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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

pummelchen

Stehe mal wieder auf dem Schlauch

 

beim FA gibt es mittlerweile den Verlustvortrag für neue Verluste

M.e wird dabei unterschieden in einen Topf Aktienverluste und restliche Verluste (kann dann doch nur der neg. Verkauf von Fonds sein, oder?)

 

Aktiengewinne sind nur verrechenbar mit Aktienverlusten

Kann man Fondsgewinne,aber auch Zinseinnahmen und Dividenden mit dem zweiten Topf verrechnen?

 

Bzw. ist es am Schluß auch nach 2013 noch sinnvoll, wenn man in Zukunft Zinseinnahmen über den Stückzinstrick in Kursgewinne umwandelt oder bringt dies nichts

 

oder ist alles ganz anders?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

und restliche Verluste (kann dann doch nur der neg. Verkauf von Fonds sein, oder?)
Nee, da gibt es noch Zahlreiches anderes, z.B.:

- Verluste aus Derivaten (Zertifikate, Optionsscheine etc.)

- Verluste aus Anleihen (ja, die haben schließlich auch einen Kurs)

- Stückzinsen beim Kauf

 

Kann man Fondsgewinne,aber auch Zinseinnahmen und Dividenden mit dem zweiten Topf verrechnen?
Ja.

Vergessen hast du noch Aktiengewinne, auch die landen am Ende im Sonstiges-Topf (sofern sie nicht durch Aktienverlusten vernichtet wurden).

 

Bzw. ist es am Schluß auch nach 2013 noch sinnvoll, wenn man in Zukunft Zinseinnahmen über den Stückzinstrick in Kursgewinne umwandelt oder bringt dies nichts
Für Aktienverluste bringt das nichts. Das war aber auch bisher so, nur wurde nach alter Rechtslage (bis 2008) nicht zwischen Aktien- und Nichtaktiengeschäften unterschieden, und nur deshalb ging das mit den Altverlusten.

 

Der Stückzinstrick kann aber immer noch sinnvoll sein, kommt halt auf den Einzelfall an (eigentlich ist das sogar der klassische Stückzinstrick, die Sache mit den Altverlusten war eher ein - mittelfristiger - Sonderfall).

Mal ein Beispiel, wo es sich weiterhin lohnt (und das ist gar nicht so selten): Jemand profitiert regelmäßig von der Günstigerprüfung (oder er übertrifft noch nicht einmal den Sparer-Pauschbetrag) - aber aktuell hat er einen außergewöhnlich hohen Gewinn erzielt, dann lohnt es sich, diesen Gewinn auf mehrere Jahre zu verteilen, und das ist mit dem Stückzinstrick möglich.

Konkret: Du hast deinem Grundschulkind eine Aktienposition geschenkt und diese wirft jährlich ca. 5.000 Euro Dividende ab (natürlich wegen dem Grundfreibetrag steuerfrei). Nun gibt es plötzlich eine Sonderdividene von zusätzlich 5.000 Euro. Da bietet es sich an, mittels Stückzinstrick 2.000 Euro ins nächste Jahr zu verschieben.

 

Außerdem erreicht man mit dem Stückzinstrick eine Steuerstundung, die eine zusätzliche Rendite abwerfen kann. Und das betrifft sogar jeden, unabhängig von der Günstigerprüfung..

 

Stefan

 

PS: Entgegen meiner eigenen Erwartung gibt es sogar wieder die bekannten 50%er.

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Coin Geld

Hallo Wertpapierforum,

 

wenn ich nicht mehr weiter weiß, schreibe ich hier rein! Als langjähriger stiller Mitleser weiß ich, daß hier einige Kompetenzen vorhanden sind, und nun richtet sich meine Frage daher an Euch:

 

Hat sich etwas an der Verrechenbarkeit von Verlusten/Gewinnen geändert? Seit Anfang des Jahres wird bei mir nur noch ein Topf ("Gewinne/Verluste aus Aktien" nach Codi) befüllt, und zwar mit allen Arten von Kapitalerträgen. Seien es Gewinne/Verluste aus Aktien/Optionscheinen, Dividenden oder Zinszahlungen. Alles in einen Topf, der zweite Topf "Sonstige G/V" in den zuvor alles außer Aktien geflossen ist, bleibt leer.

 

Vielleicht hat sich auch nur die Verrechnungsmethode der Bank geändert?

 

Wie dem auch sei, vorab meinen herzlichen Dank für kompetente Antwort.

 

Gruß CoinGeld

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domkapitular

Da würde ich mich mal an die Bank wenden.

Wenn es so ist, wie du schreibst, ist das definitiv falsch.

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reckoner

Hallo Coin Geld,

 

Seit Anfang des Jahres wird bei mir nur noch ein Topf ("Gewinne/Verluste aus Aktien" nach Codi) befüllt, und zwar mit allen Arten von Kapitalerträgen. Seien es Gewinne/Verluste aus Aktien/Optionscheinen, Dividenden oder Zinszahlungen. Alles in einen Topf, der zweite Topf "Sonstige G/V" in den zuvor alles außer Aktien geflossen ist, bleibt leer.
Das ist falsch, ganz sicher.

Aber ist das wirklich Comdirect? Eine so große Bank hat eigentlich ordentliche Systeme, da können solche Fehler gar nicht passieren.

Mir fällt auch keine Besonderheit ein welche solche Auswirkungen haben könnte (nachgedacht habe ich über: Verlusttopfvortrag aus dem Vorjahr, Nichtveranlagungsbescheinigung, Wohnsitz im Ausland, Heirat - alles unbeachtlich).

 

Bei mir (auch Codi) läuft jedenfalls alles korrekt (bzw. so ganz kann ich es nicht sagen, ich hatte dieses Jahr noch keine Aktienverkäufe, es läuft alles über den Sonstiges-Topf ;-).

 

Stefan

 

PS: Klärst du uns bitte auf, nachdem du nachgefragt hast?!

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Taxadvisor

Hat sich etwas an der Verrechenbarkeit von Verlusten/Gewinnen geändert? Seit Anfang des Jahres wird bei mir nur noch ein Topf ("Gewinne/Verluste aus Aktien" nach Codi) befüllt, und zwar mit allen Arten von Kapitalerträgen. Seien es Gewinne/Verluste aus Aktien/Optionscheinen, Dividenden oder Zinszahlungen. Alles in einen Topf, der zweite Topf "Sonstige G/V" in den zuvor alles außer Aktien geflossen ist, bleibt leer.

 

 

Positiver Saldo Aktiengewinne und negativer (kleinerer) Saldo sonstige Geschäfte?

 

Gruß

Taxadvisor

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noflash

Hallo,

 

Ende letzten Jahres habe ich noch eine kleine Schiebe-Aktion (http://www.wertpapie...post__p__857147) von Consxx -> Dibx mit dem TB3F06 gemacht. Jetzt habe ich von der Dibx die Steuerbescheinigung erhalten; dort stehen jetzt

 

Höhe der Kapitalerträge

 

Zeile 7 Anlage KAP : xx.xxx

davon Gewinn aus Kapitalerträgen im Sinne des §20 Abs 2 EStG

Zeile 8 Anlage KAP : zz.zzz

davon Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des §20 Abs 2. Satz 1 EStG:

Zeile 9 Anlage KAP: 0,00 Euro

 

Ich bin jetzt etwas verwirrt.

Ist es richtig, das die in Zeile 8 genannten Erträge mit Alt-Verlusten verrechbar sind?

Oder hab' ich 'nen Fehler gemacht - oder die Dibx ?

 

Gruss Peter

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reckoner

Hallo,

 

Ist es richtig, das die in Zeile 8 genannten Erträge mit Alt-Verlusten verrechbar sind?
Ja, das ist korrekt.

 

Stefan

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Mettnau
· bearbeitet von Mettnau

Hallo,

 

habe mal folgende Frage:

 

Die Verrechnung von Altverlusten aus Aktiengeschäften ist ja nur noch für das Steuerjahr 2013 möglich. Habe in den letzten Jahren die Anlage Kapital gar nicht ausgefüllt, da ja die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent schon gleich von den Banken einbehalten wird, sofern kein Freibetrag bzw. bankintener Verlusttopf gefüllt ist. Das Formblatt ist auf den ersten Blick ziemlich kompliziert, habe deswegen darauf verzichtet, aber nicht daran gedacht, dass es nur noch bis Steuerjahr 2013 möglich ist, Altverluste aus Aktiengeschäften geltend zu machen.

 

Meine Steuererklärungen für die letzten Jahre bis 2012 sind alle rechtskräftig.

 

Hat jemand Infos/Erfahrungen, ob man trotzdem noch die Anlage KAP z.B. für die letzten 3 Jahre ausfüllen kann, sozusagen nachträglich den Verlustvortrag für die abgelaufenen Jahre geltend machen kann?

 

Habe hierzu bisher in keinem Forum etwas gefunden. Vielleicht geht es ja anderen ähnlich wie mir.

 

Vielen Dank und schöne Grüße

Mettnau

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noflash

Hallo Stefan,

 

Ist es richtig, das die in Zeile 8 genannten Erträge mit Alt-Verlusten verrechbar sind?

Ja, das ist korrekt.

Danke für die schnelle Bestätigung; dann scheint ja so weit alles zu passen ;-)

 

Gruss Peter

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boll

Hat jemand Infos/Erfahrungen, ob man trotzdem noch die Anlage KAP z.B. für die letzten 3 Jahre ausfüllen kann, sozusagen nachträglich den Verlustvortrag für die abgelaufenen Jahre geltend machen kann?

Dann würde ich lieber die Anlage N erst Jahre später nachreichen... :P

 

Wenn du im letzten Jahr nicht die Chance genutzt hast, entweder (ggf. aufgelaufene) neue Kursgewinne zu realisieren oder Altverluste umzuwandeln, sehe ich keine Möglichkeit mehr für dich... Aber vielleicht wissen Reckoner oder Taxadvisor da mehr.

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reckoner

Hallo Mettnau,

 

Hat jemand Infos/Erfahrungen, ob man trotzdem noch die Anlage KAP z.B. für die letzten 3 Jahre ausfüllen kann, sozusagen nachträglich den Verlustvortrag für die abgelaufenen Jahre geltend machen kann?
Nein, das geht normalerweise nicht.

Nur, wenn es neue Tatsachen wären (etwa weil die Bank rückwirkend die Steuerbescheinigung geändert hat) könnte man es nachreichen, und zwar durchaus auch die Anlage KAP erstmalig einreichen. Das sind aber wohl Ausnahmefälle.

 

Hast du denn die Altverluste überhaupt feststellen lassen? Dann muss es einen Feststellungsbescheid geben, und der gilt imho immer noch (auch ohne zwischenzeitliche Abgabe der KAP). Du kannst also, falls vorhanden, zumindest die Kursgewinne aus 2013 verrechnen lassen.

 

Das Formblatt ist auf den ersten Blick ziemlich kompliziert
Sorry, aber es gibt doch fast nichts einfacheres als die Anlage KAP (zumindest - wie hier - bei ausschließlich inländischen Banken). Die Daten werden doch von den Banken sauber aufgearbeitet und man muss es nur noch Zeile für Zeile übernehmen. Selbst die Anlagen Vorsorgeaufwand und Kind sind komplizierter, erst recht die Anlagen G, S und V.

Aber egal, ist jetzt eh zu spät.

 

Stefan

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Coin Geld
· bearbeitet von Coin Geld

Hallo Domkapitular, Reckoner und Taxadvisor,

erstmal herzlichen Dank für Eure Anteilnahme. Da Ihr ebenso verwundert seid, habe ich jetzt mal mal die Kundenbetreuung angeschrieben (und ja, es müsste schon die Codi sein, steht zumindest seit über 10 Jahren auf dem Briefkopf ;))

Erinnere mich auch dunkel, daß sie mal Alt- und Neuverluste gegeneinander zugunsten meiner Wenigkeit unterjährig getauscht haben (und nein, ich mache auch manchmal Gewinne :D ) also bislang haben sie auf mich einen durchaus kompetenten Eindruck gemacht. Hier auch kein VV, keine NVB, kein Ausland, noch nicht mal Heirat (noch nicht :D)

 

Positiver Saldo Aktiengewinne und negativer (kleinerer) Saldo sonstige Geschäfte?

 

Das ist tatsächlich der Fall, wie ich jetzt selbst mal nachgerechnet habe! Die Bank hat Verluste aus sonstigen Anlagen sofort mit realisierten Aktiengewinnen verrechnet. Auch steht unter dem Strich immer noch ein Minus bei den sonstigen Geschäften, aber die Verluste aus sonstigen Geschäften sind auch in Summe kleiner als die Aktiengewinne, die damit eigentlich bereits mehr als ausgeglichen wären. Trotzdem bucht die Bank weitere sonstige Erträge in den Aktientopf. Kann es sein, daß die Bank alle weiteren sonstigen Erträge solange in den Aktientopf fließen lässt, bis die sonstigen Verluste im Aktientopf mit den sonstigen Gewinnen im Aktientopf ausgeglichen sind? Und erst dann wird wieder der sonstige Topf wieder bebucht? Hm...

 

Das hieße also, daß ich mögliche zukünftige Aktienverluste wieder mit den gesamten erzielten Aktiengewinnen würde verrechnen können, weil die sonstigen Verluste durch sonstige Gewinne ausgeglichen wurden (aber erst dann!). Dann wäre das Ganze ja eigentlich ganz geschickt und überhaupt kein Fehler? Puh. Langsam läuft die Maschine heiß.

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reckoner

Hallo,

 

ja, Taxadvisor hatte den richtigen Riecher, bei sonstigen Verlusten kann direkt mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Und praktisch sieht es dann so aus, als ob in den Aktientopf gebucht wird; eigentlich wird aber nicht rein, sondern raus gebucht, würde ich mal salop sagen. :lol:

 

Übrigens muss die Bank intern auch noch irgendwie gesondert buchen, denn es könnten im Laufe des Jahres ja auch noch Aktienverluste kommen, welche mit den - bereits verschwundenen - Aktiengewinnen verrechnet werden müssen (Aktienverluste sind ja bekanntlich etwas schlimmer als sonstige Verluste - steuerlich gesehen). Aber frag mich bitte nicht wie die das machen, vielleicht kommst du ja zufällig in diese Situation und kannst berichten, in welchen Topf Aktienverluste dann fließen (imho müssten sie die sonstigen Verluste und ebenso die Aktiengewinne in entsprechender Höhe wieder aufleben lassen, und dann im Aktientopf verrechnet werden - praktisch bedeutet das dann, dass die Aktienverluste den Sonstiges-Topf reduzieren, wir drehen uns im Kreis).

 

Stefan

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Coin Geld

Hallo Reckoner,

 

genau das habe ich mir nämlich auch überlegt. Kämen jetzt noch Aktenverluste in den Aktientopf hinzu, stünde ein Minus bei den nicht verrechenbaren Aktien, wohingegen die verrechenbaren sonstigen Verluste ausgeglichen wären, obwohl die Aktienverluste ja mit den Aktiengewinnen verrechnet werden sollten.

 

Mglw. würden neu auftretende Aktienverluste analog zum oben beschriebenen Procedere solange in den sonstigen Topf verbucht, bis die Höhe der sonstigen Verluste, die bereits mit Aktien im Aktientopf ausgeglichen wurden, wieder erreicht ist. Das ergäbe Sinn. Ich werde allerdings die Probe aufs Exempel nicht machen und im Falle eines Kursrückgangs allenfalls nachkaufen ;)

 

Daß in den Finanzbehörden ein solches Maß an Abstraktionsvermögen vorhanden ist, um zu erfassen, wie komplex die Berücksichtigung der Verrechnungsregelungen bei allen möglichen Wertpapiergeschäften im Zeitablauf sein kann, stelle ich in Abrede. Es wird höchste Zeit, daß diese Sonderregelung für Aktien abgeschafft wird. Es gibt sowieso keinen sachlichen Grund hierfür.

 

Gruß Coin Geld

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Mettnau

Hat jemand Infos/Erfahrungen, ob man trotzdem noch die Anlage KAP z.B. für die letzten 3 Jahre ausfüllen kann, sozusagen nachträglich den Verlustvortrag für die abgelaufenen Jahre geltend machen kann?

Dann würde ich lieber die Anlage N erst Jahre später nachreichen... :P

 

Wenn du im letzten Jahr nicht die Chance genutzt hast, entweder (ggf. aufgelaufene) neue Kursgewinne zu realisieren oder Altverluste umzuwandeln, sehe ich keine Möglichkeit mehr für dich... Aber vielleicht wissen Reckoner oder Taxadvisor da mehr.

 

Danke für die Antwort. Hatte im letzten Jahr (2013) leider keine Gewinne, die nicht schon durch den Verlusttopf bei der Bank ausgeglichen wurden.

 

Hallo Mettnau,

 

Hat jemand Infos/Erfahrungen, ob man trotzdem noch die Anlage KAP z.B. für die letzten 3 Jahre ausfüllen kann, sozusagen nachträglich den Verlustvortrag für die abgelaufenen Jahre geltend machen kann?
Nein, das geht normalerweise nicht.

Nur, wenn es neue Tatsachen wären (etwa weil die Bank rückwirkend die Steuerbescheinigung geändert hat) könnte man es nachreichen, und zwar durchaus auch die Anlage KAP erstmalig einreichen. Das sind aber wohl Ausnahmefälle.

 

Hast du denn die Altverluste überhaupt feststellen lassen? Dann muss es einen Feststellungsbescheid geben, und der gilt imho immer noch (auch ohne zwischenzeitliche Abgabe der KAP). Du kannst also, falls vorhanden, zumindest die Kursgewinne aus 2013 verrechnen lassen.

 

Das Formblatt ist auf den ersten Blick ziemlich kompliziert
Sorry, aber es gibt doch fast nichts einfacheres als die Anlage KAP (zumindest - wie hier - bei ausschließlich inländischen Banken). Die Daten werden doch von den Banken sauber aufgearbeitet und man muss es nur noch Zeile für Zeile übernehmen. Selbst die Anlagen Vorsorgeaufwand und Kind sind komplizierter, erst recht die Anlagen G, S und V.

Aber egal, ist jetzt eh zu spät.

 

Stefan

 

 

Die Altverluste wurden schon vor längerer Zeit festgestellt. In 2013 hatte ich leider keine Kursgewinne, die noch nicht mit dem Verlusttopf bei der Bank verrechnet wurden. aber trotzdem "danke" für die Hinweise.

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freesteiler
· bearbeitet von freesteiler

Hallo,

ich hätte da noch eine Frage zum optimalen Ausnutzen des Freibetrages:

Da ich mich die nächsten Jahre im RK3 Teil nicht von der Steuer meine Aktien- und ETF-Auswahl diktieren lassen will, und der RK1-Teil über den DKB-Sparplan abgedeckt werden soll, wo es den Zinsbonus erst zum Laufzeitende gibt, werde ich wohl noch einige Jahre brauchen, um den Freibetrag ohne Tricks komplett ausnutzen zu können. Als Ziel peile ich dazu 2018 an.

Habe ich jetzt einen Denkfehler oder könnte ich folgendermaßen vorgehen:

Ich wähle eine Anleihe mit sehr hohem Coupon, größerer Restlaufzeit und hohem Kurswert (also eher sicher). Ich kaufe sie dieses Jahr kurz vor der Ausschüttung bei einer Bank wo ich keine Einnahmen habe. Dann verschiebe ich sie in mein normales Depot, wo auch Dividenden usw eintrudeln. Durch den Stückzinstrick ist der Freibetrag dieses Jahr gesichert, durch den hohen Coupon die nächsten Jahre auch.

Wenn die Anleihe dann ausläuft, idealerweise in einem Jahr, wo mein Freibetrag schon deutlich verbraucht ist, dann habe ich durch den Kurswertverlust der Anleihe einen zusätzlichen Puffer, um in dem Jahr Zinsen/Gewinne steuerfrei realisieren zu können.

Konkreterweise hätte ich da an HeidelbergCement A1A6PH gedacht, derzeit steht sie bei 129 und läuft bis 10.2019. Vorteil zum "normalen" Stückzinstrick-Vorgehen ist, dass ich nur einmalige Gebühren habe, mich nur jetzt und dann nie wieder darum kümmern muss und das Papier nebenbei noch über 2,5% Rendite bringt. (benötigter Depotanteil wäre derzeit <10%, 2019 sinds dann vermutlich <5%. Das Risiko ist denke ich verkraftbar.)

 

Meinungen, Probleme?

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sparfux

Schau in meiner Signatur. Da gibt es auch eine Variante für Dein Problem mit nur einmal Gebühren zahlen. Ähnlich wie Du es beschreibst nur mit Aktienanleihen.Meistens muss man da weniger Kapital einsetzen als bei normalen Anleihen.

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freesteiler

Danke, den Beitrag kenne ich schon fast auswendig thumbsup.gif. Aber dann müsste ich mich eben die nächsten Jahre immer wieder drum kümmern und hätte jedes Jahr erneut Kaufgebühren, und das für voraussichtlich die nächsten 4-5 Jahre. MIr gehen auch nur ~400€ Freibetrag ab, was jährlich vermutlich um ~100€ sinken wird.

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sparfux

Ja aber dann verstehe ich was nicht. Den Stückzinstrick kannst Du doch auch bei Deiner Variante nur im ersten Jahr nutzen. Woher soll denn der Effekt in den darauf folgenden Jahren kommen?

 

OK,, durch die hohe Ausschüttung? dann ist das aber eine ganz normale Geldanlage, mit der Du Deinen Freibetrag ausschöpfst. Das geht natürlich immer. :P

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Taxadvisor

Ja aber dann verstehe ich was nicht. Den Stückzinstrick kannst Du doch auch bei Deiner Variante nur im ersten Jahr nutzen. Woher soll denn der Effekt in den darauf folgenden Jahren kommen?

 

OK,, durch die hohe Ausschüttung? dann ist das aber eine ganz normale Geldanlage, mit der Du Deinen Freibetrag ausschöpfst. Das geht natürlich immer. :P

 

Wenn ich es richtig verstehe, soll der Stückzins bis mind. 2018 "stehen bleiben". Der Kupon nutzt den Freibetrag in den nächsten Jahren aus, in 2018 kann dann Gewinn realisiert werden, der mit dem Kursverlust und den Stückzinsen verrechnet werden kann. Im Hinblick auf die geplante Erhöhung der AbgSt ab 2018 auf 45% wäre das ja gar nicht so schlecht ;-)

 

Gruß

Taxadvisor

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wertpapiertiger

Ja aber dann verstehe ich was nicht. Den Stückzinstrick kannst Du doch auch bei Deiner Variante nur im ersten Jahr nutzen. Woher soll denn der Effekt in den darauf folgenden Jahren kommen?

 

OK,, durch die hohe Ausschüttung? dann ist das aber eine ganz normale Geldanlage, mit der Du Deinen Freibetrag ausschöpfst. Das geht natürlich immer. :P

 

Wenn ich es richtig verstehe, soll der Stückzins bis mind. 2018 "stehen bleiben". Der Kupon nutzt den Freibetrag in den nächsten Jahren aus, in 2018 kann dann Gewinn realisiert werden, der mit dem Kursverlust und den Stückzinsen verrechnet werden kann. Im Hinblick auf die geplante Erhöhung der AbgSt ab 2018 auf 45% wäre das ja gar nicht so schlecht ;-)

 

Gruß

Taxadvisor

 

auch wenns OT:

 

im selben Zug dann aber bitte auch die Freibeträge 801/1602 ordentlich höher setzen....... 5001/10002 oder 10001/20002 bietet sich da geradezu an ;)

 

Oder lieber gleich die Erbschaftssteuer hoch bzw. Freibeträge runter und dafür Abg. Steuer lassen.

 

Sparen macht ja sonst immer weniger Sinn :(

 

Grüse

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Jurassic

Hallo zusammen,

 

ich lese bereits seit einiger Zeit bei Euch im Forum mit und bin aufgrund der Detailtiefe echt begeistert.

 

Aktuell möchte ich Euch mein Anliegen schildern.

 

Es steht ein Umzug (beruflich bedingt) in die Schweiz an.

 

Ich werde ab dem Umzug mein Welteinkommen (Zinsen) für das Jahr 2014 dort versteuern müssen/dürfen.

Mein Depot läuft bei einer deutschen Bank und es sind in 2014 bereits Zinsen angefallen und Abgeltungssteuer abgezogen worden.

 

Folgende Überlegung stelle ich aktuell an:

 

In der Schweiz werden seltsamerweise keine Stückzinsen besteuert. D.h. weder beim Kauf einer Anleihe (zu zahlende Stückzinsen)

mit einem Steuerausgleich berücksichtigt, noch beim Verkauf (vereinnahmte Stückzinsen) besteuert. Reguläre Kuponzahlungen dagegen schon.

 

Mittels unseres "Stückzinstrickes" überlege ich nun (vor Umzug) Stückzinsaufwand zu generieren der (noch) gegen die bereits

vereinnamten Zinsen verrechnet wird (Abgeltungssteuer wird zurückerstattet).

 

Nach dem Umzug in die Schweiz würde ich diese Papiere dann wieder verkaufen (Stückzinsen vereinnahmen). Diese sind in der Schweiz ja steuerfrei.

 

Folgende Fragen stelle ich mir hierbei:

 

1. Habe ich einen Gedankenfehler in meiner Überlegung oder seht Ihr das genauso?

 

2. Welche Anleihen bzw. gar Aktienanleihen ermöglichen einen möglichst hohen "Stückzinseffekt" beim Kauf und Verkauf

Voraussetzungen: Gut handelbar, geringer spread, geringes Risiko, da die Anlage ja nur dieser "Zinsverschiebung" dient.

 

3. Könnte dies ein Modell in der Schweiz sein: Anleihen bei Emission oder unterjährig kaufen, und kurz vor ZInstermin verkaufen um (Stück-)Zinsen steuerfrei

zu vereinnahmen. Ggf. dann sogar Rückkauf nach Kupontermin (fraglich ob Trade-fees das hergeben)

 

Euch vielen Dank für einen Gedankenaustausch.

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Falscher_Spinoff
· bearbeitet von Falscher_Spinoff

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier und würde gerne wissen, inwieweit man den Stückzins Trick zur Kompensierung von

aufgelaufenen allgemeinen Erträgen (konkret aus dem Google Spin Off, bei dem die C-Aktien voll besteuert wurden)

verwenden könnte.

 

Situation:

Aufgelaufene allgemeinen Erträge von 5.000 € im allgemeinen Verlustverrechnungstopf,

Kap.-ertragssteuer in Höhe 5.000 € * 25% = 1.250 € ist bereits 2014 abgeführt worden.

 

Geplant:

Mittels Kauf unterjähriger Anleihen negative Stückzinsen 5.000 € generieren.

Danach sollte die Kap.-ertragsteuer sofort wieder gutgeschrieben werden.

 

Frage:

Was passiert danach .... in den Verrechnungstöpfen genau beim Verkauf vor Auslauf so wie im Stückzinstrick beschrieben ?

Dann soll der Verkaufserlös nicht als Zinseinnahme, sondern als Kursgewinn verbucht werden.

Geschieht das im Verrechnungstopf Aktien oder im allgemeinen Topf ?

 

Irgendwie verstehe ich das nicht ganz ... crying.gif, denn falls beim Verkauf die erhaltenen Stückzinsen im allgemeinen Topf landen,

dann ist doch .... alles wieder Kap.-ertragsstuer pflichtig und nichts gewonnen ?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

mit dem Stückzinstrick kommst du niemals in den Aktientopf, daher bringt es wohl nicht das was du dir vorstellst (das Problem ist ja, dass die Stockdividende im Sonstiges-Topf verbucht wurde, die in etwa genau so großen Kursverluste der A-Aktien hingegen werden beim Verkauf im Aktientopf landen).

Allenfalls kannst du mit dem Stückzinstrick Gewinne ins nächste Jahr verschieben (und ggf. mehrmals wieder), etwa weil die genannten 5.000 Euro sehr untypisch für dich sind (normalerweise hast du sogar noch Sparer-Pauschbetrag übrig, oder nur wegen dieser 5.000 klappt die Günstigerprüfung nicht etc.).

 

Für die Verluste aus den A-Aktien brauchst du aber wirkliche Aktiengewinne. Ein Tipp dazu (wenn du noch nicht verkauft hast, ansonsten kommt es eh so): Wenn du irgendwann einmal eine Aktienposition mit Gewinn verkaufst, solltest du im selben Jahr auch entsprechend viele Googleaktien verkaufen (Aktiengewinne sind wertvoll, die sollte man unbedingt für die bösen Aktienverluste nutzen, solange man noch welche hat); sofortiger Rückkauf wäre dann übrigens auch kein Problem, es ist also unabhängig von deiner Google-Einschätzung zu dieser Zeit.

 

Stefan

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