vanity November 4, 2013 oder mache ich einen Rechenfehler? Ja. 5200/20,74 Stückzins *100 sind ca. 25000 und nicht 2500. Das Jahr ist übrigens bald rum Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 4, 2013 · bearbeitet November 4, 2013 von pummelchen oder mache ich einen Rechenfehler? Ja. 5200/20,74 Stückzins *100 sind ca. 25000 und nicht 2500. Das Jahr ist übrigens bald rum danke dann benötige ich nominell 26000, was mich aber nur 6812€ kostet da ich es bei der selben Bank mache , kann ich es an Tag 1 kaufen und tag 3 verkaufen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 4, 2013 · bearbeitet November 4, 2013 von noflash Hallo @vanity, Das Jahr ist übrigens bald rum Ist doch gerade erst Anfang November?! Da sollte doch noch genug Zeit sein um bis Ende Dez. ein paar Altverluste zu retten oder andere Stückzins-Spielchen zu machen - oder? Zumindest habe ich hier in letzter Zeit öfter gelesen, dass Depot-Überträge oft unter 3 Wochen dauern. Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 4, 2013 Hallo Stefan, Nochmal ein konkretes Beispiel: Mit Nominal 10.000 Euro musst du ca. 2650 investieren (553+2080+Spesen), bekommst damit aber 2080 Euro Stückzinsen - Stückzinseffizienz demnach ca. 78,5% (und das ist schon fast ein Rekordwert, nur die vor Jahren von mir entdeckte Telekom-Aktienanleihe war noch besser ). 78,5% klingt wirklich gut und scheinbar ist man hier um Forum ja der Meinung, dass sich das Risiko mit dieser speziellen Anleihe (obwohl Praktiker) auch in Grenzen hält. Ein kleiner Schönheitsfehler ist aber wohl der Spread. Um ca. 10000 Euro Altverluste zu "retten" müsste man für Nominal 48.000 kaufen. Bei 0,5% Spread würden sich nach meiner Rechnung 48 x 1000 x 0,5% = 240 Euro "Verlust" ergeben. Oder mach' ich wieder einen Fehler? Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 4, 2013 Hallo @all, ich habe mal den Artikel "Lager gesucht - Wertpapier-Depots" in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Test 11/13 angeschaut. Fand ich nicht wirklich erhellend. Überrascht war ich, dass Consors nicht genannt wird ;-( Bzgl. der Kosten für die Übertragung eines Einzelwertes von Consors nach z.B. DiBa: Ist es richtig, dass dafür auf Seiten von consors keine Kosten entstehen? (Und bei der DiBa als Empänger scheinbar auch nicht?) Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 5, 2013 Nochmal zur Praktiker-Anleihe: Ok, das finanzielle Risiko ist auf Grund des hohen Stückzinsanteils relativ gering - selbst wenn der Kurs auf Null geht. Aber wenn der Kurs auf Null geht, wird die Anleihe vom Emittenten vom Markt genommen und ausgezahlt. Das kann zweierlei Probleme mit sich bringen: 1. Wenn die Anleihe noch bei der Kaufbank liegt -> außer Spesen nichts gewesen. 2. Egal wo die Anleihe gerade liegt -> es ist unklar, wie schnell die Rückzahlung erfolgt (das sollte auch in den Bedingungen stehen) Im worst case treffen beide Probleme zusammen ein. Dann ist das Geld eine Zeitlang nicht verfügbar und der Trick hat auch nicht geklappt. Außerdem geht das Jahr zu Ende... Nun ja, es muss letztlich jeder selber entscheiden, welches Risiko er eingeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 November 5, 2013 Bzgl. der Kosten für die Übertragung eines Einzelwertes von Consors nach z.B. DiBa: Ist es richtig, dass dafür auf Seiten von consors keine Kosten entstehen? (Und bei der DiBa als Empänger scheinbar auch nicht?) Für den Depotübertrag darf eine Bank in Deutschland nach der Rechtsprechung des BGH nur Fremdgebühren weiterreichen (etwa der Lagerstelle), weil sie damit der gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der von ihr lediglich verwahrten Wertpapiere nachkommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesamtbestand im Rahmen einer Depotschließung oder nur Teilbestände unter Weiterführung des Depots übertragen werden. [/Quote] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 5, 2013 Hallo, Aber wenn der Kurs auf Null geht, wird die Anleihe vom Emittenten vom Markt genommen und ausgezahlt.Kannst du mal die Grundlage dieser Annahme nennen? Also wo im Verkaufspropekt steht das? Und nochmal: Meiner Erfahrung nach verschwinden Aktien eines insolventen Unternehmens erst Jahre später. Ich bitte um Beispiele, wo es anders war (aber nur vergleichbare Fälle, also keine kleinen Klitschen, Ausland etc.). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 5, 2013 Hallo! @ceekay74: Danke für die Info. @all: "Aktueller" Artikel bei wiwo.de "Wie Sie Altverluste zu Steuergewinnen machen" http://www.wiwo.de/f...en/9009764.html Dort wird auch etwas über mögliche Long-/Short-Kombis geschrieben. Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 5, 2013 · bearbeitet November 6, 2013 von noflash Hallo, als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen KV möchte ich noch folgende Frage ins Spiel bringen: Wie werden die Gewinne, Altverluste etc. bei der Berechnung des GKV-Beitrages berücksichtigt? Meine Annahme: Die GKV interessiert sich nicht für die Altverluste aus früheren Jahren und schaut im Steuerbescheid nur auf die neuen Gewinne. Entsprechend würden für die Gewinne aus einer Schiebeaktion noch KV-Beiträge fällig werden; also ca. 15%. Weitere Annahme: Die neuen Verluste bleiben in den Töpfen und es werden keine Verlustbescheinigungen beantragt, dann sieht die GKV künftige Gewinne nicht im Steuerbescheid, weil diese direkt verrechnet werden - allerdings ist man als freiwillige Mitglied natürlich verpflichtet dieses Einnahmen (Gewinne) entsprechend zu melden. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die GKV da nicht bald einen Weg finden Einblick zu bekommen, denn dort gehen ihr einige Beiträge durch die Lappen. Welche Erfahrungen gibt es hier bzgl. Altverlustverrechnung und GKV-Beitrag? Gruss Peter Ergänzungen: In einem anderen Forum gibt es Berichte darüber, dass die GKVs bereits 2012 angefangen Steuerbescheinigungen bei ihren freiwilligen Mitgliedern einzufordern. Mögliche Umgehungstaktiken und Meinungen dazu hat bestimmt jeder selber im Kopf. In den Grundsätzen zur Beitragsbemessung des Spitzenverbandes der GKV ist scheinbar recht klar geregelt, dass Verluste aus früheren Jahren nicht mit aktuellen Gewinnen verrechnet werden können und somit die Gewinne einer Schiebe-Aktion scheinbar voll in die Beitragsberechnung durchschlagen. Finde ich überhaupt nicht lustig ;-( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dubhe November 6, 2013 Mal eine Frage an die Experten, über die technische Ausführung hinaus: inwieweit kann einem das Finanzamt, wenn man diesen Trick durchführt (ggf. auch mehrfach), Gestaltungsmissbrauch vorwerfen? Wie kann man dem ggf. begegnen und was wären die Konsequenzen? Und in dem Zusammenhang: wie ist die Situation, wenn man Ende des Jahres alle aufgelaufenen Buchgewinne mitnimmt und ggf. dieselben Aktien oder Fonds wieder kauft? Vielen Dank für Antworten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 6, 2013 Mal eine Frage an die Experten, Wenn es nur eine Frage wäre... das wird hier und in anderen Foren mittlerweile fast jeden zweiten Tag gefragt. Wer das mit Anleihen macht, hat grundsätzlich nichts zu befürchten. Wer sich vor Angst in die Hosen macht, muss halt warten, bis der Stückzinsgewinn die Spesen für Kauf/Verkauf übersteigt. Im Übrigen: Das Finanzamt erhält GRUNDSÄTZLICH keine Daten zu einzelnen Transaktionen. Damit fällt es in vielen Fällen nicht auf. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 6, 2013 Hallo Taxadvisor, Wer das mit Anleihen macht, hat grundsätzlich nichts zu befürchten.Aber was antwortet man dann auf die Nachfrage, wo denn der plötzliche Reichtum herkommt?Ich denke, dass die Befürchtung von Dubhe in diese Richtung geht (und ebenso die von kleinerfisch in seinem eigenen Thread). Meiner Erfahrung nach kommen solche Nachfagen zwar selten (mein Einkommen schwankt auch ab und zu - gab noch nie Probleme), aber ich kann sicher nicht für jeden Fall und jedes Finanzamt sprechen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dubhe November 6, 2013 Mal eine Frage an die Experten, Wenn es nur eine Frage wäre... das wird hier und in anderen Foren mittlerweile fast jeden zweiten Tag gefragt. Wer das mit Anleihen macht, hat grundsätzlich nichts zu befürchten. Wer sich vor Angst in die Hosen macht, muss halt warten, bis der Stückzinsgewinn die Spesen für Kauf/Verkauf übersteigt. Im Übrigen: Das Finanzamt erhält GRUNDSÄTZLICH keine Daten zu einzelnen Transaktionen. Damit fällt es in vielen Fällen nicht auf. Gruß Taxadvisor Sorry, ich habe extra in diesem Thread gesucht und nur Beiträge zu dem Thema von vor längerer Zeit gefunden, die zudem nicht ganz gepasst haben. Hat denn das Finazamt keine Möglichkeit, sich Aufstellungen über Transaktionen anzufordern? Ich musste bei der Ausführung dieser Transaktion jeweils meine Steueridentifikationsnummer angeben - melden die Broker solche Überträge ggf. an die Finanzämter? Und auch wenn man mit der Anleihe im Plus ist - wie erklärt man auf Nachfrage, warum man 3x bei ein und demselben Broker eine Aktienanleihe gekauft, sie zu einem anderen übertragen und da verkauft hat? Oder ist es ganz sicher, dass die Finanzämter das nicht übermittelt bekommen und es auch nicht nachfragen (können)? Oder, und so verstehe ich Taxadvisor, ist es auch dann nicht als Gestaltungsmissbrauch zu werten, wenn das Finazamt es weiß, so dass gar nichts passieren könnte? (Abgesehen davon, dass die vermutlich was Besseres zu tun haben, aber theoretisch, was wäre denkbar und wie wappnet man sich ggf.?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 6, 2013 [ Und auch wenn man mit der Anleihe im Plus ist - wie erklärt man auf Nachfrage, warum man 3x bei ein und demselben Broker eine Aktienanleihe gekauft, sie zu einem anderen übertragen und da verkauft hat? Oder ist es ganz sicher, dass die Finanzämter das nicht übermittelt bekommen und es auch nicht nachfragen (können)? Oder, und so verstehe ich Taxadvisor, ist es auch dann nicht als Gestaltungsmissbrauch zu werten, wenn das Finazamt es weiß, so dass gar nichts passieren könnte? (Abgesehen davon, dass die vermutlich was Besseres zu tun haben, aber theoretisch, was wäre denkbar und wie wappnet man sich ggf.?) Ich habe Geld, für Tagesgeld bekomme ich nur 0,5%, also investiere ich in Anleihen, die ich nach kurzer Zeit verkaufe und neue kaufe. Davon erhoffe ich mir eine Rendite, die etwas höher ist als 0,5%. Ist das Gestaltungsmißbrauch? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 7, 2013 Hallo, Oder ist es ganz sicher, dass die Finanzämter das nicht übermittelt bekommenJa, das ist ganz sicher. und es auch nicht nachfragen (können)?Das nunwieder (nachfragen) können sie, und zwar bei dir.Und die Nachfrage könnte imho wirklich kommen, wenn die Kapitalerträge plötzlich immens hoch sind (woher kommt die Köhle? Ist das vielleicht Schwarzgeld?). Ich habe Geld, für Tagesgeld bekomme ich nur 0,5%, also investiere ich in Anleihen, die ich nach kurzer Zeit verkaufe und neue kaufe. Davon erhoffe ich mir eine Rendite, die etwas höher ist als 0,5%. Ist das Gestaltungsmißbrauch?Da hast du aber das Entscheidende vergessen, nämlich den Depotübertrag; ich könnte mir speziell in diesem Punkt schon den Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs vorstellen. Mir fällt jedenfalls kein außersteuerlicher Grund für den Depotübertrag ein (toll wäre etwa, wenn es einerseits Banken gäbe, die keine oder niedrigere Gebühren nur beim Kauf nehmen, und andererseits welche nur für den Verkauf - das wäre dann eindeutig ein Grund). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 7, 2013 Hallo, meine GKV hat mir auf - anonyme - Anfrage bestätigt, dass die Verrechnung von Altverlusten bei der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte nicht berücksichtigt wird. Die Gewinne einer Schiebe-Aktion zur "Rettung" von "Altverlusten" schlägt also bei Betroffenen evtl. komplett durch. Wie stark hängt natürlich vom Einkommen ab. Wer weit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist hat weniger bzw. "andere" Sorgen - wer die obere Grenze überschritten hat braucht sich wohl keine Gedanken zu machen. Nur wer in der Mitte "hängt" - und freiw. Mitglied in der GKV ist - wird ca. 15% des Schiebe-Gewinns an die GKV als Beitrag abführen müssen. Unter der Annahme, dass die neuen Verluste nicht bescheinigt werden und von der Depotbank direkt mit hoffentlich kommenden Gewinnen verrechnet werden, stellt sich die Frage: Können die GKV irgendwie von den neuen Gewinnen erfahren und dann darauf erneut Beiträge erheben? Wie ist eure Einschätzung?! Was sagen eure Erfahrungen und Glaskugeln? In meinem Fall steht und fällt mit diesen Überlegungen der Sinn der Schiebeaktion und ich werde wohl dem "Verlust" meiner "Altverluste" in Auge sehen müssen. Mal wieder ist man als freiwilliges Mitglied in einer GKV der "Dumme". Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 7, 2013 Unter der Annahme, dass die neuen Verluste nicht bescheinigt werden und von der Depotbank direkt mit hoffentlich kommenden Gewinnen verrechnet werden, stellt sich die Frage: Können die GKV irgendwie von den neuen Gewinnen erfahren und dann darauf erneut Beiträge erheben? Wie ist eure Einschätzung?! Was sagen eure Erfahrungen und Glaskugeln? In meinem Fall steht und fällt mit diesen Überlegungen der Sinn der Schiebeaktion und ich werde wohl dem "Verlust" meiner "Altverluste" in Auge sehen müssen. Mal wieder ist man als freiwilliges Mitglied in einer GKV der "Dumme". Gruss Peter Seit der NSA ist nichts mehr sicher. Als Einkommensnachweis gilt aber immer der Einkommensteuerbescheid. Wenn da Kapitalerträge auftauchen aber keine Verlustverrechnung, dürfte das m.E. erledigt sein. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 9, 2013 Hallo, Aber wenn der Kurs auf Null geht, wird die Anleihe vom Emittenten vom Markt genommen und ausgezahlt.Kannst du mal die Grundlage dieser Annahme nennen? Also wo im Verkaufspropekt steht das? Und nochmal: Meiner Erfahrung nach verschwinden Aktien eines insolventen Unternehmens erst Jahre später. Ich bitte um Beispiele, wo es anders war (aber nur vergleichbare Fälle, also keine kleinen Klitschen, Ausland etc.). Stefan Im Prospekt steht das entweder unter den Risiken oder bei den Rückzahlungsbedingungen. Ich meine mich zu erinnern, dass es "Kursereignis" genannt wird und für alle Fälle gedacht ist, in denen kein Kurs mehr festgestellt werden kann. Wenn die Aktie während der Laufzeit der Anleihe von der Börse genommen wird, muss es ja eine Regelung geben. Beispiele für ein schnelles Verschwinden von insolventen Unternehmen vom Kurszettel habe ich keine. Bei Mergers meine ich mich zu erinnern, dass es recht schnell gehen kann (zB Mannesmann nach dem Kauf durch Vodafone). Und ein Verkauf von Praktiker ist ja nicht ausgeschlossen. Außerdem habe ich auf das Risiko hingewiesen, nicht etwa ein sicheres Ereignis prognostiziert. PS Wenn Du bei den Zitaten den Autor stehen lassen würdest, wäre es leichter, die Referenzen auf eigene Beiträge zu finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noflash November 9, 2013 Hallo, @Taxadvisor: Seit der NSA ist nichts mehr sicher. Als Einkommensnachweis gilt aber immer der Einkommensteuerbescheid. Wenn da Kapitalerträge auftauchen aber keine Verlustverrechnung, dürfte das m.E. erledigt sein. Ich hatte bisher leider noch nie eine Verlustverrechnung und weiß deshalb nicht wie diese vom FA im Einkommensteuerbescheid dargestellt wird. Wäre toll, wenn hier jemand ein Muster/Beispiel zur Verfügung stellen könnte - aus dem ersichtlich ist welche Informationen im Bescheid auftauchen. Danke ;-) Gruss Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 9, 2013 · bearbeitet November 9, 2013 von reckoner Hallo kleinerfisch, Im Prospekt steht das entweder unter den Risiken oder bei den Rückzahlungsbedingungen. Ich meine mich zu erinnern, dass es "Kursereignis" genannt wird und für alle Fälle gedacht ist, in denen kein Kurs mehr festgestellt werden kann. Wenn die Aktie während der Laufzeit der Anleihe von der Börse genommen wird, muss es ja eine Regelung geben.OK, ich hab' nun nochmal etwas gesucht, der beste Suchbegriff ist imho "außerordentlich". Und du könntest recht haben, dass es eine außerordentliche Kündigung gibt, wenn die Aktie nicht mehr gehandelt wird (die Formulierungen sind in diesem Punkt aber schon sehr schwammig). Es gibt aber auch Punkte die ein solches Risiko relativieren: - wie schon gesagt, verschwinden Insolvenzaktien nicht so schnell vom Kurszettel (es gibt wiederum einige Gründe dafür, u.a. auch dass noch Derivate darauf laufen, da gibt es sicher Absprachen und Verträge zwischen den Börsen und den Emittenten) - es handelt sich nur um ein paar Tage (es geht ja um den Stückzinstrick mit Depotübertrag), da müsste der Zufall schon ordentlich mitspielen - man verliert in keinem Fall viel Geld, die Zinsen müssen nämlich auch bei Kündigung gezahlt werden (zumindest die bereits aufgelaufenen) - aber wichtig: Der Steuereffekt könnte bei Kündigung entfallen. Beispiele für ein schnelles Verschwinden von insolventen Unternehmen vom Kurszettel habe ich keine.Eben, ich auch nicht (daher kann ich es natürlich auch nicht beweisen). Bei Mergers meine ich mich zu erinnern, dass es recht schnell gehen kann (zB Mannesmann nach dem Kauf durch Vodafone).In solchen Fällen laufen die Derivate aber normalerweise weiter (mit neuem Basiswert und Umrechnungsfaktor). Außerdem dauert auch ein Merger deutlich länger als 2 Monate. Außerdem habe ich auf das Risiko hingewiesen, nicht etwa ein sicheres Ereignis prognostiziert.OK, hatte sich anders angehört. Aber kein Problem, ich schreibe auch oft meine Meinung als feststehende Aussage, ohne zu merken, dass das vielleicht nicht ausreichend deutlich wird. PS Wenn Du bei den Zitaten den Autor stehen lassen würdest, wäre es leichter, die Referenzen auf eigene Beiträge zu finden.Sorry, aber ich schreibe immer im leeren Editor, da geht das glaube ich nicht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dubhe November 9, 2013 Mal eine etwas andere Frage, die aber in den Zusammenhang passt. Ich schaue derzeit, wo ich Gewinne habe, die ich noch realisieren kann, um zu wissen, ob ich noch einmal schieben muss oder nicht (oder vielleicht mit einer Long- und gleichzeitigen Shortposition arbeiten soll etc.) Es dürfte für mich derzeit (nahezu) geschafft sein, die Verluste auszunutzen. Dabei habe ich mal ein wenig mit meinem Steuerprogramm gespielt und folgendes bemerkt: Wenn man bei einem ausländischen Broker handelt, wird offenbar nicht direkt auf Ebene des Depots verrechnet, auch nicht bei der Deklaration in der Steuererklärung. Wenn das Programm richtig liegt, dann würden z.B. 2000 Euro Gewinn und 2000 Euro Verlust aus diesem Jahr, was bei einem deutschen Broker ja 0 ergäbe, bei dem ausländischen Depot, wenn man es bei der Steuer angibt (und den Antrag auf Verlustverrechnung stellt), so verrechnet, dass die 2000 Gewinn mit Altverlusten verrechnet werden, die 2000 Verlust aber zu den Neuverlusten geschlagen werden, so dass man dort auch quasi Neuverluste generiert, wenn man Poitionen im Minus verkauft (verkaufen muss, das mache ich natürlich dann nicht, wenn es nicht sein muss), aber Gewinne auf die Altverluste angerechnet werden. Kann das jemand bestätigen, der schon Erfahrung mit ausländischen Depots hat, dass das wirklich so stimmt? Dann hätte ich nämlich schon einen kleinen Puffer, und vor allem wüsste ich, dass selbst wenn ich jetzt noch Verluste da mache, trotzdem die Gewinne schon bestehen und auch stehen bleiben. Was auch heißt, dass ich für den Rest des Jahres bevorzugt da handeln würde. Danke und Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 9, 2013 Kann das jemand bestätigen, der schon Erfahrung mit ausländischen Depots hat, dass das wirklich so stimmt? Dann hätte ich nämlich schon einen kleinen Puffer, und vor allem wüsste ich, dass selbst wenn ich jetzt noch Verluste da mache, trotzdem die Gewinne schon bestehen und auch stehen bleiben. Was auch heißt, dass ich für den Rest des Jahres bevorzugt da handeln würde. Danke und Grüße! Das steht (indirekt) sogar so im Gesetz. Haben wir vor Jahren auch schon empfohlen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 9, 2013 · bearbeitet November 9, 2013 von kleinerfisch Ich habe Geld, für Tagesgeld bekomme ich nur 0,5%, also investiere ich in Anleihen, die ich nach kurzer Zeit verkaufe und neue kaufe. Davon erhoffe ich mir eine Rendite, die etwas höher ist als 0,5%. Ist das Gestaltungsmißbrauch?Da hast du aber das Entscheidende vergessen, nämlich den Depotübertrag; ich könnte mir speziell in diesem Punkt schon den Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs vorstellen. Mir fällt jedenfalls kein außersteuerlicher Grund für den Depotübertrag ein (toll wäre etwa, wenn es einerseits Banken gäbe, die keine oder niedrigere Gebühren nur beim Kauf nehmen, und andererseits welche nur für den Verkauf - das wäre dann eindeutig ein Grund). Nicht nur das. Wenn man zwei neue Depots verwendet, bekommt das Finanzamt eine Steuerbescheinigung mit einem außergewöhlich hohen Plus und eine andere mit einem gleichhohen Minus. Aber da auf meinen entsprechenden Thread bisher niemand geantwortet hat, gibt es für die Frage der Legalität jenseits des "merkt doch keiner" hier im Forum wohl keine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 9, 2013 Hallo kleinerfisch, Nicht nur das. Wenn man zwei neue Depots verwendet, bekommt das Finanzamt eine Steuerbescheinigung mit einem außergewöhlich hohen Plus und eine andere mit einem gleichhohen Minus.Genau, das Problem hatte ich ja oben auch schon etwas angesprochen. Wenn du wirklich beide Steuerbescheinigungen hast, dann könnte das vielleicht noch unentdeckt bleiben (es hebt sich ja zum Großteil auf, KAP Zeile 7 düfte dann in etwa wie gewöhnlich sein). Aber, es wird doch immer dazu geraten (auch von mir), bei der Kauf-Depotbank den Verlust einfach stehen zu lassen, also keine Verlustbescheinigung zu beantragen. Und leider gibt es dann nur die eine - sehr hohe - Steuerbescheinigung, beispielsweise anstatt der üblichen 5.000 Euro auf einmal 30.000 Euro Kapitalerträge - und da fragt das Finanzamt dann vielleicht doch mal nach, woher denn der plötzliche Reichtum so kommt (Schwarzgeld, nicht angezeigte Schenkung etc.). Eigentlich ist auch das natürlich kein Problem, denn man kann ja leicht nachweisen, dass es sauberes Geld ist - aber quasi so nebenbei offenbart man damit dann den Stückzinstrick, und der könnte imho als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden (insbesondere die nur steuerlich sinnvollen Depotüberträge). Alles nur meine Meinung, wetten würde ich so oder so nicht darauf. Aber da auf meinen entsprechenden Thread bisher niemand geantwortet hat, gibt es für die Frage der Legalität jenseits des "merkt doch keiner" hier im Forum wohl keine Antwort.Ich denke doch, dass mindestens Taxadvisor den Thread gesehen hat. Und daraus, dass auch er nicht geantwortet hat, schließe ich mal (frech), dass selbst er den Gestaltungsmissbrauch nicht völlig ausschließen würde. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag