Starship Dezember 29, 2008 · bearbeitet Dezember 29, 2008 von Sapine Thema verschoben Kauf von Aktien und Freibeträge Hallo zusammen, pro Jahr hat man bis Ende 2008 einen Freibetrag von 512,00 EUR beim Verkauf von Aktien innerhalb von 12 Monaten. Diesen Freibetrag habe ich in 2008 bis auf 495 Euro auch ausgeschöpft. Jetzt habe ich gestern noch einmal 150 Aktien gekauft. Nun meine Frage. Wie sieht das aus wenn ich sie nächstes Jahr beispielsweise im Januar wieder verkaufe. Abgeltungssteuer kann ja eigentlich nicht zutreffen, da der Kauf ja in 2008 war. Zäht dann der Gewinn (davon gehe ich mal aus) noch zum alten Jahr ? Übersteige ich somit meinen Freibetrag, wenn ich beispielsweise 100 Gewinn mache oder gilt ein neuer Freibetrag für 2009 ? Vielleicht kann mir jemand kurz eine Auskunft geben. Vielen Dank im voraus. Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schuhmacher Dezember 29, 2008 · bearbeitet Dezember 29, 2008 von Schuhmacher Neues Jahr = neues Glück (als neuer Freibetrag oder Sparerpauschbetrag oder wie das dingens dann heisst) Edit: Kann mal n Mod in "Allg. Börsenwissen" verschieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 29, 2008 · bearbeitet Dezember 29, 2008 von harryguenter pro Jahr hat man bis Ende 2008 einen Freibetrag von 512,00 EUR beim Verkauf von Aktien innerhalb von 12 Monaten. Korrektur: Es ist eine Freigrenze und wurde für 2008 auf genau 600 EUR geändert!http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationsgewinn Nun meine Frage. Wie sieht das aus wenn ich sie nächstes Jahr beispielsweise im Januar wieder verkaufe. Abgeltungssteuer kann ja eigentlich nicht zutreffen, da der Kauf ja in 2008 war. Zäht dann der Gewinn (davon gehe ich mal aus) noch zum alten Jahr ? Übersteige ich somit meinen Freibetrag, wenn ich beispielsweise 100 Gewinn mache oder gilt ein neuer Freibetrag für 2009 ? Richtig ist: Es werden auch keine Verrechnungen mit 2008 durchgeführt. Trotzdem spielt die Abgeltungssteuer eine Rolle, auch wenn ich diesen Fall jetzt nicht genau kenne: Normalerweise würde nächstes Jahr Deine 2009er Freigrenze belastet. Diese gibt es aber in der Form nicht mehr, sondern wurde zusammen mit der Sparerfreibetrag zum sogenannten Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Damit werden Deine Spekulationsgewinne und Zinsen zusammen diesen Topf belasten - er ist aber leider nicht größer geworden sondern bei 801 EUR inkl. Werbungskosten geblieben. Höhere Werbungskosten können auch nicht mehr abgesetzt werden. Bei überschreiten des Sparerpauschbetrages erfolgt dann sicherlich die korrekte Berechnung über die Steuererklärung, wobei für die Aktien aus 2008 das Halbeinkünfteverfahren noch letztmalig angewendet wird und zum persönlichen Steuersatz abgerechnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship Dezember 29, 2008 Hallo, also mit der Antwort von Schuhmacher kann ich gar nichts anfangen, aber mit dem Verschieben des Threads könntest du recht haben. Danke für den Hinweis das die Freigrenze auf 600 Euro verschoben wurde, dann bleibt ja noch etwas Luft. Wußte ich gar nicht. Denke ich werde jetzt verkaufen, dann hat sich das Problem gelöst und ab 2009 gilt dann ja sowieso die Abgeltungssteuer. Danke Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schuhmacher Dezember 29, 2008 · bearbeitet Dezember 29, 2008 von Schuhmacher Ab nächstes Jahr gilt nur noch die Abgeltungssteuer - als Verkaufst du, gilt der Sparerpauschbetrag von 801 Euro, egal obs Zinsen oder (wie in deinem Fall, beim Verkauf im Januar) Kursgewinne sind. Verluste können aber noch aus 2008 steuerlich geltend gemacht werden. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag