baermann-w Januar 20, 2009 Wie sieht es hinsichtlich RR eigentlich in dem Fall aus: Arbeitnehmer, 40 Jahre, Bruttoverdienst p.a. 45.000 . Ehefrau, 40 Jahre, EU Rente p.a. 15.000 . 3 Kinder, 5 12 Jahre. Gemeinsame Steuerveranlagung, durch den Ertragsanteil der Rente (es werden nur 45 % versteuert) und nach Abzügen bleibt ein zu gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 50.000 . Wenn der Ehemann RR abschließt und drei Kinder dazu bekommt, müssen insgesamt 2.000 / Jahr eingezahlt werden (4 % von 50.000 ). Wenn die Ehefrau RR abschliessen würde und drei Kinder dazu bekommen würde, müsste dann durch die gemeinsame Veranlagung ebenso 2.000 Jahr in den Vertrag eingezahlt werden? Oder orientiert sich das an ihrem Renteneinkommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 20, 2009 · bearbeitet Januar 20, 2009 von Schnitzel Stickys lesen !!!! Da steht alles drin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
baermann-w Januar 20, 2009 `Habe ich etwas übersehen? Pardon, wenn.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 20, 2009 Klick dich mal durch Sticky-Links in meiner Signatur Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Januar 21, 2009 Ich würde einfach nur einen Vertrag auf Deine Frau abschließen. Es reicht aufgrund der hohen staatlichen Fördeung (3 x 185 und 1 x 154) der Mindestbeitrag. Maßgebend für die Beitragshöhe ist ihr Einkommen aufgrund der EU. Vorraussetzung dass sie wirklich zulagenberechtigt ist: Sie muss unmittelbar vor Eintritt der EU in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel Januar 21, 2009 Wie sieht es hinsichtlich RR eigentlich in dem Fall aus: Arbeitnehmer, 40 Jahre, Bruttoverdienst p.a. 45.000 . Ehefrau, 40 Jahre, EU Rente p.a. 15.000 . 3 Kinder, 5 12 Jahre. Gemeinsame Steuerveranlagung, durch den Ertragsanteil der Rente (es werden nur 45 % versteuert) und nach Abzügen bleibt ein zu gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 50.000 . Wenn der Ehemann RR abschließt und drei Kinder dazu bekommt, müssen insgesamt 2.000 / Jahr eingezahlt werden (4 % von 50.000 ). 1. Hinweis richtige Berechnung Eigenbeitrag Zulagen gesamt 185 x 3 Kinder 154 Grundzulage 709 Gesamtzulagen Somit 2000 -709 = 1281 Eigenbeitrag für die volle Förderung 2. Hinweis Die nicht berufstätige Ehefrau hat zwar jetzt EU-Rente aber wird bei der Altersrente erhebliche Abstriche haben. Insofern wäre es sinnvoll die Kinderzulagen im Vertrag der Ehefrau anzulegen 185 x 3 Kinder 154 Grundzulage 60 Eigenbeitrag jährlich 769 Gesamtbeitrag bei 60 Eigeneinsatz und dann sollte bewertet werden, welche ALV für den Ehemann die sinnvollste ist. Bei Riester wären es 2000 - 154 = 1846 Eigenbeitrag. Die Hinweise gelten natürlich nur, wenn man nicht davon ausgeht, dass die Ehe die einzigste Veranstaltung ist, bei der man wegen schlechter Führung entlassen werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag