Zum Inhalt springen
Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

supertobs

Was ist eine "Verkante"?

 

Ein Typo-Combo = Variante

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boll
Klar, wenn man verrechenbare Neugewinne hat, ist das ein "no brainer". Na ja, fast: Man muss aufpassen, dass man bei der Bank, bei der man die Neugewinne realisiert, im selben Jahr keine Neuverluste hat. Ansonsten würden diese bankintern mit den Neugewinnen verrechnet werden und sie stünden nicht zur Altverlusteverrechnung zur Verfügung.

Nicht ganz. Zuerst würden Neuverluste mit Zinsen und Dividenden verrechnet (muss aber die gleiche Bank sein, in der Steuererklärung geht das nicht mehr), erst wenn da nichts mehr übrig ist, geht es den - für die Altverluste benötigten - Kursgewinnen an den Kragen.

Heißt das, dass zuerst Zinsen, Ausschüttungen und Dividenden mit Neuverlusten (z.B. aus GR-Anleihenumtausch) verrechnet werden? Was ist, wenn zusätzlich zu Dividenden/Zinsen/Ausschüttungen Kursgewinne aus Aktien, Anleihen und/oder Fonds vorhanden sind, die ab 2009 gekauft wurden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

Ja, die Neuverluste werden zuerst komplett verrechnet - bankintern sowieso aber soweit ich das weiss auch in der Steuererklärung.

 

Wenn ich meine Steuererklärung richtig verstehe ist mir vor 2 Jahren folgendes passiert:

- Erst die Altverluste, d.h. wer Kursgewinne hat, verrechnet die mit den Altverlusten

- Wenn dann noch Gewinne übrig bleiben, werden die mit Neuverlusten verrechnet

- Wenn dann noch Gewinne übrig bleiben, werden die mit dem Sparerfreibetrag verrechnet

Bzgl. Neuverlusteverrechnung ist etherials und Erfahrungsbericht wohl die beste Referenz - also die Verrechnung erfolgt zuerst bankintern wie von reckoner beschrieben und dann in der Steuererklärung wie von etherial beschrieben. Am Sichersten ist, wenn man die Verrechnung von Neuverlusten vermeiden kann, solange man noch Altverluste vor sich her schiebt. Ansonsten verliert man leicht den Überblick bei diesen "einfachen" Regeln der tollen neuen Abgeltungssteuer...

 

Bei der Verwendung der Neuverluste (gewandelt oder wirklich neu) ab 2014 wird man wohl so wie von etherial beschrieben arbeiten müssen: Bei einer (Gruppe) Bank(en) soviele Gewinne erzeugen, dass man Freibetrag + Freigrenze ausschöpft und dann weitere Gewinne bei Bank(en) erzeugen, bei denen man die Neuverluste gebunkert hat. Diese Gewinne werden dann bankintern direkt mit den Neuverlusten berechnet. Leider ist diese Vorgehensweise recht unflexibel. Mir wäre eine Möglichkeit, bei der man bankübergreifend am Jahresende "tunen" kann, wesentlich lieber.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo boll,

 

Heißt das, dass zuerst Zinsen, Ausschüttungen und Dividenden mit Neuverlusten (z.B. aus GR-Anleihenumtausch) verrechnet werden?
Genau.

 

Was ist, wenn zusätzlich zu Dividenden/Zinsen/Ausschüttungen Kursgewinne aus Aktien, Anleihen und/oder Fonds vorhanden sind, die ab 2009 gekauft wurden?
Hatte ich doch auch geschrieben, diese Gewinne sind erst nach den Zinsen/Ausschüttungen/Dividenden dran.

 

Wohlgemerkt, alles bankintern. Was hingegen nicht in der Steuerbescheinigung steht, ist verloren. Beispiel:

Depot mit Kursgewinnen und -verlusten, sowie ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto bei einer anderen Bank.

Die im Depot aufgrund der Verluste bereits steuerfrei gestellten Gewinne werden dann gar nicht bescheinigt und stehen somit auch nicht mehr für die Altverluste zur Verfügung.

 

Eine Lösung wäre beispielsweise, das Tagesgeldkonto der Depotbank zu nutzen. Oder anstatt Tagesgeld lieber - vergleichbar sichere - Anleihen zu kaufen (im selben Depot natürlich).

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

Mach das gegen Ende des Jahres oder bei einem ausländischen Broker. Anderweitig musst zu recht viel Abgeltungssteuer bis zur nächsten Steuererstattung vorschießen. Man darf die Opportunitätskosten aus den entgangenen Zinsen nicht unterschätzen.

 

Aber Vorsicht beim ausländischen Broker: Dort keine spekulativen Geschäfte machen! Denn die Verluste dort muss man beim Jahresabschluss deklarieren => Neuverluste => Sparerfreibetrag bleibt nur, wenn genügend verrechnebare Zinsgewinne da sind oder die Altverluste aufgebraucht wurden. Das war der oben erwähnte dumme Fehler, den ich mir ohne Not am 29. Dezember 2011 geleistet habe.

Klar, da hast Du natürlich Recht. Bei einem ausländischen Broker gibt es keinen Verlusttopf, also muss man jährlich erklären. Allerdings möchte ich, um Verwirrungen zu vermeiden, klarstellen, dass beim Steuertrick die Gewinne beim ausländischen Broker realisiert werden, während die Verluste in dem Verlusttopf eines inländischen Brokers landen sollten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs

Bei der Verwendung der Neuverluste (gewandelt oder wirklich neu) ab 2014 wird man wohl so wie von etherial beschrieben arbeiten müssen: Bei einer (Gruppe) Bank(en) soviele Gewinne erzeugen, dass man Freibetrag + Freigrenze ausschöpft und dann weitere Gewinne bei Bank(en) erzeugen, bei denen man die Neuverluste gebunkert hat. Diese Gewinne werden dann bankintern direkt mit den Neuverlusten berechnet.

 

Sicher geschieht dies bankintern zuerst. Ist die Gefahr nicht groß, das in der Steuererklärung alles wieder auf den Tisch kommt und FA das dann rückrechnet und Freibetrag wieder vor Neuverluste stellt und einem dann ungefragt über die bei Bank A (heimlich) genutzte Neuverluste eine Neuverlustbescheinigung ausstellt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

In der Steuerbescheinigung der Banken stehen nur die verrechneten Summen. Da besteht keine Gefahr (oder keine Möglichkeit - wie man das auch immer sehen möchte), dass das beim FA wieder auf den Tisch kommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
etherial

Sicher geschieht dies bankintern zuerst. Ist die Gefahr nicht groß, das in der Steuererklärung alles wieder auf den Tisch kommt und FA das dann rückrechnet und Freibetrag wieder vor Neuverluste stellt und einem dann ungefragt über die bei Bank A (heimlich) genutzte Neuverluste eine Neuverlustbescheinigung ausstellt?

 

Der Freibetrag wird nie vor die Neuverluste gestellt, weder bei der Bank noch beim Finanzamt.

 

Aber der bankinterne Verlusttopf wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt (auch nicht wenn es für das FA Vorteile hätte).

 

In der Steuerbescheinigung der Banken stehen nur die verrechneten Summen. Da besteht keine Gefahr (oder keine Möglichkeit - wie man das auch immer sehen möchte), dass das beim FA wieder auf den Tisch kommt.

 

Wenn du damit meinst, dass der Verlusttopf vom FA nicht berücksichtigt wird, hast du Recht.

 

Wer allerdings Neuverluste erklärt (wegen Auslandsbroker oder weil er nicht dran gedacht hat), der muss schon damit rechnen. Ich hatte schon die Situation,

- dass der gesamte Freibetrag aufgebraucht bei den Banken verrechnet war

- dass eine Bank Neuverluste ausgewiesen hat

- dass eine andere Bank Kursgewinne ausgewiesen hat

 

Folge:

- Kursgewinne werden mit Altverlusten verrechnet

- Der Freibetrags verfiel in der Höhe in der Neuverluste entstanden sind, d.h. die Zinsen wurden nachträglich mit Verlusten neu verrechnet

- Der Freibetrag kann also in Gegenwart von Neuverlusten rückabgewickelt werden

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Sicher geschieht dies bankintern zuerst. Ist die Gefahr nicht groß, das in der Steuererklärung alles wieder auf den Tisch kommt und FA das dann rückrechnet und Freibetrag wieder vor Neuverluste stellt und einem dann ungefragt über die bei Bank A (heimlich) genutzte Neuverluste eine Neuverlustbescheinigung ausstellt?

 

Der Freibetrag wird nie vor die Neuverluste gestellt, weder bei der Bank noch beim Finanzamt.

 

Aber der bankinterne Verlusttopf wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt (auch nicht wenn es für das FA Vorteile hätte).

 

In der Steuerbescheinigung der Banken stehen nur die verrechneten Summen. Da besteht keine Gefahr (oder keine Möglichkeit - wie man das auch immer sehen möchte), dass das beim FA wieder auf den Tisch kommt.

 

Wenn du damit meinst, dass der Verlusttopf vom FA nicht berücksichtigt wird, hast du Recht.

 

Wer allerdings Neuverluste erklärt (wegen Auslandsbroker oder weil er nicht dran gedacht hat), der muss schon damit rechnen. Ich hatte schon die Situation,

- dass der gesamte Freibetrag aufgebraucht bei den Banken verrechnet war

- dass eine Bank Neuverluste ausgewiesen hat

- dass eine andere Bank Kursgewinne ausgewiesen hat

 

Folge:

- Kursgewinne werden mit Altverlusten verrechnet

- Der Freibetrags verfiel in der Höhe in der Neuverluste entstanden sind, d.h. die Zinsen wurden nachträglich mit Verlusten neu verrechnet

- Der Freibetrag kann also in Gegenwart von Neuverlusten rückabgewickelt werden

 

 

Auslandsbanken haben für die Altverlustverrechnung allerdinghs einen unschätzbaren Vorteil. Da findet auch auf Bankebene keine Verrechnung statt!!. D.h. Zinsen/Dividenden 2.000, Veräußerungsgewinne 1.000 und Veräußerungsverluste 5.000: In Höhe von 1.000 Altverlustverrechnung und in Höhe von 2.000 Verrechnung der Zinsen mit Neuverlusten. Dass kann den Opportunitätsverlust schon aufwiegen.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs

Zur "Variante 2 - Alt- in Neuverluste wandeln" habe ich eine Frage. Ich möchte ca. 20 K wandeln. Bei der Auswahl einend geeigneten Papiers, schreibt Sparfux: "Papier für Schiebeaktion auswählen (möglichst hohe aufgelaufene Stückzinsen, möglichst sicher (großer Abstand zur Schwelle))".

 

Wie hoch sind denn beispielsweise die Stückzinsen im Verhältnis zum Nominalwert? Ich möchte einen Eindruck bekommen, wie viel Kapital ich brauche, bzw. wie oft ich kaufen und verkaufen muss um 20 k zu wandeln.

 

Man ist ja etwas freier bei der Papierauswahl, im Gegensatz zu, Stückzinstrick (Schiebeaktion über Jahresgrenze hinweg).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo supertobs,

 

Wie hoch sind denn beispielsweise die Stückzinsen im Verhältnis zum Nominalwert?
Das musst du dir schon selber ausrechnen (Kupon geteilt durch aufgelaufene Zeit in Jahren), bei Aktienanleihen zeigen das die wenigsten Internetseiten an, mir ist gar keine bekannt (auch bei zertifikatesuche.de hatte ich mal geschaut, leider negativ).

 

Bei normalen* Anleihen helfe ich mir damit, nach Kupons zu sortieren und dann in erster Linie die Anleihen anzuschauen, die im nächsten Quartal auslaufen (das Jahr ist aber unwichtig, es geht um die Monate!!!).

Aber Vorsicht, es gibt auch halb- und vierteljährige Zinszahlungen, da sind dann die Stückzinsen nicht mehr so interessant.

 

*also keine Aktienanleihen, dort gibt es oft ganz unerwartet Laufzeiten

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs
Taxadvisor

Ich kann mir schon Stückzinsen von normalen Anleihen ausrechnen. Hier werden ja immer Aktienanleihen empfohlen. Da würde mir ja eine Empfehlung zum ausrechnen reichen.

 

Bei comdirekt kann man sich Stückzinsen anzeigen lassen:

http://www.comdirect...TDIR=DESCENDING

 

Was soll den bei Stückzinsen bei Aktienanleihen anders sein als bei "normalen" Anleihen??

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Bei comdirekt kann man sich Stückzinsen anzeigen lassen:
Oh danke, das war mir noch gar nicht aufgefallen (das meine Bank das sogar macht). Aber leider geht das nicht bei Aktienanleihen (ich glaube, jetzt verstehe ich deine Frage noch besser).

 

Was soll den bei Stückzinsen bei Aktienanleihen anders sein als bei "normalen" Anleihen??
Halt die Zeiträume. Mal hat die Laufzeit erst gerade begonnen, und manchmal läuft sie sogar schon länger als ein Jahr (wohlgemerkt: ohne Zinszahlung). Das gibt es bei normalen Anleihen natürlich auch (lange oder kurzer Kupon), aber die Regel ist das nicht.

Ansonsten ist die Rechnung aber gleich: Kupon geteilt durch Zeit (in Jahren) seit der letzten Zinszahlung bzw. seit dem Ausgabetag.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
· bearbeitet von sparfux

Die Stückzinsen und die verschiedenen Kennzahlen für die Effizienz rechne ich mir selber aus. Ich hatte in einem anderen Thread ausführlich dazu geschrieben. Alles über 20% aufgelaufene Stückzinsen ist sehr gut.

 

Als Schwelle zum Basispreis such ich meistens nach >40%. Wenn das nicht geht, gehe ich auch mal bis >30% runter. Geringere Abstände sollte man aber m.E. vermeiden. Das Risiko wird dann einfach zu groß.

 

Die besten Stückzinsen zusammen mit großen Abständen zu den Schwellen bekommt man immer nach einem Krisenjahr, wenn die Kurse wieder gestiegen sind. Ich habe vor einiger Zeit mal für das Ende diesen Jahres gescreent. Wenn die Kurse etwa auf dem derzeitigen Niveau bleiben, sollte es "ein gutes Jahr sein".

 

Zur Suche nehme ich die Zertifikatesuche auf ariva.de. Nach langem Suchen, war das das Beste, was ich gefunden hatte. Man bekommt zwar auch nicht direkt die aufgelaufenen Stückzinsen, aber man kann nach vielen anderen Kennzahlen filtern, die zu hohen Stückzinsen führen: Restlaufzeit zum nächsten Zinstermin, überlange Kupone (Zinslaufzeit bist zur Ausschüttung > 1 Jahr, hohe Nominalzinsen und natürlich der Abstand zum Basispreis. Dann muss man noch ein wenig in Excel rechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Hallo zusammen,

 

ich habe nun auch alle 40 Seiten des Threads durchgearbeitet und habe viel gelernt ! Danke an alle, die dazu beigetragen haben.

Insbesondere an Sparfux, dessen Zusammenfassung wirklich hervorragend ist und es eigentlich erübrigt, den Rest zu lesen. Super !

 

Ich werde nun also auch zur Rettung meiner Altverluste eine Kombination als Doppel-Depot- und Stückzinstrick-Strategie verwenden.

Dabei ergibt sich aber noch ein kleines Detail, wo ich noch etwas unsicher bin:

 

Da ich schon zwei Depots habe, wird bei mir aus der Doppel-Depot Strategie nun eine Dreifach-Depot Strategie - das nur am Rande.

Aber eines der Alt-Depots, welche zukünftig die Neuverluste sammeln werden, beinhaltet auch einen ausl. thes. Fond mit ertragsgleichen

Ausschüttungen. Davon hält ja die Bank keine Abgeltungssteuer ein und diese wird mir mit bei der Steuererklärung abgezogen.

 

Leider habe ich das nun für 2011 schon "versemmelt", weil ich vergessen habe, mir meine (Neu-)Verluste bescheinigen zu lassen.

Ich habe also (in 2011) Verluste gemacht, die höher sind, als der Ertrag durch o.g. Fond. Trotzdem werde ich nun also Steuern

bezahlen müssen, da der Erttrag auch noch über dem Freibetrag liegt. Nunja - eigene Dummheit. Aus Fehlern kann man lernen...

 

Die Schlußfolgerung wäre, dass ich mir zukünftig eben immer meine während des Jahres aufgelaufenen Verluste bescheinigen

lassen sollte (und also nicht vortragen lasse, die Töpfe somit immer auf Null gesetzt werden).

 

Meine Frage: Ist diese Vorgehensweise generell richtig ? Oder gibt es irgendeinen Grund, warum ich das nicht so machen sollte,

den ich hier vielleicht übersehen habe ?

 

Danke schom mal für Eure Meinungen und Gruß,

 

Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

Meine Frage: Ist diese Vorgehensweise generell richtig ? Oder gibt es irgendeinen Grund, warum ich das nicht so machen sollte,

den ich hier vielleicht übersehen habe ?

Um ehrlich zu sein, verstehe ich nicht so richtig, was nun eigentlich das Problem oder die Frage ist. Am besten Dur arbeitest mit einer Beispielrechnung, um es zu erläutern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo Tooni,

 

Meine Frage: Ist diese Vorgehensweise generell richtig ? Oder gibt es irgendeinen Grund, warum ich das nicht so machen sollte,

den ich hier vielleicht übersehen habe ?

Wenn du damit den Antrag auf eine Verlustbescheinigung meinst, dann ist das sicher nicht richtig, es gibt gute Gründe bankintern vortragen zu lassen. Das Hauptmotiv ist die deutlich frühere Verfügbarkeit des Verlustvortrages (nämlich quasi live direkt bei Entstehung der Gewinne).

 

Wer hingegen noch Altverluste hat - wie du -, für den ist es imho der richtige Weg, zumindest noch für das Jahr 2012*.

Der Grund ist, das bescheinigte Verluste nachrangig gegenüber Altverlusten sind, vorgetragene Verlust jedoch direkt mit aktuellen Gewinnen verrechnet werden würden (also im Endeffekt vorrangig vor Altverlusten sind). Und eine solche Verrechnung auf Bankebene kann man auch nicht wieder aufdröseln.

 

*danach aber auch nicht mehr

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni
· bearbeitet von Tooni

Um ehrlich zu sein, verstehe ich nicht so richtig, was nun eigentlich das Problem oder die Frage ist. Am besten Dur arbeitest mit einer Beispielrechnung, um es zu erläutern.

Also - die konkrete Frage lautet: Kann man grundsätzlich entscheiden, ob (und wann) es sinnvoller ist, eine Verlustbescheinigung zu

beantragen oder aber den Verlust Bank intern vortragen zu lassen ?

 

In meinem speziellen Fall (mit demnächst 3 Depots):

Depot A mit ca. 10 TEuro Neuverluste (für 2012) und ausl. Thes. Fond mit ca. 3 TEuro ausschgl. Erträge

Depot B mit ca. 5 TEuro Neuverluste (für 2012)

Depot C mit ca. 10 TEuro Aktiengewinnen zur Verrechnung der Altverluste von vor 2009.

 

Ich sehe keine andere Möglichkeit, die Erträge des ausl. thes. Fond nicht besteuern zu müssen, als zumindest bei einem

Depot (A oder B ) eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Richtig ?

 

Meine Frage ging dahin, ob es sich nicht generell sicherer ist, immer (jedes Jahr bei jeder Bank) eine Verlustbescheinigung

zu beantragen, um eben solche Fälle (wie den ausl. thes. Fond und ggfs. andere) auszuschliessen.

 

Eine Antwort hat ja Reckoner schon gegeben:

Wenn du damit den Antrag auf eine Verlustbescheinigung meinst, dann ist das sicher nicht richtig, es gibt gute Gründe bankintern vortragen zu lassen. Das Hauptmotiv ist die deutlich frühere Verfügbarkeit des Verlustvortrages (nämlich quasi live direkt bei Entstehung der Gewinne).

Okay - das habe ich verstanden. Gibt es weitere Gründe ?

 

Gruß, Tooni

Edit und Nachtrag: Wenn ich mir die Zahlen oben ansehe (Neuverlust, Neuverlust, Altverlust) sollte ich vielleicht

mal besser darüber nachdenken, ob ich mir vielleicht mal ein anderes Hobby suche...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo Tooni,

 

Gibt es weitere Gründe ?
Beispielsweise kann man einen Verlustvortrag bei einer Bank konservieren.

Wenn man nur Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrages hat, verpuffen nämlich eventuelle Verluste komplett. Nun kann man diese Verluste in einem Depot parken (welches man dann natürlich nicht mehr für Kursgewinne nutzt). Und irgendwann wenn man mal höhere Gewinne hat, beantragt man einfach eine Verlustbescheinigung und die Gewinne sind ausgeglichen.

 

Wie gesagt nur ein Beispiel, und es trifft auf dich wohl auch nicht zu, ich möchte damit nur klarstellen, dass eine pauschale Antwort auf solche Fragen nicht möglich ist.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

In meinem speziellen Fall (mit demnächst 3 Depots):

Depot A mit ca. 10 TEuro Neuverluste (für 2012) und ausl. Thes. Fond mit ca. 3 TEuro ausschgl. Erträge

Depot B mit ca. 5 TEuro Neuverluste (für 2012)

Depot C mit ca. 10 TEuro Aktiengewinnen zur Verrechnung der Altverluste von vor 2009.

 

Ich sehe keine andere Möglichkeit, die Erträge des ausl. thes. Fond nicht besteuern zu müssen, als zumindest bei einem

Depot (A oder B ) eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Richtig ?

Um einen Rat für Dein konkretes Beispiel zu geben, musst Du jetzt noch sagen, wirviel Alterluste Du denn eigentlich hast.

 

Grundsätzlich hat reckoner schon Recht. Man muss sich den Einzelfall anschauen. Immer eine Verlustbescheinigung zu beantragen ist nicht sinnvoll, wenn man seine Freibeträge und ggf. Freigrenzen ausnutzen möchte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

In meinem speziellen Fall (mit demnächst 3 Depots):

Depot A mit ca. 10 TEuro Neuverluste (für 2012) und ausl. Thes. Fond mit ca. 3 TEuro ausschgl. Erträge

Depot B mit ca. 5 TEuro Neuverluste (für 2012)

Depot C mit ca. 10 TEuro Aktiengewinnen zur Verrechnung der Altverluste von vor 2009.

 

Ich sehe keine andere Möglichkeit, die Erträge des ausl. thes. Fond nicht besteuern zu müssen, also zumindest bei einem

Depot (A oder B ) eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Richtig ?

Um einen Rat für Dein konkretes Beispiel zu geben, musst Du jetzt noch sagen, wieviel Alterluste Du denn eigentlich hast.

Okay - dann ergänze ich mal noch: Altverluste belaufen sich auf ca. 20 TEuro.

 

Aber ich denke, eigentlich ist die Frage schon beantwortet...

Grundsätzlich hat reckoner schon Recht. Man muss sich den Einzelfall anschauen. Immer eine Verlustbescheinigung zu beantragen ist nicht sinnvoll, wenn man seine Freibeträge und ggf. Freigrenzen ausnutzen möchte.

In meinem Falle werde ich wohl mindestens eine Verlustbescheinigung anfordern müssen, um die Erträge des thes. Fonds zu neutralisieren.

Ob es mir dabei gelingt, vorher die Verluste so zu tunen, dass ich die Erträge nur bis knapp an den Freibetrag drücke... das glaube ich eher

nicht. Aber kommt vielleicht auf einen Versuch an. Das steht aber auch nicht im Mittelpunkt.

Ziel ist: 1. Rettung der Altverluste, 2. Vermeidung von "unnötigen" Steuern wg. fehlender Verrechnung, 3. Keine Nachteile für die Zukunft.

 

Gruß, Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

Okay - dann ergänze ich mal noch: Altverluste belaufen sich auf ca. 20 TEuro.

Gut, dann würde ich Dir den Stückzinstrick in Variante 1 empfehlen: Du kannst Kapitalerträge in Höhe von 1211,-/2012,- (ledig/verheiratet) kassieren, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Annahme ist, dass Du keine weiteren sonstigen Einkünfte ausserhalb eines Angestelltenverhältnisses hast.

 

Du musst allerdings dann einen 4. Broker dazu nehmen. Du kaufst eine Aktienanleihe bei Broker D, bei der Du beim Kauf negative Stückzinsen in Höhe von mindestens 1789/988 generierst, und die Du dann zu A, B oder C transferierst. Sollte egal sein. Da kann man dann schauen, wo man die niedrigsten Handelskosten, vielleicht durch eine Sonderaktion des Brokers für den Emittenten der Aktienanleihe, hat. Dann lässt Du Dir nur bei Broker D eine Verlustbescheinigung und bei allen Brokern eine Steuerbescheinigung ausstellen.

 

Die 10k bei C und die Kursgewinne aus dem Verkauf der Aktienanleihe werden mit den Altverlusten verrechnet. Von den 3k ausschüttungsgleichen Erträgen bei A werden in der Steuer die 1789/988 gezahlten Stückzinsen abgezogen. Im Ergebnis sind Deine Erträge unter dem Freibetrag+Freigrenze und Du musst keine Steuern zahlen.

 

Das kann man noch dieses Jahr (2012) und nächstes Jahr (2013) so machen. Für danach habe ich noch keine Idee, wie man seine Verlustverrechnung in so schöne "Häppchen" partitionieren kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Okay - Danke auch noch mal an Dich, Sparfux ! Ich denke, ich habe das Prinzip verstanden.

Das kann man noch dieses Jahr (2012) und nächstes Jahr (2013) so machen. Für danach habe ich noch keine Idee, wie man seine Verlustverrechnung in so schöne "Häppchen" partitionieren kann.

Und vielleicht bekomme ich das mit dem Freibetrag ja auch noch hin.

Ist aber auch nicht ganz so wichtig, langfristig wird das bei mir ohnehin nicht klappen.

Wie gesagt: Priorität hat jetzt erst mal die Rettung der Altverluste und Klarheit über evtl. Nebeneffekte

von ausgestellten Verlustbescheinigungen. Und das habe ich nun - glaube ich - begriffen.

 

Danke und weiter so ! Die Beiträge hier im Forum waren sehr lehrreich für mich :thumbsup:

 

Gruß, Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ansgar

Hallo,

 

ich hätte mal eine Frage zum Verlustvortrag , die ich durch googeln nicht eindeutig klären konnte.

 

Ich habe 2010 3000 Verluste durch CFDs eingefahren. Ein Bescheid über den Verlustvortrag vom FA liegt vor.

 

2011 hatte ich nochmal Verluste von 800 gemacht, so dass ich 3800 in den nächsten Jahren mit Gewinnen verrechnen will.

 

Muss ich nun Zeile 2 und 92 auf dem Mantelbogen ankreuzen, Zeile 93 leer lassen und Zeile 59 Anlage KAP ankreuzen?

 

 

Gruß

Ansgar

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...