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wariat

Ab wann ist man Großaktionär?

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wariat

Ab wann ist man Großaktionär????

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klausk
Ab wann ist man Großaktionär????

Als Großaktionär gilt, wer einen maßgeblichen Einfluß hat. Nächste Frage: Was ist maßgeblich? Wer einen Anspruch durchsetzen kann? Wer etwas verhindern kann? Wer Andere beeinflussen kann, in seinem Sinn zu handeln?

 

Da es anscheinend keine Definition für "Großaktionär" gibt, bleibt nur Eines: Großaktionär ist, wer in den Augen Anderer Großaktionär ist.

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Grumel
· bearbeitet von Grumel
Ab wann ist man Großaktionär????

 

Ab wann ist man reich? Ab wann ist man prominent?

 

Du siehst, es gibt keine abschließende allgemeingültige Definition.

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paranoid

Ab 3%.

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yashirobi
· bearbeitet von yashirobi

die antwort war jetzt endgeil

 

paranoid pwnd grumel xD

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klausk
Ab 3%.

Quelle?

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paranoid
· bearbeitet von paranoid
Quelle?

 

=> WpHG §21

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Drella
· bearbeitet von Profi
Google?

 

(Zu meiner Schande weiß ich nicht, aus welchem Gesetzesparagrafen sich diese Schwelle definiert.)

 

 

was hat meldepflicht mit großaktionär zu tun?

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paranoid
· bearbeitet von paranoid
was hat meldepflicht mit großaktionär zu tun?

 

Definitionsfrage. :-

 

(Wenigstens yashirobi sieht das lockerer. :P)

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saibottina

Ab jetzt kann man als Quelle ja angeben:

www.wertpapierforum.de ....

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klausk
· bearbeitet von klausk

Meinst du das hier?

 

"Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mitzuteilen."

 

Definitionsfrage. :-

Der Threaderöffner fragte nach einer Definition. :-

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paranoid
Meinst du das hier?

 

"Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mitzuteilen."

 

Ja, das ist der Inhalt von § 21 Absatz 1 WpHG. :)

 

Der Threaderöffner fragte nach einer Definition. :-

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion%C3%A4r...Aktion.C3.A4ren <- ein Satz.

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klausk
"Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann."

 

Toll. Fehlt nur eine Definition von "relativ gross" und "merklicher Einfluss".

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paranoid
"Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann."

 

Toll. Fehlt nur eine Definition von "relativ gross" und "merklicher Einfluss".

 

Jo. Und da finde ich es bequem, die des WpHG zu nutzen.

 

Aus meiner Sicht (meine größte Position ist weniger als ein Hunderttausendstel eines Unternehmens :D) sind das ja alles schon Riiiiesenaktionäre. :D

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klausk
Jo. Und da finde ich es bequem, die des WpHG zu nutzen.

Ok. Grossaktionär ist also Jemand, der "3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent" an einem Unternehmen besitzt. :rolleyes:

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Ike

echt interessant, wie sich ein thread entwickelt, wo ein nutzer eine ganz einfach Frage gestellt hat, auf die es halt keine konkrete Antwort gibt und sich diskutieren lässt. Vor zwei, drei Jahren hätte es so einen Kindergarten hier nicht gegeben. Wenn jemand den Thread blöd findet, dann kann er ihn doch ignorieren. Für so einen Mist kann man eigentlich ne Shoutbox einrichten, dann wird das Off-Topic auch nicht zugespamt

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paranoid
· bearbeitet von Sapine
Ok. Grossaktionär ist also Jemand, der "3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent" an einem Unternehmen besitzt. :rolleyes:

Ja, genau, das ist aber identisch zur 3% Definition. :)

EDIT Sapine: Diesen Beitrag wieder eingefügt, da zu viel gelöscht. :-

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Das mit den 3% war übrigens ernst gemeint. Ich finde, ab etwa 3% ist ein Aktionär Großaktionär, normalerweise.

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Sapine

Dann werde ich mal den Besen rausholen und ein wenig aufräumen mit den off topic Beiträgen in diesem Faden. :'(

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billy-the-kid
Dann werde ich mal den Besen rausholen und ein wenig aufräumen mit den off topic Beiträgen in diesem Faden. :'(

 

Danke, Sapine, fürs Aufräumen, war dringend nötig. :thumbsup:

 

Begriffe, die z.B. rechtliche oder steuerliche Bedeutung haben, werden in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen i.d.R. relativ eindeutig definiert. Wenn eine solche Bedeutung nicht gegeben ist, und wenn auch andere, beispielsweise Wirtschaft oder Wissenschaft kein nennenswertes Interesse haben, bleiben Begriffe schonmal ohne genaue Definition. Wie in diesem Falle beispielsweise der Großaktionär. In der Praxis bietet es sich dennoch an, Aktionäre ab der Meldegrenze von 3% zu den Großaktionären zu zählen.

 

 

Grüße, billy-the-kid

 

P.S. Berg und Tal kennt ihr? Aber, wo hört das Tal auf, und wo fängt der Berg an? B)

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Grumel

Steuerdefinitionen sind auch nur Steuerdefinitionen, daneben kann man noch 1000 andere Definitionen erfinden.

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Stairway
P.S. Berg und Tal kennt ihr? Aber, wo hört das Tal auf, und wo fängt der Berg an? B)

 

Wenn die 2. Ableitung Null ist. :P

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paranoid
Steuerdefinitionen sind auch nur Steuerdefinitionen, daneben kann man noch 1000 andere Definitionen erfinden.

 

Steuerdefinition? Die Meldegrenze des WpHG hat mit Steuern wenig zu tun. Sie existiert, weil nach Auffassung der Gesetzgeber ab dieser Grenze ein Aktionär nicht mehr Teil der anonymen Masse ist, sondern etwas größeres, und auch evtl. Einfluss ausüben kann.

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