Leerverkauf Januar 23, 2009 Ich habe gerade festgestellt, dass die DB bei Ihren Fonds irgendwelche Fonds-Angaben aus dem letzten Jahr noch nicht gemacht hat und der dämliche Fiskus angefallene Kursgewinne bei Verkauf mit einem steuerlichen Schätzwert berechnet. Natürlich in gepfefferter Höhe. Das waren bei mir heute 60 Prozent Abzüge. Der gute Mann von der Diba meinte, ich müsste mir die fehlenden Daten von der DB besorgen und im Rahmen der Steuererklärung verrechnen. Ich habe gedacht ich spinne. Solche Dinge laufen komischerweise immer nur unbürokratisch und mit Mehrwert für den Staat ab. Kurzum: Kennt jemand Short ETFs, bei denen alle Daten des Vorjahres beisammen sind und solcher FA-Unsinn für den Anleger entfällt? Mir leuchtet das Vorgehen hier auch nicht ganz ein. Der tatsächlich durch mich realisierte Gewinn ist doch auf den Cent genau nachvollziehbar. Grüsse Leerverkauf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leerverkauf Januar 23, 2009 Kleiner Tipp noch für Betroffene. Gerade bei der DB angerufen. Das Problem ist bekannt und betrifft nur die Diba. Kauf- und Verkaufsbelege müssen lediglich zur DB geschickt werden (ging per Mail an den Telefonkontakt). Die nehmen sich dort der Sache an und regulieren das dann wohl mit der Depotbank. Bin mal gespannt. Kann allen Betroffenen daher nur wärmstens empfehlen den Kontakt zur DB zu suchen. Grüsse Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
heinketchup Januar 23, 2009 Kurzum: Kennt jemand Short ETFs, bei denen alle Daten des Vorjahres beisammen sind und solcher FA-Unsinn für den Anleger entfällt? Ein Zertifikat kommt für dich nicht in Betracht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leerverkauf Januar 23, 2009 Ein Zertifikat kommt für dich nicht in Betracht? Hast Recht. Eigentlich auch eine Überlegung wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Januar 23, 2009 Lyxor hat auch einen Short-ETF http://www.lyxoretf.de/quotes/details.php?code=FR0010589101 ähnliches gibt es auch als Hebel http://www.lyxoretf.de/quotes/details.php?code=FR0010468983 Gruß, Edan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leerverkauf Januar 23, 2009 Edan, weisst Du, ob die Fondsdaten aus den Vorjahren bei Lyxor vorliegen und keine "Straf"-Besteuerung anfällt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 23, 2009 · bearbeitet Januar 23, 2009 von Sven82 Edan, weisst Du, ob die Fondsdaten aus den Vorjahren bei Lyxor vorliegen und keine "Straf"-Besteuerung anfällt? die Daten müssen an den WM-Datenservice gemeldet werden, ob und wann dies im Einzelfall erfolgte kannst du nirgendwo nachlesen. Du müsstest wenn dann direkt bei der Fondsgesellschaft oder bei der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG nachfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leerverkauf Januar 23, 2009 · bearbeitet Januar 26, 2009 von Leerverkauf Danke, Sven. Hätte ich vorher gewusst, dass die DB ein Schlamperverein ist, hätte ich gleich einen anderen Anbieter für ETFs genutzt. Aber auch vom Finanzamt finde ich es eine absolute Frechheit, selbst bei nachvollziehbarem Gewinn so einen Aufriss zu veranstalten. Im Grunde geht's doch nur um die Hoffnung, dass sich der ein oder andere Anleger die zuviel gezahlten Steuern nicht zurück holt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 23, 2009 Danke, Sven. Hätte ich vorher gewusst, dass die DB ein Schlampenverein ist, hätte ich gleich einen anderen Anbieter für ETFs genutzt. Aber auch vom Finanzamt finde ich es eine absolute Frechheit, selbst bei nachvollziebarem Gewinn so einen Aufriss zu veranstalten. Im Grunde geht's doch nur um die Hoffnung, dass sich der ein oder andere Anleger die zuviel gezahlten Steuern nicht zurück holt. Hatte im Vorjahr mit einem anderen DB-X ETF vergleichbare Probleme, damals wurd mir von Depotbank und DB-X folgendes erklärt: Spätestens zum 30,04. des Folgejahres müssen bei Geschäftjahresende zum 31.12. des Vorjahres die steuerlich relevanten Daten vorliegen. Liegen diese noch nicht vor, sind die Depotbanken verpflichtet, die Ersatzbemessungsgrundlage als Basis für die Ermittlung der Steuer zu nehmen. Konsequenz: Bei diesen und ähnlichen Produkten nie ein Verkauf zwischen 01.01. - 30.04. sofern die Daten noch nicht im ebundesanzeiger veröffentlicht sind, ansonsten gibt es den üblichen Stress mit dem Finanzamt. Mir wurde damals auch gesagt, eine nachträgliche Korrektur (nach Kenntnis der Steuerdaten) sei nicht möglich; Korrektur nur über Steuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crashpilot Januar 23, 2009 · bearbeitet Januar 23, 2009 von Crashpilot Ich halte genau von diesem ETF einige Anteile und hätte sie heute auch verkauft, wenn nicht 5 Cent am Verkaufslimit gefehlt hätten :'( Kauf war im Dezember 2008, der Gewinn beträgt aktuell etwa 450 Euro, würde also noch unterhalb der Freigrenze von 600 Euro liegen. Kommt es jetzt im Verkaufsfall auch zu Problemem mit der Steuer? Was müsste man vorher unternehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leerverkauf Januar 23, 2009 Was bekommt man denn da für gewöhnlich vom Fondsanbieter für Daten geschickt? Ist das mundgerecht für die Steuererklärung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 23, 2009 Ich halte genau von diesem ETF einige Anteile und hätte sie heute auch verkauft, wenn nicht 5 Cent am Verkaufslimit gefehlt hätten :'( Kauf war im Dezember 2008, der Gewinn beträgt aktuell etwa 450 Euro, würde also noch unterhalb der Freigrenze von 600 Euro liegen. Kommt es jetzt im Verkaufsfall auch zu Problemem mit der Steuer? Was müsste man vorher unternehmen? - Vermutlich ja - Meines Wissens kann man nichts unternehmen Die Depotbanken dürfen nicht anders handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 23, 2009 Was bekommt man denn da für gewöhnlich vom Fondsanbieter für Daten geschickt? Ist das mundgerecht für die Steuererklärung? Die (überhöhten) Abzüge werden dokumentiert. Der Nachweis, daß man zuviel bezahlt hat, obliegt einem selbst in der Steuererklärung anhand Kauf-/Verkaufsbeleg und Hinweis auf die dann hoffentlich zwischenzeitlich veröffentlichten Steuergrundlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crashpilot Januar 23, 2009 Ich wollte mir den Stress mit der Steuererklärung ja eigentlich schenken, deswegen habe ich darauf geachtet, das ich unter der Steuer- Freigrenze bleibe? Jetzt muss ich erstmal trotzdem Steuern zahlen? Sorry aber was ist das für ein Bullshit Und aus der Nummer komm ich nur raus, wenn ich die Anteile mindestens bis 30.04. halte, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 23, 2009 Ich wollte mir den Stress mit der Steuererklärung ja eigentlich schenken, deswegen habe ich darauf geachtet, das ich unter der Steuer- Freigrenze bleibe? Jetzt muss ich erstmal trotzdem Steuern zahlen? Sorry aber was ist das für ein Bullshit Und aus der Nummer komm ich nur raus, wenn ich die Anteile mindestens bis 30.04. halte, richtig? Es geht hier nicht nicht um die Freigrenze der Spekusteuer; diese Steuer - falls welche anfällt - wird niemals von der Bank abgezogen. Es geht um Ertragsbesteuerung: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leerverkauf Januar 23, 2009 Alles klar. Danke, Otto. Aber schon lustig. Für Intransparenzen im Fondsbereich wird der Anleger erstmal steuerlich benachteiligt, obwohl in Euro und Cent der tatsächliche Gewinn der Transaktion auf Anlegerseite ersichtlich ist. Fair finde ich das nicht, auch wenn es in letzter Instanz nur einen erhöhten Aufwand bei der Steuererklärung bedeutet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crashpilot Januar 23, 2009 Es geht hier nicht nicht um die Freigrenze der Spekusteuer; diese Steuer - falls welche anfällt - wird niemals von der Bank abgezogen. Es geht um Ertragsbesteuerung: Sorry Otto, bin überhaupt kein Steuerspezie Ertragssteuer verbinde ich immer mit einer Firma, mit fehlt jetzt komplett die Übersicht Also nochmal: Beim Privatverkauf von DBX ShortDax Anteilen wird von der Bank welche Steuer einbehalten? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Verkauf wieder Steuerfrei wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
heinketchup Januar 23, 2009 · bearbeitet Januar 23, 2009 von heinketchup Hast Recht. Eigentlich auch eine Überlegung wert. So ein Zertifikat hat den Vorteil, dass es eine sehr breite Auswahl gibt, wo du den Hebel ansetzt. Sowas wie Basis 7000 ist ja im Moment recht risikoarm, entsprach bei Einstieg DAX 5000 jedoch einem Hebel von 2,5. Der Shortdax hingegen (den der ETF ja abbildet) zieht täglich den Hebel glatt auf 1,0, d.h. ist beim Einstieg DAX 5000 vergleichbar mit einem Zertifikat auf Basis 10.000, also immer dem doppelten des aktuellen Kurses. Die Basis wird zwar eben immer wieder nachgezogen (d.h. sinkt bei sinkendem Kurs), ist aber selbst im Moment noch über 8000. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 23, 2009 · bearbeitet Januar 23, 2009 von otto03 Sorry Otto, bin überhaupt kein Steuerspezie Ertragssteuer verbinde ich immer mit einer Firma, mit fehlt jetzt komplett die Übersicht Also nochmal: Beim Privatverkauf von DBX ShortDax Anteilen wird von der Bank welche Steuer einbehalten? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Verkauf wieder Steuerfrei wird? - Kauf 2008 / Verkauf 2009 Falls Kursgewinne innerhalb der alten Spekulationsfrist realsiert werden, zieht die Bank nichts ab. Falls die alte Spekufreigrenze überschritten wurde, muß man die Gewinne per Anlage SO deklarieren. Beim Verkauf eines thesaurierenden ausländischen Fonds (da hier bei Thesaurierung keine Steuer auf ausschüttungsgleiche Ertraege an den Fiskus abgeführt werden) ist die depotführende Bank verpflichtet zu überprüfen, ob die steuerlich relevenaten Daten (ausschüttungsgleiche Ertraege im wesentlichen) für das letzte Geschäftsjahr vorliegen. Liegen diese Daten noch nciht vor, ist sie verpflichtet eine sog. Ersatzbemessungsgrundlage als Basis für die Ertragsbesteuerung zu Grunde zu legen. Diese Ersatzbemessungsgrundlage beträgt (wenn ich mich richtig erinnere) 30% des Verkauferlöses. Von diesen 30% des Verkaufserlöses führt die Depotbank dann die alten (vor AgSt) Vorauszahlungsteuern in Höhe von 30% + Soli an den Fiskus ab. Beispiel: 1000,00 Verkaufserlös 300,00 Ersatzbemessungsgrundlage davon 90,00 + 4,95 Steuern. Die Ersatzbemessungsgrundlage wird ausgetauscht gegen die realen zu versteuernden ausschüttungsgleichen Beträge (die natürlich deutlich weniger als 30% des Verkaufserlöses ausmachen) sobal diese Daten der Depotbank bekannt sind - gesetzlich müssen sie spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresschluß bekannt sein; also bei Geschäftsjahr 31.12. zum 30.4. des Folgejahres. Dann werden die 30% + Soli auf die realen Ertraege von der Depotbank abgeführt. Steuerfrei ist der Verkauf nur wenn dokumentiert keine ausschüttungsgleichen Ertraege angefallen sind (ist bei Swap ETFs in der Regel der Fall) und ausserhalb der Spekufrist oder unterhalb Spekufreigrenze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 23, 2009 So ein Zertifikat hat den Vorteil, dass es eine sehr breite Auswahl gibt, wo du den Hebel ansetzt. Es hat leider aber auch den Nachteil nur eine Inhaberschuldverschreibung zu sein. Im Falle einer Bankenpleite ist das gesamte Geld weg. Und derzeit sind die Banken ja alles andere als "eine Bank" wenn um die Stabilität geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crashpilot Januar 23, 2009 Jetzt ist der Groschen auch bei mir gefallen, DANKE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boca Januar 24, 2009 ich habe aktuell das gleiche Problem. Mein Bank hat mir bei Verkauf des ShortDax von der DB einen Thesaurierungsbetrag ausgewiesen, der sogar höher ist, als der reine Kursgewinn. Der Thesaurierungsertrag wurde allerdings mit meinem Sparerpauschbetrag verrechnet. Muss ich nun in der Steuererklärung die Daten aus dem eBundesanzeiger entnehmen oder wird meine Bank mir den Thesaurierungsertrag (der hoffentlich 0 ist) automatisch auf der Jahressteuerbescheinigung korrekt ausweisen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Januar 24, 2009 ich habe aktuell das gleiche Problem. Mein Bank hat mir bei Verkauf des ShortDax von der DB einen Thesaurierungsbetrag ausgewiesen, der sogar höher ist, als der reine Kursgewinn.Der Thesaurierungsertrag wurde allerdings mit meinem Sparerpauschbetrag verrechnet. Muss ich nun in der Steuererklärung die Daten aus dem eBundesanzeiger entnehmen oder wird meine Bank mir den Thesaurierungsertrag (der hoffentlich 0 ist) automatisch auf der Jahressteuerbescheinigung korrekt ausweisen? Frag dochmal Deine Bank. Die werden es am ehesten wissen. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
heinketchup Januar 24, 2009 Es hat leider aber auch den Nachteil nur eine Inhaberschuldverschreibung zu sein. Im Falle einer Bankenpleite ist das gesamte Geld weg. Und derzeit sind die Banken ja alles andere als "eine Bank" wenn um die Stabilität geht. Die Commerzbank bietet eine Menge der Zertifikate an, und da hat der Staat ja schon gezeigt dass er einspringt. Solange man sich auf derart System-kritische Banken beschränkt, wird der Staat wohl alles tun dass denen nichts böses geschieht. Dafür werden schließlich die Steuern bezahlt (oder wofür sonst werden zzt die Mrd ausgegeben?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boca Januar 26, 2009 ich habe aktuell das gleiche Problem. Mein Bank hat mir bei Verkauf des ShortDax von der DB einen Thesaurierungsbetrag ausgewiesen, der sogar höher ist, als der reine Kursgewinn.Der Thesaurierungsertrag wurde allerdings mit meinem Sparerpauschbetrag verrechnet. Muss ich nun in der Steuererklärung die Daten aus dem eBundesanzeiger entnehmen oder wird meine Bank mir den Thesaurierungsertrag (der hoffentlich 0 ist) automatisch auf der Jahressteuerbescheinigung korrekt ausweisen? Ein kleines update: Mein Bankberater konnte mir leider nicht weiterhelfen. Ich habe anschließend bei der DB angerufen und man muss sich die angefallenen Steuern über die Steuererklärung wiederholen, anscheinend gibt es keinen neuen Abgleich mit der Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag