reckoner Juni 16, 2012 · bearbeitet Juni 16, 2012 von reckoner Hallo Ansgar, Muss ich nun Zeile 2 und 92 auf dem Mantelbogen ankreuzen, Zeile 93 leer lassen und Zeile 59 Anlage KAP ankreuzen?Weder noch, die Zeile 92 ist imho für andere (richtige) Verlustvorträge, und in die Zeile 59 geht es um Altverluste (du hast aber Neuverluste).Ein Verlustvortrag aus Kapitalanlagen läuft praktisch komplett an der Steuererklärung vorbei und kommt nur bei der Anlage KAP zum tragen; und das sollte automatisch erfolgen (so ist zumindest meine Erfahrung). Aber ein Kreuz in Zeile 92 kann sicher auch nichts schaden, der Sachbearbeiter wird schon wissen, wie das zu werten ist (der Bescheid über den Verlustvortrag liegt ihm ja vor, oder noch besser er hat ihn selbst erstellt). EDIT: Du solltest aber unbedingt darauf achten, dass du einen neuen Bescheid über den Verlustvortrag bekommst. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ansgar Juni 16, 2012 · bearbeitet Juni 16, 2012 von Ansgar Hallo Stefan, vielen Dank für deine Antwort. Da habe ich wohl was falsch verstanden bzw. durcheinander gebracht. Werde dann mal den neuen Verlustvortrag abwarten. Wenn die 800 € nicht übernommen wurden, kann ich ja immer noch Widerspruch einlegen. Nochmal ein Nachfrage. Dann geht es bei Zeile 59 und 60 also um Verluste, die vor dem 01.01.2009 bzw. dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer angefallen sind. Und Verluste ab 2009 sind keine Altverluste, sondern Neuverluste? Noch ein schönes Wochenende Ansgar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 4, 2012 · bearbeitet Oktober 4, 2012 von pummelchen Jetzt habe ich die Erklärung für 2010 zurückbekommen, aber ich blicke nicht mehr durch 1) obwohl ich Altverluste von 18900 habe wurden diese überhaupt nicht berücksichtigt, sondern sie wurden weiter vorgeschrieben- ich dachte diese gehen vor, da sie Ende 2013 verfallen 2) der Sparerfreibetrag von 1602€ wurde auch nicht berücksichtigt? 2) deklariert hatte ich Zeile 7: rund 4500€ Zeile 8: rund 2400€ Zeile 12: -14000€ Zeile 13: -5400€ Kapitaleinnahmen waren dann lt. FA 0, aber der neue Verlustvortrag wie folgt verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.10: 18900 ohne Veräußerung von Aktien: 8500 Veräußerung von Aktien: 5540 paßt dies zusammen? -m.E müßte doch erst der Altverlust berücksichtigt werden -außerdem der Sparerfreibetrag (d.h. der Verlust müßte 1602€ höher sein) -außerdem sind doch ca. 900€ Verlust auch verschwunden - Einspruch einlegen, damit der Altverlust berücksichtigt wird? ?????????? PS: wird bei einer Lehrerin Sportkleidung nicht als Arbeitskleidung angerechnet? wurde auch gestrichen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 4, 2012 · bearbeitet Oktober 4, 2012 von reckoner Hallo, zuerst einmal die alte Frage von Ansgar (hatte ich irgendwie nicht mitbekommen, ich hoffe es hilft auch jetzt noch): Nochmal ein Nachfrage. Dann geht es bei Zeile 59 und 60 also um Verluste, die vor dem 01.01.2009 bzw. dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer angefallen sind. Und Verluste ab 2009 sind keine Altverluste, sondern Neuverluste?Ja, alles richtig verstanden. Die Begriffe Alt- und Neuverlust sind meiner Kenntnis nach keine offiziellen Begriffe, aber sie haben sich wohl schon so eingebürgert. Nun zu dir, pummelchen, mit den Angaben sollte der Bescheid imho wie folgt aussehen: Der Altverlustvortrag reduziert sich um 2400 Euro auf dann 16500 Euro. [da das schon mal nicht geschehen ist: Einspruch einlegen] Die 2100 Euro Gewinn (Zeile 7 minus Zeile 8) werden gegen die aktuellen Verluste (Zeile 12) gerechnet. [EDIT: geändert, siehe weiter unten im Thread] Es gibt Neuverlustvorträge, einerseits 5400 Euro aus Aktien und andererseits 11900 Euro. [EDIT: geändert, siehe weiter unten im Thread] Der Sparer-Pauschbetrag verfällt. Woher kommen denn plötzlich die hohen Neuverluste aus Zeile 12 und 13? Hattest du die überhaupt mal erwähnt? (ich kann mich leider nicht mehr an alles erinnern) Der Nachteil ist nun nämlich, dass wahrscheinlich ein paar Jahre lang der Sparer-Pauschbetrag verfallen wird. Musstest du diese Verlustbescheinigung unbedingt beantragen? Oder wie ist das sonst gewesen? -außerdem sind doch ca. 900 Verlust auch verschwundenWo? Aus deinen Daten geht das zumindest nicht hervor. wird bei einer Lehrerin Sportkleidung nicht als Arbeitskleidung angerechnet? wurde auch gestrichenDas ist OK, normale Kleidung kann nicht abgesetzt werden, das gilt sowohl für Anzug und Krawatte beim Nachrichtensprecher als auch für die (kostspielige) Kleidung einer Fernsehmoderatorin. Nur spezielle Arbeitskleidung, die man nicht auch privat nutzen kann, kann abgesetzt werden (Blaumann, Arztkittel). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Oktober 4, 2012 1) obwohl ich Altverluste von 18900 habe wurden diese überhaupt nicht berücksichtigt, sondern sie wurden weiter vorgeschrieben- ich dachte diese gehen vor, da sie Ende 2013 verfallen Man muss irgendwo ankreuzen, dass man Altverluste verrechnen will. Hast Du das gemacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 4, 2012 Ja bei Zeile 59 ja angekreuzt Ja ich habe die Verlustbescheinigung bei einer Bank beantragt , da ich dachte erst werden die Altverluste verrechnet und die neuen werden eh unbegrenzt vorgetragen Ich hatte nicht daran gedacht, dass dann der Sparerfreibetrag nicht mehr berücksichtigt wird Deine Berechnung ist m.E nicht ganz richtig :-) Altverlusttopf: 18900-2400 aus Zeile 8 = ok Neuer Verlusttopf: Zeile 7 beinhaltet doch Zeile 8, daher darf dann doch nur 4500-2400= 2100 mit 14.000 verrechnet werden, oder? und dann hat das FA noch etws gemacht: Die Bank hat mir bescheinigt, bei Rückgabe von Anteilen.... sind 1217 bei den Einnahmen abzuziehen, diese Summe hat das FA ignoriert und die Zeile 7 mit 1217e höher angesetzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 4, 2012 Hallo, Ich hatte nicht daran gedacht, dass dann der Sparerfreibetrag nicht mehr berücksichtigt wirdDamit musst du jetzt leider leben, läßt sich nicht mehr ändern.Ich habe gerade mal ein wenig im Thread zurück gelesen, und da hatte etherial genau dieses Thema schon mal angerissen, er nannte es treffend Kanibalisierung (die Verluste fressen den Sparer-Freibetrag auf). Zeile 7 beinhaltet doch Zeile 8, daher darf dann doch nur 4500-2400= 2100 mit 14.000 verrechnet werden, oder?Ja, korrekt, ich hatte mal wieder die Kumulation vergessen. [oben geändert] MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 4, 2012 danke ihr seid super! ----------- und dann hat das FA noch etws gemacht: Die Bank hat mir bescheinigt, bei Rückgabe von Anteilen.... sind 1217 bei den Einnahmen abzuziehen, diese Summe hat das FA ignoriert und die Zeile 7 mit 1217e höher angesetzt muß ich auch noch reklamieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 4, 2012 Hallo pummelchen, und dann hat das FA noch etws gemacht: Die Bank hat mir bescheinigt, bei Rückgabe von Anteilen.... sind 1217 bei den Einnahmen abzuziehen, diese Summe hat das FA ignoriert und die Zeile 7 mit 1217e höher angesetztIch hatte nicht so ganz verstanden, worum es dabei geht, daher bin ich darauf nicht eingegangen.War das vielleicht ein thesaurierender Fonds? Und wenn ja, hast du die Thesaurierungen in den letzten Jahren versteuert? MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 4, 2012 Hallo pummelchen, und dann hat das FA noch etws gemacht: Die Bank hat mir bescheinigt, bei Rückgabe von Anteilen.... sind 1217 bei den Einnahmen abzuziehen, diese Summe hat das FA ignoriert und die Zeile 7 mit 1217e höher angesetztIch hatte nicht so ganz verstanden, worum es dabei geht, daher bin ich darauf nicht eingegangen.War das vielleicht ein thesaurierender Fonds? Und wenn ja, hast du die Thesaurierungen in den letzten Jahren versteuert? MfG Stefan von Bank unten erklärt: ausländ. Anteile , die in der KAP vom kapitalvermögen abzuziehen sind daher von mir bei Zeile 7 abgezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 4, 2012 · bearbeitet Oktober 4, 2012 von pummelchen die eine Bank hat mir z.B. mitgeteilt, dass ich rund 939€ abziehen soll ich dachte dies wäre die Summe der thes. Beträge , die von der Bank mit dem Hinweis: ausschütt.gleiche Erträge aus ausländ. thes. Investmentvermögen, angegeben werden diese habe ich immer bei Zeile 15 dazuaddiert, aber wie soll ich dies dem FA rückwirkend belegen? hierzu müßte ich ja alle Eingaben der Zeile 15 beim FA vor 2010 durchforstern und belegen, dass die Summe in Zeile 15 obiges beinhaltet hat sch... lu - fr thesaurierer, aber der Patri ist z.B. leider ein guter aulän. thes. ---------- viell. hätte ich die von der Bank zum Abzug deklarierten Anteile beim VK ,also die 939€ lieber von Zeile 15 statt von 7 abziehen sollen, aber ist doch eigentlich egal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Oktober 5, 2012 Ich hatte nicht daran gedacht, dass dann der Sparerfreibetrag nicht mehr berücksichtigt wirdDamit musst du jetzt leider leben, läßt sich nicht mehr ändern.Ich habe gerade mal ein wenig im Thread zurück gelesen, und da hatte etherial genau dieses Thema schon mal angerissen, er nannte es treffend Kanibalisierung (die Verluste fressen den Sparer-Freibetrag auf). Ja - selbst erlebt ... und hatte gehofft, dass nicht noch jemand in die Falle tritt. Wie auch immer: Es lässt sich korrigieren durch den Stückzinstrick. Man muss also bei einer Bank A Stückzins-Verluste machen (und die dann auch dort lassen und KEINE VERLUSTBESCHEINIGUNG beantragen) und bei einer anderen Bank B die zugehörigen Gewinne. Wenn der Gesamtgewinn eines Jahr die fortgetragenen verrechenbaren Verluste übersteigt, dann greift auch wieder der Sparerfreibetrag. Den Verlusttopf von Bank A kann man dann langsam in den kommenden Jahren abtragen. Wichtig: Der Verlusttopf bei Bank A bewirkt, dass sämtliche späteren Gewinne bei Bank A gegen die Verluste verrechnet werden. D.h. man sollte die Gewinne, die man mit dem FSA verrechnen will bei einer anderen Bank machen. Im konkreten Fall (18000 Altverluste) sollte man aber lieber zunächst über den Stückzinstrick die Altverluste ausgleichen. Oder wenn es die Finanzen zulassen sowohl Alt- als auch Neuverluste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 5, 2012 · bearbeitet Oktober 5, 2012 von pummelchen https://www.wertpapier-forum.de/topic/23862-der-altverluste-thread-verlustpuffer-altverluste-neuverluste-2008-und-2009/?do=findComment&comment=723446 aber ich blicke jetzt nicht mehr durch, was ich genau tun soll 1) am einfachsten wäre doch, ich würde bei Bank A,B usw. nur noch Erträge aus Zinsen und Aktien erwirtschaften diese werden dann mit den Alt und Neuverlusten verrechnet oder ist das Problem, dass man nur noch mit dem Stückzinstrick Erträge erzielen kann, die mit den Altverlusten verrechenbar sind ich dachte Zeile 8 sind die Erträge, die mit Altverlsuten verrechenbar sind? 2) solange ich den Neuverlust aber nicht wegbringe, verfällt mir ständig mein Sparerfreibetrag , richtig? 3) ich brauche also eine Anleihe, bei der viele Stückzinsen aufgelaufen sind alles sehr kompliziert vor allem ich muß schauen, dass ich bei der Bank, bei der ich das Stückzinspapier kaufe, keine Kursgewinne sind und außerdem muß ich dieses Papier nach Kauf auf Bank b transferieren und dort verkaufen, damit ich Kursgewinn erziele, dort darf aber kein Minus sein bei einem Depot mit Verlusttopf im Minus kaufen und auf Bank schieben mit 0 Verlusttopf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 5, 2012 Was passiert eigentlich mit Gewinnen oder Verlusten von einem Depot, dass man erbt und dass auf einen umgeschrieben wird werden die + und - dann zu seinen Töpfen dazuaddiert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 5, 2012 Da noch einmal ganz langsam zum mitmeisseln: Zuerst solltest du den jährlichen Sparerfreibetrag ausnutzen, denn der verfällt am Jahresende unwiderruflich. Dazu am besten ein Depot, bei dem laufende Erträge (Zinsen, Dividenden) anfallen (optimaler weise 801 Euro im Jahr). Dann solltest du bei einer Bank, bei der du keine Verlustvorträge hast, Gewinne nach EStG §20 Abs 2 erzielen, die du mit den Altverlusten beim Finanzamt verrechnen kannst. Nach 2013 kannst du immer noch verrechnen, aber nur mit privaten Veräußerungsgewinnen (z.B. Immobilien), sofern du sowas hast, aber nicht mehr mit Wertpapierkursgewinnen. Hierfür brauchst du vermutlich ein separates Depot. Als dritte Priorität kannst du dann mit dem "Restdepot" Neuverluste abbauen, da die zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 5, 2012 Da noch einmal ganz langsam zum mitmeisseln: Zuerst solltest du den jährlichen Sparerfreibetrag ausnutzen, denn der verfällt am Jahresende unwiderruflich. Dazu am besten ein Depot, bei dem laufende Erträge (Zinsen, Dividenden) anfallen (optimaler weise 801 Euro im Jahr). habe ich: TGK, dann verfällt der Sparerfreibetrag ja doch nicht (völlig) Dann solltest du bei einer Bank, bei der du keine Verlustvorträge hast, Gewinne nach EStG §20 Abs 2 erzielen, die du mit den Altverlusten beim Finanzamt verrechnen kannst. Nach 2013 kannst du immer noch verrechnen, aber nur mit privaten Veräußerungsgewinnen (z.B. Immobilien), sofern du sowas hast, aber nicht mehr mit Wertpapierkursgewinnen. Hierfür brauchst du vermutlich ein separates Depot. aber dazu brauche ich immer 2 Banken: ich muß bei einer Bank eine Stückzinsanleihe erwerben und auf die Bank ohne Verlustvortrag transferieren Als dritte Priorität kannst du dann mit dem "Restdepot" Neuverluste abbauen, da die zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 5, 2012 aber dazu brauche ich immer 2 Banken: ich muß bei einer Bank eine Stückzinsanleihe erwerben und auf die Bank ohne Verlustvortrag transferieren Nur, wenn du mit "normalen" Anlagen keine Gewinne erzielst, musst die diesen aufwendigen und Kosten verursachenden Trick wählen. Besser ist natürlich "buy low, sell high". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Oktober 5, 2012 · bearbeitet Oktober 5, 2012 von pummelchen aber dazu brauche ich immer 2 Banken: ich muß bei einer Bank eine Stückzinsanleihe erwerben und auf die Bank ohne Verlustvortrag transferieren Nur, wenn du mit "normalen" Anlagen keine Gewinne erzielst, musst die diesen aufwendigen und Kosten verursachenden Trick wählen. Besser ist natürlich "buy low, sell high". ok, dann habe ich es doch richtig verstanden! weißt du zufällig, wie es mit der Frage bzgl. der geerbten Depots und den Vorträgen aussieht außerdem diese Stückzinsanleihen, werden auch kaum wie Sand am Meer vorkommen, sollen ja sicher, hoher Kursgewinn usw. sein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 5, 2012 weißt du zufällig, wie es mit der Frage bzgl. der geerbten Depots und den Vorträgen aussieht Bei einem Übertrag wg. Erbschaft sollten Einstandskurse und Verlusttöpfe mit übertragen werden. Die Bank macht außerdem eine Mitteilung an das Finanzamt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Oktober 5, 2012 weißt du zufällig, wie es mit der Frage bzgl. der geerbten Depots und den Vorträgen aussieht Bei einem Übertrag wg. Erbschaft sollten Einstandskurse und Verlusttöpfe mit übertragen werden. Die Bank macht außerdem eine Mitteilung an das Finanzamt. Soweit ich das verstanden habe, sind Verlustvorträge nicht mehr vererbbar. Sie verfallen also. Da noch einmal ganz langsam zum mitmeisseln: [*]Zuerst solltest du den jährlichen Sparerfreibetrag ausnutzen, denn der verfällt am Jahresende unwiderruflich. Dazu am besten ein Depot, bei dem laufende Erträge (Zinsen, Dividenden) anfallen (optimaler weise 801 Euro im Jahr). habe ich: TGK, dann verfällt der Sparerfreibetrag ja doch nicht (völlig) Interessanter Ansatz: Separiert ~801 der Erträge mit Freistellungsauftrag und erklärt sie dann nicht mehr beim FA. Da es durch die Abgeltungssteuer keine Verpflichtung zum Erklären gibt sollte das ja gehen. Was mir nur jetzt nicht klar ist: Wie wird sicher vermieden, dass man dann doppelt den Freibetrag zugewiesen bekommt - einmal beim separaten nicht erklärten Konto und einmal in der Steuererklärung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 5, 2012 Bei einem Übertrag wg. Erbschaft sollten Einstandskurse und Verlusttöpfe mit übertragen werden. Die Bank macht außerdem eine Mitteilung an das Finanzamt. Soweit ich das verstanden habe, sind Verlustvorträge nicht mehr vererbbar. Sie verfallen also. Ich habe noch einmal Google bemüht (da der Frage das wohl nicht konnte) und diesen Beitrag gefunden, den man dazu lesen sollte. In Sonderfällen also Übertrag, i.d.R. aber nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Oktober 5, 2012 Interessanter Ansatz: Separiert ~801 der Erträge mit Freistellungsauftrag und erklärt sie dann nicht mehr beim FA. Da es durch die Abgeltungssteuer keine Verpflichtung zum Erklären gibt sollte das ja gehen. Das geht aber nur, wenn man die 801 EUR auf einem (oder mehreren) Konten einigermassen exakt erreicht. Bleibt man drunter, hat man eben nur einen Teil des FB ausgenutzt. Ist ja nicht so schlimm. Kommt man aber drüber, zahlt man Steuer trotz Verlusttopfes auf einer anderen Bank. Was mir nur jetzt nicht klar ist: Wie wird sicher vermieden, dass man dann doppelt den Freibetrag zugewiesen bekommt - einmal beim separaten nicht erklärten Konto und einmal in der Steuererklärung? Das Ganze geht nur ohne Steuererklärung. Mit Erklärung wird der Trick an Zeile 14a der Anlage KAP scheitern (Höhe des ausgenutzen FB für nicht erklärte Kapitalerträge). Bei fehlerhafter Nicht-Angabe in Zeile 14a droht dann die FSA-Datenbank und evtl. schlimmeres. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Oktober 5, 2012 Was mir nur jetzt nicht klar ist: Wie wird sicher vermieden, dass man dann doppelt den Freibetrag zugewiesen bekommt - einmal beim separaten nicht erklärten Konto und einmal in der Steuererklärung? Das Ganze geht nur ohne Steuererklärung. Mit Erklärung wird der Trick an Zeile 14a der Anlage KAP scheitern (Höhe des ausgenutzen FB für nicht erklärte Kapitalerträge). Bei fehlerhafter Nicht-Angabe in Zeile 14a droht dann die FSA-Datenbank und evtl. schlimmeres. Ja, aber wer sagt denn, dass dann der Freibetrag aufgehoben wird. Könnte ja sein, dass das dann nur der Check ist, dass man ihn nicht doppelt erhält. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 5, 2012 · bearbeitet Oktober 6, 2012 von reckoner Hallo, Mit Erklärung wird der Trick an Zeile 14a der Anlage KAP scheitern (Höhe des ausgenutzen FB für nicht erklärte Kapitalerträge). Nein, daran scheitert der Trick nicht, das Finanzamt muss den anderweitig augenutzten Sparer-Pauschbetrag einfach akzeptieren, dieser Betrag darf nicht mit anderen Verlusten verrechnet werden. Es geht also auch mit Steuererklärung.[Anmerkung: Ich ging davon aus, dass mit dem "scheitern" der "Separates 801-Euro-Konto"-Trick gemeint ist, oder war der "Freibetrag doppelt in Anspruch nehmen"-Trick gemeint? Letzterer funktioniert natürlich nicht.] EDIT: siehe die nächsten Posts. Ja, aber wer sagt denn, dass dann der Freibetrag aufgehoben wird. Könnte ja sein, dass das dann nur der Check ist, dass man ihn nicht doppelt erhält.Nein, das ist keine Sicherheitsabfrage, der Betrag in Zeile 14a wird grundsätzlich von den 801 Euro abgezogen. Und geckeckt wird das ganze dann nochmal über die Meldungen der Banken, da läßt sich nichts tricksen. Und noch ein Hinweis zum separaten 801-Euro-Konto: Falls eine Günstigerprüfung in Betracht kommt (persönlicher Grenzsteuersatz unter 25%), dann sollte auf diesen Antrag solange verzichtet werden, wie noch ausreichend hohe Verlustvorträge bestehen. Denn nur dann muss man das eine - freigestellte - Konto nicht erklären, kann aber trotzdem alles andere munter verrechnen. Praktisch macht man dann eine Steuererklärung ohne Freibetrag (weil Zeile 14a=801 Euro), das ist aber nicht weiter schlimm, da man ja unterm Strich eh' keine Gewinne hat (die Verluste überwiegen - aber auch hier wieder Achtung: Die unterschiedlichen Töpfe beachten, sprich Altverluste, Neuverluste aus Aktien und sonstige Neuverluste). Erst in dem Jahr in dem die Verluste nicht mehr ausreichen, muss man genauer rechnen. Und ich rate jedem, dass unbedingt deutlich vor dem Jahresende zu tun bzw. tun zu lassen. EDIT: siehe die nächsten Posts. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Oktober 5, 2012 Ja, aber wer sagt denn, dass dann der Freibetrag aufgehoben wird. Könnte ja sein, dass das dann nur der Check ist, dass man ihn nicht doppelt erhält.Nein, das ist keine Sicherheitsabfrage, der Betrag in Zeile 14a wird grundsätzlich von den 801 Euro abgezogen. Und geckeckt wird das ganze dann nochmal über die Meldungen der Banken, da läßt sich nichts tricksen. Ich verstehe Dein "Nein" am Anfang nicht. Wenn ich Deine Antwort lese, meine ich, da müsste eigentlich "Ja" stehen. Wenn Du schreibst der in 14a genannte Betrag wird vom Freibetrag abgezogen, dann ist doch genau das, was ich meinte: Es wird überprüft und sichergestellt, dass man den Freibetrag nicht doppelt in Anspruch nimmt. PS: Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich der Ansicht bin, dass sich da irgendwas "tricksen" lässt. Ich habe nur die Frage gestellt, wie vermieden wird, dass man seinen Freibetrag doppelt in Anspruch nimmt. Offensichtlich wird das durch 14a sichergestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag