hugolee März 25, 2013 Hallo hugolee, DANKE lieber Ramstein für die freundliche HilfeEr hat aber durchaus recht, es steht alles mehrmals und teilweise sehr ausführlich in diesem Thread. Die Grundlagen hat aber sparfux recht gut zusammengefasst (= Definition der Varianten 1 bis 3): LINK Stefan DANKE Stefan, dass er durchaus recht hat sehe ich genauso!!! Ein LINK, so wie Du es gemacht hast ist für jemand, der sich in dem Thread auskennt kein Problem. Deshalb, DANKE dafür. Für jemand, der sich in dem Thread nicht auskennt, sind 59Seiten a 20 Beiträge, zum kurz Überfliegen schon heftig. DANKE hugolee Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BartS1975 März 25, 2013 Danke für den Link, der ist sehr hilfreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen März 26, 2013 Gehört nur am Rande hierher,aber möchte keinen thread aufmachen Durch Zufall ist mir folgendes bei der steuerbescheid von 2011 meiner Mutter aufgefallen Normalerweise müsste doch die kapitalerträge extra von den anderen einkünften aufgeführt sein und dann mit 25% besteuert werden ,es sei denn man hätte einen grenzsteuersatz von kleiner 25%,dann müßten auch die kapitalerträge zu den andeten einkünften dazuzugerechnet werden Bei mir werden sie auch extra geführt bzw. sind eh null,wegen altverluste. Im Jahr 2010 wurden die Kapitalerträge z.b. extra geführt,bei den anderen Einkünften,war nur der Hinweis Kaitalerträge aus tariflichen Einkommen 0€,was dies auch immer heißen mag? ------ Bei meiner Mutter wurden die Kapitalerträge aber merkwürdigerweise nicht extra unter der Überschrift Abgeltungssteuer aufgeführt,sondern so wie früher bei den Anderen Einkünften aufgeführt und dazugezählt Aber dann war dies eigentlich doch falsch ,sofern der Grenzsteuersatz über 25% lag,was ich vermute Dann hat das Fa die Kapitalerträge ja mit mehr als 25% versteuert Muß das Fa nicht automatisch eine Günstigerprüfung machen? Oder zählt der Durchschnittssteuersatz,der ist natürlich unter 25% Dann wäre alles richtig gewesen? Was ich aber bezweifele,da mein D.satz auch unter 25% liegt und trotzdem die Kapitalerträge mit 25% vom FA im Bescheid versteuert wurden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 26, 2013 Hallo pummelchen, der Grenzsteuersatz als Richtgröße gilt nur ohne Kapitalerträge, insgesamt kann der Grensteuersatz durchaus - etwas - über 25% liegen und trotzdem ist die Günstigerprüfung positiv. Andererseits kann die Günstigerprüfung auch allein durch die Kapitalerträge negativ werden, "Grenzsteuersatz unter 25%=günstiger" ist also kein Automatismus. Nur wenn der Grenzsteuersatz ohne Kapitalerträge schon über 25% liegt, bringt die Günstigerprüfung nichts mehr (mit ein paar Ausnahmen, das sind aber Sonderfälle). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious März 28, 2013 · bearbeitet April 2, 2013 von precious Die letzten Wochen habe ich nun schon 4 mal Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen um dann dort die Veräuserungsgewinne zu realisieren. Der Übertrag geht recht schnell. Nach 4-6 Tagen, nachdem ich den schriftlichen Auftrag zum Depotübertrag per Post verschickt hatte, wurden die Wertpapiere auf dem Empfängerdepot gutgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JRoger April 4, 2013 Hallo, zunächst gebe ich offen und ehrlich zu, dass ich nicht alle 59 (!) vorhergehenden Seiten gelesen, sondern nur die ein oder andere überflogen habe und bitte um Entschuldigung, falls meine Frage schon abgehandelt worden ist. Ich habe einige Fonds (auch ausländische Thesaurierer nach Einführung der Abgeltungssteuer) in einem ebase-Depot. Beim Durchklicken der dortigen Seiten bin ich auf eine Seite mit dem Titel "Steuerverrechnung/freistellungsauftrag" gestoßen. Dort wird mir eine bestimmte Summe in einem sog. Verlustverrechnungstopf ausgewiesen, welche mir aber nie in der Steuerbescheinigung von ebase ausgewiesen wird. Stattdessen steht da bezüglich KAP Zeile 17: "nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen:" ...€ Kann man diese beide Posten gegeneinander aufrechnen? Oder greift der Verlustverrechnungstopf im Sinne einer Abgeltungssteuerreduzierung dann, wenn ich Fondsanteile mit Gewinn verkaufe? Oder was sonst kann man mit diesem Topf anfangen? :- Danke für Hinweise! B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 4, 2013 Verkürzte Darstellung: Der Verlustverrechnungstopf wird bankintern mit realisierten Gewinnen verrechnet. Die ausschüttungsgleichen Erträgen ausl. Thesaurierer gehören aber nicht dazu, da diese grundsätzlich von der Bank nicht betrachtet werden (daher nur nachrichtlich, die korrekte Versteuerung musst du selbst mit deiner EkSt-Erklärung vornehmen). Mit dem Verlustverrechnungstopf kannst du zweierlei machen: 1. Du lässt ihn bei der Bank stehen, sobald verrechenbare Gewinne (jetzt oder in Folgejahren) anfallen, wird bankintern verrechnet. 2. Du lässt ihn dir zum Jahresende bescheinigen (Antrag an die Bank vor dem 15.12.!), dann wird er genullt und du kannst (solltest) die bescheinigten Verluste in der Steuererklärung angeben. Dann wird dort verrechnet (falls möglich) oder der Neuverlust auf das nächste Veranlagungsjahr vorgetragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JRoger April 4, 2013 Der Verlustverrechnungstopf wird bankintern mit realisierten Gewinnen verrechnet. Danke für die Info! Sind "realisierte Gewinne" bei Aktienfonds grundsätzlich ALLE Gewinne, auf die auch eine Abgeltungssteuer erhoben würde - abgesehen von den eventuell realisierten Gewinnen bei ausl. thes. Fonds (da ja von ebase nicht erfasst)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 4, 2013 ... Sind "realisierte Gewinne" bei Aktienfonds grundsätzlich ALLE Gewinne, auf die auch eine Abgeltungssteuer erhoben würde - abgesehen von den eventuell realisierten Gewinnen bei ausl. thes. Fonds (da ja von ebase nicht erfasst)? Ja, so kommt es hin (... auf die die Bank AgSt abführt - also Kurs- und Zwischengewinne bei Verkauf, Ausschüttungen, auch inländische Thesaurierungen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BartS1975 April 19, 2013 Eine Frage an die ganzen Depotübertragsexperten: Habt ihr den Eindruck, dass der Eingang der Wertpapiere länger dauert, wenn man auch die Verlusttöpfe überträgt? Oder besteht da zeitlich kein Unterschied? Es geht mir nur um den Eingang der Wertpapiere, nicht um den Zeitpunkt der Schließung des alten Depots. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zockinvestor April 30, 2013 Hallo zusammen, ich möchte auch noch den Stückzinstrick anwenden, um auf den letzten Drücker einen Batzen Altverluste umzuwandeln und habe auch schon fleißig fast den gesamten Thread gelesen. Zunächst mal vielen Dank für alle eure Beiträge. Was mich nun interessiert: Habt ihr einen Tipp, bei welchem Broker ich am Besten ein neues Depot für die Realisierung der Gewinne einrichten kann? Ich bin aktuell bei der Deutschen Bank und Consors (habe dort auch schon Neuverluste und möchte diese auch dort behalten). Gibt es Erfahrungen, wo der Depotübertrag besonders schnell funktioniert? Gibt es aktuell besondere Freetrade-Angebote? Habt ihr darüber hinaus Empfehlungen für aktuelle Aktienanleihen? Ich werde das ganze wohl mehrfach machen müssen, da mein verfügbares Kapital aktuell nur ca. 25% der Altverluste beträgt (traurig aber wahr). Ich habe z.B. VTA7PF im Auge... Besten Dank im Voraus! Zockinvestor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boersenchris Mai 9, 2013 · bearbeitet Mai 9, 2013 von boersenchris Hallo zusammen, auf den Seiten 44 und 45 dieses Threads ging es hier im vergangenen Oktober um die Umwandlung von Nicht-Kursgewinnen in Kursgewinne - *ohne* Depotübertrag. Die damalige Diskussion möchte ich jetzt nochmal aufgreifen. Die Situation ist wie folgt (einfaches Zahlenbeispiel): Gegeben sei ein Depot mit 2.500 EUR Kursgewinnen aus Aktienanleihen bzw. Zertifikaten. Im Laufe des Jahres wird eine Dividende von 1.500 EUR eingehen. Ziel: Am Ende des Jahres sollen genug Kursgewinne da sein, um 3.000 EUR Altverluste tilgen zu können. Wenn ich die Diskussion hier richtig verstanden habe, ist folgender Weg möglich: Nach Erhalt der Dividende (und vor Jahresende) kaufe ich Aktienanleihen mit bereits aufgelaufenen Stückzinsen in der Höhe von 3.000 EUR - 2.500 EUR = 500 EUR (Sparer-Freibetrag jetzt der Einfachhalt halber mal nicht berücksichtigt). Diese 500 EUR Stückzinsen werden mit (einem Teil) der erhaltenen Dividende verrechnet. Wenn ich die Aktienanleihe in diesem Jahr noch vor der Fälligkeit verkaufe, bekomme ich diese Stückzinsen (plus dann evtl. weitere aufgelaufene Stückzinsen) als Kursgewinn. Damit kann ich also die Dividende ohne Depotübertrag soweit erforderlich einfach in Kursgewinne umwandeln. Ist das korrekt? Wenn ich das richtig sehe, ist es auch nicht problematisch, daß ich bereits Kursgewinne im Depot habe, weil die gezahlten Stückzinsen zuerst mit der Dividende verrechnet werden? Viele Grüße, boersenchris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 9, 2013 Hallo boersenchris, ja, das ist imho so korrekt. Es sollte sogar egal sein, ob du vor oder nach dem Dividendenzufluss kaufst. Du musst dich aber nach meiner Erfahrung darauf gefasst machen, dass manche Banken das nicht wie gewünscht bescheinigen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boersenchris Mai 12, 2013 Du musst dich aber nach meiner Erfahrung darauf gefasst machen, dass manche Banken das nicht wie gewünscht bescheinigen. Hallo Reckoner, danke für Deine Antwort! Wenn ich die Diskussion von damals richtig verstehe, hat bei Dir diese Art der Verrechnung (inkl. Kursgewinnen) bei Deiner Bank einwandfrei geklappt? Ansonsten fand ich hier im Thread noch einen allgemeinen Hinweis von Taxadvisor, daß dies offenbar nicht bei allen Banken so einfach funktioniert. Danach ging die Diskussion schon wieder in eine andere Richtung. Wie ich das sehe, scheint die rechtliche Situation ja klar zu sein. Falls also mein Online-Broker da einen Fehler begehen sollte, müßte der doch mit einer Reklamation zu beheben sein? Ob es vielleicht sinnvoll ist, vorher schon mal beim Broker nachzufragen (oder ist die Frage vielleicht zu speziell für eine normale Kundenbetreuung)? Viele Grüße, boersenchris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 12, 2013 Steuerbescheinigungen zu reklamieren ist erfahrungsgemäß nicht unmöglich aber recht schwierig. ich selber würde das Risiko nicht eingehen und lieber mit Übertrag arbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gnitter Mai 13, 2013 Wenn ich die Diskussion von damals richtig verstehe, hat bei Dir diese Art der Verrechnung (inkl. Kursgewinnen) bei Deiner Bank einwandfrei geklappt? Ansonsten fand ich hier im Thread noch einen allgemeinen Hinweis von Taxadvisor, daß dies offenbar nicht bei allen Banken so einfach funktioniert. Danach ging die Diskussion schon wieder in eine andere Richtung. Hi ihr, also bei meiner hats so nicht geklappt: ehemals SEB / jetzt Santander. Statt für 5000 Euro Spekulationssteuer zurück zu erhalten habe ich durch die Transaktionen fast 100 Euro Gebühren verschwendet. Lehrgeld! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 13, 2013 Wenn ich die Diskussion von damals richtig verstehe, hat bei Dir diese Art der Verrechnung (inkl. Kursgewinnen) bei Deiner Bank einwandfrei geklappt? Ansonsten fand ich hier im Thread noch einen allgemeinen Hinweis von Taxadvisor, daß dies offenbar nicht bei allen Banken so einfach funktioniert. Danach ging die Diskussion schon wieder in eine andere Richtung. Hi ihr, also bei meiner hats so nicht geklappt: ehemals SEB / jetzt Santander. Statt für 5000 Euro Spekulationssteuer zurück zu erhalten habe ich durch die Transaktionen fast 100 Euro Gebühren verschwendet. Lehrgeld! Ein-Depot-Strategie oder Mehr-Depot-Strategie? Bei der unterjährigen Ein-Depot-Strategie zur Altverlustverrechnung gibt es die Steuererstattung auch erst über die Jahreserklärung... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gnitter Mai 13, 2013 · bearbeitet Mai 13, 2013 von gnitter Ein-Depot-Strategie oder Mehr-Depot-Strategie? Bei der unterjährigen Ein-Depot-Strategie zur Altverlustverrechnung gibt es die Steuererstattung auch erst über die Jahreserklärung... Ein Depot. Altverlustverrechnung in Jahressteuerbescheinigung aber definitv falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 13, 2013 Ein-Depot-Strategie oder Mehr-Depot-Strategie? Bei der unterjährigen Ein-Depot-Strategie zur Altverlustverrechnung gibt es die Steuererstattung auch erst über die Jahreserklärung... Ein Depot. Altverlustverrechnung in Jahressteuerbescheinigung aber definitv falsch. Altverlustverrechnung geht NUR über die Steuererklärung NICHT über die Jahressteuerbescheinigung!!! Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gnitter Mai 14, 2013 Ein Depot. Altverlustverrechnung in Jahressteuerbescheinigung aber definitv falsch. Altverlustverrechnung geht NUR über die Steuererklärung NICHT über die Jahressteuerbescheinigung!!! Gruß Taxadvisor Dann wäre es ja noch nicht zu spät?! Aber wie soll ich das dann bitte in der Steuererklärung angeben: die Jahressteuerbescheinigung der Bank beinhaltet die Verluste ja nicht! Das bedeutet, ich muss alle einzelnen Kauf- und Verkaufbelege abgeben und es dem Finanzamt vorrechnen, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 14, 2013 Aber wie soll ich das dann bitte in der Steuererklärung angeben: die Jahressteuerbescheinigung der Bank beinhaltet die Verluste ja nicht! Als Altverlust gilt nur, was du Ende 2008 als Altverlust feststellen lassen hast, d.h. was du als Verlust in deiner Steuererklärung 2009 (oder davor) angegeben hast (das nennt sich dann Verlustvortrag). Verluste die du vor 2009 gemacht hast, die aber außerhalb der Spekulationsfrist (d.h. wenn du sie länger als 1 Jahr ausgesessen hast) liegen oder die nicht in der Steuererklärung angegeben wurden, können nicht als Altverluste verrechnet werden. Die Bank hat noch nie Altverluste bescheinigt. Solltest du aber Altverluste haben, dann kannst du Kursgewinne aus deiner Steuerbescheinigung mit denen verrechnen. Das geschieht dann automatisch, wenn du die Gewinne in deiner Erklärung angibst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 14, 2013 Dann wäre es ja noch nicht zu spät?! Aber wie soll ich das dann bitte in der Steuererklärung angeben: die Jahressteuerbescheinigung der Bank beinhaltet die Verluste ja nicht! Das bedeutet, ich muss alle einzelnen Kauf- und Verkaufbelege abgeben und es dem Finanzamt vorrechnen, richtig? Was liegt vor? - Verlustfeststellungsbescheid für Verluste aus Veräußerungsgeschäften (aus der Zeit vor dem 01.01.2009), fortgeschrieben auf den 31.12.2011? - Neugewinne, ausgewiesen in der Jahressteuerbescheinigung (Zeile 8)? Wenn beides ja, dann Werte Steuerbescheinigung in Anlage KAP eintragen, Kreuzchen bei Altverlustverrechnung und die Steuer auf die Veräußerungsgewinne wird mitder Jahreserklärung verrechnet/erstattet. Wenn der erste Punkt nein: Was wolltest Du verrechnen? Wenn der zweite Punkt nein: Thread lesen, Zwei-Banken-Modell mit Stückzins-Trick dieses Jahr durchführen. Wenn beide Punkte nein: Bitte Sachverhalt detailliert darstellen..... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gnitter Mai 14, 2013 Dann wäre es ja noch nicht zu spät?! Aber wie soll ich das dann bitte in der Steuererklärung angeben: die Jahressteuerbescheinigung der Bank beinhaltet die Verluste ja nicht! Das bedeutet, ich muss alle einzelnen Kauf- und Verkaufbelege abgeben und es dem Finanzamt vorrechnen, richtig? Was liegt vor? - Verlustfeststellungsbescheid für Verluste aus Veräußerungsgeschäften (aus der Zeit vor dem 01.01.2009), fortgeschrieben auf den 31.12.2011? - Neugewinne, ausgewiesen in der Jahressteuerbescheinigung (Zeile 8)? Wenn beides ja, dann Werte Steuerbescheinigung in Anlage KAP eintragen, Kreuzchen bei Altverlustverrechnung und die Steuer auf die Veräußerungsgewinne wird mitder Jahreserklärung verrechnet/erstattet. Wenn der erste Punkt nein: Was wolltest Du verrechnen? Wenn der zweite Punkt nein: Thread lesen, Zwei-Banken-Modell mit Stückzins-Trick dieses Jahr durchführen. Wenn beide Punkte nein: Bitte Sachverhalt detailliert darstellen..... Gruß Taxadvisor Also nochmal: 1. ja, ich habe noch sehr umfangreiche, steuerlich festgestellte, Altverluste. 2. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat die Bank den Veräußerungserlös genommen und gegen den Kaufpreis verrechnet, so dass kein mit Altverlust verrechenbarer Gewinn entstanden ist. Die Trennung der Stückzinsen war dabei wohl nicht sauber. Aber um es ganz genau zu haben werde ich heute abend nochmal die Unterlagen raussuchen... Also wird es auf das zwei-Banken-Modell hinauslaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
5002 Mai 14, 2013 du mußt ein Zweibankenmodell machen, weil jedes Depot+Konto (auch Unterdepot) ein Steuerverrechnungstopf ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babyluja Mai 20, 2013 ich habe mit Interesse den Thread bislang verfolgt. Ich sitze noch auf ca. 30.000€ Altverlusten und möchte gerne den Schiebetrick Alt- im Neuverluste umwandeln anwenden. Nun habe ich mal versucht, geeignete Aktienanleihen mit einem hohen Koupon herauszusuchen. Bei ARIVA kann man sich dann auch immer anzeigen lassen, wie oft Kurse gestellt wurden. Bei allen Aktienanleihen mit hohem Koupon habe ich gesehen, daß seit Wochen dort keine Kurse gestellt wurden. Nun meine Fragen. 1. Hat jemand eine Empfehlung, welche Aktienanleihe man wählen kann, die man kaufen, aber auch wieder verkauft bekommt? 2. Oder nimmt der Emmitent der Aktienanleihen einem die Papiere ab, wenn man diese verkaufen möchte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag