skytask Januar 8, 2009 Hallo zusammen, leider habe ich es versäumt, in 2008 meinen Sparerfreibetrag zu nutzen. Dies hätte ich bei meinem Tagesgeldkonto tun können, bei dem einiges an Zinsertragssteuer angefallen ist. Nun frage ich mich, ob eine Nachforderung bei der Bank möglich ist oder ob diese Chance nun "verjährt" ist? Danke für die Hilfe, skytask Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldspeicher Januar 8, 2009 Das müsstest du über die Steuereklärung machen. Anlage KAP wenn ich mich nicht irre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 8, 2009 Die Rückforderung der Kapitalertragsteuer ist nur im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung möglich. Die Bank damit aber nichts mehr zu tun. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Januar 8, 2009 leider habe ich es versäumt, in 2008 meinen Sparerfreibetrag zu nutzen. Dies hätte ich bei meinem Tagesgeldkonto tun können, bei dem einiges an Zinsertragssteuer angefallen ist. Nun frage ich mich, ob eine Nachforderung bei der Bank möglich ist oder ob diese Chance nun "verjährt" ist? Der Freistellungsauftrag ist ja eh ne freiwillige Sache. Er kann dir in bestimmten Fällen die Steuererklärung (Anlage KAP und AUS) ersparen, du musst davon aber keinen Gebrauch machen, und wenn du bei mehreren Banken Gewinne hast, kannst du ihn oft auch nicht genau genug verteilen. Macht also alles nix, einfach in der Steuererklärung angeben, dann gibt's die Zinsabschläge zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skytask Januar 8, 2009 Danke für die positiven Antworten! :-) Die Steuererklärung steht ja demnächst sowieso an, dann nehme ich das gleich in Angriff! Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Januar 9, 2009 ... und unbedingt die originalen(!) Steuerbescheinigungen beifügen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag