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Rundfunkbeitrag (vorher GEZ - Gebühreneinzugszentrale)

Empfohlene Beiträge

berliner
· bearbeitet von berliner

Gute und schlechte Sendungen gibt es bei den ÖR wie bei den Privaten. Dabei spielt die subjektive Betrachtungsweise natürlich immer eine Rolle wie überall im Leben. Wenn ich hier so lese, wie man sich einzelne Sendungen herausgreift und das zum Maßstab erhebt, dann ist das aus meiner Sicht eine armselige Argumentation und ein "Totschlagargument". Wir werden nie Programmangebote haben, die zu hundert Prozent unseren Geschmack treffen.

 

Man darf sich durchaus einzelne Sendungen herausgreifen, wenn die Kitsch und Schmonzes sind, aber zur besten Sendezeit laufen bzw. umgekehrt gut und niveauvoll sind, aber irgendwo in die Nacht abgeschoben werden. Womit soll man denn sonst argumentieren, wenn nicht mit dem Programm selbst?

 

Es geht aber doch um etwas anderes. Die ÖR haben einen Grundversorgungsauftrag und der umfasst auch Sendungen, die nicht auf Quote achten müssen - Gott sei Dank. Ich könnte hier eine große Menge aufzählen.

 

Das klingt wie bei Otto: "ich konnte noch tausend weitere Gründe nennen, wenn mir welche einfallen würden."

 

Dann doch lieber konkrete Beispiele bringen, und dann kann man daran auch erkennen wie repräsentativ die sind bzw. auf welche Uhrzeit man seinen Wecker stellen muß. Für mich ist das, was der ÖR zur Prime Time macht, entscheidend. Daran erkennt man seine Ausrichtung und seine Prioritäten. Dort regiert aber fast nur noch die Quote. Da gibt es mittlerweile so gut wie nichts mehr, was nicht genauso bei den Privaten laufen könnte oder das sogar tut. Umgekehrt kann man sich durchaus an den verbleibenden guten, nicht quotentauglichen Sendungen und deren Sendeplatz anschauen, welche geringe Bedeutung man denen noch gibt.

 

Das geht alles nur an konkreten Sendungen. Schon gar nicht würde ich da mit irgendeinem "Durchschnitt" argumentieren. Klar hebt eine ZDF-History-Nacht den Durchschnitt. Das ist eine super Sache für alle Schichtarbeiter. Warum nicht mal eine Volksmusik-Nacht machen und am Sonnabend um 20:15 Volker Panzer eine Diskussionsrunde machen lassen? Wird es nie geben, da nicht quotentauglich. Und deshalb ist der ÖR zu diesen Sendezeiten für bestimmte Zuschauergruppen einfach nicht mehr interessant. Also ich tu mir keine "Hitparade der Volksmusik" oder "Verstehen Sie Spaß.." an. Das fällt für mich in die gleiche Kategorie wie diese Game-Shows auf RTL. Da wird dann eben um diese Zeit gar nicht ferngesehen. Aber wenn für mich die guten Sendezeiten nichts mehr hergeben, dann will ich auch nicht dafür zahlen müssen. Da zählt auch Jauch, Anne Will, Plasberg usw. dazu, die im Selbstverständnis des ÖR vermutlich für den gehobenen Talk zuständig sind, aber Hilfe, es wird irgendein Fachbegriff genannt, da wird gleich vom Moderator interveniert. Das ist eben auch alles nur Entertainment-Schmonzes. Oder diese ganzen Koch-Sendungen. Es gibt fast nichts mehr, was nicht irgendwie seichtes (Polit-)Entertainment ist. Das Vorabendprogramm im ÖR schaue ich seit Jahren nicht. Diese ganzen dusseligen Serien mit den immer wieder gleichen Schauspielern gehen irgendwann nicht mehr.

 

Aber genau das werde ich nicht machen, denn damit würde ich genauso einen Gesamtmaßstab suggerieren, der verzerrende Wirkung hätte. Meine Wahrnehmung sagt mir allerdings klar und deutlich, dass das durchschnittliche Angebot der ÖR qualitativ deutlich über dem der Privaten liegt.

 

Es gibt sehr gute Sendungen, aber kann man die nur machen, wenn man um 20:15 Pilcher bringt? Wo liegt der Schwerpunkt? Davon abgesehen sinkt das Nivea auch im ÖR. Der Anspruch wird einfach immer niedriger. Umgekehrt gibt's bei den Privaten dctp, mit Sendungen, die oft über dem Niveau von Vergleichbarem im ÖR sind. Nach der Argumentation der ÖR-Befürworter könnte man damit nun das gesamte Privatprogramm "reinwaschen." Denen reichen ja offenbar ein paar Feigenblattformate in irgendwelchen Programmnischen, um das Gesamtprogramm zu rechtfertigen.

 

Ich finde es geradezu beängstigend, wie durch hyperdümmliche Sendungen gerade junge Menschen berieselt und vermutlich auch beeinflusst werden.

 

Bei denen einen sind es die Jungen, die dümmlich berieselt werden, bei den anderen die Alten.

 

Auch hier vermeide ich einzelne Sendungen zu nennen. Wer sich das aber antun will, kann ja mal ins Nachmittagsprogramm einiger Privatsender schauen. Billiger und primitiver geht's doch kaum noch. Weiter so und der Pisa-Durchschnitt rückt in immer weitere Entfernung. Auf welches Niveau wollen wir uns denn noch herunterdrücken lassen?

 

Auf das Niveau von Pilcher und Musikantenscheune? Schließlich will der ÖR diese Zuschauer haben, wenn sie mal 55+ sind.

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checker-finance

 

 

Weißt du, was so unglaublich traurig ist, dass Leute, die sich selbst als liberal einstufen, anscheinend inzwischen überhaupt nicht mehr in der Lage sind zu argumentieren bzw. auf Argumente anderer Leute zu reagieren, stattdessen werden immer wieder dieselben langweiligen Schallplatten von Radio Eriwan abgespielt und andere Meinungen verunglimpft. Deine Behauptung, dass keinerlei Kontrolle des ÖR stattfindet, ist bestenfalls ein Irrtum,. wenn nicht gar hanebüchen: Es gibt einen ARD-Jahresbericht, es gibt auch Landesrundfunkanstaltsjahresberichte, welche durch die Landesrechnungshöfe abgenickt werden müssen, es gibt zuätzlich Gremienberichte, die auch nachzulesen sind; es gibt auch GmbHs, die im ebundesanzeiger nachzulesen sind. Wenn man die eigene Behäbigkeit nun als Demokratiedefizit anprangert, zeugt das echt nur von mangelnder Reflexion. Nun gibt es darüber hinaus auch noch eine KEF, wobei du einfach nur billigste Polemik loslässt und ich selbst beim besten Willen keine echte Fehlbesetzung im Vorstand erkennen kann: Hauptsächlich einige Rechnungshofmitarbeiter, dazu einige Medienrechtler und Informationstechniker. Ein echter Missstand ist mir da nicht aufgefallen. Vielleicht könntest du einen benennen?

Allerdings hat sich für mich Existenzberechtigung des ZDF's mit der Einführung von Privatfernsehen erledigt: Solange es nur die ARD gab, bestand die Gefahr einer Monopolisierung des Mediums, nun besteht sie nicht mehr, und damit kann man das ZDF auch wieder abschaffen.

 

Besser hättest Du Dich nicht selbst beschreiben können: "überhaupt nicht mehr in der Lage sind zu argumentieren bzw. auf Argumente anderer Leute zu reagieren"

 

Ich habe gepostet, was ARD und ZDF selbst über ihre Kontrolle sagen, bzw. womit sie werben. Die werben nicht Jahresberichten, Landesrundfunkanstaltsjahresberichten, Gremienberichten und Geschäftsberichten ihrer GmbH sondern, ARD und ZDF verweisen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeitskontrolle auf den Bericht der KEF. Wie unfair und verunglimpfend von mir gegenüber ARD und ZDF, dass auf das Kontrollgremium abzustellen, dass sie offensichtlich selbst für das maßgebliche halten.

 

Du setzt also das, was ARD und ZDF selbst anführen mit denselben langweiligen Schaltplatten von Radio Eriwan gleich. Was soll man dazu noch sagen?

 

Bist du nun in der Lage zu argumentieren bzw. auf die Argumente anderer Leute zu reagieren? Ich habe die Eigenwerbung von ARD und ZDF mit der Wirklichkeit der KEF kontrastiert, aber dazu fällt dir nichts ein außer Polemik.

 

In einem stimmen wir aber überein: Das ZDF hat keine Existenzberechtigung mehr. Die Dritten Programme außerhalb ihre Regionalprogramms übrigens auch nicht.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian
...Die Dritten Programme außerhalb ihre Regionalprogramms übrigens auch nicht...

 

Herrlich, ich glaub heut werd ich vor Lachen nicht so leicht in den Schlaf kommen. :D:D:D Falls es Dir noch nicht aufgefallen sein sollte: Die Dritten in einer Arbeitsgemeinschaft sind die ARD.

 

 

 

 

Oder anders: Ich liebe jedes Obst - hasse aber Äpfel und Birnen. :-

 

 

 

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checker-finance
...Die Dritten Programme außerhalb ihre Regionalprogramms übrigens auch nicht...

 

Herrlich, ich glaub heut werd ich vor Lachen nicht so leicht in den Schlaf kommen. :D:D:D Falls es Dir noch nicht aufgefallen sein sollte: Die Dritten in einer Arbeitsgemeinschaft sind die ARD.

 

 

Welch sachlicher Einwand: Weil die Dritten in einer Arbeitsgemeinschaft mit der ARD sind, müssen ihre Programme auch ohne Existenzberechtigung ausgestrahlt werden? Das hast Du Dir ja einen schönen Witz erzählt.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Du hast es immer noch nicht begriffen --> Die Dritten sind die ARD!

 

(Das Obstbeispiel sollte eigentlich jedem intellektuell normal Begabten genügen.)

 

 

Noch Zweifel? http://www.ard.de/in...edh0/index.html

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checker-finance

Du hast es immer noch nicht begriffen --> Die Dritten sind die ARD!

 

(Das Obstbeispiel sollte eigentlich jedem intellektuell normal Begabten genügen.)

 

 

Noch Zweifel? http://www.ard.de/in...edh0/index.html

 

Du redest wie ein Bürokrat von Anstalten ich rede von Programmen. Lies doch einfach, bevor Du hier den Larry machst. Oder in Deiner Diktion: Jedem intellektuell normal Begabten sollte doch irgendwann klar werden, dass die Arbeitsgemeinschaft mehr Gebührengeld verheizt, wenn sie parallel diverse dritte Programme parallel zum ersten ausstrahlt.

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Wieder haste es nicht begriffen --> Zuerst mal kommen die Dritten Programme und irgendwann ganz weit hinten die ARD. Im Zweifel würde zunächst mal die ARD abgeschafft. Informier Dich erstmal vernünftig über die Prioritäten bevor Du versuchst, andere über Themen zu belehren bei denen es Dir offensichtlich schon am Grundwissen mangelt..

 

PS: Aber ist auch egal, Du hast Mist erzählt und nun versuchst Du Dich wie üblich verbal herauszuwinden. Ist ja nicht das erste Mal.

 

 

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checker-finance

Wieder haste es nicht begriffen --> Zuerst mal kommen die Dritten Programme und irgendwann ganz weit hinten die ARD. Im Zweifel würde zunächst mal die ARD abgeschafft. Informier Dich erstmal vernünftig über die Prioritäten bevor Du versuchst, andere über Themen zu belehren bei denen es Dir offensichtlich schon am Grundwissen mangelt..

 

PS: Aber ist auch egal, Du hast Mist erzählt und nun versuchst Du Dich wie üblich verbal herauszuwinden. Ist ja nicht das erste Mal.

 

Das Spiel können wir ewig so fortsetzen: Du erzählst Mist, weil Du schon wieder nicht begriffen hast worum es in meinem Beitrag ging, nämlich die Dritten Programme. Das überregionale Programm des Ersten + die gegionalen Teile der Dritten haben eine Existenzberechtigung kraft Grundversorgungsauftrag. Der Rest des Programms von WDR, NDR, usw. nicht.

 

Wenn Du nicht in der Lage bist, Dich damit argumentativ auseinander zu setzen und stattdessen das Ganze auf die persönliche Ebene hieven willst, spricht das für sich selbst.

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Superhirn

Die Zwangsabzocke ist wohl nicht mehr aufzuhalten ... cool.gif

 

Haushaltsabgabe kommt 2013

 

Düsseldorf/Köln (RP). Mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen hat der NRW-Landtag heute der Einführung eines "Rundfunkbeitrags" für alle Haushalte ab 2013 zugestimmen. Die GEZ wirbt bereits neues Personal an.

 

Auch etliche Gebührenbefreiungen und -Rabatte werden entfallen. Wer für ein Radio, einen internetfähigen PC oder ein Smartphone bisher maximal 5,76 Euro zahlte, soll künftig den vollen Beitrag von monatlich 17,98 Euro entrichten. Dabei kommen gewaltige Summen zusammen.

 

Rund 800.000 Behinderte, die bisher von Gebühren befreit waren, werden ab 2013 zur Kasse gebeten. Wer dauerhaft in einem Zimmer im Heim lebt, zahlt künftig, wenn er Pech hat wer hingegen rechtskräftig verurteilt in einer Gefängniszelle sitzt, zahlt auf keinen Fall. Auch ausländische Diplomaten sowie die Rundfunkanstalten selbst werden von den Beiträgen befreit.

 

Erstaunlich, alle meckern, aber offensichtlich macht sich fast keiner die Mühe, sich direkt an die Abgeordneten mit E-mail/Fax/Telefon/Sprechstunde etc zu wenden. oder sind den Meisten die gravierenden Eingriffsmöglichkeiten von Seiten der Rundfunkanstalten nicht klar ? happy.gif

 

 

 

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hey Leute!

 

Ich muss gerade mal Frust loslassen.

Heute Morgen komm ich ins Geschäft (selbständig) und finde einen Brief der GEZ im Briefkasten.

 

Der Brief beginnt mit: "Wir bestätigen Ihnen die Anmeldung als Rundfunkteilnehmer [...]"

Angemeldet wurde ein Radio im KFZ sowie ein Fernsehgerät am Standort.

 

Fakt ist:

 

  • Ich habe bei der GEZ nichts an-/um-/abgemeldet
  • Ich hatte keinen Kontakt mit der GEZ, auch war niemand von der GEZ "zu Besuch"
  • Das beste: Ich besitze garkein Auto, weder beruflich noch privat (Highlight!)
  • Am Standort steht auch kein Fernsehgerät (für was denn auch?)

 

Ich hab gerade son HALS; wieder unnötig Papierkrieg!

 

Ich finde das grenzwertig "kriminell" jemanden eine Anmeldung zu bestätigen die er garnicht geleistet hat.

Müssen die nicht Auskunft leisten wo die Daten herstammen und den Antrag vorlegen können auf Nachfrage?

 

Kennt jemand dieses Szenario schon und weiß wie die Sache am schmerzlosesten zu Regeln ist?

 

Danke.

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gebe_nix

Informier Dich auf www.gez-abschaffen.de

 

Dort findest Du einiges zum Thema Zwangsanmeldung. Wichtig ist, dass Du gegen alle Gebührenbescheide Widerspruch einlegst.

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Gerald1502

Themenzusammenführung

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Themenzusammenführung

 

Danke!

Vielleicht wäre ein Danke-Button mal was gutes hier :-)

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Superhirn

Hey Leute!

 

Ich muss gerade mal Frust loslassen.

Heute Morgen komm ich ins Geschäft (selbständig) und finde einen Brief der GEZ im Briefkasten.

 

Der Brief beginnt mit: "Wir bestätigen Ihnen die Anmeldung als Rundfunkteilnehmer [...]"

Angemeldet wurde ein Radio im KFZ sowie ein Fernsehgerät am Standort.

 

Fakt ist:

 

  • Ich habe bei der GEZ nichts an-/um-/abgemeldet
  • Ich hatte keinen Kontakt mit der GEZ, auch war niemand von der GEZ "zu Besuch"
  • Das beste: Ich besitze garkein Auto, weder beruflich noch privat (Highlight!)
  • Am Standort steht auch kein Fernsehgerät (für was denn auch?)

 

Ich hab gerade son HALS; wieder unnötig Papierkrieg!

 

Ich finde das grenzwertig "kriminell" jemanden eine Anmeldung zu bestätigen die er garnicht geleistet hat.

Müssen die nicht Auskunft leisten wo die Daten herstammen und den Antrag vorlegen können auf Nachfrage?

 

Kennt jemand dieses Szenario schon und weiß wie die Sache am schmerzlosesten zu Regeln ist?

 

Danke.

 

Eine brauchbare Methode: Als falsch adressiert zurücksenden .... Damit haben die erstmal Probleme. wink.gif

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Padua

Ich gehe davon aus, dass die GEZ keine Einzugsermächtigung hat. Wenn ansonsten der Sachverhalt so ist, wie Du ihn geschildert hast, würde ich denen mitteilen, dass Geld erst dann fließt, wenn sie Dir eine gültige Anmeldung in Kopie vorlegen. Sollten sie Dir dann keine vorlegen können, haben sie ein Problem. Für den Fall, dass es doch eine Anmeldung gibt, weißt Du dann, wer sie unterschrieben hat.

 

Gruß Padua

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Superhirn

Ich gehe davon aus, dass die GEZ keine Einzugsermächtigung hat. Wenn ansonsten der Sachverhalt so ist, wie Du ihn geschildert hast, würde ich denen mitteilen, dass Geld erst dann fließt, wenn sie Dir eine gültige Anmeldung in Kopie vorlegen. Sollten sie Dir dann keine vorlegen können, haben sie ein Problem. Für den Fall, dass es doch eine Anmeldung gibt, weißt Du dann, wer sie unterschrieben hat.

 

Gruß Padua

 

Oh Oh, da hat jemand keine Ahnung wie die GEZ "arbeitet" ..... cool.gif

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Zinsen

Der blöde Kirchhoff... Aber staatsfern, is' klar...

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Superhirn

Der blöde Kirchhoff... Aber staatsfern, is' klar...

 

Ja, ist bekannt, dass der sich hat für sein "Gutachten" bezahlen lassen. und ansonsten willst Du sagen, dass .... ?

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Zinsen
· bearbeitet von Zinsen

...Dass mit dieser steuerähnlichen "Gebühr" die öffentlich-rechtlichen noch einmal ein gutes Stück näher an den Staat herangerückt sind. Ich bin zwar prinzipiell der ARD einiges wohlgesonnener als du, aber diese neue Gebührenerhebung lehne ich ab. Diese führt zu zuviel Staatsnähe. Siehe öffentlicher Rundfunk in Italien, der von Berlusconi gelenkt wurde.

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Padua

Ich gehe davon aus, dass die GEZ keine Einzugsermächtigung hat. Wenn ansonsten der Sachverhalt so ist, wie Du ihn geschildert hast, würde ich denen mitteilen, dass Geld erst dann fließt, wenn sie Dir eine gültige Anmeldung in Kopie vorlegen. Sollten sie Dir dann keine vorlegen können, haben sie ein Problem. Für den Fall, dass es doch eine Anmeldung gibt, weißt Du dann, wer sie unterschrieben hat.

 

Gruß Padua

 

Oh Oh, da hat jemand keine Ahnung wie die GEZ "arbeitet" ..... cool.gif

 

Welches Risiko geht er ein, wenn er ankündigt, nur dann zu zahlen, wenn die GEZ die Kopie einer gültigen Anmeldung vorlegt. Es geht doch nicht darum festzustellen, wie die GEZ arbeitet, sondern sie zwingen Farbe zu bekennen.

 

Gruß Padua

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

 

 

Oh Oh, da hat jemand keine Ahnung wie die GEZ "arbeitet" ..... cool.gif

 

Welches Risiko geht er ein, wenn er ankündigt, nur dann zu zahlen, wenn die GEZ die Kopie einer gültigen Anmeldung vorlegt. Es geht doch nicht darum festzustellen, wie die GEZ arbeitet, sondern sie zwingen Farbe zu bekennen.

 

Gruß Padua

 

Naja, juristisch ist das leider wirklich nicht so einfach - da gibt es dickere Akten als ich glaubte :)

Eine Zwangsanmeldung (im Jargon) wie sie hier (in meinem Fall) durchgeführt wurde ist durchaus "zulässig" (quasi eine nette Servicedienstleistung der GEZ *g); einen Widerspruch kann ich dagegen ja erstmal nicht einlegen, es gibt ja nichtmal eine Rechtsbehelfsbelehrung; das könnte ich erst mir Erhalt eines entspr. Gebührenbescheids.

 

Auskunftsanforderung nach BDSG wird vermutlich wenig bringen da die "Landesstellen" (SWR, NDR) dem BDSG wohl garnicht unterliegen - k/A was da dann so rauskommen würde; das BDSG wird also vermutlich schon alleine deswegen nicht weiterhelfen da die Jungs eher dem Landesdatenschutz unterliegen... ach ist das ein ***.

 

Ich versuchs erstmal mit einem "Klärungsschreiben", wenn das nicht hilft muss ich halt doch wirklich aktiv werden (wovon ich leider ausgehe)...

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Oh Oh, da hat jemand keine Ahnung wie die GEZ "arbeitet" ..... cool.gif

 

Welches Risiko geht er ein, wenn er ankündigt, nur dann zu zahlen, wenn die GEZ die Kopie einer gültigen Anmeldung vorlegt. Es geht doch nicht darum festzustellen, wie die GEZ arbeitet, sondern sie zwingen Farbe zu bekennen.

 

Gruß Padua

 

Das sage ich Dir gerne:

 

1. Zunächst einmal ist das was Du schreibst juristisch und/oder im Lichte des tatsächlichen Vorgehens der GEZ in solchen Fällen betrachtet, leider falsch.

2. Sobald er antwortet, hat die GEZ damit die Bestätigung wer unter welcher Adresse zu erreichen ist und nur darum geht es denen. Kommen die Dinger aber als unzustellbar zurück, haben die ein echtes Problem.

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Hatte ich eventuell schon gepostet, aber sicher ist sicher biggrin.gif Betrifft bestmmt vieel hier im Forum:

http://www.mobilfunk...doppelt-zahlen/

 

 

 

GEZ-Urteil: Selbständige müssen nicht doppelt zahlen

 

Nachdem die GEZ negative Schlagzeilen damit gemacht hat, zur Datenkrake ausgebaut zu werden, gibt es jetzt eine gute Meldung zur GEZ für alle Freiberufler und Selbständige. Sie müssen für ihren beruflich genutzten Laptop nicht extra GEZ-Gebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz (Az.: BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 – Urteile vom 17.08.2011) entschieden.

 

Privatwohnungen werden beruflich genutzt

 

In allen abgeurteilten Fällen haben Selbständige und Freiberufler ihre Privatwohnung teilweise für ihre selbständige Tätigkeit genutzt und das Arbeitszimmer mit einem internetfähigen Rechner ausgestattet. Im übrigen Teil der Wohnung gab es herkömmliche Radio- und TV-Geräte, für die ordnungsgemäß Rundfunkgebühren gezahlt wurden.

 

Die GEZ verlangte nunmehr neben der Pauschale für die privat genutzten Geräte auch für die Arbeits-PCs Rundfunkgebühren. Gegen die Gebührenbescheide wurde erfolgreich Klage bei verschiedenen Verwaltungsgerichten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern eingelegt, wogegen die GEZ Berufung einlegte und verlor. Das Bundesverwaltungsgericht wies nun die von der GEZ eingelegte Revisionen zurück.

 

Keine Rundfunkgebühr für Zweitgeräte

 

In der Urteilsbegründung wird auf die entsprechende Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verwiesen, bei der für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Bestimmung auch dahin ausgelegt, dass dies auch für solche Geräte gilt, die im beruflich genutzten Teils des Grundstücks oder der Wohnung verwendet werden. Schließlich dient der Laptop oder das internetfähige Mobiltelefon primär als Arbeitsmittel und nicht als Rundfunkempfangsgerät.

 

Sofortige Grundgebührbefreiung

 

Betroffene, die über Jahre doppelt bei der GEZ zahlen mussten, sollten ihr zweite Teilnehmernummer unter Berufung des Urteils vom 17.08.2011 (Az. 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Rückforderung der zu viel entrichteten GEZ-Gebühr, dürfte wohl genauso ein jahrelanger Kampf, wie das Urteil von Leipzig sein.

 

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AnNaWF

Hatte ich eventuell schon gepostet, aber sicher ist sicher biggrin.gif Betrifft bestmmt vieel hier im Forum:

http://www.mobilfunk...doppelt-zahlen/

 

 

 

GEZ-Urteil: Selbständige müssen nicht doppelt zahlen

 

Nachdem die GEZ negative Schlagzeilen damit gemacht hat, zur Datenkrake ausgebaut zu werden, gibt es jetzt eine gute Meldung zur GEZ für alle Freiberufler und Selbständige. Sie müssen für ihren beruflich genutzten Laptop nicht extra GEZ-Gebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz (Az.: BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 Urteile vom 17.08.2011) entschieden.

 

Privatwohnungen werden beruflich genutzt

 

In allen abgeurteilten Fällen haben Selbständige und Freiberufler ihre Privatwohnung teilweise für ihre selbständige Tätigkeit genutzt und das Arbeitszimmer mit einem internetfähigen Rechner ausgestattet. Im übrigen Teil der Wohnung gab es herkömmliche Radio- und TV-Geräte, für die ordnungsgemäß Rundfunkgebühren gezahlt wurden.

 

Die GEZ verlangte nunmehr neben der Pauschale für die privat genutzten Geräte auch für die Arbeits-PCs Rundfunkgebühren. Gegen die Gebührenbescheide wurde erfolgreich Klage bei verschiedenen Verwaltungsgerichten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern eingelegt, wogegen die GEZ Berufung einlegte und verlor. Das Bundesverwaltungsgericht wies nun die von der GEZ eingelegte Revisionen zurück.

 

Keine Rundfunkgebühr für Zweitgeräte

 

In der Urteilsbegründung wird auf die entsprechende Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verwiesen, bei der für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Bestimmung auch dahin ausgelegt, dass dies auch für solche Geräte gilt, die im beruflich genutzten Teils des Grundstücks oder der Wohnung verwendet werden. Schließlich dient der Laptop oder das internetfähige Mobiltelefon primär als Arbeitsmittel und nicht als Rundfunkempfangsgerät.

 

Sofortige Grundgebührbefreiung

 

Betroffene, die über Jahre doppelt bei der GEZ zahlen mussten, sollten ihr zweite Teilnehmernummer unter Berufung des Urteils vom 17.08.2011 (Az. 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Rückforderung der zu viel entrichteten GEZ-Gebühr, dürfte wohl genauso ein jahrelanger Kampf, wie das Urteil von Leipzig sein.

 

 

Wow, Superhirn, Du bist mein Held!

Vielen Dank - vielleicht hilft mir das die Typen endlich von der Pelle zu bekommen...

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dulli

Droht GEZ-Kontrolleuren die Rechtsradikalität? Vorsicht,Satire!

 

Umfrage Zukunft GEZ

 

:lol:

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