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fireball

Geschäftsauto

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fireball

Hi,

 

meine Frau hat ein Geschäftsauto bekommen, Private Nutzung inkl. Tanken, 1% vom Brutto des Autos wird versteuert.

 

Habe mich jetzt mal versucht etwas schlau zu machen, da mein Steuerberater noch etwas im Urlaub weilt frag ich einfach mal hier,

 

Wie läuft das mit dem Fahrtenbuch, man muss am Ende des Jahres aufschlüsseln wie viele % privat und geschäftlich waren, bis wieviel % privater Nutzung rentiert sich es überhaupt ein Fahrtenbuch zu schreiben ?

 

Das Auto hat 47200 Euro gekostet sollte also 472 Euro zu versteuern sein.

 

Vielen Dank

 

Tino

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JackRyan
· bearbeitet von JackRyan

bei der 1%-Regel brauchst du meines Wissens kein Fahrtenbuch zu führen.

je nachdem, wie viele km privat und wie viele beruflich gefahren werden, kann es günstiger sein, ein fahrtenbuch zu führen anstatt pauschal 1% zu versteuern.

zu den 1% kommen übrigens noch 0,03% pro einfachem km zur Arbeit hinzu.

 

so viel von meinem halbwissen zum thema firmenwagen. :)

 

edit: hätte genauer lesen sollen, die ersten beiden Punkte scheinen dir ja schon bekannt zu sein...

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Sweetowski

Gibt es nicht sowas wie elektronische Fahrtenbücher?

 

Edit: Hab mal auf die schnelle nach sowas gegoogelt, da hat eine elektronische Lösung über 1000,- Euro gekostet!

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Akaman
Das Auto hat 47200 Euro gekostet sollte also 472 Euro zu versteuern sein.

Was die Kiste gekostet hat, spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Listenpreis.

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fireball

Jo, das wird Sie mit der Abrechnung sehen was da versteuert wird im Monat die Frage ist eher bis wieviele % Privatfahrten es sich rentiert ein Fahrtenbuch zu schreiben oder eben nicht.

 

Tino

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Superhirn
Jo, das wird Sie mit der Abrechnung sehen was da versteuert wird im Monat die Frage ist eher bis wieviele % Privatfahrten es sich rentiert ein Fahrtenbuch zu schreiben oder eben nicht.

 

Tino

 

 

Hallo Tino,

 

Das kann man so pauschal nicht beantworten, hängt u.a. vom Grenzsteuersatz, welchen Arbeitsweg setzt die Lohnbuchhaltung an, welchen der Steuerpflichtige in seiner EKSt.-Erklärung, usw. usw. ab.

 

Dann gibt es noch verschiedene Spielarten mit Leasing oder einem "Nutzungsverbot" usw. Wenn du detailliertere persönliche Infos willst, geh auf die PN.

 

Gruß

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Akaman
Jo, das wird Sie mit der Abrechnung sehen was da versteuert wird im Monat die Frage ist eher bis wieviele % Privatfahrten es sich rentiert ein Fahrtenbuch zu schreiben oder eben nicht.

Und das ist eben abhängig von einer ganzen Reihe von Variablen, darunter auch vom Betrag, der versteuert werden muss (und dem Grenzsteuersatz, natürlich).

 

Mir selbst ist das mit dem Fahrtenbuch übrigens zu blöd. Ich versteuere lieber pauschal.

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fireball

Das ist eben das Problem, ich finde es sehr nervig gut ich muss es ja nicht machen aber wenn es um 200-300 Euro geht dann ist der Aufwand natürlich für´n ......

 

Ja es muss ja immer so kompliziert sein in D. das man ohne großen Aufwand sagen kann es lohnt sich oder eben nicht.

 

Gruß

 

Tino

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hugolee

Hallo Leute,

 

ich wollte keinen neuen Thread aufmachen, deshalb schließe ich meine Frage hier an...

 

 

...ich hoffe, dass ich nächstes Jahr einen Firmenwagen bekomme...

 

Jetzt interessiert mich natürlich:

 

...was ich zu beachten muss, also

- wie ich das zu versteuern habe usw.

 

...was für Kosten auf meinen Chef zukommen

- Versicherung, Steuer, Benzin, Leasing (hab ich was vergessen?)

 

 

Die Seite des Arbeitgebers interessiert mich, damit ich weiß wie die Verhandlungspositionen aussehen! :-

...man sollte ja nicht blauäugig in eine Gehaltsverhandlung gehen...

 

 

Gibt es da ein einfaches Rechenbeispiel was die Versteuerung angeht?

Zahlt der Arbeitgeber das ganze Benzin auch für Privatfahrten?

 

DANKE

 

hugolee

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn
- wie ich das zu versteuern habe usw.

 

...was für Kosten auf meinen Chef zukommen

- Versicherung, Steuer, Benzin, Leasing (hab ich was vergessen?)

 

Die Seite des Arbeitgebers interessiert mich, damit ich weiß wie die Verhandlungspositionen aussehen! :-

...man sollte ja nicht blauäugig in eine Gehaltsverhandlung gehen...

 

Gibt es da ein einfaches Rechenbeispiel was die Versteuerung angeht?

Zahlt der Arbeitgeber das ganze Benzin auch für Privatfahrten?

 

DANKE

 

hugolee

 

Vorneweg: eine allgemein gültige Antwort für alle Fälle gibt es nicht.

 

Aber Grundsätzlich:

 

Versteuern: Du hast die Wahl entweder pauschal 1% des Brutto-Listenpreises zu versteuern, das wird wie zusätzliches Einkommen behandelt, darfst dafür aber auch alle Kosten, Tanken, Mautgebühren, Parken usw. der Buchhaltung geben die die das voll erstattet, weil dein Arbeitgeber alle Kosten abschreiben kann.

 

Oder aber Du machst Einzelnachweise. Dann musst Du nur versteuern was Du auch wirklich bekommst.

 

Grundsätzlich, desto höher der Anteil der Geschäftsfahrten desto günstiger das Fahrtenbuch.

 

Auf die Leasing Geschichte gehe ich hier mal nicht ein, die ist etwas komplexer. ;)

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sekino

eine nicht ganz so ernst gemeinte Antwort:

 

Frag doch einfach mal Frau Ulla Schmidt. Die hat sich als Ministerin für die Alternative "Führen eines Fahrtenbuches" entschieden. Sie wird ihre Gründe dafür gehabt haben.

 

Ich vermute, dass der Grund für ihre Entscheidung war, dass ein Minister in Deutschland immer im Amt ist und dass damit Privatfahrten nicht anfallen. Hinzu kommt, dass der Listenpreis für eine gepanzerte Daimler-Limousine wohl sehr hoch ist und dass damit der monatlich zu versteuernde Betrag weit über 2.000 liegen dürfte....

 

Mit Gruß

sekino

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hugolee

@sekino

Also eine gepanzerte Limo muss es für mich nicht sein :-

 

 

@Superhirn

Also ich glaube, dann mach ich lieber 1% und hab meine Ruhe.

Dann muss ich kein Fahrtenbuch schreiben und der Chef zahlt alles und gut ist es...

 

Ist es denn so einfach?

 

Ich werd mir mal ein Auto aussuchen und die Ausgeben meines Chefs auf den Monat umrechnen

KFZ-Steuer

Versicherung

Leasingrate

Benzinkosten

Reifenwechsel

Autowäsche

(Reparaturen)

 

 

DANKE erstmal für die Antworten

 

hugolee

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harryguenter

was hast Du zu versteuern:

- In der Regel wird die 1% Regelung gewählt. D.h. 1% vom Listenpreis werden Deinem Monatlichen Bruttoeinkommen zugerechnet, versteurt und nachträglich wieder abgezogen (natürlich wird nicht ausgezahlt). Bei einem 50000 EUR teuern Wagen also monatlich 500 EUR.

- Natürlich darfst Du keine Fahrten zur Arbeit mehr absetzen, sondern muß im Gegenzug sogar diese Fahrten zusätzlich versteuern (ich glaube mit 0,03% pro einfachem km).

- Ein Fahrtenbuch kann Dir Dein Chef auferlegen.

- Ob Du für Deine Privatfahrten Benzin bezahlst mußt Du glaube ich auch aushandeln, normalerweise ist es wohl enthalten.

 

Was Deinen Chef betrifft:

- Dein Chef muß den Nettopreis des Wagens bezahlen (Vorsteuerabzug).

- Den Wagen kann er natürlich abschreiben, bzw. die Leasingraten absetzen.

- Steuern, Versicherung, Wartung, Reparaturen und Benzin wird er wohl auch bezahlen (müssen).

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Noob1981

dass du die fahrten bei der 1% regelung grundsätzlich nicht absetzen darfst, halte ich für eine fehlinformation. dies ist nur der fall, wenn diese fahrten bereits pauschal über den arbeitgeber versteuert werden (somit sinkt aber im gegenzug der anzurechnende geldwerte vorteil).

 

es stimmt, dass du neben den 1% noch 0,03% des listenpreises pro km strecke zu deinem arbeitsplatz versteuern musst.

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Peski
· bearbeitet von Peski

Ich mache mal kein eigenes Thema auf, obwohl die Frage bezüglich Fahrtenbuch bei mir etwas anders gelagert ist:

 

Zu den Umständen: Bisher habe ich als Kleingewerbetreibender den PKW im Privatvermögen geführt und geschäftliche Fahrten mit 0,30 €/km angesetzt- das war schön einfach. Jetzt mache ich mich hauptberuflich selbständig und schaffe mir daher einen Gebrauchtwagen an (Landrover Defender o.ä, KP ca. 15.000 ). Ich beabscihtige, dieses ggf. dem Firmenvermögen zuzuordnen und mir ist unklar, obwohl das Netz tausende Seiten dazu bereit hält, wie die Sache steuerlich in der PRAXIS gehandhabt wird. Ich schicke voraus, dass ich das Fahrzeig zu ca. 30 % beruflich nutzen werde (Tendenz hoffentlich steigend), daher würde es zum gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden (zwischen 10% und 50 % betriebliche Nutzung). Die 1% Regel komt also nicht zum tragen. Wie errechne ich nun den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung und wo trage ich es wie in der Einkommensteuererklärung ein?

 

- Ich möchte das Fahrzeug natürlich abschreiben auf 6 Jahre, kann ich das in voller Höhe, wenn ich es nur zu 30% beruflich nutze oder sind das zwei paar Schuhe?

- Ich sammel also alle Belege (Tanken, Versicherungen, Reparaturen usw.) und ermittele an Hand der Laufleistung wie groß der Anteil daran auf die private Nutzung fällt, richtig? Angenommen, um es einfach zu machen, es fallen jährlich Kosten in Höhe von 5.000 (ohne Abschreibung ?) an, so wären 3.500 (70 %) davon privat begründet. Wie kommen diese Zahlen jetzt in meine Bilanz?

- Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer bei den genannten Posten? Werden jeweils nur die Netto-Beträge veranlagt (weil ich diese Geschichte durch den Umsatzsteuervorabzug regele)? Wie gsagt, bisher hatte ich mit der Mehrwertsteuer als Kleingewerbetreibender nichts zu tun.

 

Bringt mal bitte, natürlich unverbindlich, etwas Licht ins Dunkel! Sonst muss ich halt mal zum Steuerberater, aber das scheue ich eigentlich. Bisher habe ich mir im Leben noch alles selber beigebracht...

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Basti
· bearbeitet von Basti

wenn du das Fahrzeug abschreiben willst, muß es ins Betriebsvermögen - also ist dann ein Fahrtenbuch fällig. Bei der 1% Methode (erst ab 50% betriebliche Nutzung) ist aber auch der Neupreis Liste fällig -> von daher kann sich das Fahrtenbuch schon lohnen. Bei gebrauchten Kfz kommt es auf den KM-Stand und das Alter des Fahrzeugs bzw. die voraussichtliche Nutzungsdauer an... das FA geht von 6 Jahren und ca. 120000 km aus (20 TKM pro Jahr)...

 

d.h. z.b. das Ding ist schon 60 000 km gelaufen ->dann kannst du die restlichen 60 000 km durch deine voraussichtliche Jahres KM Laufleistung teilen und erhälst dann die Abschreibungsjahre z.b. bei 15 000 Km im Jahr, erreicht er die 120000 km in 4 Jahren -> also kannst du den Kaufpreis auch in 4 Jahren abschreiben...

 

bei so niedrigem Geschäftsanteil, macht es meistens eher Sinn das Fahrzeug im Privatvermögen zu belassen und die Geschäftskosten anteilig in die Betriebsrechnung aufzunehmen (also in deinem Fall z.b. 30 % von allen Kosten)

 

falls du mal das Fahrzeug wieder verkaufst, bleibt der Gewinn hier auch Privatsache...

 

zum Thema Umsatzsteuer kann ich leider nix sagen, da ich als Freiberufler nur eine EÜR machen muß

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obx

zum Thema Umsatzsteuer kann ich leider nix sagen, da ich als Freiberufler nur eine EÜR machen muß

freiberufler können ja auch zur USt optieren, sofern sie umsätze erbringen die umsatzsteuerpflichtig sind...

 

vielleicht sollte einer der mods den beitrag mal ins steuerforum schieben. bei dessen erstellung gab es das steuerforum ja noch nicht

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Basti

zum Thema Umsatzsteuer kann ich leider nix sagen, da ich als Freiberufler nur eine EÜR machen muß

freiberufler können ja auch zur USt optieren, sofern sie umsätze erbringen die umsatzsteuerpflichtig sind...

 

vielleicht sollte einer der mods den beitrag mal ins steuerforum schieben. bei dessen erstellung gab es das steuerforum ja noch nicht

 

da hast du recht :thumbsup:

 

ich wollte bei dem Thema eben nicht mutmaßen :rolleyes:

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obx

da hast du recht :thumbsup:

 

ich wollte bei dem Thema eben nicht mutmaßen :rolleyes:

dann lass mich mal mutmaßen ^_^

 

also, der threadstarter fragt wegen eines möglichen geschäftswagens an. dies macht nur sinn, wenn er den wagen absetzen kann, dies bezieht sich auch auf tankbelege, reparaturen etc.

der wagen wird 15.000 euro kosten, also könnte er wohl 2.500,- pro jahr absetzen. ob sich das, zzgl. der laufenden kosten, tatsächlich rechnet bei einer nur 30%-igen betrieblichen nutzung wage ich zu bezweifeln.

 

er könnte u.U. nicht mal die umsatzsteuer ziehen, denn bei gebrauchtwagen gibt es die sog. differenzbesteuerung. mit einfachen worten. wird der wagen vom gewerblichen händler ohne umsatzsteuer angekauft, so wird es auch ohne diese weiterverkauft.

 

wählt er dann noch die 1%-regelung (sofern das bei gewillkürtem betriebsvermögen möglich ist, da mutmaße ich nun wieder :rolleyes: ) muss er sogar den listenpreis versteuern. bei nem landrover-neupreis von ca. 40.000,- also 400,- im monat.

 

also, ich würde bei so einem fall echt zum steuerberater und mich beraten lassen bevor ich mich entscheide einen solchen wagen ins firmenvermögen zu holen. das risiko ist einfach zu hoch, eine solche entscheidung ohne steuerrat zu treffen. triffst du die falsche entscheidung kann dies womöglich über einen langen zeitraum ziemlich teuer werden...

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Peski

Ich danke für eure Einschätzungen und werde, nachdem ich noch weiter recherchiert habe, euren Ratschlägen folgen und das Farrzeug wohl im Privatvermögen belassen. Die Ansetzung erfolgt dann nach meinem Verständnis über die Errechnung der anteiligen Kosten pro Kilometer (falls höher als die 0,30 /km pauschal).

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Drella

bei der 1%-Regel brauchst du meines Wissens kein Fahrtenbuch zu führen.

 

Richtig.

 

 

zu den 1% kommen übrigens noch 0,03% pro einfachem km zur Arbeit hinzu.

Genau. Daher ist es sinnvoll wenn der Arbeitsplatz nah am Wohnort ist.

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