berliner April 8, 2011 · bearbeitet April 8, 2011 von berliner Die FDP ist ja auch die einzige Partei, die vom ÖR-Parteien-Proporz nicht so richtig was abbekommt. Jedenfalls fällt mir kein "politisches Magazin" ein, dem man (wirtschafts-)liberale Positionen zuordnen könnte. Mal sehen, ob die eine Anti-Haltung durchhalten. Ich glaub's erst, wenn da irgendwas konkret wird. Es wäre jedenfalls mal wieder ein kleiner Pluspunkt für die FDP. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn April 8, 2011 · bearbeitet April 8, 2011 von Superhirn Die FDP ist ja auch die einzige Partei, die vom ÖR-Parteien-Proporz nicht so richtig was abbekommt. Jedenfalls fällt mir kein "politisches Magazin" ein, den man (wirtschafts-)liberale Positionen zuordnen könnte. Mal sehen, ob die eine Anti-Haltung durchhalten. Ich glaub's erst, wenn da irgendwas konkret wird. Es wäre jedenfalls mal wieder ein kleiner Pluspunkt für die FDP. .. und die Erklärung warum speziell in den ÖR-Medien mit den absurdesten Methoden (You tube Video bei Platzeck !! ) gegen die die FDP gearbeitet wird um diese zu zerstören. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluechip3000 April 8, 2011 Da die FDP als einzige Partei dagegen ist, muss sie in den Parlamenten bleiben. Ich sehe es eher anders herum: Wenn die FDP als einzige Partei dagegen ist, muss ich dafür sein. Denn die Erfahrung zeigt: Egal ob die FDP GEGEN oder FÜR etwas ist: Da liegt selten Segen drauf... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner April 8, 2011 Ich denke schon, daß man ein Unterhaltungsmedium nicht über eine quasi-Steuer finanzieren sollte, jedenfalls nicht so hoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gebe_nix April 11, 2011 Ich würde fast jede Wette eingehen, dass die FDP die Haushaltsabgabe nicht verhindern wird. Ich glaube auch nicht, dass sie es ernsthaft versuchen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn April 11, 2011 · bearbeitet April 11, 2011 von Superhirn Ich würde fast jede Wette eingehen, dass die FDP die Haushaltsabgabe nicht verhindern wird. Ich glaube auch nicht, dass sie es ernsthaft versuchen wird. Ob die FDP sie verhindern KANN ist eine Sache, aber ihr zu unterstellen, dass sie es nicht einmal versuchen wird, ist ein wenig gewagt. Persönlcihe Animositätetn sollte man doch lieber im Politikthread ausleben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes April 16, 2011 Gebührenreform GEZ will mehr Personal einstellen Die Fernsehgebühr wird es bald nicht mehr geben, die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) dagegen schon. Dass ab 2013 auch Haushalte für Radio und TV zahlen müssen, die keine Empfangsgeräte besitzen, will die GEZ sogar zum Anlass nehmen, sich kurzzeitig zu vergrößern. Das berichtet der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe. Die Umwandlung von der Gebühr zur Haushaltsabgabe verursache massiven Mehrbedarf an Personal, erklärte GEZ-Chef Hans Buchholz bei einer Sitzung des Haupt- und Medienausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Konkret sollen mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt werden. Man müsse den Personalbestand "deutlich hochfahren", es handle sich um eine "sehr mächtige Reform", so Buchholz. Die neuen Mitarbeiter sollen zwar nur für höchstens zwei Jahre beschäftigt werden, doch auch danach wird die GEZ nicht deutlich schrumpfen. Die Zahl von derzeit 1150 Beschäftigten werde man ab 2015 auf "etwa unter 1000 reduzieren". Das solle über "normale Fluktuation" gewährleistet werden. Zusätzlich benötige man wie bisher externe Mitarbeiter. Außerdem soll die Behörde einen neuen Namen bekommen: Man ziehe ja zukünftig keine Gebühren mehr ein, sondern einen Beitrag. http://www.spiegel.d...,757476,00.html @GEZ Blanker Hass Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex April 16, 2011 · bearbeitet April 16, 2011 von mcxreflex Außerdem soll die Behörde einen neuen Namen bekommen: Man ziehe ja zukünftig keine Gebühren mehr ein, sondern einen Beitrag. Machen die das jetzt wie beim Arbeitsamt? Wöchentlicher Namenswechsel oder wie? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn April 16, 2011 · bearbeitet April 16, 2011 von Superhirn Außerdem soll die Behörde einen neuen Namen bekommen: Man ziehe ja zukünftig keine Gebühren mehr ein, sondern einen Beitrag. Machen die das jetzt wie beim Arbeitsamt? Wöchentlicher Namenswechsel oder wie? Tja, die Abkassierer brauchen ein neues Image. Zahlen tun die das sowieso nicht, sondern brav die Anderen, die sich melken lassen. Die nehmen sich halt die entsprechenden Vorbilder: SED zu PDS zu Die Linke alles nur eine Frage des Etikekttenschwindels. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn April 26, 2011 · bearbeitet April 26, 2011 von Superhirn Ein wirklich schönes Urteil : Amtsgericht Bremen, Urteil vom 23.08.2010 - 42 c 43/10 - GEZ-Mitarbeitern kann zeitlich unbefristetes Hausverbot erteilt werden - Einfaches Schreiben an GEZ genügt Bei Verstoß gegen das Hausverbot kann GEZ auf Unterlassung verklagt werden Die Eigentümer eines Hausgrundstücks können Mitarbeitern der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) schriftlich Hausverbot erteilen. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen und betritt das Grundstück dennoch, kann die GEZ auf Unterlassung verklagt werden. Der Unterlassungsklage kann sie nicht mit dem Argument begegnen, dass ihr zwecks notwendiger Überprüfung von Gewerbebetrieben auf dem Grundstück ein Zugangsrecht zustehe. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor. Das Gericht verurteilte die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft, es zu unterlassen, dass ihre Mitarbeiter zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren das Grundstück der Kläger betreten. Diese sind Eigentümer eines Hausgrundstücks in Bremen, auf welchem sie eine Fußpflegepraxis sowie einen Elektroinstallationsbetrieb unterhalten. Wegen nötigenden Verhaltens der GEZ-Mitarbeiter erteilten sie diesen per Post an die GEZ Hausverbot für ihr Grundstück. Impertinentes Verhalten der GEZ-Mitarbeiter macht Hausverbot notwendig Dessen ungeachtet betraten in der Folgezeit wiederholt GEZ-Mitarbeiter das Grundstück und gaben gegenüber der herbeigeholten Polizei an, von dem Hausverbot keine Kenntnis zu haben. Daraufhin verklagten die Eigentümer die GEZ auf Unterlassung. Sie begründeten dies damit, dass sie durch die verschiedenen Besuche der GEZ-Mitarbeiter und deren impertinenten Verhaltens belästigt und wiederholt in Kundengesprächen gestört worden seien. Hausverbot kann pauschal an GEZ gerichtet werden, da Verbot gegenüber einzelnen Mitarbeitern wirkungslos wäre Weiter führten sie aus, dass die Hausverbote auch hinreichend bestimmt seien, zumal individuell gegen einzelne Gebühreneinzugsbeauftragte ausgesprochene Hausverbote praktisch wirkungslos wären, da bei jedem Kontrollbesuch andere Personen auf dem Grundstück der Kläger erscheinen würden. Die GEZ hingegen verteidigte sich mit dem Argument, dass ihre Mitarbeiter keine Kenntnis von dem Hausverbot gehabt hätten, und dass dieses wegen fehlender individueller Konkretisierung sowie der zeitlichen Unbeschränktheit auch unwirksam sei. Eigentümer können frei bestimmen, wer ihr Grundstück betreten darf Das Gericht trat dem Vortrag der GEZ mit klaren Worten entgegen: Den Klägern stehe als Haus- und Grundstückseigentümern aus § 903 BGB das Recht zu, sich gegen jedwede Beeinträchtigung ihrer räumlich-gegenständlichen Sphäre zu wehren und Dritte von der Nutzung ihres Eigentums auszuschließen. Das Hausverbot sei zulässig und wirksam. Insbesondere mangele es nicht an einer hinreichenden inhaltlichen, personellen oder zeitlichen Bestimmtheit des Hausverbots. Im Hinblick auf die weitgehenden Eigentumsrechte und die Notwendigkeit des effektiven Schutzes sei jedenfalls die vorgenommene Begrenzung des Hausverbots auf die "zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren oder der Einholung hierzu erforderlicher Informationen" eine hinreichende Konkretisierung. Wegen Vielzahl der eingesetzten Gebührenbeauftragten ist generelles Hausverbot erforderlich Erklärungsinhalt und Schutzziel des Hausverbots seien daher für den Adressaten klar erkennbar. Die Kläger haben in Anbetracht der Vielzahl der sich im Einsatz befindlichen Gebührenbeauftragten zur Sicherung ihrer Rechte auch keine andere Möglichkeit, als ein auf sämtliche mit dem Gebühreneinzug beauftragte Personen bezogenes Hausverbot auszusprechen. Auch Geschäftsinhaber können generelle Zutrittserlaubnis von bestimmten Bedingungen abhängig machen Die Konkretisierung erweise sich auch im Hinblick auf die durch schlüssiges Verhalten etwaig auch für Mitarbeiter und Beauftragte der Beklagten erklärte Zutrittserlaubnis nicht als widersprüchlich oder treuwidrig, da es die mit dem Zutrittsrecht gewöhnlich verbundenen Handlungen wie der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und dem Erwerb von Waren weiterhin nicht ausschließe. Ohnehin könne der Hausrechtsinhaber eine generelle Erlaubnis zum Betreten von Geschäftsräumen von bestimmten Bedingungen abhängig machen und denjenigen, der diese Bedingungen nicht erfüllen wolle, vom Zutritt ausschließen (vgl. BGH NJW 1994, 188 = BGH, Urteil v. 03.11.1993 - VIII ZR 106/93 -). Schutzinteresse der Hausrechtsinhaber bleibt dauerhaft bestehen Warum das Hausverbot in zeitlicher Hinsicht zu beschränken sein sollte, sei für das Gericht nicht ersichtlich. Diesbezüglich sei darauf zu verweisen, dass das Schutzinteresse der Kläger dauerhaft bestehen bleibe, so wie auch die Interessenlage der GEZ gleich bleibe. Auch das Argument der GEZ, dass die Überprüfung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Rundfunkgeräten der Sicherstellung einer hinreichenden Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit des "Fortbestands des Rundfunks als Institution" diene, wies das Gericht zurück. GEZ-Mitarbeiter haben keinerlei hoheitlichen Rechte - sie sind wie jede andere Privatperson zu behandeln Die Kläger haben keine Duldungspflichten. Den Beauftragten stehen keinerlei hoheitlichen Zwangsrechte zu. Weiterhegende als die in § 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages normierten Auskunftsansprüche hat auch die GEZ nicht. Fehlen aber öffentlich-rechtliche Vorschriften zur zwangsweisen Erlangung der für die Sicherung der Finanzierung des Rundfunks erforderlichen Informationen, können entsprechende Befugnisse auch nicht über den Umweg zivilrechtlicher Beschränkungen von Eigentümerbefugnissen hergeleitet werden. Vor diesem Hintergrund können weder die von der GEZ befürchtete "Appellfunktion" einer wie hier vertretenen Auffassung, noch die sonstigen "generalpräventiven Überlegungen" zu einem abweichenden Ergebnis führen. Auch angebliche Gefährdung der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks begründet keine Kompetenzen der GEZ-Mitarbeiter Es liege auch keine Ungleichbehandlung von Gebührenschuldnern vor. Dass aufgrund von Gebührenausfällen "redliche Gebührenzahler für Schwarzseher und -hörer mitbezahlen" müssten, sei eine gewöhnlich mit Gesetzesverstößen verbundene Folge, die weitergehende Rechte der Beklagten jedoch nicht zu begründen vermöge. Und hier noch ein schöner Aufkleber dazu. 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Kezboard April 26, 2011 Gebühren sinnvoll investiert - Biene Maja neu und in 3D Na bitte, es geht doch, die Rundfunkgebühren auch mal für etwas Sinnvolles einzusetzen: Das ZDF hat neue Folgen von "Biene Maja" in Auftrag gegeben. Vermutlich ab 2013 kann man in 3D mit der kleinen, frechen, schlauen Biene durch ihre Welt fliegen. Also so ganz spontan fällt mir wirklich nichts sinnvolleres ein, wozu man die Gebühren hätte benutzen können ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer April 26, 2011 Gebühren sinnvoll investiert - Biene Maja neu und in 3D Na bitte, es geht doch, die Rundfunkgebühren auch mal für etwas Sinnvolles einzusetzen: Das ZDF hat neue Folgen von "Biene Maja" in Auftrag gegeben. Vermutlich ab 2013 kann man in 3D mit der kleinen, frechen, schlauen Biene durch ihre Welt fliegen. Also so ganz spontan fällt mir wirklich nichts sinnvolleres ein, wozu man die Gebühren hätte benutzen können ... vielleicht eine neue serie mit einer nonne oder einem katholischen priester in der jugendverschickung, um das image der beiden staatskirchen zu heben (deren mitglieder übrigens auch in den rundfunkbeiräten sitzen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn April 26, 2011 Ihr habt das Grundprinzip der ÖRR / GEZ Bruderschaft nicht so ganz verstanden . Unter Sinnvoll verstehen die, die Gebühren in die eigene Tasche zu leiten . Und da die Taschen immer größer und tiefer werden .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn Mai 29, 2011 geht mal auf Link Und dann auf : "Ein Polizist hat meine Spur aufgenommen" (Eine direkte Verlinkung ist leider nicht möglich) Sachen gibts ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von Superhirn Hund soll GEZ zahlen Doch wie ist die Behörde auf den Hund gekommen? GEZ-Sprecherin Nicole Hurst: „Das Rundfunkteilnehmerkonto von Paul E. wurde aufgrund eines Telefonats eingerichtet. Der Anmeldebestätigung wurde nicht widersprochen. Sollte es sich bei Paul E. um einen Hund handeln, so benötigen wir eine schriftliche Erklärung." Thomas E.: „Dieses Gespräch hat nicht stattgefunden. Und ,Paulchen' hat bestimmt nicht dort angerufen. Das ist eine Frechheit." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner August 13, 2011 Mal wieder was für Emilian, der ja bezweifelt, daß IP-TV den alten Stationen immer mehr zu Konkurrenz wird: Onlinestudie von ARD und ZDF - Internet macht zunehmend dem Fernseher Konkurrenz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn August 14, 2011 · bearbeitet August 14, 2011 von Superhirn Mal wieder was für Emilian, der ja bezweifelt, daß IP-TV den alten Stationen immer mehr zu Konkurrenz wird: Onlinestudie von ARD und ZDF - Internet macht zunehmend dem Fernseher Konkurrenz Für die Studie befragte das Institut Enigma GfK im Auftrag von ARD und ZDF 1800 Menschen ab 14 Jahren. Wer zahlt bestimmt das Ergebnis. Die ÖRR brauchten doch nur ein Argument, um PC genauso zu GEZ-belasten wie Fernseher. Wer mit seinem PC arbeitet hat für TV doch keine Zeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarioRio August 18, 2011 Gottschalk ganz bescheiden Wenn man die 6.000.000 mal durch die 215,76 Jahresbeitrag teilt, stellt man fest, das alleine 27809 Haushalte nur für Herrn Gottschalk ausbluten, noch ohne Produktionskosten. Das ist doch echte "Grundversorgung"! Wie hat die Menschheit nur in der Vergangenheit überlebt?? P.S: Wenn allerdings die Gebühren angehoben werden, würde sich die Anzahl der Haushalte reduzieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner August 18, 2011 Gottschalk ist bei den Privaten damals furchbar untergegangen. Von daher ist sowieso schwer einzusehen, warum der ÖR ihn mit so viel Geld bedenken muß. Woanders hätte er die Kohle kaum bekommen. Außerdem ist der Mann eh ziemlich angestaubt. Die 6 Mio sind für ihn übrigens Peanuts. Sein Vermögen wird auf ca. 100 Mio Euro geschätzt, und das sind nicht die ÖR-Gagen, sondern Werbeeinnahmen. Für die ist es aber wiederum wichtig, daß seine Nase möglichst oft im Fernsehen auftaucht. Anderenfalls wäre er einfach nur ein x-beliebiger Kleindarsteller. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn August 18, 2011 · bearbeitet August 18, 2011 von Superhirn Gottschalk ganz bescheiden Wenn man die 6.000.000€ mal durch die 215,76€ Jahresbeitrag teilt, stellt man fest, das alleine 27809 Haushalte nur für Herrn Gottschalk ausbluten, noch ohne Produktionskosten. Das ist doch echte "Grundversorgung"! Wie hat die Menschheit nur in der Vergangenheit überlebt?? P.S: Wenn allerdings die Gebühren angehoben werden, würde sich die Anzahl der Haushalte reduzieren. Ja, wie kann man ohne ÖRR überleben? Die ohne die GEZ-abgezockten jedenfalls nicht Und dann die "arme" Anne Will: Finanzielle Einbußen muss wohl die ARD-Moderatorin Anne Will hinnehmen. Wie das Manager Magazin berichtet, bekommt sie einen neuen Zweijahresvertrag bis 2013 und ein reduziertes Gehalt von ebenfalls etwa 6 Millionen €. Will bestreitet aus diesem Betrag allerdings, anders als Gottschalk, die Produktionskosten für ihre Sendung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian August 18, 2011 Gottschalk ganz bescheiden Wenn man die 6.000.000 mal durch die 215,76 Jahresbeitrag teilt, stellt man fest, das alleine 27809 Haushalte nur für Herrn Gottschalk ausbluten, noch ohne Produktionskosten. Das ist doch echte "Grundversorgung"! Wie hat die Menschheit nur in der Vergangenheit überlebt?? P.S: Wenn allerdings die Gebühren angehoben werden, würde sich die Anzahl der Haushalte reduzieren. Nicht zutreffend! http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/medien/83037-dementi-gottschalks-anwalt-dementiert-bericht-ueber-ard-millionen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY August 18, 2011 · bearbeitet August 18, 2011 von fancY http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/medien/83037-dementi-gottschalks-anwalt-dementiert-bericht-ueber-ard-millionen Naja! Wenn man nicht sagt wie viel es wirklich ist wird es auch nicht besser. Zitat aus dem Artikel: "Weder vervierfacht Herr Gottschalk sein Jahresgehalt noch erhält er die vom 'Manager Magazin' benannte Summe. Die Aussagen stimmen nicht im Ansatz, entbehren also jeglicher Grundlage", so der Anwalt. Eine korrekte Zahl wollte er aber in der Mitteilung nicht nennen. ... ARD und ZDF legen die Honorare für ihre Fernsehstars bisher nicht offen. Daran hatte sich in der Vergangenheit heftige Kritik entzündet, weil die öffentlich-rechtlichen Anstalten von Zwangsabgaben alimentiert werden. Transparenzbefürworter argumentieren, dass die Zuschauer wissen müssen, was mit ihrem Geld geschieht, um sich im Zweifel dagegen auch wehren zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian August 19, 2011 Ist das so schwer zu verstehen? ...es gebe derzeit noch keinen gültigen Vertrag. Den soll die WDR-Werbetochter, die WDR mediagroup, mit Gottschalk schließen. Die Verhandlungen über die Einzelheiten liefen derzeit. Kein Naja, kein Wenn kein Aber - im Moment ist dazu einfach noch keine Aussage zu treffen und damit ist der MM-Artikel reine Makulatur. ...um sich im Zweifel dagegen auch wehren zu können... abgestimmt wird u.a. durch die Quote (aber das hatten wir alles schon weiter vorn und ich wiederhole mich nur ungern, also bei Interesse einfach mal Lesen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY August 19, 2011 Ist das so schwer zu verstehen? ...es gebe derzeit noch keinen gültigen Vertrag. Den soll die WDR-Werbetochter, die WDR mediagroup, mit Gottschalk schließen. Die Verhandlungen über die Einzelheiten liefen derzeit. Den Abschnitt über dem Bild habe ich leider nicht gelesen! Wenn das so ist sollten wir erst mal die Verhandlungen abwarten. ...um sich im Zweifel dagegen auch wehren zu können... abgestimmt wird u.a. durch die Quote (aber das hatten wir alles schon weiter vorn und ich wiederhole mich nur ungern, also bei Interesse einfach mal Lesen) Die Quote steht doch erst nach der Sendung fest. Die Bezahlung schon vorher. Deine tolle Abstimmung durch die Quote wirkt sich erst auf einen eventuell zukünftigen Vertrag aus. Oder gibt es inzwischen einen quotenabhängigen Bonus für die "Hauptdarsteller"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner August 19, 2011 abgestimmt wird u.a. durch die Quote (aber das hatten wir alles schon weiter vorn und ich wiederhole mich nur ungern, also bei Interesse einfach mal Lesen) Dann schauen wir uns mal die Quoten der Wetten-Daß-Spezialsendungen an: 29. Juni 1991, Xanten - 14,41 Millionen - 65,6 Prozent 17. Juli 1999, Palma de Mallorca - 11,48 Millionen - 54,6 Prozent 06. Juli 2002, Paris - 10,26 Millionen - 40,9 Prozent 03. Juli 2004, Berlin, Waldbühne - 11,67 Millionen - 43,9 Prozent 15. Mai 2005, Aspendos, Türkei - 12,24 Millionen - 39,3 Prozent 23. Juni 2007, Palma de Mallorca - 9,92 Millionen - 37,1 Prozent 13. Juni 2009, Palma de Mallorca - 9,36 Millionen - 39,7 Prozent 23. Mai 2010, Palma de Mallorca - 8,67 Millionen - 32,2 Prozent Aha, es geht kontinuierlich abwärts von 65,6% auf 32,2 Prozent. Klar, da muß man auf jeden Fall mehr bezahlen, um den guten Mann zu trösten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag