o0Pascal0o Januar 17, 2009 Hallo, ich mache Vermögenswirksame Leistungen mit der Union Investement. Es ist so, dass mein Arbeitgeber mir monatlich etwas dabei tut. Ist ja gesetzlich verankert. Jetzt habe ich heute ein Schreiben bekommen in dem steht: "Die VL-Bescheinigung ist Ihr Nachweis über die eingezahlten vermögensmwirksamen Leistungen. Sie können damit im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung die Arbeitnehmersparzulage beantragen". Ich bekomme doch aber bereits monatlich die Arbeitgebersparzulage - wozu dann dieses Dokument von der Union Investment? Benötigt man das evlt. nur, wenn man erstmalig die Arbeitgebersparzulage beantragen möchte? Dann wäre es für mich ja unnütz, weil ich die ja bereits monatlich vom Arbeitgeber bekomme. Aber was hat dann die Einkommenssteuereklärung "m Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung" damit am Hut? Und.. wenn es so wäre, dann würde man ja gar nicht solche eine Bescheinigung bekommen von der Union Investement, wenn man gar keine Arbeitnehmersparzulage bekommen würde. Das mußte ich ja bereits vorher machen. Also irgendwie ist mir der Sinn noch nicht ganz klar von dem Dokument? Muß/ sollte ich jetzt damit etwas machen? Herzlichen Dank, Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michael-29 Januar 17, 2009 · bearbeitet Januar 17, 2009 von Michael-29 Sofern Du eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitest hast Du Anspruch auf diese Zulage. Vermögenswirksame Leistungen bei Anlage in einem Investmentfonds Förderung bis zum 31. März 2009 und ab 1. April 2009: Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage beträgt jährlich 18% (20% ab April 2009) auf bis zu 400 Euro und wird maximal sechs Jahre lang gewährt. Die Maximalförderung beträgt mithin 72 Euro pro Jahr und insgesamt 432 Euro (ab April 2009 80 Euro pro Jahr und isngesamt 480 Euro für 6 Jahre)). Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete beträgt (ab April 2009 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete). Vermögenswirksame Leistungen werden regelmäßig über einen Zeitraum von sechs Jahren angespart. Danach sind die VL noch für ein weiteres Jahr festgelegt. Nach Ablauf der siebenjährigen Anlagefrist kann der Sparer über den gesamten Sparbetrag inklusive der Arbeitnehmersparzulage verfügen. Beim Investmentsparen beträgt die Zulage 18% und beim Bausparen lediglich 8,8%. Für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie darf das zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigen. Der Gesetzgeber will so insbesondere den langfristigen Vermögensaufbau fördern. Das Aktienfondssparen kann erfolgen über Einzahlungen in einen hierfür zugelassenen Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds oder durch Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers. Nicht jeder Investmentfonds ist für das begünstigte Fondssparen zugelassen. Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern freiwillig oder nach dem Tarifvertrag einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen. Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss gewährt, kann der Arbeitnehmer durch seine Eigenleistung die volle staatliche Sparzulage kassieren. Die Arbeitnehmersparzulage wird auch dann gewährt, wenn die VL-Beiträge voll oder teilweise vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Arbeitgeber behält diesen Betrag vom Gehalt ein und leitet ihn weiter. Die Sparzulage ist jährlich mit der Steuererklärung zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst bei Vertragsende. Für die Beantragung erstellt die Investmentgesellschaft jährlich eine Bescheinigung zum Depotbestand, die der Steuererklärung beizufügen ist. Verbesserte Förderung ab April 2009 Nach dem Gesetzentwurf vom 27. August 2008 wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) von bisher 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich von bisher 17.900 auf 20.000 Euro (Ledige) und von 35.800 auf 40.000 Euro (Verheiratete). Der förderfähige Höchstbetrag von 400 Euro jährlich bleibt erhalten und die Maximalförderung steigt von 72 Euro pro Jahr um acht Euro auf 80 Euro jährlich. Die verbesserten Regelungen zur Sparzulage und damit zur Förderung von vermögenswirksamen Leistungen sollen zum 1. April 2009 in Kraft treten. Über die Förderung von Mitarbeiterkapital informiert der Artikel Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung über Mitarbeiterfonds. Vermögenswirksame Leistungen für berufliche Weiterbildung Ab 2009 können vermögenswirksame Leistungen auch unschädlich für die eigene berufliche Weiterbildung oder die berufliche Weiterbildung des Ehegatten eingesetzt werden. Dabei ist ein Zeitfenster von drei Monaten zu beachten und die Weiterbildung außerhalb des Unternehmens muss dem beruflichen Fortkommen dienen (§ 4 Abs. 4 Nr. 4 des 5. VermBG). Kurze Checkliste * Jeder Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen anlegen lassen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber Zuzahlungen leistet. Das Gehalt wird dann entsprechend reduziert. * Mindestsparbetrag monatlich 34 Euro * Freiwillige Zuzahlungen sind möglich * Gesetzliche Fördergrenzen: Zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 17.900 Euro bei Ledigen und 35.800 Euro bei Verheirateten (ab April 2009 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete). * Auszahlung des Gesamtbetrages inklusive staatlicher Förderung nach 7 Jahren * Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit können die fehlenden Beiträge zur Erlangung der Sparförderung für das aktuelle Jahr nachgezahlt werden * höhere Sparaten sind möglich; die Förderung ist jedoch auf maximal 400 Euro pro Jahr begrenzt * VL für Rentenfonds, offenen Immobilienfonds usw. werden nicht gefördert, nur Aktienfonds * Wenn beide Ehepartner arbeiten kann jeder ein eigenes VL-Depot eröffnen. Da ein VL-Depot nur für den jeweiligen Arbeitnehmer eröffnet wird, gibt es für Eheleute kein gemeinschaftliches Depot. * Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage ist dann verloren. * Nach Ablauf von 7 Jahren werden weiterlaufende Zahlungen des Arbeitsgebers für ein neues Depot genutzt. Zur Erlangung einer Sparzulage gilt dann wiederum die 7-jährige Sperrfrist. * Ab dem 1.1.2009 steigt der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 135 Euro auf 360 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 17, 2009 Es ist so, dass mein Arbeitgeber mir monatlich etwas dabei tut. Ist ja gesetzlich verankert. Jetzt habe ich heute ein Schreiben bekommen in dem steht: "Die VL-Bescheinigung ist Ihr Nachweis über die eingezahlten vermögensmwirksamen Leistungen. Sie können damit im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung die Arbeitnehmersparzulage beantragen". Ich bekomme doch aber bereits monatlich die Arbeitgebersparzulage - wozu dann dieses Dokument von der Union Investment? Der Zulage des AG zum VL-Vertrag hat nichts mit der Abeitnehmersparzulage zu tun. Die bezahlt nämlich der Staat und wird im Rahmen der ESt-Erklärung beantragt. Allerdings gibt es da gewisse Einkommensgrenzen, liegt man drüber, lohnt sich der Antrag nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 17, 2009 · bearbeitet Januar 17, 2009 von harryguenter Der Zulage des AG zum VL-Vertrag hat nichts mit der Abeitnehmersparzulage zu tun. Die bezahlt nämlich der Staat und wird im Rahmen der ESt-Erklärung beantragt. Allerdings gibt es da gewisse Einkommensgrenzen, liegt man drüber, lohnt sich der Antrag nicht. Genau, was der Arbeitgeber dazutut ist eine zusätzliche freiwillige oder tariflich vereinbarte Leistung. Zusammen mit der staatl. Förderung der Arbeitnehmersparzulage kassiert man also für einen relativ geringen Eigenbeitrag doppelt. Die stattliche Förderung (für 2008 max. 78 EUR) kann man aber nur über die Steuererklärung beantragen. Die Grenze bei Singles liegt bei knapp über 17.000 EUR zu versteuerndes Einkommen. PS: die Grenzen für die VL Einzahlungen und auch die staatliche Förderung für Fondssparpläne wurden ab 2009 leicht angehoben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 17, 2009 Ah - super. Das habe ich nie gemacht. Kann man das noch nachträglich für vergangene Jahre beantragen? Ich dachte immer die Arbeitgebersparzulage, wäre das, wass der Arbeitgeber monatlich dazuschiesst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 17, 2009 Kann man das noch nachträglich für vergangene Jahre beantragen? Ich dachte immer die Arbeitgebersparzulage, wäre das, wass der Arbeitgeber monatlich dazuschiesst. Nur, wenn du für die betreffenden Jahre keine Steuererklärung abgegeben hast. Und es heißt Arbeitnehmersparzulage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 17, 2009 der Antrag auf AN-Sparzulage kann unabhängig von der Steuererklärung gestellt werden. Siehe auch die Kästchen auf der ersten Seite des Mantelbogen. Zur Beantragungsfrist sieh § 14 Abs. 4 5.VermBG http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/__14.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 17, 2009 der Antrag auf AN-Sparzulage kann unabhängig von der Steuererklärung gestellt werden. Siehe auch die Kästchen auf der ersten Seite des Mantelbogen. Ah, ich ging immer davon aus, dass das zusammen geschehen muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 17, 2009 Also kann ich die Steuererklärung noch im April z.B. machen, aber diese Sparzulage vom Finanzamt schon vorher beantragen, mit dem Formular: "Bescheinigung nach § 15 Abs. 1", welches wohl das von der Union Investment ist, worauf ich mich eingangs bezogen habe. Reicht dann ansonsten ein Formloser Brief dazu. Hiermit beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage. Bitte überweisen sie das Geld auf folgendes Konto: Kontonummer, Bank, BLZ und Kontoinhaber angeben. Oder muß da sonst noch etwas rein. Mein Name steht ja auf dem Formular. Gruß Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 17, 2009 Also kann ich die Steuererklärung noch im April z.B. machen, aber diese Sparzulage vom Finanzamt schon vorher beantragen, mit dem Formular: "Bescheinigung nach § 15 Abs. 1", welches wohl das von der Union Investment ist, worauf ich mich eingangs bezogen habe. Reicht dann ansonsten ein Formloser Brief dazu. Hiermit beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage. Bitte überweisen sie das Geld auf folgendes Konto: Kontonummer, Bank, BLZ und Kontoinhaber angeben. Oder muß da sonst noch etwas rein. Mein Name steht ja auf dem Formular. In diesem Fall gibst du alles zusammen ab. Die dann im Steuerbescheid festgesetzte Arbeitnehmersparzulage wird deinem Sparvertrag bei der Union gutgeschrieben, das Geld erhälst du nicht sofort. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 17, 2009 Achso, ja dann gebe ich alles zusammen ab im April. Nur wäre evlt. vom Vorteil, wenn das Geld schon vorher im Depot wäre. Eine Konto-Nr. muß ich ja dann gar nicht angeben, die Daten haben die dann vom Finanzamt ja, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 17, 2009 Achso, ja dann gebe ich alles zusammen ab im April. Nur wäre evlt. vom Vorteil, wenn das Geld schon vorher im Depot wäre. Eine Konto-Nr. muß ich ja dann gar nicht angeben, die Daten haben die dann vom Finanzamt ja, oder? Die Daten sollten auf der VL Bescheinigung für den Antrag der Arbeitnehmersparzulage stehen. Und nein, das Depot wird dadurch nicht früher eingebucht. Soweit mir bekannt wird seit einigen Jahren die staatliche AN-Sparzulage in einer Summe zum Laufzeitende des Vertrages eingezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 17, 2009 O.k., danke euch. Dann kann ich mir ja Zeit lassen damit, bis ich alle Daten für die Steuererklärung zusammen habe. Wenn ich bei einer Anlage etwas nicht ausfülle, aber eine Kopie des Formulars z.B. von Union Investment angebe in der Stuererklärung oder von anderen Depots, füllt dann das Finanzamt alles korrekt aus - oder wie läuft das dann? Krieg ich einen dran evlt.? Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 17, 2009 · bearbeitet Januar 17, 2009 von harryguenter Wenn ich bei einer Anlage etwas nicht ausfülle, aber eine Kopie des Formulars z.B. von Union Investment angebe in der Stuererklärung oder von anderen Depots, füllt dann das Finanzamt alles korrekt aus - oder wie läuft das dann? Krieg ich einen dran evlt.? Sofern Du alles mitlieferst können sie dich nicht "drankriegen", da Du nichts aktiv verheimlicht hast. Die Frage ist aber, ob Du darauf vertraust dass der Finanzbeamte alles für die richtig ausfüllst. Schließlich machen die auch Fehler (gerade dann wenn sie keine Lust haben Deine Steuererklärung richtig auszufüllen) und wenn Du es nicht kontrollierst / kontrollieren kannst wirst Du mit dem Nachteil leben müssen. Zumal auf eines kannst Du gewiss sein: Deine Steuererklärung wird dann die allerletzte sein die bearbeitet wird. Ich weiß auch nicht wo da die Grenze liegt: Einen unterschriebenen Mantelbogen und einer beigelegten Zettelwirtschaft wird ein FInanzamt womöglich nicht als "Abgabe einer Steuererklärung" angeben. Es gibt meines Wissens aber eine gewisse Mitwirkungspflicht der Beamten. In wirklich einfachen Fällen (Arbeitnehmer mit geringen bzw. nicht zu komplexen Kapitaleinkünften) hilft auch eine einfache Software wie sie bei Aldi, Lidl und Co zu Jahresanfang für'n 5er oder so vekauft wird. Wenn man PC kundig ist wird man durch die Erklärung geführt und vergisst so leicht auch nichts oder machst was falsch. PS: Um übrigen möchte das Finanzamt die Originalbelege sehen (die zu wiedererhälst) - keine Kopien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 17, 2009 · bearbeitet Januar 17, 2009 von neysee Wenn ich bei einer Anlage etwas nicht ausfülle, aber eine Kopie des Formulars z.B. von Union Investment angebe in der Stuererklärung oder von anderen Depots, füllt dann das Finanzamt alles korrekt aus - oder wie läuft das dann? Krieg ich einen dran evlt.? Nach §89 der Abgabenordnung soll das Finanzamt "die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind." Betonung auf "offensichtlich", das Finanzamt ist nicht zur Steuerberatung da. Nun dürfte es schon offensichtlich sein, dass jemand, der eine Bescheinigung über VL mit abgibt, wahrscheinlich auch die Arbeitnehmersparzulage beantragen möchte. (Ob die "Fürsorgepflicht" des FA auch diese betrifft, muss Sven beurteilen, der ist da kompetenter). Allerdings sollte man sich klar machen, dass beim FA auch nur Menschen arbeiten, und die eigentliche Bearbeitungsdauer einer ESt-Erklärung bei 10 Minuten liegt. Da kann auch offensichtliches übersehen werden. Und wenn es bemerkt wird, löst man sicher keine Freude aus. Im Übrigen habe ich mir die Anlage VL gerade mal angeschaut, das sollte jeder durchschnittlich intelligente Mensch in wenigen Minuten ausfüllen können, da man im Wesentlichen nur die Daten aus der Bescheinigung fehlerfrei abschreiben muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 17, 2009 Ich habe letztes Jahr Elster genutzt, aber dieses Jahr muß ich wohl Belege mitliefern. Naja, ich gucke mal, was Aldi oder Co. haben hat - für mich wird es reichen. Danke für den Tipp. Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 17, 2009 Achso, dazu gibt es eine extra Anlage. Ich dachte, das Formular von Union Investment reicht da aus. Ich bezog mich auf andere Depots, wo´s um ausländische Fonds geht - das ich da etwas ausfüllen muß, weiß ich. Gut zu wissen - aber muß ich das Formular dann noch beilegen? die können sich die Daten doch von Union Investment online ziehen einfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 17, 2009 Ich habe letztes Jahr Elster genutzt, aber dieses Jahr muß ich wohl Belege mitliefern. Naja, ich gucke mal, was Aldi oder Co. haben hat - für mich wird es reichen. Danke für den Tipp. Das Mitliefern von Belegen spricht ja nicht gegen ElsterFormular. Man muss sie dann halt parallel zu Übermittlung schicken oder abgeben. Gut zu wissen - aber muß ich das Formular dann noch beilegen? die können sich die Daten doch von Union Investment online ziehen einfach. Die Bescheinigung muss im Original eingereicht werden, was auf der Anlage VL auch groß und fett drauf steht. Und du möchtest nicht wirklich, dass das Finanzamt einfach so online auf die Daten deines Depots zugreifen kann, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 17, 2009 Möchten nicht - aber können die ja. Ich kann ja auch per Elster ausdrucken und dann beides zusammen verschicken - oder darf man das nicht, weil es auf Original-Steuerpapier ausgedruckt werden muß oder sowas? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stenley Januar 18, 2009 Hallo, ich habe eine ähnliche frage zu VML. Ich möchte meinen Bausparvertrag aufheben. Wurde in 2003 abgeschlossen und es sind VWL zugeflossen. Was hat es genau mit dem 7. Jahresfrist auf sich? Danke!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 18, 2009 Ich möchte meinen Bausparvertrag aufheben.Wurde in 2003 abgeschlossen und es sind VWL zugeflossen. Was hat es genau mit dem 7. Jahresfrist auf sich? Wenn Du mit den zugeflossenen VWL die staatlichen Zulagen meinst, dann wirst Du diesen Vertrag momentan nicht auflösen können. VL Verträge unterliegen einer 7 jährigen Sperrfrist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Januar 18, 2009 Kann man sie nicht - wie bei Riesterverträgen - förderschädlich kündigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Januar 18, 2009 Ich habe letztes Jahr Elster genutzt, aber dieses Jahr muß ich wohl Belege mitliefern. Naja, ich gucke mal, was Aldi oder Co. haben hat - für mich wird es reichen. Danke für den Tipp. Mein Tipp: T@x 2009 Standard - hat im Test der Stiftung Warentest und im Test der c't (02/2008) gut abgeschnitten und ist bei Amazon oder buecher.de bereits für ca. 13 Euro inkl. Versand erhältlich. Bei Aldi und Co. kauft man doch eher die Katze im Sack. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Januar 23, 2009 Danke. Ich möchte mein Konto bei der Volksbank kündigen. Erst einmal den Gehaltseingang auf ein kostenfreies Netbank-Online-Konto legen. Wie ist das mit den vermögenswirksamen Leistungen? Diese bekomme ich ja von der Volksbank bzw. habe sie darüber beantragt - dieses auch beim Arbeitgeber angegeben. Kann ich mein Gehaltseinagn erst nach 7 Jahren(solange läuft ja das Vermögenswirsame Sparen immer) auf das Netbank-Online-Konto legen? Oder kann ich den Gehaltseingang schon vorher legen - aber das Volksbank konto erst nach 7 Jahren kündigen? Gruß Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 23, 2009 Kann man sie nicht - wie bei Riesterverträgen - förderschädlich kündigen? Das ist natürlich immer möglich, wie du aber schon selbst schreibst, sind dann etwaig gezahlte AnSpz, resp. WobP zurückzuzahlen. Danke. Ich möchte mein Konto bei der Volksbank kündigen. Erst einmal den Gehaltseingang auf ein kostenfreies Netbank-Online-Konto legen. Wie ist das mit den vermögenswirksamen Leistungen? Diese bekomme ich ja von der Volksbank bzw. habe sie darüber beantragt - dieses auch beim Arbeitgeber angegeben. Kann ich mein Gehaltseinagn erst nach 7 Jahren(solange läuft ja das Vermögenswirsame Sparen immer) auf das Netbank-Online-Konto legen? Oder kann ich den Gehaltseingang schon vorher legen - aber das Volksbank konto erst nach 7 Jahren kündigen? Ich verstehe überhaupt nicht, was du willst. Natürlich kannst du jederzeit dein Gehaltskonto ändern, was hat das mit der VWL zu tun? Der Vertrag läuft doch dann weiter. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag