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Cerberos

Accessio (Driver Bengsch) Zinskombikonto

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Cerberos

Accessio (vormals DRIVER & BENGSCH) bietet ein Zinskombikonto an.

50% des Betrages werden mit hohem Zinssatz fix verzinst - für eine gewisse Zeit.

Die anderen 50% wandern in 'interessante' Anlageprodukte.

 

Gibt es dazu Erfahrungen und Meinungen?

Wenn die Anlageprodukte aus dem üblichen Repertoire der Firma stammen, dann ist wohl höchste Vorsicht geboten.

 

Eine externe Meinung ist unter http://www.oekotest.de/cgi/nm/nm.cgi?doc=a...0109-zins-kombi zu finden.

 

Siehe auch die anderen Threads im Forum.

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asherah
Gibt es dazu Erfahrungen und Meinungen?

Meinung: Finger weg. Siehe andere Diskussionen hier.

Alternative: Ich biete Dir 0,5 mehr auf die 50 % Tagesgeld und nehme die anderen 50 % für interessante Anlagen im Fonds Ashara Wachstum Rendite Super Plus (Agio und TER solltest Du ob der 0,5 mehr bitte nicht hinterfragen, das wäre ein Zeichen von Gier)

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Delphin
Accessio (vormals DRIVER & BENGSCH) bietet ein Zinskombikonto an.

50% des Betrages werden mit hohem Zinssatz fix verzinst - für eine gewisse Zeit.

Die anderen 50% wandern in 'interessante' Anlageprodukte.

Ich mag diese 50/50-ANgebote nicht. Das ist nichts weiter als eine dümmlicher Versuch, bestimmte Anlageprodukte an den Mann zu bringen, die hohen Zinsen sind nur ein Köder, wie'n Tankgutschein oder so. Wenn man das mal konkret durchrechnet, stellt sich meistens raus, dass es für die Bank ein Bombengeschäft ist.

 

Leider funktioniert dieser altbekannte "Trick" immer wieder, bei so ziemlich allen Banken - oft wohl weil die Anleger nicht selbst nachrechnen... :'(

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billy-the-kid
Ich mag diese 50/50-ANgebote nicht. Das ist nichts weiter als eine dümmlicher Versuch, bestimmte Anlageprodukte an den Mann zu bringen, die hohen Zinsen sind nur ein Köder, wie'n Tankgutschein oder so. Wenn man das mal konkret durchrechnet, stellt sich meistens raus, dass es für die Bank ein Bombengeschäft ist.

 

Leider funktioniert dieser altbekannte "Trick" immer wieder, bei so ziemlich allen Banken - oft wohl weil die Anleger nicht selbst nachrechnen... :'(

 

Und steuerlich nachteilig ist es m.W. auch noch: Die (höheren) Zinsen müssen versteuert werden, die Ausgabeaufschläge auf die Fonds kann der Privatanleger nicht absetzen.

 

Grüße, billy-the-kid

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
die Ausgabeaufschläge auf die Fonds kann der Privatanleger nicht

???

der Anschaffungspreis wird erhöht, ist das etwa keine Art von "Absetzen" (wie ich das Wort hasse) ?

 

Das Produkt würde ich dennoch nicht abschließen. Reine Abzocke

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billy-the-kid
der Anschaffungspreis wird erhöht, ist das etwa keine Art von "Absetzen"?

 

da bin ich mir nicht ganz sicher.

 

Grüße, billy-the-kid

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neysee
da bin ich mir nicht ganz sicher.

 

Inwiefern?

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billy-the-kid
Inwiefern?

 

weil m.W. schon bis 2009 Bankprovisionen, Maklerkosten bei WP-Käufen etc. nicht absetzbar waren; und ab 2009 ja noch weitere Kosten wegfallen (m.W. Aufwendungen für Fahrten zur Hauptversammlung, Depotgebühren, ...)

 

Ist es mit Ausgabeaufschlägen anders?

 

Bin steuerlich leider nicht in allen Punkten sattelfest, das muss am komplizierten System liegen :-

 

Grüße, billy-the-kid

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neysee
weil m.W. schon bis 2009 Bankprovisionen, Maklerkosten bei WP-Käufen etc. nicht absetzbar waren; und ab 2009 ja noch weitere Kosten wegfallen (m.W. Aufwendungen für Fahrten zur Hauptversammlung, Depotgebühren, ...)

 

Ist es mit Ausgabeaufschlägen anders?

 

Bei privaten Veräußerungsgeschäften wurden die An- und Verkaufsspesen schon immer berücksichtigt, und für AA gilt letztlich nichts anderes. Was natürlich nicht ging, war, die Spesen gegen Kapitalerträge gegen zu rechnen.

 

Und das änders sich letztlich nicht. Schüttet z.B. der Fonds aus, muss man das versteuern, und kann davon nicht den AA abziehen. Verkauft man den Fonds aber, so fällt ja nun auch Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn an, und der ermittelt sich natürlich aus der Differenz von Verkaufs- und Ankaufspreis, da ist der AA sehr wohl drin.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

alles was direkt mit dem An- und Verkauf zusammenhängt ist weiterhin berücksichtigungsfähig und mindert den Verkaufspreis bzw. erhöht die Anschaffungskosten. Immer wenn im Steuerrecht von Anschaffungskosten gesprochen wird, wird auf § 255 HGB abgestellt.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html

(1) 1Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. 2Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. 3Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

gleiche Vorschrift gilt analog für den Veräußerungspreis.

 

Ab 2009 ist daher eine Abgrenzung von Anschaffungskosten und Werbungskosten entscheidend. Depotgebühren hängen nicht mit der Anschaffung, sondern mit der Führung des Depots zusammen. Sie fallen unabhängig von Transaktionen an und sind Werbungskosten => ab 2009 nicht abziehbar

Fahrten zur Hauptversammlung hängen mit der Ausschüttung zusammen und sind somit Werbungskosten => ab 2009 nicht abziehbar

so kann man das Spiel für jede einzelne Kostenkomponente betreiben

 

Hängt es mit der Anschaffung oder Veräußerung zusammen sind die Ausgaben berücksichtigungsfähig, wenn nicht, dann bleiben sie unberücksichtigt.

 

 

EDIT:

die Spesen gegen Kapitalerträge gegen zu rechnen.

Spesen und Depotgebühren sind Werbungskosten und sind auch berücksichtigungsfähig. Bei reinen Kapitaleinnahmen gab es bisher nur einen Pauschbetrag von 51 EUR, wo man i.d.R. nicht hinüberkam. Bis vor ein paar Jahren gab es diesen auch noch bei privaten Veräußerungsgeschäften. Aufwendungen können da aber berücksichtigt werden, sofern es nicht bereits schon Anschaffungskosten sind.

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billy-the-kid
Bei privaten Veräußerungsgeschäften wurden die An- und Verkaufsspesen schon immer berücksichtigt, und für AA gilt letztlich nichts anderes. Was natürlich nicht ging, war, die Spesen gegen Kapitalerträge gegen zu rechnen.

 

Und das änders sich letztlich nicht. Schüttet z.B. der Fonds aus, muss man das versteuern, und kann davon nicht den AA abziehen. Verkauft man den Fonds aber, so fällt ja nun auch Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn an, und der ermittelt sich natürlich aus der Differenz von Verkaufs- und Ankaufspreis, da ist der AA sehr wohl drin.

 

Danke, da sehe ich jetzt klarer. Für mich ändert sich aber doch etwas: bisher habe ich Kursgewinne nämlich nie versteuert (Langfristanleger :D ), in Zukunft eines fernen Tages wohl doch.

 

Grüße, billy-the-kid

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