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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

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etherial

Da noch einmal ganz langsam zum mitmeisseln:

 

  1. Zuerst solltest du den jährlichen Sparerfreibetrag ausnutzen[...]
  2. Dann solltest du bei einer Bank, bei der du keine Verlustvorträge hast, Gewinne nach EStG §20 Abs 2 erzielen[...]
  3. Als dritte Priorität kannst du dann mit dem "Restdepot" Neuverluste abbauen, da die zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden).

 

Die Reihenfolge hat sich pummel aber leider durch die letzte Steuererklärung verbaut. Man kann den Freibetrag nicht nutzen, wenn man Neuverluste hat. Neuverluste werden immer vor dem Freibetrag berücksichtigt.

 

Altverluste werden übrigens auch vor dem Freibetrag angewendet (d.h. immer 801 nicht mit Altverlusten verrechenbare Gewinne erzeugen, wenn man den nutzen möchte)

 

Interessanter Ansatz: Separiert ~801 der Erträge mit Freistellungsauftrag und erklärt sie dann nicht mehr beim FA. Da es durch die Abgeltungssteuer keine Verpflichtung zum Erklären gibt sollte das ja gehen.

 

14a nicht anzugeben ist aus meiner Sicht Steuerverkürzung. Hat vermutlich keine Folgen, weil das FA schon irgendwie rauskriegt wo man seinen FSA hatte.

 

Mit Erklärung wird der Trick an Zeile 14a der Anlage KAP scheitern (Höhe des ausgenutzen FB für nicht erklärte Kapitalerträge).
Nein, daran scheitert der Trick nicht, das Finanzamt muss den anderweitig augenutzten Sparer-Pauschbetrag einfach akzeptieren, dieser Betrag darf nicht mit anderen Verlusten verrechnet werden. Es geht also auch mit Steuererklärung.

 

Entweder es ist falsch oder ich verstehe es nicht. Ich verstehe deinen Beitrag so, dass ein einmal in Anspruch genommener FSA, der bei 14a deklariert wurde vom Finanzamt nicht mehr angetastet werden darf. Das ist definitiv nicht so. Wer 801 in 14a angibt, aber Neuverluste > 801 hat, verliert seinen ganzen Freibetrag.

 

Die Regel ist: Altverluste vor Neuverluste vor Sparer-Pauschbetrag. Und da Neuverluste generell verrechenbar sind, sind auch alle genutzen Freibeträge verrechenbar. Und das Finanzamt tut das auch.

 

Selbst mit 14a probiert, selbst gescheitert. Und genau das habe ich vor einem oder zwei Jahren auch gemeint als ich von kannibalisierenden Freibeträgen redete - um dem damals noch verbreiteten Irrglauben, dass der 14a-Trick funktinioniert den Boden zu nehmen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Wenn Du schreibst der in 14a genannte Betrag wird vom Freibetrag abgezogen, dann ist doch genau das, was ich meinte: Es wird überprüft und sichergestellt, dass man den Freibetrag nicht doppelt in Anspruch nimmt.
Ich wollte nur sagen, dass die Angaben in der Steuererklärung nicht vordringlich der Überprüfung dienen, sondern der Berechnung. Natürlich wäre es dumm, wenn man sich durch einzelne Angaben quasi schon selbst widersprechen oder gar überführen würde, aber der wirkliche Check auf zu hohe Freistellungsaufträge läuft anders.

 

14a nicht anzugeben ist aus meiner Sicht Steuerverkürzung. Hat vermutlich keine Folgen, weil das FA schon irgendwie rauskriegt wo man seinen FSA hatte.
Richtig, das kommt sicher raus. Ich verstehe es so, dass es eine Datenbank gibt, an die die einzelnen Banken den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag melden. Und das Finanzamt muss nach einer Steuererklärung vermutlich auch dorthin melden. Und plötzlich erkennt die Datenbank "Betrag >801 Euro" und der zuständige Sachbearbeiter bekommt eine Mitteilung.

Übrigens ist es imho in jedem Fall Steuerverkürzung, beim ersten mal gibt es vielleicht noch einen netten Brief mit der Aufforderung, etwas mehr Ordnung zu halten, aber Ordnungsgelder sind auch immer möglich.

Ich rate daher auch jedem, der aus Versehen einmal zu hohe Freistellungsaufträge gestellt hat, dies dem Finanzamt unaufgefordert und mit einer kurzen Erklärung zu beichten.

 

Wer 801 in 14a angibt, aber Neuverluste > 801 hat, verliert seinen ganzen Freibetrag.
Oh ja, mag sein. Und wenn du das probiert hast, glaube ich dir das natürlich auch, ich kann es ohne realen Fall leider nicht nachstellen, meine Software erstellt keine Feststellungsbescheide.

 

MfG Stefan

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Ramstein

Entweder es ist falsch oder ich verstehe es nicht. Ich verstehe deinen Beitrag so, dass ein einmal in Anspruch genommener FSA, der bei 14a deklariert wurde vom Finanzamt nicht mehr angetastet werden darf. Das ist definitiv nicht so. Wer 801 in 14a angibt, aber Neuverluste > 801 hat, verliert seinen ganzen Freibetrag.

 

Die Regel ist: Altverluste vor Neuverluste vor Sparer-Pauschbetrag. Und da Neuverluste generell verrechenbar sind, sind auch alle genutzen Freibeträge verrechenbar. Und das Finanzamt tut das auch.

 

Selbst mit 14a probiert, selbst gescheitert. Und genau das habe ich vor einem oder zwei Jahren auch gemeint als ich von kannibalisierenden Freibeträgen redete - um dem damals noch verbreiteten Irrglauben, dass der 14a-Trick funktinioniert den Boden zu nehmen.

Etwas Aufwand muss man natürlich schon investieren. Wie bereits geschrieben: ein Depot, bei dem die laufenden Erträge den Freibetrag ausnutzen. Wer auf diesem Depot Neuverluste anfallen lässt ist dumm und verliert sein Geld zu Recht. Falls genug Erträge anfallen, kann man auf dem gleichen Depot auch die Altverlust-verrechenbaren Erträge nach § 20 Abs. 2 EStG einfahren. Die meldet man in der Steuererklärung und das Finanzamt verrechnet mit festgestellten Altverlusten. Neuverluste lässt man (solange man Freibetrag und Altverluste nicht ausgenutzt hat) natürlich bei einem anderen Depot auflaufen. Dort merkt sie die Bank sich für die Zukunft, sie werden doch aber nicht ans Finanzamt gemeldet und sind daher nicht freibetragsvernichtend. Nur wenn man die Verrechnung von Neugewinnen und Neuverlusten zwischen verschiedenen Depots will, kann und muss man eine Verlustbescheinigung beantragen, die man dann mit der Steuererklärung einreicht und die vom Finanzamt dann natürlich berücksichtigt wird.

 

Ergänzend sei noch einmal gesagt, dass die Freibetragsnutzung im laufenden Jahr nicht "final" ist. Einfaches Beispiel: 800 Euro Ertrag im Januar werden gegen Freibetrag gebucht. 800 Euro Neuverlust im April werden gegengebucht und es steht wieder der volle Freibetrag zur Verfügung. Und z.B. im Oktober kann man den Freibetrag in voller Höhe (denn er ist ja noch "fast wie neu") bzw. in der noch nicht ausgenutzten Höhe auf ein anderes Depot übertragen. Bei dem Depot, wo jetzt der Freibetrag "eintrifft", wird geprüft, ob im laufenden Jahr schon Erträge versteuert wurden. Falls ja, wird nachträglich der Freibetrag berücksichtigt und die Steuer wieder gutgebucht.

 

So geht Depotmanagement heute. thumbsup.gif

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etherial

Etwas Aufwand muss man natürlich schon investieren. Wie bereits geschrieben: ein Depot, bei dem die laufenden Erträge den Freibetrag ausnutzen. Wer auf diesem Depot Neuverluste anfallen lässt ist dumm und verliert sein Geld zu Recht.

 

Das ist aber nicht der Punkt (es stimmt soweit, aber das vonmir angesprochene Problem liegt an anderer Stelle):

- Wenn du auf einem Depot den Freibetrag zu 801 nutzt, musst du bei der Steuererklärung angeben, dass 801 des Sparerfreibetrag genutzt hast. Bei ausführlicher Erklärung stehem 801 in Zeile 14, bei verkürzter Erkärung in 14a. Wer hier Falschangaben macht wird sehr wahrscheinlich erwischt.

- Der Betrag in Zeile 14 und Zeile14a wird rückabgewickelt, wenn dort verrechneten Gewinne sich mit Verlusten verrechnen lassen (d.h. auch wenn unterjährig der Freibetrag genutzt wird, wird endjährig nochmal geprüft, ob das überhaupt korrekt war). Im Falle 14a (Aufschlüsselung der Gewinne in Kursgewinne und Zinsen/Dividenden fehlt dann) verrechnet das Finanzamt nur mit den bereits existierenden Neuverlusten. Im Falle 14 (die hier entstandenen Gewinne sind zwangsweise aufgeschlüsselt) können sogar Altverluste mit verrechnet werden.

 

Pummelchen hat jetzt die Situation, dass in der jetztigen Steuererklärung ein Verlust erzeugt wurde und zudem noch Altverluste von vor 2009 existieren. Das führt dazu, dass im nächsten Jahr sowohl ein Altverlustvortrag als auch ein Neuverlustvortrag existiert. Und das wiederum bedeutet (zusammen mit oben genannten Fakten), dass er den Sparerfreibetrag so lange nicht nutzen kann, wie Neuverluste existieren.

 

Neuverluste lässt man (solange man Freibetrag und Altverluste nicht ausgenutzt hat) natürlich bei einem anderen Depot auflaufen. Dort merkt sie die Bank sich für die Zukunft, sie werden doch aber nicht ans Finanzamt gemeldet und sind daher nicht freibetragsvernichtend.

 

So hätte Pummelchen es machen müssen. Ist aber nicht so geschehen. Ist mir vor 2 Jahren auch passiert.

 

Und vor einem Jahr habe ich dann deine Strategie versucht und festgestellt, dass das Finanzamt sich so verhält wie beschrieben.

 

Ergänzend sei noch einmal gesagt, dass die Freibetragsnutzung im laufenden Jahr nicht "final" ist. Einfaches Beispiel: 800 Euro Ertrag im Januar werden gegen Freibetrag gebucht. 800 Euro Neuverlust im April werden gegengebucht und es steht wieder der volle Freibetrag zur Verfügung. Und z.B. im Oktober kann man den Freibetrag in voller Höhe (denn er ist ja noch "fast wie neu") bzw. in der noch nicht ausgenutzten Höhe auf ein anderes Depot übertragen. Bei dem Depot, wo jetzt der Freibetrag "eintrifft", wird geprüft, ob im laufenden Jahr schon Erträge versteuert wurden. Falls ja, wird nachträglich der Freibetrag berücksichtigt und die Steuer wieder gutgebucht.

 

Das ist richtig. Was ich oben schrieb geht halt noch ein Stück weiter: Der Freibetrag ist selbst nach Ablauf des Jahres nicht "final". Sollte das Finanzamt feststellen, dass ein Freibetrag genutzt wurde, obwohl noch Neuverluste existieren, dann lebt er wieder auf (und verfällt schlimmstenfalls).

 

Und wenn du das probiert hast, glaube ich dir das natürlich auch, ich kann es ohne realen Fall leider nicht nachstellen, meine Software erstellt keine Feststellungsbescheide.

 

Ich hoffe mal wir reden vom gleichen Szenario. Mit meiner Software lässt sich die Situation simulieren:

- Altverlustvortrag eingeben

- Neuverlustevortrag > 801 eingeben

- 801 in 14a eingeben

- Sonst keine Gewinne/Verluste eingeben

 

und sie rechnet im konkreten Fall dann auch genauso wie beschrieben.

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pummelchen

Danke an alle Experten!

 

- noch ein Wort zum Gewinn/Verlustübertrag. Ich meine nicht den beim FA festgestellten Verlustvortrag des Verstorbenen

 

- sondern,ob die Gewinne oder auch Verluste, die beim Verstorbenen aufgelaufen sind, von der Bank auf den Erbenden übertragen werden und dort verrechnet werden

 

- bis zum Tag des Todes, muß der Gewinn natürlich bei der Steuererklärung des Verstorbenden versteuert werden, was ist aber mit den Erträgen in der Zeit vom Tod bis zum Depotübertrag, m.E gehören die schon dem Erben und müssen von diesem versteuert werden

 

- analog , wenn Verlsute generiert wordne wären, werden diese dann auf den Erben übertragen

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edan
· bearbeitet von edan

Hallo,

 

ich habe neben einem inländischen Depot mit von der Bank durchgeführten Verlustverrechnung auch ein ausländisches Depot ohne von der Bank durchgeführten Verlustverrechnung.

Da ich beim ausländischen Depot letztes Jahr einen Verlust verzeichnet habe, würde ich diesen gerne als Verlustvortrag in der Steuererklärung angeben. Ich habe noch nicht herausgefunden, wo ich das eintragen kann?

 

Vielen Dank,

Edan

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Edan,

 

Anlage KAP Zeile 18 bzw. 19 (die beiden Beträge müssen auch der Zeile 15 zugerechnet - also davon abgezogen - werden, in die Zeilen 18 und 19 selbst gehören aber positive Werte).

 

MfG Stefan

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etherial

Was passiert eigentlich in folgender Situation:

- Ich habe bei Bank A eine Anleihe X gekauft

- Ich übertrage Anleihe X zu Bank B (zwecks unterjährigem Stückzinstrick)

- Die Übertragung dauert 6 Wochen und während dieser Zeit wird Anleihe X fällig

 

Kann es passieren, dass die Anleihe X bei Bank A bereits ausgebucht ist, bei Bank B aber noch nicht eingebucht und die Erlangung des Gewinns nachher nur durch Telefonmarathon erreichbar ist, eventuell sogar nur bei Bank A?

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

Was passiert eigentlich in folgender Situation:

- Ich habe bei Bank A eine Anleihe X gekauft

- Ich übertrage Anleihe X zu Bank B (zwecks unterjährigem Stückzinstrick)

- Die Übertragung dauert 6 Wochen und während dieser Zeit wird Anleihe X fällig

 

Kann es passieren, dass die Anleihe X bei Bank A bereits ausgebucht ist, bei Bank B aber noch nicht eingebucht und die Erlangung des Gewinns nachher nur durch Telefonmarathon erreichbar ist, eventuell sogar nur bei Bank A?

 

denke ja, aber alles rein theoretisch

 

Bitte nochmals zum mitschreiben zum Verständnis

 

Zeile 7 Summe der verbuchten Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften, Stückzinsen und Zwischengewinne sowie Stillhalterprämien

Zeile 8 Gewinne aus den Wertpapiergeschäften (aus Zeile 7)

Zeile 9 Gewinne aus den Aktiengeschäften (aus Zeile 8)

Zeile 10 Einnahmen aus Stillhaltergeschäften (aus Zeile 7)

Zeile 11 Sofern im Zeitpunkt der Veräußerung von Wertpapieren die die Anschaffungskosten nicht bekannt waren, wurde der Steuerabzug auf Basis einer fiktiven Ersatzbemessungsgrundlage vorgenommen. Die Ermessungsgrundlage ist in der linken und die korrekten Anschaffungsdaten in der rechten Spalte aufzunehmen.

Hinweis: Auf einem Zusatzblatt muss die Ersatzbemessung erläutert und die richtigen Werte durch Belege nachgewiesen werden.

Zeile 12 Verluste aus Aktiengeschäften, sofern bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung durch die Bank ausgestellt wurde.

Zeile 13 Verluste aus Wertpapiergeschäften

 

d.h.

 

Zeile 7 sind alle Gewinne

 

Zeile 8 sind die Gewinne, die einzig mit Altverlusten verrechenbar sind, richtig?

 

Zeile 12 sind die Neuverluste Aktien

Zeile 13 sind die Neuverluste Rest

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

du hast Zeile 12 und 13 verwechselt, sonst stimmt es. Und für Zeile 13 kann/muss man natürlich auch eine Verlustbescheinigung beantragen, falls gewünscht (ich weiß jetzt gerade nicht, ob man auch nur Zeile12 oder gar nur Zeile 13 alleine beantragen kann, in den wenigen Fälle wo das von Belang ist würde ich bei der Bank nachfragen).

 

Zeile 8 sind die Gewinne, die einzig mit Altverlusten verrechenbar sind, richtig?
Das ist korrekt, nur bringt es dir im laufenden Jahr noch nichts (du kennst nämlich die Zeile-8-Beträge nicht), und wenn du die Steuerbescheinigung hast, ist es zu spät, um noch etwas zu ändern. Imho sollte man sich daher nicht zu sehr auf die Zeilen fokussieren, sondern besser auf die Sachlage an sich (was ist Verrechenbar und was nicht). Nur so nebenbei.

 

MfG Stefan

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pummelchen

Gilt dies auch für unsere Altverluste, die dann länger als 2013 gelten würden?

 

Unter Az. IX R 30/12 geht es beim BFH um die Frage, ob Verluste aus alten Spekulationsgeschäften verjähren oder hier erst das Jahr maßgebend ist, in dem eine Verrechnung mit Gewinnen endlich erfolgen kann. Wichtig ist auch der Streit um Verluste durch den Handel mit Derivaten. Verfallen Optionsscheine, Zertifikate sowie Kauf- oder Verkaufsoptionen wertlos, akzeptiert das Finanzamt diesen Totalverlust nicht, und Anleger bleiben auf den roten Zahlen sitzen, müssen aber vergleichbare Gewinne versteuern. Die Finanzgerichte Düsseldorf und München sehen dies unterschiedlich: Die bayrischen Richter erkennen die Verluste in der Steuererklärung an, die rheinischen urteilten gegen einen späten Abzug von fehlgeschlagenen Investitionen. Das letzte Wort hat nun der BFH unter Az. IX R 50/09 und IX R 12/11. Der Verfahrensausgang hat besondere Relevanz für die Abgeltungsteuer: Sollte das Urteil positiv ausfallen, können Anleger unabhängig von Haltefristen negative Kapitaleinnahmen verrechnen. Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne würden besser als vor 2009 mit Totalverlusten ausgeglichen werden können. Der BFH hat zwar aktuell in diesem Zusammenhang für Altfälle entschieden, dass der Verfall von Knock-out-Produkten nicht zählt. Er hat aber ausdrücklich betont, dass dies unter der Abgeltungsteuer ganz anders aussehen könnte.

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pummelchen

Das Fa läßt mich in Zeile 7 keine negativen Beträge abziehen,wo soll ich dann die von den Banken deklarierten ,bereits versteuerten Beträge eingeben

Ich habe eine exceltabelle mitgeliefert und da steht am ende 476,aber das Fa rechnet mit 1693,weil sie alle Minuswerte streichen

 

Ich rufe mal dort an

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reckoner

Hallo pummelchen,

 

Das Fa läßt mich in Zeile 7 keine negativen Beträge abziehen
Natürlich nicht, in Zeile 7 bis 11 gehören Erträge, steht doch dran. Für Verluste gibt es extra die Zeilen 12 und 13.

 

MfG Stefan

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

Hallo pummelchen,

 

Das Fa läßt mich in Zeile 7 keine negativen Beträge abziehen
Natürlich nicht, in Zeile 7 bis 11 gehören Erträge, steht doch dran. Für Verluste gibt es extra die Zeilen 12 und 13.

 

MfG Stefan

 

 

Soll ein laie wissen:-)

Im text heißt es,dies sind versteuerte erträge,die von den einkünften abzuziehen sind

Woher soll ich dann wissen,ob die genannte summe in zeile 12 oder 13 muß

Denke in 13,da es doch fondserträge waren

 

Das fa will übrigens,dass ich für 2010 und 11 die kap nochmals getrennt nach ehefrau und mann einreiche,da ich zwar die exceltabelle getrennt aufgedröselt habe,aber in der kap eine summe gebildet habe

Ok,aber 2011 haben sie dennoch die excel tabelle verwendet,2010 aber nur die gesamtsummen

 

Dies wäre angeblich der grund,warum die altverluste nicht richtig verrechnet worden wären

M.e unsinn

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pummelchen

Gilt dies auch für unsere Altverluste, die dann länger als 2013 gelten würden?

 

Unter Az. IX R 30/12 geht es beim BFH um die Frage, ob Verluste aus alten Spekulationsgeschäften verjähren oder hier erst das Jahr maßgebend ist, in dem eine Verrechnung mit Gewinnen endlich erfolgen kann. Wichtig ist auch der Streit um Verluste durch den Handel mit Derivaten. Verfallen Optionsscheine, Zertifikate sowie Kauf- oder Verkaufsoptionen wertlos, akzeptiert das Finanzamt diesen Totalverlust nicht, und Anleger bleiben auf den roten Zahlen sitzen, müssen aber vergleichbare Gewinne versteuern. Die Finanzgerichte Düsseldorf und München sehen dies unterschiedlich: Die bayrischen Richter erkennen die Verluste in der Steuererklärung an, die rheinischen urteilten gegen einen späten Abzug von fehlgeschlagenen Investitionen. Das letzte Wort hat nun der BFH unter Az. IX R 50/09 und IX R 12/11. Der Verfahrensausgang hat besondere Relevanz für die Abgeltungsteuer: Sollte das Urteil positiv ausfallen, können Anleger unabhängig von Haltefristen negative Kapitaleinnahmen verrechnen. Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne würden besser als vor 2009 mit Totalverlusten ausgeglichen werden können. Der BFH hat zwar aktuell in diesem Zusammenhang für Altfälle entschieden, dass der Verfall von Knock-out-Produkten nicht zählt. Er hat aber ausdrücklich betont, dass dies unter der Abgeltungsteuer ganz anders aussehen könnte.

 

Dann wäre es doch egal,ob wir alt oderneuverluste hätten

D.h.altverluste gelten länger als 12.2013

Sehe ich dies richtig?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

Im text heißt es,dies sind versteuerte erträge,die von den einkünften abzuziehen sind
In welchem Text? Im Formular steht eigentlich ganz klar, wo was hingehört. Und abziehen/verrechnen darfst du überhaupt nicht, du trägst die einzelnen Erträge ein (ggf. summiert), den Rest macht das Finanzamt.

 

Denke in 13,da es doch fondserträge waren
Nein, was haben denn Fonds mit Aktien gemein? Fonds sind sonstige Erträge, und dann auch sonstige Verluste, also Zeile 12.

 

Dann wäre es doch egal,ob wir alt oderneuverluste hätten

D.h.altverluste gelten länger als 12.2013

Sehe ich dies richtig?

Mag sein, es wird aber ziemlich sicher nicht durchkommen. Warum sollen wir also über solche ungelegten Eier ohne Erfolgsaussichten diskutieren? Es gibt fast immer und zu jedem Thema irgendjemanden, der eine Klage laufen hat, das sagt überhaupt nichts.

 

MfG Stefan

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen
Im text heißt es,dies sind versteuerte erträge,die von den einkünften abzuziehen sind

 

Eben nicht,im text steht sinngemäß-ich habe ihn nicht vor mir

 

Letzte Zeile der Bankübersicht

... bereits versteuerte Erträge,die in der Steuerklärung von den Einkünften abzuziehen sind, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern

 

Dies waren die thesaurierten Erträge von LU Fonds ,die ich in Zeile 15 deklariert habe

 

Und wo soll ich jetzt diese von der Bank erwähnten Beträge angeben,vermutlich in Zeile 12

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sparfux

Kauf Dir ein gutes Steuerprogramm und Du hast diese ganzen Probleme nicht. Ich gebe meine Erträge an und sie werden automatisch in die Richtigen Zeilen eingetragen. Wenn ich das hier so lese, ist mir ganz klar, dass Du da an der falschen Stelle sparst. :)

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reckoner

Hallo pummelchen,

 

... bereits versteuerte Erträge,die in der Steuerklärung von den Einkünften abzuziehen sind, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern
Ach so, sorry, das meintest du.

 

In dem Fall musst du die Steuerbescheinigung korrigieren, da gibt es extra zu jeder Zeile ein Feld dafür, und da darfst du auch abziehen(!). Für deine thesaurierten Erträge betrifft das nur Zeile 7. Wenn dadurch aber der Betrag negativ wird, ist es etwas komplizierter, dann wandern diese Verluste in die Zeile 12.

Praktisch musst du die Steuerbescheinigung so korrigieren, als wenn sie gleich so von der Bank erstellt worden wäre.

 

Nochmal in Kurzform: Zeile 7 minus Korrekturbetrag kommt wenn positiv in Zeile 7, wenn negativ in Zeile 12 (Zeile 7 dann Null).

 

MfG Stefan

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pummelchen

Genau Stefan, und jetzt haben wir das Problem

 

Gesamtwert der Zeile 7 ist in meiner Erklärung positiv,aber ich habe in der Exceltabelle alle Banken aufgeführt und jeweils den Betrag dazu eingetragen

 

also 3 positive Beträge, 1 negativer Betrag (bei dieser Bank gab es keine Erträge oder Verluste ,außer dem Hinweis, dass ich den Betrag bei den Einkünften in der KAP abziehen soll

 

aber das FA hat den negativen Wert im excel sheet durchgestrichen und nur die positiven Werte gewertet

 

daher

 

1) Fehler vom FA?

2) aber wie mache ich dies dem FA klar?

 

Ich muß eh für 2010 und 2011 nochmals die KAP getrennt nach Ehefrau und mir abgeben, da lt. FA sonst der PC den Verlustvortrag horizontal und vertikal nicht verarbeiten kann, manuell können sie nicht mehr eingreifen

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reckoner

Hallo pummelchen,

 

ich versuche es nochmal: Du musst jede einzelne Steuerbescheinigung für sich betrachten und ggf. korrigieren (im Extremfall wandert dann die Zeile 7 in die Zeile 12 - die Differenzierung von Zeile 8 und 9 mal außen vor, das würde noch komplizierter, weil 8 und 9 nicht 12 und 13 entsprechen). Also so, als wäre die Steuerbescheinigung direkt von der Bank gekommen.

Und erst am Ende addierst du alle Steuerbescheinigungen Zeile für Zeile.

 

1 negativer Betrag (bei dieser Bank gab es keine Erträge oder Verluste ,außer dem Hinweis, dass ich den Betrag bei den Einkünften in der KAP abziehen soll
Dann denk dir allein von dieser Bank eine Steuerbescheinigung mit diesem einen Betrag in Zeile 12. Und da es Verluste sind (sprich, du willst damit Steuern erstattet bekommen), musst du imho einen Beleg dafür einreichen, eine eigene Tabelle reicht da nicht.

 

aber das FA hat den negativen Wert im excel sheet durchgestrichen und nur die positiven Werte gewertet
Für einfache Fälle fände ich das seltsam, das Finanzamt muss auch Fehler in der Erklärung berichtigen (solange das möglich ist - hast du denn neben der Exceltabelle auch noch die passenden Bankunterlagen eingereicht?). Wenn du hingegen eine Liste mit 500 Zeilen einreichst, dann würde ich dir auch alles was unklar ist herausstreichen.

 

2) aber wie mache ich dies dem FA klar?
Wie wäre es, mal persönlich beim Finanzamt vorzusprechen? (am besten einen Termin vereinbaren, dann ist dein Sachbearbeiter auch im Haus und kann sich sogar auf den Fall vorbereiten)

 

MfG Stefan

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pummelchen

so habe ich es ja gemacht, alles einzeln aufgedröselt

 

Ich habe mit dem Beamten schon telefoniert, er ist sehr freundlich usw.

 

den Wert hat eine Kollegin gestrichen, da meine Erklärung durch Zufall zum Prüffall wurde

warum k.A?

 

was ich nicht begreife, einfacher kann man es dem FA ja nicht machen

Orginalbelege und dazu eine übersichtliche Tabelle in der je KAP Zeile 4 Werte aufgelistet und addiert werden

und daher ist es mir ein Rätsel, warum in Zeile 7 die negativen Einzelwerte gestrichen wurden, es sei denn sie müssen woanders hin, scheinbar doch in Zeile 12

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

Beim Altverlust reduzieren müßten doch auch Zerobonds funktionieren

 

man erzeugt damit keine Zinserträge , sondern Kursgewinn

und kauftsie in ein Depot, was keinen Verlustvortrag hat

dazu reicht dann ein Depot bei einer Bank

 

beim Stückzinstrick muß man ja die Anleihe im Depot mit Verlustvortrag kaufen und ins Depot ohne Verlust transferieren

erzeugt so aber noch Neuverluste

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

Beim Altverlust reduzieren müßten doch auch Zerobonds funktionieren
Im Prinzip ja. Nur muss der Zero den Kursgewinn ja auch erst einmal aufbauen, und in der aktuellen Zinslandschaft dauert das zu lange bzw. bindet zu viel Kapital. Wenn dann hätte man das wohl bereits vor Jahren machen müssen. Oder hast du etwas passendes gefunden?

 

Alternativ kannst du übrigens auch Discountzertifikate nehmen (etwa sogenannte DeepDiscounter), praktisch sind das Aktienanleihen mit 0%-Kupon (also Zerobonds!). Und da gibt es dann auch bessere Renditen (natürlich bei entsprechend höherem Risiko).

 

MfG Stefan

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

Hallo pummelchen,

 

Beim Altverlust reduzieren müßten doch auch Zerobonds funktionieren
Im Prinzip ja. Nur muss der Zero den Kursgewinn ja auch erst einmal aufbauen, und in der aktuellen Zinslandschaft dauert das zu lange bzw. bindet zu viel Kapital. Wenn dann hätte man das wohl bereits vor Jahren machen müssen. Oder hast du etwas passendes gefunden?

 

Alternativ kannst du übrigens auch Discountzertifikate nehmen (etwa sogenannte DeepDiscounter), praktisch sind das Aktienanleihen mit 0%-Kupon (also Zerobonds!). Und da gibt es dann auch bessere Renditen (natürlich bei entsprechend höherem Risiko).

 

MfG Stefan

 

1)http://www.comdirect.de/inf/anleihen/detail/uebersicht.html?SEARCH_REDIRECT=true&REDIRECT_TYPE=WKN&REFERER=search.general&SEARCH_VALUE=CZ31A1&ID_NOTATION=42489313

 

aber dies bringt ja wenig, man müßte ja 100.000€ investieren

 

2) wie kann ich am besten nach diesen Stückzinsanleihen suchen

oder hast du eine WKN zufällig parat

 

ich habe mal den Anleihen Seelctor genommen, vermutlich völlig falschens Beispiel, da man ja kaum Kursgewinn macht

http://www.comdirect.de/inf/anleihen/detail/uebersicht.html?ID_NOTATION=21140168

 

oder diese

 

http://www.comdirect.de/inf/anleihen/detail/uebersicht.html?ID_NOTATION=31000499

aber dies würde dann ja jeder kaufen wollen- 100 am 27.12.12 und aktuell nur 83€ gezahlt

 

 

 

PS: ich habe den Einspruch beim FA eingelegt und nochmals begründet, warum ich in Zeile 7 abgezogen habe

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