seju1980 November 18, 2013 Hallo Peter, leider noch eine Verständnisfrage: Woran/Wie erkenne ich, wie stark eine Aktien-Anleihe auf Veränderung des Basis-Kurs reagiert. Ich versuche es mal mit meinem "Aktienanleihen-Anfänger-Wissen". Mal ganz pauschal gesagt: Je näher die Aktie am Ausübungspreis ist, desto stärker ist der Einfluss der Aktienbewegungen auf die Aktienanleihe und das Papier "verhält" sich wie die Aktie. Je weiter die Aktie vom Ausübungspreis entfernt ist (vorallem wenn die Aktie weit darüber steht), desto niedriger ist der Einfluss der Aktienbewegungen auf die Aktienanleihe und das Papier "verhält" sich wie eine Anleihe. Am besten du schaust dir in einem Chart den Verlauf der Aktienanleihe und der Aktie gemeinsam an, dann sieht man das sehr schön. CZ4CV2 RWE ~43% UU7KZM Deutsche Bank ~41% CZ4CUU BMW ~40% Diese 3 Papiere sind aus meiner Sicht auch ein Zock auf die Aktienentwicklung. Wenn diese stark schwankt, wie z.B. RWE zuletzt, dann kann das Papier während des Übertrags einen ordentlichen Kursverlust einfahren und deinen Stückzinsertrag stark mindern. Und so sind wir wieder bei GS8KLL und TB3F06. Da du dir sehr viele Gedanken machst und auch bei Praktiker kein gutes Gefühl hast, dann solltest du vielleicht eher GS8KLL nehmen. Dort kannst du den Kursverlust während des Übertrags praktisch ausrechnen.... Sebastian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 18, 2013 · bearbeitet November 18, 2013 von reckoner Hallo Sebastian, Mal ganz pauschal gesagt: Je näher die Aktie am Ausübungspreis ist, desto stärker ist der Einfluss der Aktienbewegungen auf die Aktienanleihe und das Papier "verhält" sich wie die Aktie. Je weiter die Aktie vom Ausübungspreis entfernt ist (vorallem wenn die Aktie weit darüber steht), desto niedriger ist der Einfluss der Aktienbewegungen auf die Aktienanleihe und das Papier "verhält" sich wie eine Anleihe.Das ist aber so nicht korrekt, es kommt nicht auf den Abstand an, sondern auf die Seite (im Geld oder aus dem Geld).Richtig muss es heißen: Je weiter aus dem Geld eine Aktienanleihe steht, um so mehr reagiert sie wie die Aktie, und je weiter im Geld, desto mehr überwiegt der Anleihecharakter. Begriffserklärung: Im Geld - der Kurs des Basiswertes steht über dem Basispreis Aus dem Geld - der Kurs des Basiswertes steht unter dem Basispreis Für den Stückzinstrick ist das aber - wie schon gesagt - relativ unwichtig, weil Aktienanleihen mit hoher Stückzinseffizienz - weit - aus dem Geld stehen müssen. Natürlich kann man auch welche im Geld nehmen (etwa deine GS8KLL), dann hat man u.U. kaum Aktienkursrisiko. Im Gegenzug muss man aber deutlich mehr Kapital aufbringen bzw. mehrere/noch mehr Durchgänge machen. Aber das eine (das Kapital) hat nicht jeder, und für das andere fehlt mittlerweile fast jedem die Zeit. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 18, 2013 · bearbeitet November 18, 2013 von noflash Hallo @Sebastian & @Stefan, echt Klasse. Vielen Dank für die Erklärungen etc. Im Moment denke ich, dass ich "zocken" werde. 1x Praktiker und 1xGS8KLL - die Entscheidung sollte morgen fallen. Schönen Abend. Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 19, 2013 Hallo, sagt mal liebe comdirect Kunden: Hab' ich was auf den Augen oder gibt es bei der comdirect wirklich kein Formular für den Depot-Übertrag von comdirect an eine andere Bank? Link wäre super. Danke. Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 19, 2013 Hallo, sagt mal liebe comdirect Kunden: Hab' ich was auf den Augen oder gibt es bei der comdirect wirklich kein Formular für den Depot-Übertrag von comdirect an eine andere Bank? Link wäre super. Danke. Gruss Peter Der Depotübertrag wird bei neuen(!) Depotbank in Auftrag gegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 19, 2013 Hallo, Der Depotübertrag wird bei neuen(!) Depotbank in Auftrag gegeben. Warum? Die schicken den Antrag doch auch nur an die abgebende Bank - oder? Immerhin hat der KundenService der comdirect das Formular doch noch gefunden: Depotübertrag an Fremdbank und bei consors kann man den Übertrag an eine Fremdbank direkt online beauftragen. Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 19, 2013 · bearbeitet November 19, 2013 von harryguenter Da hier zuletzt nur noch über den Stückzinstrick geschrieben wird bin ich etwas verunsichert. Liege ich richtig mit der Annahme: 1. Das ich festgestellte Altverluste aus vor 2009 mit Kursgewinnen aus Aktien(?) und Aktienfonds (ETFs) aber nicht Zinserträgen verrechnen kann, die ich nach 1.1.2009 gekauft und vor dem 31.12.2013 verkauft habe? 2. Ich dann keine Zweitdepots anlegen und überträge machen muß? 3. Ich sinnvollerweise bei allen Banken die Steuerbescheinigung anfordere, um diese Gewinne a ) zunächst unterjährig über alle Banken hinweg zu saldieren und b ) den übriggebliebenen Saldo mit den festgestellten, verbleibenen Altverlusten zu verrechnen? 4. Ich die entsprechenden Papiere einige Tage später zu einem anderen Kurs wiederkaufen darf? Bei den aktuellen Börsenständen sollte es ja nicht so schwierig sein solche Papiere zu finden wenn man in den letzten Jahren mal Aktien(fonds) gekauft hat. Oder habe ich hier gerade etwas nicht bedacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 19, 2013 Hallo, Der Depotübertrag wird bei neuen(!) Depotbank in Auftrag gegeben. Warum? Die schicken den Antrag doch auch nur an die abgebende Bank - oder? Ich würde Dir empfehlen, Ramstein zu glauben. Depotüberträge werden beim aufnehmenden Broker in Auftrag gegeben. Dieser leitet den Auftrag dann an den abgebenden Broker weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 19, 2013 · bearbeitet November 19, 2013 von reckoner Hallo harryguenter, 1. Das ich festgestellte Altverluste aus vor 2009 mit Kursgewinnen aus Aktien(?) und Aktienfonds (ETFs) aber nicht Zinserträgen verrechnen kann, die ich nach 1.1.2009 gekauft und vor dem 31.12.2013 verkauft habe?2. Ich dann keine Zweitdepots anlegen und überträge machen muß? 3. Ich sinnvollerweise bei allen Banken die Steuerbescheinigung anfordere, um diese Gewinne a ) zunächst unterjährig über alle Banken hinweg zu saldieren und b ) den übriggebliebenen Saldo mit den festgestellten, verbleibenen Altverlusten zu verrechnen? 4. Ich die entsprechenden Papiere einige Tage später zu einem anderen Kurs wiederkaufen darf? 1 und 2 ist korrekt, wenn du bei 3 die normale Steuerbescheinigung meinst, dann stimmt das auch (Verlustbescheinigungen sind hingegen für die Altverlustverrechnung nicht nötig - naturgemäß braucht man dafür ja Gewinne).Und zu 4: Es muss gar kein anderer Tag sein, es geht sogar in der selben Sekunde (nur bitte nicht an einer Börsegleichzeitig Kauf- und Verkauforder stellen, dass ist nicht erlaubt, Stichwort Kursmanipulation). EDIT: Ganz korrekt war es doch nicht, deine Unterpunkte a) und b ) zu 3. müssen anders herum stehen, Altverluste gehen Neuverlusten vor. Bei den aktuellen Börsenständen sollte es ja nicht so schwierig sein solche Papiere zu finden wenn man in den letzten Jahren mal Aktien(fonds) gekauft hat.Ja, das sollte grundsätzlich die erste Überlegeung sein. Also alle Depots absuchen, ob nicht noch irgendwo ein Posten schön im Plus steht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 19, 2013 Hallo, Warum? Die schicken den Antrag doch auch nur an die abgebende Bank - oder? Ich würde Dir empfehlen, Ramstein zu glauben. Depotüberträge werden beim aufnehmenden Broker in Auftrag gegeben. Dieser leitet den Auftrag dann an den abgebenden Broker weiter. Zu spät - habe bereits den Übertrag online bei der consors (abgebende Bank) beauftragt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass consors so etwas grundlos anbietet. Mal sehen was passiert. Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 19, 2013 a ) zunächst unterjährig über alle Banken hinweg zu saldieren und b ) den übriggebliebenen Saldo mit den festgestellten, verbleibenen Altverlusten zu verrechnen? EDIT: Ganz korrekt war es doch nicht, deine Unterpunkte a) und b ) zu 3. müssen anders herum stehen, Altverluste gehen Neuverlusten vor. Zur Klarstellung: Jede inl. Bank saldiert für sich, d.h. hier gehen Neuverluste Altverlusten (da letztere auf Bankebene noch keine Rolle spielen) vor. Was danach lt. Steuerbescheinigung übrig bleibt, wird vorrangig mit Altverlusten und NICHT mit Neuverlusten bei anderen Banken verrechnet. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 19, 2013 Zur Klarstellung: Jede inl. Bank saldiert für sich, d.h. hier gehen Neuverluste Altverlusten (da letztere auf Bankebene noch keine Rolle spielen) vor. Was danach lt. Steuerbescheinigung übrig bleibt, wird vorrangig mit Altverlusten und NICHT mit Neuverlusten bei anderen Banken verrechnet. Danke Euch beiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 19, 2013 Hallo, habe ich es eigentlich richtig verstanden, dass ich auch im nächsten Jahr noch problemlos Gewinne & Verluste zwischen versch. Depots bei verschiedenen Banken mit dem Stückzinstrick verschieben kann? Dann würde es reichen, wenn ich die Schiebeaktion zur Sicherung der Altverluste erst Mal schnell mit einer Bank machen und dann später die Verluste zwischen den Banken "aufteile". Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 19, 2013 · bearbeitet November 19, 2013 von reckoner Hallo Peter, habe ich es eigentlich richtig verstanden, dass ich auch im nächsten Jahr noch problemlos Gewinne & Verluste zwischen versch. Depots bei verschiedenen Banken mit dem Stückzinstrick verschieben kann?Ja, kannst du. Es geht aber viel besser: Du überträgst ein Wertpapier einfach kurz vor dem Verkauf in das passende Depot und verkaufst dann dort. Gewinnpositionen in das Depot mit einem negativen Sonstiges-Topf (etwa das Startdepot der Stückzinsaktionen, über die wir hier sprechen). Und Verlustpositionen in ein Depot mit aktuellen Gewinnen - oder in ein Verluste-Sammeldepot, um für die Zukunft zu sparen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slain84 November 19, 2013 · bearbeitet November 19, 2013 von slain84 Hallo, Ich würde Dir empfehlen, Ramstein zu glauben. Depotüberträge werden beim aufnehmenden Broker in Auftrag gegeben. Dieser leitet den Auftrag dann an den abgebenden Broker weiter. Zu spät - habe bereits den Übertrag online bei der consors (abgebende Bank) beauftragt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass consors so etwas grundlos anbietet. Mal sehen was passiert. Gruss Peter Hallo Peter, habe vor Kurzem erst selbst Wertpapiere von Consors nach Flatex übertragen mittels der Methode von Consors - hat einwandfrei und sehr schnell funktioniert. Also no worries! Anderes Thema @ sparfux: Ich nehme Bezug auf Deinen Originalpost zum Stückzinstrick (Variante 3 - Konservieren nicht ausgenutzter Freibeträge). Dazu zwei Fragen: Ich habe noch 711 EUR an Freibeträgen offen dieses Jahr und werde vermutlich (wie in Deinem anderen Thread besprochen) die WKN GS8KLL nutzen. Ich habe den Trick bisher nicht gemacht - wie mache ich das von der Stückelung beim Kauf am Intelligentesten ohne unnötig hohe Transaktionskosten zu erzeugen? Du addierst im Original-Post zum Stückzinstrick zu dem Freibetrag i.H.v. 801 EUR noch 410 EUR (Freigrenze sonstige Einkünfte) - diese liegt mE heute bei nur noch 256 EUR. Darum geht es aber nicht: Wie kann ich diese Freigrenze in der Steuererklärung geltend machen? Vielen Dank für Eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 19, 2013 Hallo Ja, kannst du. Es geht aber viel besser: Du überträgst ein Wertpapier einfach kurz vor dem Verkauf in das passende Depot und verkaufst dann dort. Gewinnpositionen in das Depot mit einem negativen Sonstiges-Topf (etwa das Startdepot der Stückzinsaktionen, über die wir hier sprechen). Und Verlustpositionen in ein Depot mit aktuellen Gewinnen - oder in ein Verluste-Sammeldepot, um für die Zukunft zu sparen. Oh Mann - manchmal steh' ich auf'm Schlauch und seh die offensichtlichen Lösungen nicht. Danke für den Schubs ;-) Hallo Peter, habe vor Kurzem erst selbst Wertpapiere von Consors nach Flatex übertragen mittels der Methode von Consors - hat einwandfrei und sehr schnell funktioniert. Also no worries! Danke für die Info. Hätte mich auch sehr gewundert; aber noch ist's nicht in trockenen Tüchern. @all: Was mir zu meinem Glück noch fehlt - ist noch immer die Info wie die Verrechnung mit Altverlusten im EkSt.Bescheid dargestellt wird. Ansonsten kann ich die GKV-Problematik nicht vernünftig einschätzen und nur einen sehr, sehr kleinen Teil meiner Altverluste sinnvoll retten. Vielleicht kann ja doch noch ein guter "alter Hase" einen Scan oder entsprechende Infos bereitstellen? Danke. Macht ja kaum Sinn, wenn man um bei eventuellen, zukünftigen Gewinnen 25% Abgeltungssteuer zu sparen jetzt auf die Gewinne (Schiebeaktion) 17,9% GKV-Beitrag zahlt und noch 6% Rettungskosten hat. Und wenn sich die GKV in Zukunft vielleicht noch entsprechende Bescheinigungen (Börsen-Gewinne) vorlegen lässt, dann zahlt man noch mal 17,9% auf die künftigen Gewinne ;-( Wobei sich da die Frage ergäbe was die Bank bescheinigen würde/müsste - die Gewinne vor oder nach Verlustverrechnung? Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 19, 2013 · bearbeitet November 19, 2013 von sparfux Anderes Thema @ sparfux: Ich nehme Bezug auf Deinen Originalpost zum Stückzinstrick (Variante 3 - Konservieren nicht ausgenutzter Freibeträge). Dazu zwei Fragen: Ich habe noch 711 EUR an Freibeträgen offen dieses Jahr und werde vermutlich (wie in Deinem anderen Thread besprochen) die WKN GS8KLL nutzen. Ich habe den Trick bisher nicht gemacht - wie mache ich das von der Stückelung beim Kauf am Intelligentesten ohne unnötig hohe Transaktionskosten zu erzeugen? Kaufe 2000 Nominale am 12.12., übertrage es sofort (Brief am gleichen Tag raus) und lass es bei dem anderen Broker auslaufen. GS8KLL hat allerdings eine ziemlich hohe Kostenquote in meinen Berechnungen (d.h. Goldman Sachs stellt schlechte Kurse). Du addierst im Original-Post zum Stückzinstrick zu dem Freibetrag i.H.v. 801 EUR noch 410 EUR (Freigrenze sonstige Einkünfte) - diese liegt mE heute bei nur noch 256 EUR. Darum geht es aber nicht: Wie kann ich diese Freigrenze in der Steuererklärung geltend machen? Nein die Freigrenze sind immer noch 410€. Du verwechselst das bestimmt mit diesem Freibetrag (oder ist das auch eine Freigrenze?) für Renteneinkünfte. Kann das sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 19, 2013 · bearbeitet November 19, 2013 von sparfux Was mir zu meinem Glück noch fehlt - ist noch immer die Info wie die Verrechnung mit Altverlusten im EkSt.Bescheid dargestellt wird. Ansonsten kann ich die GKV-Problematik nicht vernünftig einschätzen und nur einen sehr, sehr kleinen Teil meiner Altverluste sinnvoll retten. Vielleicht kann ja doch noch ein guter "alter Hase" einen Scan oder entsprechende Infos bereitstellen? Danke.[/b Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus aber ich verstehe nicht, wieso du auf nicht vorhandene Einkünfte GKV Beiträge zahlen müssen solltest... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 19, 2013 Hallo Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus aber ich verstehe nicht, wieso du auf nicht vorhandene Einkünfte GKV Beiträge zahlen müssen solltest... Warum auf "nicht vorhandene" Einkünfte? Beim Schiebetrick "erzeuge" ich doch neue Gewinne um diese dann im Rahmen der Steuererklärung mit den Altverlusten verrechnen zu lassen. Damit erscheinen diese Gewinne evtl. ( daher ja meine Frage) im Steuerbescheid. Generell ist es auch so, dass die GKV einen Anspruch auf Beiträge aus diesen Gewinnen hat! Nur was sie nicht wissen ... Wenn im Bescheid aber z.B. steht: Gewinne 5.000 verrechnete Altverluste 5.000 zu verst. Gewinn 0,00 .... dann wird sich die GKV über 17,x% aus 5000 Euro freuen, denn Altverluste aus früheren Jahren interessieren die GKV nicht ;-( Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 19, 2013 zu verst. Gewinn 0,00 Genau und das sind Deine Einkünfte ... 0€. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 20, 2013 Hallo, zu verst. Gewinn 0,00 Genau und das sind Deine Einkünfte ... 0€. Es wäre zu schön, wenn es so wäre ;-) Der GKV-Spitzenverband hat dazu die "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder" - Seite 4. "Einnahmen aus Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen." Nach meinen Recherchen hält sich die GKV hier nicht an den steuerlichen Begriff der Einkünfte, sondern betrachtet nur die Einnahmen ohne Berücksichtigung der Altverluste. Wenn es doch anders sein sollte, dann bitte mit Begründung und/oder Quellenangabe. Danke. Ansonsten steht da auch noch: "Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel (Nachweise) sie für erforderlich hält. .... Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen. " Die GKV ist also bereits "berechtigt" den Höchstbeitrag festzusetzen, wenn man nicht die Beweismittel vorlegt, die die GKV für erforderlich hält. Die "zwangsweise" Vorlage von Steuerbescheinigungen von Banken dürfte also evtl. nur eine Frage der Zeit sein. Schliesslich wird sich die GKV die Einnahmen nicht ewig entgehen lassen wollen. Oder?! Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 20, 2013 Der GKV-Spitzenverband hat dazu die "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder" - Seite 4. "Einnahmen aus Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen." Gut, wenn Deine Recherchen ergeben haben, dass die Krankenkassen die Einkünfte vor der Altverlusteverrechnung heran ziehen, dann wird das wohl so ein. Der obige Satz ist diesbezüglich aber nicht stichhaltig, weil Deine "Einnahmen aus Kapitalvermögen" durch die Altverlusteverrechnung auch 0 sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 20, 2013 Hallo @sparfux ein anderer Satz trifft es vielleicht besser: "§ 3 (1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente dergesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen." Für die GKV wäre aus dem EkSt.Bescheid nicht erkennbar, dass die aktuellen, neuen Gewinne nicht für den Lebensunterhalt verbraucht werden können. Deshalb meine Frage nach der Darstellung der Verrechnung im EkSt.Bescheid. Kleinigkeiten können hier einen großen Unterschied machen. BTW: Perioden übergreifende Verrechnungen gibt es angeblich nicht. Dies ist zwar ungerecht - wird von der GKV aber mit zu hohem Aufwand begründet. Ich wäre echt nicht unglückich, wenn jemand einen Weg aus dieser blöden Lage aufzeigen könnte. Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slain84 November 20, 2013 · bearbeitet November 20, 2013 von slain84 Anderes Thema @ sparfux: Ich nehme Bezug auf Deinen Originalpost zum Stückzinstrick (Variante 3 - Konservieren nicht ausgenutzter Freibeträge). Dazu zwei Fragen: Ich habe noch 711 EUR an Freibeträgen offen dieses Jahr und werde vermutlich (wie in Deinem anderen Thread besprochen) die WKN GS8KLL nutzen. Ich habe den Trick bisher nicht gemacht - wie mache ich das von der Stückelung beim Kauf am Intelligentesten ohne unnötig hohe Transaktionskosten zu erzeugen? Kaufe 2000 Nominale am 12.12., übertrage es sofort (Brief am gleichen Tag raus) und lass es bei dem anderen Broker auslaufen. GS8KLL hat allerdings eine ziemlich hohe Kostenquote in meinen Berechnungen (d.h. Goldman Sachs stellt schlechte Kurse). GS8KTH hat einen niedrigeren Spread von nur 0,3% ggü. GS8KLL mit 0,5%. Ist denke ich ein gangbarer Weg bei in etwa gleichem Risiko und gleichen Stückzinsen. Eine andere Vielzahl als 1.000er Stücke kann man nicht kaufen? Du addierst im Original-Post zum Stückzinstrick zu dem Freibetrag i.H.v. 801 EUR noch 410 EUR (Freigrenze sonstige Einkünfte) - diese liegt mE heute bei nur noch 256 EUR. Darum geht es aber nicht: Wie kann ich diese Freigrenze in der Steuererklärung geltend machen? Nein die Freigrenze sind immer noch 410€. Du verwechselst das bestimmt mit diesem Freibetrag (oder ist das auch eine Freigrenze?) für Renteneinkünfte. Kann das sein? Ich habe da gestern ein wenig Recherche zu betrieben mit dem von Dir angegeben Begriff "sonstige Einkünfte" - da kam 256 EUR raus. Ich prüfe das nochmal. Aber nochmal: Wie/wo gebe ich das an bzw. kann ich die Einkünfte aus dem Stückzinstrick einfach splitten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 20, 2013 Eine andere Vielzahl als 1.000er Stücke kann man nicht kaufen? Das hängt natürlich immer von den Bedingungen der Anleihen ab. Ich habe aber noch nie was anderes als die 1000er Stückelung gesehen. Aber nochmal: Wie/wo gebe ich das an bzw. kann ich die Einkünfte aus dem Stückzinstrick einfach splitten? Was ist "das"? Meinst Du diese Freigrenze? Das passiert automatisch. Da musst Du nirgendwo was angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag