klausk Januar 16, 2009 Ab wann ist man Großaktionär???? Als Großaktionär gilt, wer einen maßgeblichen Einfluß hat. Nächste Frage: Was ist maßgeblich? Wer einen Anspruch durchsetzen kann? Wer etwas verhindern kann? Wer Andere beeinflussen kann, in seinem Sinn zu handeln? Da es anscheinend keine Definition für "Großaktionär" gibt, bleibt nur Eines: Großaktionär ist, wer in den Augen Anderer Großaktionär ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Januar 16, 2009 · bearbeitet Januar 16, 2009 von Grumel Ab wann ist man Großaktionär???? Ab wann ist man reich? Ab wann ist man prominent? Du siehst, es gibt keine abschließende allgemeingültige Definition. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi Januar 16, 2009 · bearbeitet Januar 16, 2009 von yashirobi die antwort war jetzt endgeil paranoid pwnd grumel xD Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Januar 16, 2009 · bearbeitet Januar 16, 2009 von paranoid Quelle? => WpHG §21 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella Januar 16, 2009 · bearbeitet Januar 16, 2009 von Profi Google? (Zu meiner Schande weiß ich nicht, aus welchem Gesetzesparagrafen sich diese Schwelle definiert.) was hat meldepflicht mit großaktionär zu tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Januar 16, 2009 · bearbeitet Januar 16, 2009 von paranoid was hat meldepflicht mit großaktionär zu tun? Definitionsfrage. :- (Wenigstens yashirobi sieht das lockerer. ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Januar 16, 2009 Ab jetzt kann man als Quelle ja angeben: www.wertpapierforum.de .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 16, 2009 · bearbeitet Januar 16, 2009 von klausk => WpHG §21 Meinst du das hier? "Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mitzuteilen." Definitionsfrage. :- Der Threaderöffner fragte nach einer Definition. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Januar 16, 2009 Meinst du das hier? "Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mitzuteilen." Ja, das ist der Inhalt von § 21 Absatz 1 WpHG. Der Threaderöffner fragte nach einer Definition. :- http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion%C3%A4r...Aktion.C3.A4ren <- ein Satz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 16, 2009 http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion%C3%A4r...Aktion.C3.A4ren <- ein Satz."Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann." Toll. Fehlt nur eine Definition von "relativ gross" und "merklicher Einfluss". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Januar 16, 2009 "Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann." Toll. Fehlt nur eine Definition von "relativ gross" und "merklicher Einfluss". Jo. Und da finde ich es bequem, die des WpHG zu nutzen. Aus meiner Sicht (meine größte Position ist weniger als ein Hunderttausendstel eines Unternehmens ) sind das ja alles schon Riiiiesenaktionäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 16, 2009 Jo. Und da finde ich es bequem, die des WpHG zu nutzen. Ok. Grossaktionär ist also Jemand, der "3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent" an einem Unternehmen besitzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ike Januar 17, 2009 echt interessant, wie sich ein thread entwickelt, wo ein nutzer eine ganz einfach Frage gestellt hat, auf die es halt keine konkrete Antwort gibt und sich diskutieren lässt. Vor zwei, drei Jahren hätte es so einen Kindergarten hier nicht gegeben. Wenn jemand den Thread blöd findet, dann kann er ihn doch ignorieren. Für so einen Mist kann man eigentlich ne Shoutbox einrichten, dann wird das Off-Topic auch nicht zugespamt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Januar 17, 2009 · bearbeitet Januar 17, 2009 von Sapine Ok. Grossaktionär ist also Jemand, der "3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent" an einem Unternehmen besitzt. Ja, genau, das ist aber identisch zur 3% Definition. EDIT Sapine: Diesen Beitrag wieder eingefügt, da zu viel gelöscht. :- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das mit den 3% war übrigens ernst gemeint. Ich finde, ab etwa 3% ist ein Aktionär Großaktionär, normalerweise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 17, 2009 Dann werde ich mal den Besen rausholen und ein wenig aufräumen mit den off topic Beiträgen in diesem Faden. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Januar 18, 2009 Dann werde ich mal den Besen rausholen und ein wenig aufräumen mit den off topic Beiträgen in diesem Faden. :'( Danke, Sapine, fürs Aufräumen, war dringend nötig. Begriffe, die z.B. rechtliche oder steuerliche Bedeutung haben, werden in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen i.d.R. relativ eindeutig definiert. Wenn eine solche Bedeutung nicht gegeben ist, und wenn auch andere, beispielsweise Wirtschaft oder Wissenschaft kein nennenswertes Interesse haben, bleiben Begriffe schonmal ohne genaue Definition. Wie in diesem Falle beispielsweise der Großaktionär. In der Praxis bietet es sich dennoch an, Aktionäre ab der Meldegrenze von 3% zu den Großaktionären zu zählen. Grüße, billy-the-kid P.S. Berg und Tal kennt ihr? Aber, wo hört das Tal auf, und wo fängt der Berg an? B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Januar 18, 2009 Steuerdefinitionen sind auch nur Steuerdefinitionen, daneben kann man noch 1000 andere Definitionen erfinden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 18, 2009 P.S. Berg und Tal kennt ihr? Aber, wo hört das Tal auf, und wo fängt der Berg an? B) Wenn die 2. Ableitung Null ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Januar 18, 2009 Steuerdefinitionen sind auch nur Steuerdefinitionen, daneben kann man noch 1000 andere Definitionen erfinden. Steuerdefinition? Die Meldegrenze des WpHG hat mit Steuern wenig zu tun. Sie existiert, weil nach Auffassung der Gesetzgeber ab dieser Grenze ein Aktionär nicht mehr Teil der anonymen Masse ist, sondern etwas größeres, und auch evtl. Einfluss ausüben kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag