reckoner November 7, 2012 Hallo Taxadvisor, Kursgewinne < Ertrag Allgemein => AltverlustverrechnungsmaximierungStimmt, ich hatte es etwas falsch verstanden. Lass mich mal meine NICHT-Kursgewinne definieren: NICHT-Kursgewinne = Ertrag Allgemein - Kursgewinn [im Allgemeinen sind das dann Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen] Und praktisch dürfen diese NICHT-Kursgewinne - dazu zählen auch die (negativen) Kauf-Stückzinsen - insgesamt nicht negativ werden, sonst vertilgen sie auch die Kursgewinne. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 eine neue Frage die Commerzbank sagt, diese Umwandlung: Zins in Kursgewinne nur klappen würde, wenn man beim Kauf genau soviel kauft, dass der ZInsgewinntopf durch die gezahlten Stückzinsen auf Null kommt nur dann würde beim Verkauf der Kursgewinn den gewollten Topf wandern, der mit Altverlusten beim FA verrechenbar ist. Würden im Zinstopf noch Gewinne stehen, wäre dies nicht so ????? Beim Verkauf erziele ich doch Kursgewinne, die sind doch in einem anderen Topf. Aber lt. CB wäre alles in einem Topf Mir erscheint dieses Aussage falsch, man müßte auch Teilbeträge so umwandeln können Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 12, 2012 eine neue Frage die Commerzbank sagt, diese Umwandlung: Zins in Kursgewinne nur klappen würde, wenn man beim Kauf genau soviel kauft, dass der ZInsgewinntopf durch die gezahlten Stückzinsen auf Null kommt nur dann würde beim Verkauf der Kursgewinn den gewollten Topf wandern, der mit Altverlusten beim FA verrechenbar ist. Würden im Zinstopf noch Gewinne stehen, wäre dies nicht so ????? Beim Verkauf erziele ich doch Kursgewinne, die sind doch in einem anderen Topf. Aber lt. CB wäre alles in einem Topf Mir erscheint dieses Aussage falsch, man müßte auch Teilbeträge so umwandeln können Es gibt nur zwei Verrechnungstöpfe: Aktien / Sonstiges Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 12, 2012 · bearbeitet November 12, 2012 von otto03 doppelt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 12, 2012 eine neue Frage die Commerzbank sagt, diese Umwandlung: Zins in Kursgewinne nur klappen würde, wenn man beim Kauf genau soviel kauft, dass der ZInsgewinntopf durch die gezahlten Stückzinsen auf Null kommt nur dann würde beim Verkauf der Kursgewinn den gewollten Topf wandern, der mit Altverlusten beim FA verrechenbar ist. Würden im Zinstopf noch Gewinne stehen, wäre dies nicht so ????? Beim Verkauf erziele ich doch Kursgewinne, die sind doch in einem anderen Topf. Aber lt. CB wäre alles in einem Topf Mir erscheint dieses Aussage falsch, man müßte auch Teilbeträge so umwandeln können Vielleicht falsch verstanden?? Sofern die gezahlten Stückzinsen < oder = den bis dahin aufgelaufenen Zinsen/Dividenden sind, wird ein Gewinn bescheinigigt. Alles andere ist dummes Zeug! Allerdings gibt es auch Banken, die "Anders" abrechen. Ich habe mehrfach Fälle erlebt, wo die Stückzinsen beim Verkauf isoliert in die Kursgewinne eingestellt wurden, der Verlust aus dem Kursrückgang dagegen in den Verlusttopf gewandert ist. Ist m.E. falsch, hier müsste saldiert werden, aber zugunsten des Kunden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 m.a Worten ich habe recht und ich kann den Kauf,Verkauf auch probieren, wenn die Stückzinsverlsute < als der aktuelle Zinsgewinntopf ist ich wandele auf alle Fälle Zinsgewinne auf diese Art in Kursgewinne um Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 Folgender Fall- Zinstopf CB bei 4271 Ich kaufe heute CK5W0C zu 62,10% bei 41,53 Stückzinsen http://www.comdirect.de/inf/zertifikate/detail/uebersicht/aktienanleihenzertifikat.html?SEARCH_REDIRECT=true&REDIRECT_TYPE=WKN&SEARCH_VALUE=CK5W0C&REFERER=search.general&ID_NOTATION=57439516 dann müßte es wie folgt sein Kosten für mich, wenn ich für 3500 Stückzinsen erzeugen will 3500*100/41,5`= 8433 , da Kurs aber 62,1+41,53= 103,63 ist, muß ich 8737 zahlen habe aber 3500 neg. Stückzinsen erzielt der Zinstopf im Plus verringert sich daher von 4271 auf 771. Wenn ich jetzt das Papier wieder verkaufe, erziele ich einen Kursgewinn von 3500, d.h. ich habe zwar im Topf wieder 4271, aber bisher wäre die Steuerbescheinigung für die KAP Zeile 7: 4271 Zeile 9: 0 nach der Trransaktion wäre die Steuerbescheinigung: Zeile 7: 4271 Zeile 9: aber 3500, die ich dann mit den Altverlusten beim FA verrechne so richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 12, 2012 Hallo pummelchen, da Kurs aber 62,1+41,53= 103,63 ist, muß ich 8737 zahlenhabe aber 3500 neg. Stückzinsen erzielt Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, ich komme nur auf 8290,40 Euro und 3322,40 Euro Stückzinsen (bei 8T Nominal). Und Zeile 9 ist auch falsch, es muss Zeile 8 sein. Und das ist schon wichtig, denn wenn du etwa die Bank auch nach Zeile 9-Gewinnen gefragt hast, dann kann die Antwort nicht passen. Ansonsten aber richtig, insbesondere das Umwandeln der Zinsen in Kursgewinne. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 Hallo pummelchen, da Kurs aber 62,1+41,53= 103,63 ist, muß ich 8737 zahlenhabe aber 3500 neg. Stückzinsen erzielt Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, ich komme nur auf 8290,40 Euro und 3322,40 Euro Stückzinsen (bei 8T Nominal). Und Zeile 9 ist auch falsch, es muss Zeile 8 sein. Und das ist schon wichtig, denn wenn du etwa die Bank auch nach Zeile 9-Gewinnen gefragt hast, dann kann die Antwort nicht passen. Ansonsten aber richtig, insbesondere das Umwandeln der Zinsen in Kursgewinne. MfG Stefan der Berater der Bank hat es gar nicht verstanden auf Zeile 9 bin ich gekommen, weil es weiter oben hieß, Zeile 9 kann nur mit Altverlusten verrechnet werden Rechnung war falsch, aber ich glaube Saprbüchse hat so gerechnet ich ordere 8000 Nominal, dann kostet dies mich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 Antwort der CB hallo herr ich stelle fest, dass sie stückzins und kursgewinn verwechseln. gezahlte stückzinsen sind erstmals aufwendungen und werden mit gewinnen verrechnet. beim verkauf erhalten sie wieder zinsen und diese werden wieder als gewinne verrechnet. kursgewinn entsteht nur, wenn sie das wertpapier zum kurs von 62,10 euro kaufen und z.b. zum kurs von 63,10 euro wieder verkaufen, dann hätten sie 1,00 euro kursgewinn. er verwechselt die sachlage, oder? dzb-12-04-s-42-44-steuern1.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 12, 2012 er verwechselt die sachlage, oder? Nein, Verwechslung setzt Kenntnis beider Tatbestände voraus. Daran fehlt es hier..... Hätten wir das Instrument der Sammelklage im Steuerrecht, hätten wir mit den gesammelten Stilblüten der Bänker und Finanzbeamten zur Besteuerung der Kapitalanlagen jeden BFH/BVerfG-Richter sofort überzeugt, dass es offensichtlich an der notwendigen Bestimmtheit der gesetzlichen Vorschriften fehlt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 er verwechselt die sachlage, oder? Nein, Verwechslung setzt Kenntnis beider Tatbestände voraus. Daran fehlt es hier..... Hätten wir das Instrument der Sammelklage im Steuerrecht, hätten wir mit den gesammelten Stilblüten der Bänker und Finanzbeamten zur Besteuerung der Kapitalanlagen jeden BFH/BVerfG-Richter sofort überzeugt, dass es offensichtlich an der notwendigen Bestimmtheit der gesetzlichen Vorschriften fehlt. Gruß Taxadvisor :'( nur, jetzt stehe ich wie der Ochs vorm Berg- ich habe ihm folgendes geschrieben, aber scheinbar, geht es so doch nicht oder er will es nicht für mich umsetzen,w eil er es steurlich nicht versteht ------------------- Ich kaufe 9500 Nominal zu 9844 da Kurs 62,10+41,53= 103,63 und erzeuge damit 41,53% von 9500= 3945 Stückzinsen der Zinstopf im Plus verringert sich daher von 4271 auf 325. Wenn ich jetzt das Papier morgen wieder verkaufe, erziele ich einen Kursgewinn von 3945, d.h. ich habe zwar im Topf wieder 4271, aber bisher wäre die Steuerbescheinigung für die KAP Zeile 7: 4271 Zeile 8: 0 nach der Transaktion wäre die Steuerbescheinigung: Zeile 7: 4271 Zeile 8: aber 3945, die ich dann mit den Altverlusten beim FA verrechne oder sehen sie immer noch einen Haken? am idealsten wäre man kauft für 10300 nominal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 und auf meine Mail mit Punkt 4 der pdf dann lesen sie bitte den begriff stückzinsen. stückzinsen bleiben stückzinsen und sind kein kursgewinn. für weiteres, fragen sie bitte ihren steuerberater. Werde ich machen :-) aber wenn er das OK gibt, könnten wir es an einem Tag kaufen und einen Tag später verkaufen leider nein, weil hier daytrading nicht erlaubt ist, heute kaufen und morgen verkaufen geht. sag ich doch :-) --------------------------- Ich glaube Taxavisor und Reckoner sind doch Steuerberater und ihr gebt doch klar , das Signal, dass es so geht aber wenn ich es so will, muß er es mir ja kaufen dzb-12-04-s-42-44-steuern1.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 12, 2012 · bearbeitet November 16, 2012 von reckoner Hallo pummelchen, er verwechselt die sachlage, oder?Jein. Im Grund hat er schon recht, aber es gibt halt die Sonderregelung, das Stückzinsen beim Verkauf zum Kurs gerechnet werden (frag ' mich jetzt bitte nicht nach dem Gesetz, es steht aber irgendwo im §20 Abs. 2 EStG). Bei Altanleihen - also Kauf vor 2009 - war das mal ein großes Thema, da ging es darum, ob auch bei einem steuerfreien Verkauf die Stückzinsen zum Kursgewinn gehören (und damit auch steuerfrei wären - so wurde dann auch abgerechnet). Mittlerweile ist das aber klargestellt und es gab massenweise Korrekturen. Allein dadurch sollten die Speziallisten bei den Banken das aber drauf haben. Von einem normalen Bankmitarbeiter kann man jedoch keine Steuerberatung erwarten (darf er auch gar nicht - ich denke auch aus Haftungsgründen). Die automatischen Systeme der Bank machen das aber sicher richtig, keine Sorge (gerade bei einer so großen Bank). EDIT: Ich kaufe 9500 NominalDu kannst nur ein vielfaches von 1000 kaufen, 500 geht nicht. Ich glaube Taxavisor und Reckoner sind doch SteuerberaterEr ja, ich nicht. aber wenn ich es so will, muß er es mir ja kaufenGenau. Letztendlich bestimmst doch du. Ich hätte ihm den Grund gar nicht gesagt, einfach Kaufauftrag und fertig, und dann morgen/übermorgen den Verkaufsauftrag (ich bin aber auch Direktbankkunde und mache das eh' immer schon selber). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 12, 2012 Hallo pummelchen, er verwechselt die sachlage, oder?Jein. Im Grund hat er schon recht, aber es gibt halt die Sonderregelung, das Stückzinsen beim Verkauf zum Kurs gerechnet wird (frag ' mich jetzt bitte nicht nach dem Gesetz, es steht aber irgendwo im §20 Abs. 2 EStG). Bei Altanleihen - also Kauf vor 2009 - war das mal ein großes Thema, da ging es darum, ob auch bei einem steuerfreien Verkauf die Stückzinsen zum Kursgewinn gehören (und damit auch steuerfrei wären - so wurde dann auch abgerechnet). Mittlerweile ist das aber klargestellt und es gab massenweise Korrekturen. Allein dadurch sollten die Speziallisten bei den Banken das aber drauf haben. Von einem normalen Bankmitarbeiter kann man jedoch keine Steuerberatung erwarten (darf er auch gar nicht - ich denke auch aus Haftungsgründen). Die automatischen Systeme der Bank machen das aber sicher richtig, keine Sorge (gerade bei einer so großen Bank). MfG Stefan ok, dass hat er auch immer betont, er darf nicht beraten aber ich werde dann morgen ihn bitten, das Papier so zu kaufen und am nächsten Tag wieder zu verkaufen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 12, 2012 · bearbeitet November 12, 2012 von Ramstein Ich war zu langsam, daher alten Beitrag gelöscht. aber ich werde dann morgen ihn bitten, das Papier so zu kaufen und am nächsten Tag wieder zu verkaufen Das würde ich nicht tun. Rein formal kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass du hier eine Steuerumgehung (§42 AO) versuchst. Wenn der Bankmensch also notiert "heute kaufen, morgen verkaufen", so ist das (rein theoretisch, falls es das Finanzamt sucht und findet) schlecht. Wenn du morgen kaufst, aber über Nacht Bedenken bekommst und daher übermorgen wieder verkaufst, ist das besser. IMHO Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 12, 2012 · bearbeitet November 13, 2012 von reckoner Hallo nochmal, Jein. Er hat Recht, aber das Finanzamt rechnet eben anders.Nein, auch die Bank rechnet so wie von uns dargestellt. Das wird aber erst mit der Steuerbescheinigung ersichtlich. Vorher hat der Bankberater sogar irgendwie recht, an den normalen Steuertöpfen wird sich durch dieses Geschäft nichts verändern (und das meint er vermutlich). MfG Stefan PS: Ich hatte oben nochmal editiert, bitte noch nachlesen. PPS: Und Ramstein auch, mein Zitat ist jetzt irgendwie seltsam, aber egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 13, 2012 Ich war zu langsam, daher alten Beitrag gelöscht. aber ich werde dann morgen ihn bitten, das Papier so zu kaufen und am nächsten Tag wieder zu verkaufen Das würde ich nicht tun. Rein formal kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass du hier eine Steuerumgehung (§42 AO) versuchst. Wenn der Bankmensch also notiert "heute kaufen, morgen verkaufen", so ist das (rein theoretisch, falls es das Finanzamt sucht und findet) schlecht. Wenn du morgen kaufst, aber über Nacht Bedenken bekommst und daher übermorgen wieder verkaufst, ist das besser. IMHO danke, aber warum soll das FA suchen wenn wäre es rein zufällig, weil sie die Einzelbescheinigung wollen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 13, 2012 ganz etwas anderes muß man die Altverlustverrechnung nicht in Zeile 59 Kap beantragen lt. heutigem Finanztest werden Altverluste durch Ankreuzen in Zeile 60 verrechnet oder kreuzt man beides an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 13, 2012 · bearbeitet November 13, 2012 von reckoner Hallo pummelchen, muß man die Altverlustverrechnung nicht in Zeile 59 Kap beantragenJa, man muss es beantragen, und Zeile 59 ist für normale Verluste auch korrekt (keine Ahnung, was Finanztest da meint). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 13, 2012 Hallo pummelchen, muß man die Altverlustverrechnung nicht in Zeile 59 Kap beantragenJa, man muss es beantragen, und Zeile 59 ist für normale Verluste auch korrekt (keine Ahnung, was Finanztest da meint). MfG Stefan schadet es beides anzukreuzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 13, 2012 Hallo, schadet es beides anzukreuzen?Nein. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 14, 2012 Ich hab da mal ne Frage zu meinen Verlustrechnungstöpfen bei Flatex (Aktien und Nicht-Aktien, beide gefüllt für dieses Jahr): 1. Wenn ich jetzt Gewinne realisiere, werden die zuerst gegen den Verlusttopf oder erst gegen den Sparerpauschbetrag gegengerechnet? Ich fürchte, gegen den Freibetrag? 2. Wenn ich die Verlustfeststellungsbescheinigung bis zum 15.12. beantrage und dann danach die Gewinne realisiere, bekomme ich aber ganz legal den vollen Verlust fürs nächste Jahr anerkannt und der Gewinn wird vom Pauschbetrag abgezogen? DANKE! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 14, 2012 · bearbeitet November 14, 2012 von reckoner Hallo, grundsätzlich gehen Verlustvorträge vor Freibetrag, egal ob bei der Bank oder beim Finanzamt. Wenn man es geschickt anstellt, dann kann man die Verluste aber an beiden Adressen ungenutzt stehen lassen. Das geht bei der Bank, in dem man seine Gewinne in Zukunft bei einer anderen Bank erzielt, und beim Finanzamt, in dem man keine Anlage KAP abgibt. Die Verluste länger als ein Jahr beim Finanzamt zu parken halte ich aber für keine gute Idee, es mag aber Sonderfälle geben, wo das doch sinnvoll ist. 1. Wenn ich jetzt Gewinne realisiere, werden die zuerst gegen den Verlusttopf oder erst gegen den Sparerpauschbetrag gegengerechnet? Ich fürchte, gegen den Freibetrag?Nein, wie gesagt zuerst gegen die Verlustvorträge. Und das solltest du befürchten, gegen den Freibetrag wäre doch gut. 2. Wenn ich die Verlustfeststellungsbescheinigung bis zum 15.12. beantrage und dann danach die Gewinne realisiere, bekomme ich aber ganz legal den vollen Verlust fürs nächste Jahr anerkannt und der Gewinn wird vom Pauschbetrag abgezogen?Was heißt danach, noch im Dezember? Oder erst im nächsten Jahr? MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 14, 2012 · bearbeitet November 14, 2012 von ImperatoM 2. Wenn ich die Verlustfeststellungsbescheinigung bis zum 15.12. beantrage und dann danach die Gewinne realisiere, bekomme ich aber ganz legal den vollen Verlust fürs nächste Jahr anerkannt und der Gewinn wird vom Pauschbetrag abgezogen?Was heißt danach, noch im Dezember? Oder erst im nächsten Jahr? Ja genau, noch im Dezember. Die Idee ist, mir am 15. den Verlust bescheinigen zu lassen, so dass die Bank mir eine Bescheinigung gibt und das Verlustkonto auf 0 zurückstellt. Anschließend (aber vor Jahresende) könnte ich Gewinne mit dem restlichen Sparerpauschbetrag verrechnen lassen und hätte im nächsten Jahr zusätzlich zum wiederaufgefüllten Sparerpauschbetrag auch noch den vollen Verlustvortrag. Oder würde die Verlustfeststellung auch nach dem 15. Dezember noch korrigiert werden, wenn dann Gewinne anfallen? . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag