Geizhals Januar 18, 2009 Hallo liebe Forummitlieder, wie ja bekannt ist sind die Lebensversicherungen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden komplett steuerfrei, wenn diese eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben. Dies ist unabhänig vom Alter des Versicherten, wenn die Auszahlung erfolgt. Nur wie schaut es aus, wenn eine Dynamisierung vorliegt, z.B. von 5 % jährlich. Ist dann dieser Anteil der nach dem 1.1.2005 erhöht wird, auch steuerfrei, weil der Hauptvertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde? Oder unterliegt der erhöhte Anteil der Abgeltungssteuer? Dann bei der Auszahlung vor dem 60. Lebenjahr voll und nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte. Wäre nett wenn mir jemand diese Frage beantworten kann. Viele Grüße Geizhals Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluechip3000 Januar 18, 2009 Hallo liebe Forummitlieder, wie ja bekannt ist sind die Lebensversicherungen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden komplett steuerfrei, wenn diese eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben. Dies ist unabhänig vom Alter des Versicherten, wenn die Auszahlung erfolgt. Nur wie schaut es aus, wenn eine Dynamisierung vorliegt, z.B. von 5 % jährlich. Ist dann dieser Anteil der nach dem 1.1.2005 erhöht wird, auch steuerfrei, weil der Hauptvertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde? Oder unterliegt der erhöhte Anteil der Abgeltungssteuer? Dann bei der Auszahlung vor dem 60. Lebenjahr voll und nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte. Wäre nett wenn mir jemand diese Frage beantworten kann. Viele Grüße Geizhals Ich habe zwei fondsgebundene LVs und bei denen ist der Anteil der durch die Dynamisierung entsteht, ebenfalls steuerfrei. Deshalb vermute ich mal stark, dass das generell so sein wird. bluechip Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 18, 2009 Hallo liebe Forummitlieder, wie ja bekannt ist sind die Lebensversicherungen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden komplett steuerfrei, wenn diese eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben. Dies ist unabhänig vom Alter des Versicherten, wenn die Auszahlung erfolgt. Nur wie schaut es aus, wenn eine Dynamisierung vorliegt, z.B. von 5 % jährlich. Ist dann dieser Anteil der nach dem 1.1.2005 erhöht wird, auch steuerfrei, weil der Hauptvertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde? Oder unterliegt der erhöhte Anteil der Abgeltungssteuer? Dann bei der Auszahlung vor dem 60. Lebenjahr voll und nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte. Wäre nett wenn mir jemand diese Frage beantworten kann. Viele Grüße Geizhals Die Dynamisierung ist ebenfalls steuerfrei, wenn sie bereits vor dem 01.01.2005 Vertragsbestandteil war (das wird aber der Fall sein)! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag