saibottina Januar 6, 2009 N' Abend Forum, ich ahb folgende Frage. Angenommen folgendes Szenario: Ich kauf einen Optionsschein auf General Motors und die gehen pleite. Habe ich einen Call, ist es klar, der ist irgendwann halt nix mehr wert, aber was ist mit einem Put? Wenn GM Insolvenz anmeldet, sind dann automatisch auch alle Puts darauf wertlos? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 6, 2009 N' Abend Forum, ich ahb folgende Frage. Angenommen folgendes Szenario: Ich kauf einen Optionsschein auf General Motors und die gehen pleite. Habe ich einen Call, ist es klar, der ist irgendwann halt nix mehr wert, aber was ist mit einem Put? Wenn GM Insolvenz anmeldet, sind dann automatisch auch alle Puts darauf wertlos? Verkaufsprospekt/Emissionsbedingungen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Januar 6, 2009 Aha, das kann also unterschiedlich sein? Welche Möglichkeiten gibts denn noch außer dass der Put wertlos wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Januar 7, 2009 Aha, das kann also unterschiedlich sein? Welche Möglichkeiten gibts denn noch außer dass der Put wertlos wird? Prinzipiell sollte die Insolvenz eines Unternehmens für Optionen kein "besonderes" Ereignis und mit Standardformeln zu bewältigen sein. Wenn fest steht, was aus dem Unternehmen wird und was die Aktienbesitzer für ihre Aktien bekommen, ist die Volatilität und damit auch der Zeitwert gleich 0 - der Wert der Option ist gleich ihrem inneren Wert. (Gut, der Zeitwert ist nicht ganz 0, das hängt noch vom Zinsniveau ab. Aber in guter Näherung.) Wenn die Aktionäre komplett leer ausgehen, ist der Aktienkurs 0. Jetzt kann man normal mit den üblichen Formeln rechnen. Wenn du das Recht hast, die Aktie für 100 zu verkaufen und die Aktie wird wertlos, müsste dieses Recht eben 100 wert sein. Die Verkäufer der Banken können sich natürlich die absurdesten Emissionsbedingungen einfallen lassen und Optionsscheine sind nicht 100%ig das selbe wie Optionen, aber die Mathematik suggeriert die oben beschriebene Lösung. Wie das in der Praxis üblich ist, weiß ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 7, 2009 Prinzipiell sollte die Insolvenz eines Unternehmens für Optionen kein "besonderes" Ereignis und mit Standardformeln zu bewältigen sein. Wenn fest steht, was aus dem Unternehmen wird und was die Aktienbesitzer für ihre Aktien bekommen, ist die Volatilität und damit auch der Zeitwert gleich 0 - der Wert der Option ist gleich ihrem inneren Wert. (Gut, der Zeitwert ist nicht ganz 0, das hängt noch vom Zinsniveau ab. Aber in guter Näherung.) Wenn die Aktionäre komplett leer ausgehen, ist der Aktienkurs 0. Jetzt kann man normal mit den üblichen Formeln rechnen. Wenn du das Recht hast, die Aktie für 100 zu verkaufen und die Aktie wird wertlos, müsste dieses Recht eben 100 wert sein. Das liest sich für mich so als würde es auf einen Call Optionsschein zutreffen. Die interessante Frage ist aber der Put Optionsschein, dessen Gewinn ja theoretisch ins unendliche gehen müsste je näher sich der Kurs der 0 annähert. Gut, unendliche Gewinne bei Fiannzprodukten sind eher unwahrscheinlich also sehe ich auch die Frage was da greift. Zumal wenn man bedenkt dass viele Insolvenzkandidaten ja jahrelang nicht von den Kurslisten verschwinden und auch immer noch ein paar Cents wert sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Januar 7, 2009 Das liest sich für mich so als würde es auf einen Call Optionsschein zutreffen. Die interessante Frage ist aber der Put Optionsschein, dessen Gewinn ja theoretisch ins unendliche gehen müsste je näher sich der Kurs der 0 annähert. Nein, ein Call Optionsschein wäre einfach wertlos. Wer bezahlt schon für das Recht, eine Aktie für 100 zu kaufen, wenn man sie auch umsonst haben will? Was ich schrieb, war bis auf das Beispiel allgemein für Puts und Calls gemeint. Das Beispiel selbst war ein Put-Beispiel. Ein Put ist einfach das Recht, eine Aktie für einen bestimmten Preis zu verkaufen, also z.B. für 100 - unabhängig von ihrem Marktpreis. Wenn die Aktie wertlos wird, du sie also für 0,00 bekommst, ist dieses Recht exakt 100 wert. Du könntest ja einfach die Aktie umsonst besorgen und sie - das Recht hattest du dir gekauft - für 100 verkaufen, macht 100 Gewinn. Ein kleinerer Preis für dieses Recht ist sinnlos, da man das Recht einfach ausübt und die 100 kassiert. Ein höherer Preis wäre ebenfalls nicht gerechtfertigt, weil ich persönlich dann unendlich viele Puts zu diesen Konditionen verkaufen würde, für z.B. 110, und hätte damit eine Gelddruckmaschine. Mir ist kein Sachverhalt bekannt, der hier für einen auch nur theoretisch unendlich hohen Preis sorgen könnte. Ich setze Optionen und Optionsscheine jetzt mal gleich, denn auch wenn man Optionsscheine nicht ausüben kann, ergibt sich ihr Wert aus dem Wert der darunter liegenden Option (+/- Spread, Gebühren, etc.) Übrigens wäre auch eine stinknormale Shortposition nicht unendlich viel wert, sondern würde die übliche Preisdifferenz an Gewinn einbringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Januar 7, 2009 Hmm, interessant, vielen Dank für die Antworten. Ich greif mal Dein Beispiel auf. Angenommen der Put hat einen Wert von 100 . Der ist dann wohl recht illiquide, den will ja keiner mehr kaufen. Gestern habe ich hier irgendwo gelesen, dass der Emittent anscheinend nicht dazu verpflichtet ist, seine Optionsscheine zurückzunehmen. Also bliebe mir nur die Möglichkeit, zu warten bis die Option fällig wird. Oder war damit nur der außerbörsliche Direkthandel gemeint, hmm, ich such den Beitrag nochmal... Mich würd ja mal interessieren, ob jemand letztes Jahr einen Put auf Lehman Brothers hatte. Dann hätten wir mal ein Realbeispiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Januar 7, 2009 · bearbeitet Januar 7, 2009 von DrFaustus Das liest sich für mich so als würde es auf einen Call Optionsschein zutreffen. Die interessante Frage ist aber der Put Optionsschein, dessen Gewinn ja theoretisch ins unendliche gehen müsste je näher sich der Kurs der 0 annähert. Gut, unendliche Gewinne bei Fiannzprodukten sind eher unwahrscheinlich also sehe ich auch die Frage was da greift. Zumal wenn man bedenkt dass viele Insolvenzkandidaten ja jahrelang nicht von den Kurslisten verschwinden und auch immer noch ein paar Cents wert sind. Den Denkfehler hatte ich auch mal. Das trifft allerdings nicht zu. Beispiel: Kurs Aktie: 0 EUR Basisspreis OS-Put: 10 EUR Du hast das Recht eine Aktie zu 10 EUR zu verkaufen. Du kaufst sie also für 0 und verkaufst sie für 10 --> 10 EUR Gewinn. Unendlichen Gewinn hättest du nur, wenn du das Recht hättest eine beliebige Anzahl von Aktien zu 10 EUR zu verkaufen. Dann hättest du aber auch so viele Option(sscheine) gebraucht. Den Zeitwert habe ich mal außen vor gelassen... Bei einem Call sieht das schon anders aus. Denn bekanntlich können Aktien XXXXX% gewinnen, aber nur 100% verlieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 7, 2009 N' Abend Forum, ich ahb folgende Frage. Angenommen folgendes Szenario: Ich kauf einen Optionsschein auf General Motors und die gehen pleite. Habe ich einen Call, ist es klar, der ist irgendwann halt nix mehr wert, aber was ist mit einem Put? Wenn GM Insolvenz anmeldet, sind dann automatisch auch alle Puts darauf wertlos? Das Risiko des CALL-Verkäufers (=Stillhalters) ist theoretisch unbegrenzt. Das Risiko des PUT-Verkäufers ist NICHT unbegrenzt: Die Grenze ist der Strikepreis. Wer einen Put mit dem Strike 10 geschrieben (=verkauft) hat, muss 100 Aktien zum Stückpreis von 10 kaufen, auch wenn sie wertlos (oder fast wertlos) sind. Das gilt für Options. Optionsscheine sind eine deutsche Besonderheit; damit kenne ich mich nicht aus, aber die Logik ist mit Sicherheit ähnlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Januar 7, 2009 Das Risiko des CALL-Verkäufers (=Stillhalters) ist theoretisch unbegrenzt. Das Risiko des PUT-Verkäufers ist NICHT unbegrenzt: Die Grenze ist der Strikepreis. Wer einen Put mit dem Strike 10 geschrieben (=verkauft) hat, muss 100 Aktien zum Stückpreis von 10 kaufen, auch wenn sie wertlos (oder fast wertlos) sind. Das gilt für Options. Optionsscheine sind eine deutsche Besonderheit; damit kenne ich mich nicht aus, aber die Logik ist mit Sicherheit ähnlich. Hängt die Kontraktgröße nicht von der Höhe des Kurses ab? Oder gelten immer 100 Aktien egal ob eine Aktie 0,10 EUR oder 500 EUR wert ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Januar 15, 2009 Hängt die Kontraktgröße nicht von der Höhe des Kurses ab? Oder gelten immer 100 Aktien egal ob eine Aktie 0,10 EUR oder 500 EUR wert ist? Meinst Du das Bezugsverhältnis, also wieviele Optionsscheine Du brauchst, um eine Aktie kaufen/verkaufen zu können? Die bleibt immer konstant. Aber mal noch ne andere Frage zum Konkurs: Was passiert eigentlich, wenn der Emittent des Optionsscheins pleite geht? Ich denke, dann wird auch mein Optionsschein wertlos, oder? Ich habe das Recht ja von einem Anbieter gekauft und der kann jetzt nicht mehr "liefern", korrekt? Dann hätte ich bei einem Call 2 Pleiterisiken, naja ist ja bei diversen Zertifikaten auch so... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 15, 2009 Hängt die Kontraktgröße nicht von der Höhe des Kurses ab? Oder gelten immer 100 Aktien egal ob eine Aktie 0,10 EUR oder 500 EUR wert ist? Sorry, ich sehe deine Frage jetzt erst. Ich nehme an, du meinst Options -- da steht eine Option (wenigstens in USA) immer für 100 Aktien, unabhängig vom Kurs des Underlying. In USA gibt es keinen Emittenten, der pleite gehen könnte wie bei Optionsscheinen. Damit der Handelspartner, der dir die Options verkauft hat (der "Stillhalter"), in der Lage ist, seine Verpflichtung dir gegenüber zu erfüllen, dafür gibt es die "Margin". Die ist von der SEC vorgeschrieben und der Broker muss sie einhalten, also im Notfall andere Wertpapiere im Depot des Stillhalters verkaufen. Ist da nix zu holen, muss dessen Broker dafür einstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Januar 15, 2009 Okay, und bei Optionsscheinen? WEnn ich einen Optionsschein auf den DAX habe, der von der Commerzbank emittiert wurde und die Commerzbank geht pleite, springt dann auch jemand ein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 15, 2009 Okay, und bei Optionsscheinen? WEnn ich einen Optionsschein auf den DAX habe, der von der Commerzbank emittiert wurde und die Commerzbank geht pleite, springt dann auch jemand ein? Bedienung aus Konkursmasse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Januar 20, 2009 Sorry, ich sehe deine Frage jetzt erst. Ich nehme an, du meinst Options -- da steht eine Option (wenigstens in USA) immer für 100 Aktien, unabhängig vom Kurs des Underlying. In USA gibt es keinen Emittenten, der pleite gehen könnte wie bei Optionsscheinen. Damit der Handelspartner, der dir die Options verkauft hat (der "Stillhalter"), in der Lage ist, seine Verpflichtung dir gegenüber zu erfüllen, dafür gibt es die "Margin". Die ist von der SEC vorgeschrieben und der Broker muss sie einhalten, also im Notfall andere Wertpapiere im Depot des Stillhalters verkaufen. Ist da nix zu holen, muss dessen Broker dafür einstehen. Ich meinte eher Eurex-Optionen. Die sind ja standartisiert. Aber ich denke es sind immer 100 Aktien je Kontrakt, egal ob eine Aktie 0,01 Cent oder 100 EUR kostet... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fisher Februar 21, 2009 Okay, und bei Optionsscheinen? WEnn ich einen Optionsschein auf den DAX habe, der von der Commerzbank emittiert wurde und die Commerzbank geht pleite, springt dann auch jemand ein? Wie viele Optionsscheine hast Du denn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag