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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

Taxadvisor
Ich denke doch, dass mindestens Taxadvisor den Thread gesehen hat. Und daraus, dass auch er nicht geantwortet hat, schließe ich mal (frech), dass selbst er den Gestaltungsmissbrauch nicht völlig ausschließen würde.

 

 

Wenn ich eine Anleihe kaufe und nach vier Wochen verkaufe, wenn ich Festgeld für vier Wochen anlege, wo soll da ein Gestaltungsmissbrauch sein? Ich schließe grundsätzlich nichts aus, weil ich zwar StB bin aber eben nicht Richter am BFH. Darüber hinaus schließe ich Gestaltungsmissbrauch aber bei der normalen Konstellation aus.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Wenn ich eine Anleihe kaufe und nach vier Wochen verkaufe, wenn ich Festgeld für vier Wochen anlege, wo soll da ein Gestaltungsmissbrauch sein?
Natürlich. Ich hatte weiter oben schon gesagt, dass es mir nicht um das Geschäft selber geht, sondern speziell um den Doptübertrag (und das auch noch mehrmals, daher zieht auch das Argument "Ich habe zufällig in dem Zeitraum meine Depotbank gewechselt" nicht mehr).

 

Ein/das entscheidende Argument für einen Gestaltungsmissbrauch war doch immer, dass die Aktion ausschließlich steuerliche Gründe hat, und das ist imho hier gegeben.

 

Stefan

 

PS: Irgendwie erinnert mich das an ein Karussellgeschäft, hier quasi mit sich selber.

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Taxadvisor

Ein/das entscheidende Argument für einen Gestaltungsmissbrauch war doch immer, dass die Aktion ausschließlich steuerliche Gründe hat, und das ist imho hier gegeben.

 

Eine Anlage, bei der ich Zinseinnahmen generiere, KANN doch NIEMALS nur steuerliche Gründe haben. Ich lege Geld zinsbringend an, wenn ich nach Berücksichtigung von Transaktionskosten noch einen positiven Saldo habe, und nicht mittels Kreditaufnahme etc. das x-fache meines Vermögens auf einen Schlag trade, KANN das m.E. kein Gestaltungsmißbrauch sein. Die nachfolgende Verlustverrechnung ist m.E. ohnehin nicht in die Betrachtung § 42 AO einzubeziehen. Der Kauf einer Anleihe und der Verkauf kurze Zeit später, ist für sich genommen nie ein Gestaltungsmißbrauch.

 

Gruß

Taxadvisor

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Market Maker

Hallo

 

Nehmen wir mal an der Trick funktioniert wirklich nicht.

 

Ich reiche also die Steuerunterlagen einer Bank ein (Gewinne) und beantrage die Verlustbescheinigung bei der zweiten Bank nicht.

 

Finanzamt sagt nun „lieber Anleger so geht’s nun wirklich nicht, die Altverluste verrechnen wir dir nicht“.

 

Was nun, hab Ich die Möglichkeit die Verluste von der zweiten Bank nachträglich vorzulegen, damit das Finanzamt sieht, es war nur ein Nullsummenspiel?

 

Wenn nicht, hat man für zukünftige Gewinne schon mal die Steuern im voraus bezahlt.

 

Die Abgabe beider Unterlagen wäre ja auch möglich, mir aber zu offensichtlich ..........

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reckoner

Hallo,

 

Was nun, hab Ich die Möglichkeit die Verluste von der zweiten Bank nachträglich vorzulegen, damit das Finanzamt sieht, es war nur ein Nullsummenspiel?
Ganz eindeutig nein, eine nicht bis zum 15. Dezember beantragte Verlustebescheinigung kann man grundsätzlich nicht mehr bekommen, und damit auch nicht beim Finanzamt einreichen.

 

Der Kauf einer Anleihe und der Verkauf kurze Zeit später, ist für sich genommen nie ein Gestaltungsmißbrauch.
Das hab' ich auch nie behauptet. Mir geht es einzig um den Depotübertrag, und der ist in den hier besprochenen Fällen ausschließlich steuerbedingt.

Warum sollte das Finanzamt nicht nur einzelne Aktionen dem Gestaltungsmissbrauch unterwerfen können? Beispielsweise würde dann so gerechnet, als ob die Depotüberträge nie stattgefunden hätten.

 

Stefan

 

PS: Es freut mich übrigens, dass Taxadvisor mit mir über das Thema überhaupt diskutiert, für mich bedeutet das zumindest, dass ich nicht komplett daneben liege - wie es wirklich gehandhabt würde, kann ich natürlich auch nicht wissen, das ist ja das Blöde (insbesondere jetzt im letzten Jahr).

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Taxadvisor

 

PS: Es freut mich übrigens, dass Taxadvisor mit mir über das Thema überhaupt diskutiert, für mich bedeutet das zumindest, dass ich nicht komplett daneben liege - wie es wirklich gehandhabt würde, kann ich natürlich auch nicht wissen, das ist ja das Blöde (insbesondere jetzt im letzten Jahr).

 

Soweit kommt es noch, dass das FA beurteilt, was Sinn macht und was nicht. Der Depotübertrag löst keine steuerlichen Folgen aus, ist also irrelevant. Und ich "diskutiere" nicht mit Dir, ich ärgere mich, dass Ihr für so etwas ein Faß aufmacht...

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

Soweit kommt es noch, dass das FA beurteilt, was Sinn macht und was nicht.
Ja wer denn sonst? Im ersten Schritt hat man es immer mit dem Finanzamt zu tun, und wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, muss man halt klagen. [aber wem erzähle ich das]

 

Der Depotübertrag löst keine steuerlichen Folgen aus, ist also irrelevant.
Sorry, aber natürlich hat der Depotübertrag steuerliche Folgen. Nur dadurch wird doch die Altverlustverrechnung überhaupt erst ermöglicht (sonst könnte man ja einfach innerhalb eines Depots fleißig kaufen und verkaufen).

 

Ähnlich ist es doch beispielsweise bei bestimmten Kettenschenkungen, dort wird u.U. auch so gerechnet, als ob direkt geschenkt worden wäre (der Umweg wird also ausgeblendet).

 

Und ich "diskutiere" nicht mit Dir, ich ärgere mich, dass Ihr für so etwas ein Faß aufmacht...
Das möchte ich ja gar nicht (das Faß aufmachen), ich hab' die Frage ja auch nicht aufgeworfen.

 

Stefan

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Taxadvisor

 

Soweit kommt es noch, dass das FA beurteilt, was Sinn macht und was nicht.
Ja wer denn sonst? Im ersten Schritt hat man es immer mit dem Finanzamt zu tun, und wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, muss man halt klagen. [aber wem erzähle ich das]

 

Der Depotübertrag löst keine steuerlichen Folgen aus, ist also irrelevant.
Sorry, aber natürlich hat der Depotübertrag steuerliche Folgen. Nur dadurch wird doch die Altverlustverrechnung überhaupt erst ermöglicht (sonst könnte man ja einfach innerhalb eines Depots fleißig kaufen und verkaufen).

 

 

Wo ich meine Wertpapiere verwahre, hat keine steuerliche Bedeutung. Andernfalls wäre auch die Verwahrung im Ausland "mißbräuchlich", da ich auch hier eine höhere Altverlustverrechnung hinbekomme, oder die Aussetzung der Tilgung bei meiner vermieteten Immobilie bei gleichzeitiger Erhöhung der Tilgung für meine private Hütte, oder der Übertrag von Aktien mit Gewinn auf ein Depot mit Aktien-Verlusttopf.

 

Das sind aber keine wirtschaftlich sinnlosen Massnahmen (ein Depotübertrag in D ist kostenfrei), noch überschreitet es mein Gestaltungsrecht (ich kann meine Verhältnisse so gestalten, dass sie steueroptimal sind, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll bleiben). Das FA kann und darf nur beurteilen, ob Sachverhalte mit steuerlichem Bezug (Kauf, Verkauf) wirtschaftlich sinnvoll sind und auch das nur in beschränktem Umfang. Mißbräuchlich KÖNNTE der Kauf und Verkauf am gleichen Tag sein, da hier keine Totalüberschuss entstehen kann. Wenn ich das Wertpapiere solange halte, bis der Stückzinszuwachs die Kosten übersteigt, KANN m.E. kein Gestaltungsmißbrauch vorliegen.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux
Wenn ich das Wertpapiere solange halte, bis der Stückzinszuwachs die Kosten übersteigt, KANN m.E. kein Gestaltungsmißbrauch vorliegen.

Wobei es meiner Erfahrung nach in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist, Papiere zu finden, bei denen man am Ende der Laufzeit und bei ca. 1 Monat Haltedauer die Kosten noch rein holt. Vor ein paar Jahren hatte ich da immer was gefunden. In letzter Zeit hatte ich öfters schon Aktionen, die am Ende negativ blieben. Ich denke, die Emittenten stellen aus Anlegersicht mittlerweile schlechtere Kurse.

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Taxadvisor
Wenn ich das Wertpapiere solange halte, bis der Stückzinszuwachs die Kosten übersteigt, KANN m.E. kein Gestaltungsmißbrauch vorliegen.

Wobei es meiner Erfahrung nach in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist, Papiere zu finden, bei denen man am Ende der Laufzeit und bei ca. 1 Monat Haltedauer die Kosten noch rein holt. Vor ein paar Jahren hatte ich da immer was gefunden. In letzter Zeit hatte ich öfters schon Aktionen, die am Ende negativ blieben. Ich denke, die Emittenten stellen aus Anlegersicht mittlerweile schlechtere Kurse.

 

Kursveränderungen würde ich rausnehmen, ich würde nur Transaktionskosten vs. Stückzinszuwachs vergleichen. Der Rest ist marktzinsabhängig und nicht prognistizierbar.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

Andernfalls wäre auch die Verwahrung im Ausland "mißbräuchlich",
Das ist imho das bisher beste Argument, ich denke das sollte man sich merken (falls das Finanzamt doch etwas zu meckern hat).

 

Oder man macht es gleich komplett bei einer ausländischen Bank, da braucht man ja noch nicht einmal den Depotübertrag. B) In diesem Fall sollte man aber wirklich abwarten, bis die (neuen) Stückzinsen die Spesen und den Spread übertoffen haben (ausländische Bank = alles sichtbar für den Fiskus - so wie früher in der Anlage SO).

 

Stefan

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sparfux

Grundsätzlich finde ich die Diskussion hier recht "esoterisch" : Da wird ein theoretisches Problem herbeigeredet, dass es in der Praxis garnicht gibt. Oder hat irgend jemand nach Einführung der Abgeltungssteuer schon mal gehört, dass eine Stückzinsschiebeaktion nicht anerkannt wurde oder es irgendwelche Gerichtsurteile in der Richtung gibt?

 

Ich jedenfalls nicht!

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo sparfux,

 

Ich jedenfalls nicht!
Ich auch nicht.

 

Ich befürchte aber, dass es speziell in 2013 den BigBang geben wird/geben muss (ich meine den BigBang im Depot), weil plötzlich viele ihre Felle davonschwimmen sehen.

Bisher gab es solche riesigen untypischen Gewinne wohl eher nicht, weil ja noch Zeit war, also sind die Schiebeaktionen meist gar nicht aufgefallen. Aber was ist, wenn auf einmal Liesschen Müller 1 Mio Kapitalerträge hat?

 

Stefan

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kleinerfisch

Grundsätzlich finde ich die Diskussion hier recht "esoterisch" : Da wird ein theoretisches Problem herbeigeredet, dass es in der Praxis garnicht gibt. Oder hat irgend jemand nach Einführung der Abgeltungssteuer schon mal gehört, dass eine Stückzinsschiebeaktion nicht anerkannt wurde oder es irgendwelche Gerichtsurteile in der Richtung gibt?

 

Ich jedenfalls nicht!

 

Für mich ist das Problem nicht esoterisch oder theoretisch und auch nicht herbeigeredet.

Mir geht es um das Problem hoher, für das betroffene Idividuum aus dem Rahmen fallende Summen, die im gleichen Jahr als Plus und Minus anfallen (und das Individuum ist mein ganz konkreter Onkel). So eine Konstellation würde ja Nachfragen geradezu herausfordern.

Mein Thread zu dieser Frage blieb unbeantwortet, so dass ich davon ausgehe, dass niemand hier eine solche Konstellation schon gehabt hat bzw. sich dazu äußern möchte. So viel zu der für mich verfügbaren Praxiserfahrung.

 

Die meisten hier wollen ein paar Hundert Euro schieben, um die Freibeträge auszunutzen - das ist einfach nicht derselbe Fall. Auch eine andere Variante ist die meine, zwar hohe Gewinne zu generieren, die Verluste aber beim Broker zu lassen.

In beiden Fällen wird der Stückzinstrick vom Finanzamt nicht ab- oder anerkannt sondern schlicht nicht erkannt.

 

Gerichtsurteile (vom BFH, andere wären mir nicht relevant genug) gibt es zumindest auf Juris keine, weder für noch gegen den Stückzinstrick. Das ist auch kein Wunder angesichts der geringen Entdeckungswahrscheinlichket und der relativ kurzen Zeit seit Einführung der Abgeltungsteuer und sagt daher nichts über die Zulässigkeit aus.

 

Die Frage ist also nur theoretisch zu lösen, im Rückgriff auf Rechtsgrundsätze, die aus anderen Bereichen übertragen werden können. Nicht anderes ist der überzeugende Hinweis von taxadvisor auf das weitgehende Gestaltungsrecht bei wirtschaftlich neutralen Massnahmen wie einem kostenlosen Depotübertrag. Vielen Dank dafür.

 

Der Gedanke von Stefan, den Verlust erst ein Jahr später bescheinigen zu lassen, um das Ganze ein wenig zu kaschieren, scheint mir allerdings auch sinnvoll. Das eine schließt das andere ja nicht aus.:-

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sparfux
Mein Thread zu dieser Frage blieb unbeantwortet, so dass ich davon ausgehe, dass niemand hier eine solche Konstellation schon gehabt hat bzw. sich dazu äußern möchte. So viel zu der für mich verfügbaren Praxiserfahrung.

Die Abgeltungssteuer und damit die Problematik der Altverlustverrechnung gibt es seit nunmehr 5 Jahren. Auch wenn Du hier im Forum keine Antwort bzgl. Deiner konkreten Problemstellung bekommen hast: Nicht alle, die Altverluste in großem Stil gewandelt haben, sind hier im Forum aktiv.

 

Oder glaubst Du, Du bist der erste, der seit 2008 größere Summen gewandelt hat/wandeln will?

 

Des weiteren: Alternativen hast Du bzw. Dein Onkel ja sowieso keine. Hier die Optionen, die mir einfallen:

 

- Du machst es und es gibt keine Probleme --> Alles super! Die Altverluste stehen als Neuverluste zur Verrechnung zur Verfügung

- Du machst es und das FA erkennt es nicht an --> Du hast den "wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg" Deiner Anlage; die Altverluste sind weg

- Du lässt es bleiben, weil es Dir zu heiß ist --> die Altverluste sind weg

 

Ich sehe keinen Grund der gegen "machen" spricht.

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reckoner

Hallo,

 

Das ist auch kein Wunder angesichts der geringen Entdeckungswahrscheinlichket und der relativ kurzen Zeit seit Einführung der Abgeltungsteuer und sagt daher nichts über die Zulässigkeit aus.
Genau das meinte ich, als ich von einem BigBang sprach.

 

In den vergangenen Jahren wurde vielleicht schon etwas geschoben, aber das Hauptproblem eher nur aufgeschoben. Und jetzt rückt die Deadline immer näher und mancher muss riesige Beträge schieben, und erst das fällt dann vielleicht auf.

 

Aber sparfux hat es in seinem letzten Beitrag ganz gut auf den Punkt gebracht: Es gibt gar keine Alternative (außer man macht nichts, aber dann sind die Altverluste auch verloren*).

 

*von den Immobilien und Rohstoffen mal abgesehen, aber davon halte ich eh' nichts, weil man damit wahrscheinlich keine ausreichenden Gewinne erzielen kann

 

 

Der Gedanke von Stefan, den Verlust erst ein Jahr später bescheinigen zu lassen, um das Ganze ein wenig zu kaschieren, scheint mir allerdings auch sinnvoll. Das eine schließt das andere ja nicht aus.
Ich hatte immer befürchtet, dass es genau dann auffällt, weil die Kapitalerträge plötzlich so hoch sind. Und dann kommen die Nachfragen, woher denn das Geld stammt (Schwarzgeld? Schenkung?).

 

Stefan

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kleinerfisch

Ich hatte immer befürchtet, dass es genau dann auffällt, weil die Kapitalerträge plötzlich so hoch sind. Und dann kommen die Nachfragen, woher denn das Geld stammt (Schwarzgeld? Schenkung?).

 

In meines Onkels Fall ist die Herkunft des Geldes nicht das Problem. Wer Schwarzgeld hat, der kann von mir aus ruhig ein paar Steuern durch Wegfall seiner Altverluste "zahlen". Ja, Uli H., ich meine Dich! :lol:

 

Im übrigen verlangt das Finanzamt bei uns immer eine Aufschlüsselung der Kapitalerträge aus der Anlage KAP in die Positionen der einzelnen Steuerbescheinigungen, wahrscheinlich um leichter Stichproben machen zu können. Eine evtl. Saldierung von Gewinnen und Verlusten im Formular wird dadurch so oder so transparent.

Dann lieber hohe Gewinne in einem Jahr (2013 war ja auch bisher kein schlechtes) und hohe Verluste im nächsten als beides zusammen im selben Jahr.

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etherial

Ich befürchte aber, dass es speziell in 2013 den BigBang geben wird/geben muss (ich meine den BigBang im Depot), weil plötzlich viele ihre Felle davonschwimmen sehen.

 

Das glaube ich nicht. 2013 werden nur diejenigen Zinskonvertierungen vornehmen, die es 4 Jahre lang versäumt haben. Das sind diejenigen, die sich Jahre lang nicht damit beschäftigt haben, d.h. die kleinen Fische bei denen es kaum was zu holen gibt.

 

Ich hatte immer befürchtet, dass es genau dann auffällt, weil die Kapitalerträge plötzlich so hoch sind. Und dann kommen die Nachfragen, woher denn das Geld stammt (Schwarzgeld? Schenkung?).

 

Durch die Abgeltungssteuer wird diese SItuation vergleichsweise häufig auftreten. Kursgewinne werden ja nicht jährlich besteuert sondern erst bei Verkauf, d.h. man hatte jetzt genug Zeit anzusparen. Der Aufwand überall nachzuprüfen, ob die Kursgewinne auch wirklich durch langes Halten entstanden sind, ist für die kleinen Summen vermutlich nicht gerechtfertigt.

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pummelchen

etwas ganz anderes , man muß auch aufpassen, ob man die Papiere überhaupt erwerben kann

das CZ4CUW der CB ist nicht handelbar

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sparfux

*von den Immobilien und Rohstoffen mal abgesehen, aber davon halte ich eh' nichts, weil man damit wahrscheinlich keine ausreichenden Gewinne erzielen kann

Stimmt! In dem Sinne ist meine Beschreibung unvollständig. Aber auch hier gilt: Diese Alternative hat man immer noch, auch im meiner Ansicht nach unwahrscheinlichen Fall einer Nichtanerkennung des FA.

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noflash

Hallo,

 

nach den recht spannenden Beiträgen der letzten Tage möchte ich mal wieder einen anderen Aspekt ansprechen:

 

Welche "Broker" könnt ihr als "Empfänger" einer Schiebeaktion empfehlen?

 

Die Diba wurde schon mal genannt und als gut bewertet. Ist ja auch nicht gerade klein und könnte wohl einen guten Job machen - auch in Bezug auf die Steuerbescheinigung ("Gewinn") am Ende des Jahres.

Aber wie sieht es z.B. bei der DAB und DKB aus? Welche Erfahrungen habt ihr mit diesen Anbietern? Ordentliche, schnelle Abwicklung? Richtige und ordentliche Steuerbescheinigungen?

Immer auch vor dem Hintergrund einer kurzfristigen Depot-Eröffnung und einer Übertragung (z.B. von comdirect oder consors) im Rahmen einer Stückzinstrick-Schiebe-Aktion?

 

Würde mich über entsprechende Erfahrungsberichte und Empfehlungen freuen, denn langsam muss ich in die Pötte kommen ( auch wenn dieser GKV-Aspekt bei mir eher unerfreulich ist).

 

BTW: Haltet ihr die Praktiker-Anleihe noch immer für "empfehlenswert" ? Oder gibt es da neue unerfreuliche Erkenntnisse?

 

Danke für die Unterstützung.

Gruss Peter

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noflash

Hallo,

 

ich möchte eigentlich gern meine "neuen" Verluste bei der comdirect stehen lassen. Jetzt habe ich mir mal die Kauf-Gebühren bei der comdirect angeschaut. Wenn ich z.B. die "GS8KLL" nehme, dann müsste ich um ca. 5000 Euro "umzurubeln" für 16.000 Euro (nominal) im Endbetrag ca. 21550 Euro kaufen.

 

Sehe ich es richtig, dass die comdirect 4,90 + 0,25% vom Ordervolumen = ca. 59 Euro an Gebühren berechnet?

Gibt es eine günstigere Variante?

 

Bei der Diba als Empfängerbank des Übertrags gibt es zur Zeit noch eine Aktion (bis 30.11.13): "20 Free Trades – provisionsfrei handeln..."

 

Insgesamt würde ich schätzen, dass das Retten von ca. 5000 Euro Altverlusten mit dem o.g. Papier ca. 300 Euro (6%) kostet. Weniger wäre besser ;-) 5000 Euro Altverluste können einen Steuervorteil von 1250 Euro ergeben, abzgl. der genannten 300 Euro ergäbe sich ein "Gewinn" von 950 Euro bei kurzzeitigem Einsatz von ca. 22000 Euro. Hab' ich richtig gerechnet ?

 

Gruss Peter

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vanity

Auf die Stückzinsen zahlst du typischerweise keine Provision, spart schon mal 15 €. Wie du auf die 300 € Rettungsverlust kommst, ist (mir) nicht klar. Grob gerechnet 0,3% G/B-Spread + 0,2% neg. Ertrag + 0,5% Kauf-/Verkauf-Gebühren ergibt ca. 1% (vom Nennwert), also 160 €, max. 170 €.

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Hi zusammen,

 

habe letztes und dieses Jahr den Stückzinstrick angewandt und habe aktuell folgendes in meiner Steuerübersicht bei der Codi stehen:

Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo) EUR 0,00

Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +1.482,78

 

In Anspruch genommener Freibetrag EUR 801,00

Verbleibender Freibetrag EUR 0,00

Anrechenbare ausländische Quellensteuer EUR 0,00

Abgeführte Kapitalertragssteuern EUR 161,06

Abgeführter Solidaritätszuschlag EUR 8,83

Abgeführte Kirchensteuer EUR 0,00

Angerechnete ausländische Quellensteuer EUR 9,39

 

Die positiven Stückzinsen will ich mit der nächsten Steuererklärung gegen die Altverluste laufen lassen. Soweit alles wie bislang geplant.

 

Jetzt will ich jedoch von der Codi (da kommt die Steuerübersicht her) einen Depotübertrag zur Ing-Diba machen, das Codi-Depot soll dabei allerdings bestehen bleiben. Was ist jetzt hier am besten, die Verlustverrechnungstöpfe ebenfalls übertragen oder bei der Codi stehen lassen?

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Taxadvisor

Hi zusammen,

 

habe letztes und dieses Jahr den Stückzinstrick angewandt und habe aktuell folgendes in meiner Steuerübersicht bei der Codi stehen:

Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo) EUR 0,00

Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +1.482,78

 

In Anspruch genommener Freibetrag EUR 801,00

Verbleibender Freibetrag EUR 0,00

Anrechenbare ausländische Quellensteuer EUR 0,00

Abgeführte Kapitalertragssteuern EUR 161,06

Abgeführter Solidaritätszuschlag EUR 8,83

Abgeführte Kirchensteuer EUR 0,00

Angerechnete ausländische Quellensteuer EUR 9,39

 

Die positiven Stückzinsen will ich mit der nächsten Steuererklärung gegen die Altverluste laufen lassen. Soweit alles wie bislang geplant.

 

Jetzt will ich jedoch von der Codi (da kommt die Steuerübersicht her) einen Depotübertrag zur Ing-Diba machen, das Codi-Depot soll dabei allerdings bestehen bleiben. Was ist jetzt hier am besten, die Verlustverrechnungstöpfe ebenfalls übertragen oder bei der Codi stehen lassen?

 

Ob man Null stehen lässt, oder Null überträgt, sollte keinen Unterschied machen. Deine Verlusttöpfe sind augenscheinlich LEER.

 

Gruß

Taxadvisor

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