cjdenver Juli 19, 2023 vor 11 Minuten von chirlu: Doch, eben einmal. Vermutlich auch zusätzlich auf Anfrage. Oder auch gar nicht, nach einem Festsetzungsbescheid. Der schon durch einen in der Post verloren gegangenen Brief ausgelöst werden kann. vor 11 Minuten von chirlu: Das ist auch so bekannt, da braucht man keine Kremlologie zu betreiben. Bin mir nicht sicher ob das so allseits bekannt ist. Wenn ja dann ist es ja gut. vor 11 Minuten von chirlu: Habe noch einmal nachgelesen: Es können auch andere Monate sein, wenn man nach 2012 erstmals beitragspflichtig wurde. Falls zum Beispiel jemand diesen August erstmals in eine eigene Wohnung zieht, sind die Zahlungstermine Mitte September, Dezember, März und Juni. Interessant, bei mir stimmt das aber zum Beispiel schonmal nicht (aber du schreibst ja 'können', nicht 'müssen'). Dann ist es natürlich nochmal kundenunfreundlicher das nicht auf der Webseite deutlich zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Juli 19, 2023 vor 28 Minuten von cjdenver: ...Das ganze zeigt deutlich dass sie nicht wollen dass man nicht per Lastschrift zahlt.... Ich würde mal vermuten Lastschriftverfahren bevorzugt eine große Mehrheit derjenigen die wiederkehrende Zahlungen erhalten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Juli 19, 2023 Gerade eben von CorMaguire: Ich würde mal vermuten Lastschriftverfahren bevorzugt eine große Mehrheit derjenigen die wiederkehrende Zahlungen erhalten Absolut. So wie ein Großteil keine Probleme mit Handy-Banking-Apps hat. Womit wir wieder beim ursprünglichen Argument von mir wären Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juli 19, 2023 vor 55 Minuten von CorMaguire: Ich dachte mehr an Fälligkeit und Verzug und nicht ob Du Briefchen mit Zahlungserinnerungen kriegst. Monatsbeträge sind zum ersten des Monats fällig und genau so zahle ich seitdem man ohne TV den dreifachen Satz zahlen muß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Juli 19, 2023 vor 3 Minuten von cjdenver: Oder auch gar nicht, nach einem Festsetzungsbescheid. Der schon durch einen in der Post verloren gegangenen Brief ausgelöst werden kann..... Und durch eine Organisationsschwäche des Zahlungspflichtigen. Ja, in der Post verloren gegangene Briefe können Angelegenheiten verteuern .... vor 1 Minute von dev: Monatsbeträge sind zum ersten des Monats fällig .... Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln. Und bei den Rundfunkbeiträgen ist es ganz sicher nicht so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juli 19, 2023 vor 15 Minuten von CorMaguire: Das würde ich in der Pauschalität mal bezweifeln. Und bei den Rundfunkbeiträgen ist es ganz sicher nicht so. Ich mache das jetzt schon seit gut 10 Jahren so ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Merol Rolod Juli 19, 2023 vor 27 Minuten von dev: Ich mache das jetzt schon seit gut 10 Jahren so ... Dann muss es natürlich für immer und pauschal richtig sein. dev - das Maß aller Dinge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kastor Juli 19, 2023 · bearbeitet Juli 19, 2023 von Kastor Die Rundfunkbeiträge sind, @dev, gesetzlich in der Mitte eines Quartals fällig (15.02., 15.05., 15.08., 15.11). Der Beitragsservice hat sicher nichts dagegen, dass du so gesehen "früher" zahlst und ein Drittel binnen 14 Tagen nach Fälligkeit. Bislang jedenfalls und darauf würde ich mich nicht mehr verlassen. Ich bin neulich dazu übergegangen, auch ein SEPA-Mandat zu erteilen und jeweils zur Quartalsmitte zu bezahlen. Den Dauerauftrag zur Quartalsmitte brauche ich dann nicht mehr. Edit für @chirlu: Zitat Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten. (siehe § 7 Abs. 3 RBStV) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juli 19, 2023 vor 2 Stunden von Merol Rolod: Dann muss es natürlich für immer und pauschal richtig sein. dev - das Maß aller Dinge. Es geht halt, obwohl es anders gewünscht ist Ich mach halt nicht immer alles wie die Masse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 19, 2023 Gerade eben von dev: Es geht halt, obwohl es anders gewünscht ist Ich mach halt nicht immer alles wie die Masse. dev - der WPF-Oberrebell Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 19, 2023 vor 5 Stunden von cjdenver: vor 5 Stunden von CorMaguire: Ich würde mal vermuten Lastschriftverfahren bevorzugt eine große Mehrheit derjenigen die wiederkehrende Zahlungen erhalten Absolut. So wie ein Großteil keine Probleme mit Handy-Banking-Apps hat. Diejenigen, die wiederkehrende Zahlungen erhalten = „Beitragsservice“, Energieversorger, Zeitungsverlage, Internetanbieter, … vor 3 Stunden von Kastor: Edit für @chirlu Hm? Sicher, dass der für mich war? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kastor Juli 19, 2023 vor 7 Stunden von chirlu: Habe noch einmal nachgelesen: Es können auch andere Monate sein, wenn man nach 2012 erstmals beitragspflichtig wurde. Falls zum Beispiel jemand diesen August erstmals in eine eigene Wohnung zieht, sind die Zahlungstermine Mitte September, Dezember, März und Juni. Ja, ich dachte an diese Sätze. Vorher hattest du völlig richtig mit der Quartalsmitte argumentiert. Mir sind keine davon abweichende Zahlungstermine bekannt. Sonst geht "offiziell" nur Vorauszahlung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 19, 2023 · bearbeitet Juli 19, 2023 von chirlu vor 6 Minuten von Kastor: Mir sind keine davon abweichende Zahlungstermine bekannt. Zitat Ihre Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie erstmals Inhaber einer Wohnung in Deutschland sind. Der Rundfunkbeitrag ist für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen. Jeweils in der Mitte dieses Zeitraums müssen Sie die Rundfunkbeiträge für diese drei Monate überweisen. Ein Beispiel: Wenn Sie ab dem 1. Januar erstmalig Inhaber einer Wohnung sind, dann müssen Sie zum 15. Februar Ihre Rundfunkbeiträge für die Monate Januar, Februar und März zahlen. Die weiteren Zahlungstermine folgen dann jeweils zum 15. Mai, August und November – also im Abstand von drei Monaten. Im nächsten Jahr wiederholen sie sich. Leider geben sie nur das triviale Beispiel 1. Januar. Aber demnach müsste bei einem Einzug am 5. Februar der erste Dreimonatszeitraum Februar/März/April sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Juli 19, 2023 vor 7 Stunden von Kastor: Die Rundfunkbeiträge sind, @dev, gesetzlich in der Mitte eines Quartals fällig (15.02., 15.05., 15.08., 15.11). Der Beitragsservice hat sicher nichts dagegen, dass du so gesehen "früher" zahlst und ein Drittel binnen 14 Tagen nach Fälligkeit. Bislang jedenfalls und darauf würde ich mich nicht mehr verlassen. Ich bezahle diesen Ablass auch monatlich, und zwar zum Monatsende. Da bekomme ich dann zur Mitte des Quartals immer eine Erinnerung. Aber sollen sie machen. Ich bezahle solche Erpresser doch nicht im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Juli 20, 2023 · bearbeitet Juli 20, 2023 von CorMaguire vor 7 Stunden von SlowHand7: Ich bezahle diesen Ablass auch monatlich, und zwar zum Monatsende. Da bekomme ich dann zur Mitte des Quartals immer eine Erinnerung.... Bald wohl nur noch einmal im Jahr --> https://www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung/index_ger.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 20, 2023 vor 2 Stunden von CorMaguire: Bald wohl nur noch einmal im Jahr Vielleicht auch nicht, denn bei monatlich nachschüssiger Zahlung ist er in jedem Fall in Verzug (letzte Rate sechs bis sieben Wochen zu spät). Dann hat der „Service“ das letzte LOL. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Juli 20, 2023 vor 3 Minuten von chirlu: Vielleicht auch nicht, denn bei monatlich nachschüssiger Zahlung ist er in jedem Fall in Verzug (letzte Rate sechs bis sieben Wochen zu spät). Dann hat der „Service“ das letzte LOL. Stimmt ... Post kanns dann noch mehrfach geben, aber halt keine kostenlose Erinnerung mehr, sondern den kostenpflichtigen Festsetzungsbescheid. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juli 20, 2023 vor 3 Stunden von CorMaguire: Bald wohl nur noch einmal im Jahr --> https://www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung/index_ger.html Noch immer 1x zu viel! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 20, 2023 Es kommt wirklich nur einmal (nicht einmal pro Jahr), außer wenn sich Dinge ändern; z.B. Beitragserhöhung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juli 20, 2023 vor 8 Minuten von chirlu: Es kommt wirklich nur einmal (nicht einmal pro Jahr), außer wenn sich Dinge ändern; z.B. Beitragserhöhung. An einen Brief zur Beitragserhöhung kann ich mich nicht erinnern, bisher immer nur die quartalsweisen Verzugshinweise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 20, 2023 vor 2 Minuten von dev: die quartalsweisen Verzugshinweise An denen du selbst schuld bist. Zahl fristgerecht, dann bekommst du auch keine Post. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 Juli 20, 2023 Ich mag es. Bis jetzt musste man diese voellig irrelevanten Zahlungsaufforderungen immer haendisch ausfiltern und die Schreiben auf den rechtlich einzig interessanten Begriff "Festsetzungsbescheid" scannen. Sagt mir auch, dass die 4 Millionen (letzte Zahl die ich kenne) offenen Verfahren jeglicher Eskalationsstufe zu dieser "Demokratieabgabe" wohl doch hier und da zu Knirschen fuehren. Ich sollte mal wieder einen Termin beim Verwaltungsgericht einlegen. Ich finde es immer interessant, bevor man dort dran ist an den Tueren zu den Verhandlungsraeumen entlangzugehen und alle fuer den kompletten Tag mit "ABC gegen Anstalt XYZ" zugepflastert zu sehen. Ergeben sich auch interessante Gespraeche mit unbekannten Leuten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ Juli 20, 2023 "Querulantenstadel" wäre hier eigentlich der passende Threadtitel... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 20, 2023 vor 7 Minuten von sedativ: "Querulantenstadel" wäre hier eigentlich der passende Threadtitel... Lustigerweise besteht eine hohe Überlappung zwischen Rundfunkbeitragnichtrichtigzahlern und meiner Ignorierliste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 Juli 20, 2023 · bearbeitet Juli 20, 2023 von myrtle Das Leben koennte so schoen sein auf der Farm. Ungestoerte seitenlange Unterhaltungen ueber die Form der Tassen aus denen man den Kakao trinkt, durch den man gezogen wird. Und wie und wann man das Geld fuer das Geschirr einzahlt. Vor allen anderen Dingen: Keiner stoert mit Fragen, warum man das ueberhaupt tun sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag