-/Dividendenerträge verrechnet werden. Auch mit der Abgeltungssteuer nicht.

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kaik

Ganz herzlichen Dank euch beiden!

 

1.) wie schon gesagt: ausserhalb der Spekulationsfrist ist nicht mehr steuerlich relevant. Das gebietet auch die Logik, denn sonst würde man ja davon ausgehen, dass man gewinne nur bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist versteuern muß, Verlsute aber unbegrenzt verrechnen darf.

Verstanden, ist logisch.

 

2) Kursverluste können nie mit Zins-/Dividendenerträge verrechnet werden. Auch mit der Abgeltungssteuer nicht.

 

Soweit ich weiß, gilt das aber nur für Kursverluste aus Aktien. Kursverluste aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten,usw. können IMHO (bei Erwerb nach 2008) sehr wohl mit Zinsen und Dividendenerträgen (nach 2008) verrechnet werden.

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leinad
Soweit ich weiß, gilt das aber nur für Kursverluste aus Aktien. Kursverluste aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten,usw. können IMHO (bei Erwerb nach 2008) sehr wohl mit Zinsen und Dividendenerträgen (nach 2008) verrechnet werden.

Jow ! So ist es !

 

Gruss

leinad

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D-Mark

Hallo,

 

mein Anliegen passt ins Thema: Wie weit darf man Verluste in 08, die die Bedingungen erfüllen, vortragen?

Ich habe gehört 2013. Stimmt das? Das kann man zunächst doch in der Steuer offenlassen, oder muß man da was präzisieren?

Ich habe noch nie einen Vortrag praktiziert, deshalb ist das für mich Neuland!

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otto03
· bearbeitet von otto03
Hallo,

 

mein Anliegen passt ins Thema: Wie weit darf man Verluste in 08, die die Bedingungen erfüllen, vortragen?

Ich habe gehört 2013. Stimmt das? Das kann man zunächst doch in der Steuer offenlassen, oder muß man da was präzisieren?

Ich habe noch nie einen Vortrag praktiziert, deshalb ist das für mich Neuland!

 

Ja, bis einschließlich 2013, danch nur noch verrechenbar mit sonstigen Gewinnen aus privaten Veräußerungeschäften (z.B. Immobilienverkauf innerhalb Spekufrist)

 

 

Man trägt nicht selbst vor, dies macht das Finanzamt per Steuerbescheid.

 

Spekulatons-Verluste/Gewinne in 2008 müssen in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung 2008 angegeben werden.

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vanity
· bearbeitet von vanity
... Spekulatons-Verluste/Gewinne in 2008 müssen in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung 2008 angegeben werden.

Hi @otto03, hast du schon mal gezählt, wie oft du diese Antwort schon gepostet hast? :) Ab 10x gibt's von @sapine ein Fleißkärtchen! :thumbsup:

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