jon_ Januar 5, 2009 · bearbeitet Januar 6, 2009 von jon_ Kurze Frage an alle... Ich habe bei meiner BU nicht angegeben, dass ich eine leicht Beinverkürzung habe (5mm). Folglich habe ich auch einen leichten Beckenschiefstand. Das ganze habe ich gemerkt als ich vor 2 Jahren mal Knieschmerzen hatte. Ich war beim Orthopäden, habe jetzt Einlagen und alles ist gut. Allerdings habe ich es nicht bei meiner BU angegeben. Was passiert denn nun, wenn ich innerhalb der ersten 5 Jahre / 10 Jahre BU-werde? Annahme: Es ist kein Rückenleiden sondern irgendwas anderes... Habe ich dann auch keinen Schutz? Vielen Dank für eure Hilfe! Jon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Januar 5, 2009 · bearbeitet Januar 5, 2009 von D-Mark Hallo, melde das gleich nach - je nach Anbieter ist diese Einschränkung mehr oder weniger relavant. Du mußt damit rechnen, daß der Agent deiner Vers. bei einem Antrag auf Leistungen alle Formalia durchgeht und wenn da rauskommt, daß Du mal beim FAch-Arzt warst ohne es zu melden (und das tut es da bestimmt), haben sie ein verdammtes Verweigerungsrecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Januar 5, 2009 Solche Versicherungen schliesst man für den worst case ab - wenn man sie in Anspruch nehmen muss, geht es in der Regel um sehr viel Geld. Daher sind die Anbieter auch sehr kreativ darin Gründe zu finden, warum sie nicht zahlen müssen. Ich würde daher speziell bei der BU dazu raten, jede noch so kleine Kleinigkeit penibel anzugeben bzw., falls das versäumt wurde, nachzumelden. Es bringt Dir überhaupt nichts, sowas zu verschweigen. Und die Verjährung greift nicht, wenn Du vorsätzlich Falschangaben machst oder vorsätzlich etwas verschweigst! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jon_ Januar 5, 2009 Vielen Dank! Ich habe an mehrere Versicherungen gleichzeitig eine Anfrage gestellt. Ich überlege jetzt, ob es vielleicht besser ist jetzt alle Anfragen zu widerrufen und später noch einmal mit allen "sauberen" Angaben neue Anträge zu stellen? Wenn ich jetzt nachmelde und später sich noch mal irgendeine Kleinigkeit rausstellt (von der ich vielleicht gar nichts gewusst habe), dann sehe ich doch vor Gericht alt aus. Nach dem Motto: Hat ja schon einmal be*********... Ich weiss, dass es UniWagnis gibt. Doch würde ich in einer zweiten Runde doch dann mehr Angaben machen als jetzt... Kann mir das irgendwie zum Verhängnis werden? Vielen Dank für euren Rat, den ich jetzt echt gebrauchen kann! LG Jon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe Januar 6, 2009 Bei Versicherungen musst Du grundsätzlich vom Schlimmsten ausgehen - darum immer alles angeben! Was mir jetzt bei Deiner Beschreibung nicht klar ist: hast Du die Versicherung schon abgeschlossen? War der Abschluss schon bevor der Arzt das mit der Beinverkürzung rausgefunden hat? Wenn ja, dann hast Du ja nichts verschwiegen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Januar 6, 2009 Vielen Dank!Ich habe an mehrere Versicherungen gleichzeitig eine Anfrage gestellt. Ich überlege jetzt, ob es vielleicht besser ist jetzt alle Anfragen zu widerrufen und später noch einmal mit allen "sauberen" Angaben neue Anträge zu stellen? Wenn ich jetzt nachmelde und später sich noch mal irgendeine Kleinigkeit rausstellt (von der ich vielleicht gar nichts gewusst habe), dann sehe ich doch vor Gericht alt aus. Nach dem Motto: Hat ja schon einmal be*********... Hi jon, verstehe ich nicht. Schick doch einen Nachtrag hinterher "habe bei nochmaliger Durchsicht meines Antrages festgestellt, dass xyz fehlt", dann müsste das passen, Adresse des Orthopäden angeben. Und nichts ist be****. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jon_ Januar 6, 2009 Nein. Die Diagnosen waren vor Antragstellung. Nach 10 Jahren kann der Versicherer doch wegen so etwas nicht mehr zurücktreten. Lt. Versicherungsbedingungen ist nach 10 Jahren selbst arglistige Täusching ausgeschlossen. Ausserdem habe ich ja keine schwere Krankeit wie Tumore etc verschwiegen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Januar 7, 2009 Setz Deine Existenz ruhig aufs Spiel! Wenn Dir auf Nachfrage hier empfohlen wird, etwas nachzumelden dann solltest du die gut gemeinten Ratschläge hier auch annehmen. Nur weil Du es so aus den Bedingungen herausliest, heißt es aber noch lange nicht, dass nach 10 Jahren Vertragslaufzeit alles in Ordnung ist - nicht nur lesen, auch richtig verstehen. Wahrscheinlich steht bei Dir in den Bedingungen, dass der Versicherer nach 10 Jahren nicht mehr vom Vertrag zurücktreten darf. Der Versicherer darf aber sehr wohl die Leistung verweigern aufgrund der fehlenden/falschen Angaben. Ausserdem habe ich ja keine schwere Krankeit wie Tumore etc verschwiegen... Dann hast Du ja nichts zu befürchten, wenn Du es nachmeldest :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Januar 7, 2009 Nein. Die Diagnosen waren vor Antragstellung. Nach 10 Jahren kann der Versicherer doch wegen so etwas nicht mehr zurücktreten. Lt. Versicherungsbedingungen ist nach 10 Jahren selbst arglistige Täusching ausgeschlossen. Ausserdem habe ich ja keine schwere Krankeit wie Tumore etc verschwiegen... Selbst wenn es so wäre: wenn du nach 8 Jahren einen unfallbedingt BU wirst, und der Versicherer bekommt das mit: Pech gehabt! Grüße, billy-the-kid Krebs ist für BU kaum ein Problem. Psyche und Skelett sind die größten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jon_ Januar 7, 2009 das gilt nur innerhalb der ersten 5 Jahre! Danach muss er mir Arlist nachweisen oder Vorsatz! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Januar 8, 2009 Und was ist, wenn der Versicherer einfach behauptet, das war arglistige Täuschung, und die Zahlung verweigert? Dann musst Du ihn verklagen, das wird ein langer Prozess, der viel Geld kostet, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die die Kosten übernimmt... Wenn Du Dir so sicher bist, warum fragst Du uns überhaupt um Rat? Spiel einfach Russisches Roulette, zahl schön Deine monatlichen Beiträge und denk an unsere Worte, wenn der BU-Fall eintritt, der Versicherer nicht zahlen will und Du 30 Jahre lang jeden Monat 50 Euro oder mehr für nichts gezahlt hast, nur weil Du zu Beginn Informationen verschwiegen hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Januar 8, 2009 @tom: Arglist muss der Versicherer dem VN nachweisen. Nicht umgekehrt. Der Versicherer hat aber trotzdem noch genug Möglichkeiten die Zahlung zu verweigern. Vor allen Dingen hat der Versicherer eins nicht: Geldmangel/Einkommenseinbußen und schwere Erkrankung und kann deswegen auf Zeit spielen, da der VN in einer schlimmen Notlage steckt... Aber der jon_ weiß das sowieso besser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Januar 8, 2009 @tom:Arglist muss der Versicherer dem VN nachweisen. Nicht umgekehrt. Das Hilft dem Kunden trotzdem nichts, wenn der Versicherer sich auf Arglist beruft und nicht zahlt. Ohne Rücklagen und ohne Rechtschutzversicherung ist man dann trotzdem aufgeschmissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Januar 11, 2009 Hat eigentlich schon mal jemand etwas nachgemeldet? Ich hab nämlich auch einen eingewachsenen Zehennagel vergessen, nix dramatisches also, aber ich war deshalb ambulant beim Chirurgen und nach OPs wurde gefragt - könnte mir also evtl. schlecht ausgelegt werden. Wenn man sowas nachmeldet muss man aber nicht alle Gesundheitsfragen wieder für das heutige Datum beantworten, oder? Sprich, was nach Antragsstellung war ist nach wie vor egal, oder? Danke und Grüße, Müsli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Januar 17, 2009 Kurze Frage an alle...Ich habe bei meiner BU nicht angegeben, dass ich eine leicht Beinverkürzung habe (5mm). Folglich habe ich auch einen leichten Beckenschiefstand. Das ganze habe ich gemerkt als ich vor 2 Jahren mal Knieschmerzen hatte. Ich war beim Orthopäden, habe jetzt Einlagen und alles ist gut. Allerdings habe ich es nicht bei meiner BU angegeben. Was passiert denn nun, wenn ich innerhalb der ersten 5 Jahre / 10 Jahre BU-werde? Annahme: Es ist kein Rückenleiden sondern irgendwas anderes... Habe ich dann auch keinen Schutz? Vielen Dank für eure Hilfe! Jon es kommt doch in diesem Falle drauf an, ob dir die Beinverkürzung/Beckenschiefstand bereits beim Abschluß der BU bekannt war bzw. einem Arzt oder erst nachher. Alles was erst nach Abschluß der BU bekannt wird muss meiner Ansicht nach nicht gemeldet werden, sonst wäre man doch nur noch damit beschäftigt über jedes Zipperlein eine Mitteilung an die Vers. zu schicken. Wie gesagt, das ist meine Meinung. Sollte ich damit daneben liegen würde ich es begrüßen, dass mir diese Meinung jemand mit plausibler Begründung widerlegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Februar 25, 2009 Hat eigentlich schon mal jemand etwas nachgemeldet? Ich hab nämlich auch einen eingewachsenen Zehennagel vergessen, nix dramatisches also, aber ich war deshalb ambulant beim Chirurgen und nach OPs wurde gefragt - könnte mir also evtl. schlecht ausgelegt werden. Wenn man sowas nachmeldet muss man aber nicht alle Gesundheitsfragen wieder für das heutige Datum beantworten, oder? Sprich, was nach Antragsstellung war ist nach wie vor egal, oder? Keiner? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Februar 25, 2009 Der gesunde Menschenverstand sagt mir: Es macht keinen Sinn, bei einer Nachmeldung alle anderen Fragen neu beantworten zu müssen, da man ja nur einen mit der Beantwortung der Fragen gemachten Fehler korrigiert. Allerdings kommt man bei Versicherungen mit gesundem Menschenverstand nicht unbedingt weit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Februar 25, 2009 Allerdings kommt man bei Versicherungen mit gesundem Menschenverstand nicht unbedingt weit. Leider, ansonsten stimme ich Dir da schon zu... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebajka Februar 26, 2009 Hallo! Welche Möglichkeiten hat eine Versicherung, die gemachten Angaben zu kontrolieren? Ich plane selber eine BU abzuschlißen und habe eine Anfrage bei der Krankenkasse gestellt. Es kam nur ein Brief mit den Angaben, dass ich in letzten 10Jahren nicht krank geschrieben war. Es sind weder irgendwelche Diagnosen (ich war ein Mal erkältet beim Hausarzt), noch Überweisungen zu Fachärzten gespeichert. Krankenkasse hatte keine Angaben über z.B 2002 durchgeführte Magenspiegelung. Gibt es sowas wie Zentralregister? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Februar 26, 2009 Welche Möglichkeiten hat eine Versicherung, die gemachten Angaben zu kontrolieren? Sie kann die Informationen bei Deinen Ärzten und Deiner Krankenkasse anfordern - mit Vertragsabschluss ermächtigst Du sie in der Regel und befreist gleichzeitig Deine Ärzte für diesen Zweck von der Schweigepflicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ebajka Februar 26, 2009 Ja, das ist mir klar. Allerding hat die Krankenkasse überhaupt keine Informationen gespeichert und andere Ärzte (in Krankenhäusern) muss ich ja nicht im Vertrag nennen... Wie kann eine Versicherung es sonst rauskriegen. Mir geht es nicht um bes......., sondern ich würde hgerne selber wissen was bei mir in letzten 10Jahren gewesen ist um auf der sicheren Seite zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neoptolemeus Februar 26, 2009 Ich habe so oft meine Ärzte gewechselt und noch häufiger meine Krankenkasse... einfach Mal auf das Prinziep Hoffnung setzen ist hier wohl nicht angesagt? :'( Ich interessiere mich auch für die Antwort auf die vorgenannte Frage! Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsengewinner Februar 26, 2009 Hallo! Welche Möglichkeiten hat eine Versicherung, die gemachten Angaben zu kontrolieren? Ich plane selber eine BU abzuschlißen und habe eine Anfrage bei der Krankenkasse gestellt. Es kam nur ein Brief mit den Angaben, dass ich in letzten 10Jahren nicht krank geschrieben war. Es sind weder irgendwelche Diagnosen (ich war ein Mal erkältet beim Hausarzt), noch Überweisungen zu Fachärzten gespeichert. Krankenkasse hatte keine Angaben über z.B 2002 durchgeführte Magenspiegelung. Gibt es sowas wie Zentralregister? also ich habe jeden einzelnen Arzt aufgesucht, bei dem ich in den letzten 15 Jahren war und hab mir einen Komplett-Ausdruck geben lassen, was im Computer oder sonstwo gespeichert ist. Ich habe extra betont, dass ich mich auf diese Angaben verlassen können muss wegen einer angestrebten BU-Versicherung. Das Ergebnis war, dass nichts Belastendes gespeichert ist. Von meinem Hausarzt habe ich einen Ausdruck über einen Bluttest bzw. dessen Laborwerte und alles ist im grünen Bereich. Mehr kann eine Versicherung wohl auch nicht herauskitzeln. Von der Krankenversicherung habe ich auch was angefordert, aber da ist wirklich kaum was Brauchbares an Daten zu holen, also auch nicht für eine Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Februar 27, 2009 Wenn es um über 20.000 EUR Jahresrente geht und das über vielleicht Jahrzehnte wird der Versicherer schon Deine Ärzte auffinden. Immerhin geht es ihm in 10 Jahren um schlappe 200.000 EUR. Liegt also an Dir, ob Du Deine Existenz aufs Spiel setzen willst! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Februar 27, 2009 Ich denke auch, dass ein Versicherer in Anbetracht einer derartigen Schadenshöhe alle möglichen und unmöglichen Hebel in Bewegung setzen wird... Das ist auch einer der Gründe, warum ich keine BU-Versicherung abschliessen würde, bei der die Gesundheitsfragen die letzten 10 Jahre betreffen - es gibt doch genug Versicherer, die nur nach den letzten 5 Jahren fragen (zumindest war das vor 1 Jahr noch so), und angeblich gibt es sogar einige wenige, die nur die letzten 3 Jahre abfragen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag