Sparbuechse Dezember 12, 2011 · bearbeitet Dezember 12, 2011 von Sparbuechse Wichtig ist aber, dass der geschobene Wert nicht kalbt, bevor der Depotübertrag vollzogen ist, da er im Zieldepot verkauft werden soll. MIt Altverlusten verrechenbare Gewinne gibt es dann halt erst nächstes Jahr, das Drücken an die Freibetragsgrenze funktioniert schon dieses Jahr (ist unabhängig vom Übertrag). Danke vanity für Deine Hilfe!! Was meinst Du mit "kalbt"? Hab den Begriff gegoogelt, dann findet man in Verbindung mit "Wertpapier" als Suchbegriff als erstes einen Deiner Posts, aus dem ich schließe, daß Du die Gutschreibung des "Kuhpong" meinen könntest? Hab mich schiefgelacht... Und inwiefern ist das Generieren von verrechenbaren Gewinnen unabhängig vom Drücken an die Freibetragsgrenze? Sorry, wenn ich hier wieder so "blöd" nachfrage - ich glaube Dir ja selbstverständlich, was Du schreibst, aber ich würde es dann doch gern noch nachvollziehen können. Bei deinen Berechnungen solltest du darauf achten, dass mindestens dein DBX EMLE ausschüttungsgleiche und zu versteuernde Erträge generiert, die aber nicht über die Depottöpfe laufen ! (die anderen DBX m. E. nicht - zu kontrollieren! Was ist mit IBM - zahlen die keine Dividende?) Den EMLE hab ich schon länger im Comdirect-Depot (genau wie die anderen DBX), und Du hast recht, da ist definitiv nichts angefallen. IBM hat dieses Jahr eine Dividende bezahlt, aber die ist in dem anderen Depot, aus dem ich sie übertragen habe (einfach zur Konsolidierung der Depots, sonst keine Hintergedanken) gutgeschrieben worden, in den Steuerdaten vom Comdirect-Depot taucht nichts auf. Der Betrag belief sich aber sowieso nur auf knapp 80 Euro, wenn ich das richtig in Erinnerung habe... Das kann ich vernachlässigen, oder? Das Wichtigste ist zunächst der Antrag auf Verlustbescheinigung (egal, ob schon Verluste angefallen sind oder nicht), das wird nämlich langsam eng (noch 2 Tage). Mache ich gleich noch bei der comdirect und bei maxblue. - Sind deine ETF AgSt-frei? Wenn nicht, wäre noch ein Zwischenverkauf zur Konservierung mit Altverlusten verrechenbarer Gewinne zu überlegen (falls sie im Plus stehen). Allerdings läuft das dem Ziel des Herantastens an den Freibetrag zuwider. Nein, sie sind leider nicht AgSt-frei. Das wäre auch eine Möglichkeit, da hast Du recht (sie sind glücklicherweise im plus). Allerdings weiß ich nicht, wieviel genau im plus (weil auch sie schonmal von einem anderen Depot übertragen wurden), aber nehmen wir mal an, daß das rauszubekommen wäre. Allerdings würde ich gern weiter in ETFs investiert bleiben - könnte mir nicht jemand auf die Finger klopfen, wenn ich dieses Jahr ein paar Anteile verkaufe und nächstes Jahr wieder welche neu kaufe? Ansonsten hätte das Herantasten an den Freibetrag gegenüber dem Zwischenverkauf keine Vor- und Nachteile, wenn ich alles richtig verstanden habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Dezember 12, 2011 Denke auch, dass Du zum Übertragen zu spät dran bist. Kauf einfach dieses Jahr und Verkaufe im kommenden Jahr. Dann brauchst Du auch nicht übertragen. Kannst das Wertpapier auf der gleichen Bank lassen. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass Du Die Altverluste erst im übernächsten Jahr (also 2013) mit der Steuererklärung für 2012 zurück bekommst und dass Du dem Finanzamt einen "zinsfreien Kredit" gewährst, weil Du erst einmal Abgeltungssteuer beim Verkauf zahlst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Dezember 13, 2011 · bearbeitet Dezember 13, 2011 von Sparbuechse Hi sparfux, Danke für Deine Nachricht - verstanden hab ichs zwar noch nicht 100%, aber Du sagst genau das Gleiche wie vanity... Also ok für mich. Um mal zahlen sprechen zu lassen: Ich habe ca. 5500 Euro Altverluste, die ich bis 2013 nutzen kann. Zudem liege ich über dem Freibetrag für Kapitalerträge (hier Zinsen vom Tagesgeld). Jetzt könnte ich mich entweder an den Freibetrag rantasten und dafür Altverluste nutzen, oder ich verkaufe Ende des Jahres ETFs im Wert von ca. 50k€ und realisiere damit einen Gewinn von etwas über 5k€ (die ETFs sind nach 2008 gekauft, also abgeltungssteuerpflichtig - im Januar würde ich wieder die gleichen ETFs kaufen). Letztere Option hat ja vanity auch nochmal ins Spiel gebracht, und war eigentlich mein erster Gedanke. Welcher der beiden Wege ist denn besser/sicherer/unkomplizierter/empfehlenswerter? Mir persönlich schmeckt der Verkauf der ETFs besser, weil ich sowas schon x-mal gemacht habe. Mit den Anleihen hab ich mich jetzt eingelesen (kenne mich also mit Kuhpongs, kalben, Stückzins etc. aus ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 Das Problem wird ja 2012 oder spätestens 2013 noch wichtiger und wird auch viele Bankberater beschäftigen man hat Altverlsute beim FA, die man noch nutzen will, aber im Banktopf sind aus 2011 noch Verluste :-( d.h. die bist fast gezwungen bei einer weiteren Bank ein Depot zu eröffnen, in der Hoffung dort Gewinne zu generieren oder hat man irgendeine andere Möglichkeit seine Altverlsute nicht verfallen zu lassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 13, 2011 Hi sparfux, Danke für Deine Nachricht - verstanden hab ichs zwar noch nicht 100%, aber Du sagst genau das Gleiche wie vanity... Also ok für mich. Um mal zahlen sprechen zu lassen: Ich habe ca. 5500 Euro Altverluste, die ich bis 2013 nutzen kann. Zudem liege ich über dem Freibetrag für Kapitalerträge (hier Zinsen vom Tagesgeld). Jetzt könnte ich mich entweder an den Freibetrag rantasten und dafür Altverluste nutzen, oder ich verkaufe Ende des Jahres ETFs im Wert von ca. 50k und realisiere damit einen Gewinn von etwas über 5k (die ETFs sind nach 2008 gekauft, also abgeltungssteuerpflichtig - im Januar würde ich wieder die gleichen ETFs kaufen). Letztere Option hat ja vanity auch nochmal ins Spiel gebracht, und war eigentlich mein erster Gedanke. Welcher der beiden Wege ist denn besser/sicherer/unkomplizierter/empfehlenswerter? Mir persönlich schmeckt der Verkauf der ETFs besser, weil ich sowas schon x-mal gemacht habe. Mit den Anleihen hab ich mich jetzt eingelesen (kenne mich also mit Kuhpongs, kalben, Stückzins etc. aus ). Bei den Volumina ist grundsätzlich alles "sicher". Unkomplizierter und empfehlenswerter sind natürlich immer "echte" Gewinne. Um EUR 5.500 Stückzins beim Verkauf zu generieren, muss man entweder größere Volumina handeln oder mehrfach hin- und herschieben. Gruß Taxadvisor Das Problem wird ja 2012 oder spätestens 2013 noch wichtiger und wird auch viele Bankberater beschäftigen man hat Altverlsute beim FA, die man noch nutzen will, aber im Banktopf sind aus 2011 noch Verluste :-( d.h. die bist fast gezwungen bei einer weiteren Bank ein Depot zu eröffnen, in der Hoffung dort Gewinne zu generieren oder hat man irgendeine andere Möglichkeit seine Altverlsute nicht verfallen zu lassen Verlustbescheinigung für 2011 beantragen (Donnerstag ist Deadline!!), dann ist der Topf wieder sauber für 2012. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Dezember 13, 2011 Bei den Volumina ist grundsätzlich alles "sicher". Unkomplizierter und empfehlenswerter sind natürlich immer "echte" Gewinne. Um EUR 5.500 Stückzins beim Verkauf zu generieren, muss man entweder größere Volumina handeln oder mehrfach hin- und herschieben. Gruß Taxadvisor Also total wurscht, ob ich die ETFs verkaufe oder mir jetzt noch ein paar geeignete Anleihen zulege? Du sprichst das Thema "unkomplizierter" an - hat da eine der beiden Varianten einen Vorteil? Zur Verlustbescheinigung: Hab das jetzt bei der Comdirect und bei Maxblue gemacht. Bei der Comdirect gehts unkompliziert im Webinterface, bei Maxblue muß man ein Formular ausfüllen und drucken (typisch DB halt). Laut Hotline reicht für Maxblue die Einsendung als Fax, aber sicher waren die sich auch nicht... Wäre zumindest in meinem Fall ein Argument für den ETF-Verkauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 13, 2011 Du sprichst das Thema "unkomplizierter" an - hat da eine der beiden Varianten einen Vorteil? Der Verkauf eines ETF ist doch wohl deutlich unkomplizierter als der Kauf der Anleihe, Übertragung zur Bank B und Verkauf dort. Wenn Du mit Verlustbescheinigung über das Jahresende gehst, ist es natürlich auch nicht sonderlich schwierig. Aber um 1.000%ige Sicherheit zu haben, solltest Du beim Stückzinstrick, solange halten, bis Du nach Gebühren auch vor Steuern einen Gewinn erzielt hast (Ich weiß, dass man das in den Bescheinigungen gar nicht erkennt und dass es lt. BMF per se keine fehlende Gewinnerzielung bei KAP mehr gibt). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 ok bedeutet dies, man meldet diese Verlsute dem FA und diese Verluste werden dann beim FA in einem anderen Verlustvortrag geführt, der über 2013 hinweg läuft aber, wenn man dann 2012 Gewinne beim FA angibt, werden dann erst die Altverluste verrechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 13, 2011 Hallo pummelchen, aber, wenn man dann 2012 Gewinne beim FA angibt, werden dann erst die Altverluste verrechnet?Genau, Altverluste sind vorrangig vor Neuverlusten (auf Finanzamtsebene). Nur darf die Bank nicht gleich verrechnen, also muss man ihr den Verlustvortrag wegnehmen (Verlustbescheinigung=Auskehrung des Topfes). Mfg Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Dezember 13, 2011 · bearbeitet Dezember 13, 2011 von Sparbuechse Aber um 1.000%ige Sicherheit zu haben, solltest Du beim Stückzinstrick, solange halten, bis Du nach Gebühren auch vor Steuern einen Gewinn erzielt hast (Ich weiß, dass man das in den Bescheinigungen gar nicht erkennt und dass es lt. BMF per se keine fehlende Gewinnerzielung bei KAP mehr gibt). Gruß Taxadvisor Hi Taxadvisor, das hab ich jetzt nicht verstanden - ich dachte, ich müßte die passende Anleihe dann noch in 2011 kaufen und vor deren Fälligkeit noch verkaufen, das wäre alles? Was meinst Du genau mit dem "Gewinn nach Gebühren auch vor Steuern"? Verstehe ich richtig, daß ich sie einfach z. B. einen Monat halten sollte, damit der Trade insgesamt positiv wird? Wann müßte ich die Anleihe denn wieder konkret verkaufen? Viele Grüße, Sparbuechse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 Hallo pummelchen, aber, wenn man dann 2012 Gewinne beim FA angibt, werden dann erst die Altverluste verrechnet?Genau, Altverluste sind vorrangig vor Neuverlusten (auf Finanzamtsebene). Nur darf die Bank nicht gleich verrechnen, also muss man ihr den Verlustvortrag wegnehmen (Verlustbescheinigung=Auskehrung des Topfes). Mfg Stefan noch einmal für mich zum mitschreiben Verlustbescheinigung von der Bank 2011 Angabe bei der Steuerbescheinigung 2011 man gibt von Bank A einen Gewinn an- dieser wird mit den Altverlusten verrechnet von Bank B gibt man den negativen Saldo an- dieser wird vom FA vorgeschrieben werden sogar 2 Töpfe geführt? Aktienverluste und sonstige Verluste? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 13, 2011 Aber um 1.000%ige Sicherheit zu haben, solltest Du beim Stückzinstrick, solange halten, bis Du nach Gebühren auch vor Steuern einen Gewinn erzielt hast (Ich weiß, dass man das in den Bescheinigungen gar nicht erkennt und dass es lt. BMF per se keine fehlende Gewinnerzielung bei KAP mehr gibt). Gruß Taxadvisor Hi Taxadvisor, das hab ich jetzt nicht verstanden - ich dachte, ich müßte die passende Anleihe dann noch in 2011 kaufen und vor deren Fälligkeit noch verkaufen, das wäre alles? Was meinst Du genau mit dem "Gewinn nach Gebühren auch vor Steuern"? Verstehe ich richtig, daß ich sie einfach z. B. einen Monat halten sollte, damit der Trade insgesamt positiv wird? Wann müßte ich die Anleihe denn wieder konkret verkaufen? Viele Grüße, Sparbuechse Grundsätzlich wird das kein Mensch merken/sehen, weil es im Topf verschwindet. Aber wer absoluter Sicherheitsfanatiker ist, sollte hier ein wenig länger halten, wie lange hängt natürlich von der Rendite/RLZ ab. Ich würde vor diesem Hintergrund nicht unbedingt Anleihen mit einem Kupon von 1% und einer Restlaufzeit von 3 Monaten nehmen, wenn die TK mehr als 0,25% für Kauf/verkauf ausmachen.. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Dezember 13, 2011 @Taxadvisor: Prima, vielen Dank, dann hatte ich Dich richtig verstanden. Zur Variante 1 hab ich noch ein paar Verständnisfragen: Sparfux schreibt, daß bei der Berechnung der zu erzeugenden negativen Kapitalerträge zum einen der Freibetrag (für Singles 801) Euro und zum zweiten die Freigrenze für sonstige Einkünfte (410 Euro) abgezogen werden müßte. Den Abzug des Freibetrags für Singles verstehe ich, aber warum nochmal für sonstige Einkünfte? Und: Sparfux schreibt, daß das ausgewählte Papier zum einen möglichst hohe aufgelaufene Stückzinsen haben müßte (hab ich verstanden), und einen großen Abstand zur Schwelle haben muß. Was ist die Schwelle? Hab ich auch nirgends gefunden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 13, 2011 · bearbeitet Dezember 13, 2011 von Ramstein werden sogar 2 Töpfe geführt? Aktienverluste und sonstige Verluste? Die Bank führt 2 Töpfe: Aktienverluste: verrechenbar nur mit Aktiengewinnen Sonstige: alle abgeltungsteuerrelevanten Kapitalerträge (inkl. Veräußerungsgewinne aus Aktien, Fonds und Anleihen) vs. gezahlte Stückzinsen, gezahlte Zwischengewinne, Veräußerungs-und Rückzahlungsverluste (ohne Aktien) u.a. Aktiengewinne werden von der Bank dann vorrangig gegen Aktienverluste verrechnet. Verlustverrechnung kommt auch vor Freibetragsnutzung. Anders sieht es dann bei der Jahressteuerbescheinigung und der Altverlusteverrechnung durch das Finanzamt aus. Dieses führt auch 2 Töpfe. Hierbei wird unterschieden zwischen Veräußerungsgewinnen, die vorrangig gegen Altverluste verrechnet werden können alle anderen Erträge, die gegen beim FA gemeldete Neuverluste verrechnet werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 13, 2011 @Taxadvisor: Prima, vielen Dank, dann hatte ich Dich richtig verstanden. Zur Variante 1 hab ich noch ein paar Verständnisfragen: Sparfux schreibt, daß bei der Berechnung der zu erzeugenden negativen Kapitalerträge zum einen der Freibetrag (für Singles 801) Euro und zum zweiten die Freigrenze für sonstige Einkünfte (410 Euro) abgezogen werden müßte. Den Abzug des Freibetrags für Singles verstehe ich, aber warum nochmal für sonstige Einkünfte? Und: Sparfux schreibt, daß das ausgewählte Papier zum einen möglichst hohe aufgelaufene Stückzinsen haben müßte (hab ich verstanden), und einen großen Abstand zur Schwelle haben muß. Was ist die Schwelle? Hab ich auch nirgends gefunden... Wer neben den N-Einkünften keine weiteren Einkünfte hat, für den gilt § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, damit sind bis zu EUR 410 de facto steuerfrei. Anleihen mit möglichst hohem Stückzinsausweis sind regelmäßig Aktienanleihen. Hier sollte der Preis, ab dem der Emittent wandeln wird, möglichst weit unter dem aktuellen Kurs der Aktie liegen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 werden sogar 2 Töpfe geführt? Aktienverluste und sonstige Verluste? Die Bank führt 2 Töpfe: Aktienverluste: verrechenbar nur mit Aktiengewinnen Sonstige: alle abgeltungsteuerrelevanten Kapitalerträge (inkl. Veräußerungsgewinne aus Aktien, Fonds und Anleihen) vs. gezahlte Stückzinsen, gezahlte Zwischengewinne, Veräußerungs-und Rückzahlungsverluste (ohne Aktien) u.a. Aktiengewinne werden von der Bank dann vorrangig gegen Aktienverluste verrechnet. Verlustverrechnung kommt auch vor Freibetragsnutzung. Anders sieht es dann bei der Jahressteuerbescheinigung und der Altverlusteverrechnung durch das Finanzamt aus. Dieses führt auch 2 Töpfe. Hierbei wird unterschieden zwischen Veräußerungsgewinnen, die vorrangig gegen Altverluste verrechnet werden können alle anderen Erträge, die gegen beim FA gemeldete Neuverluste verrechnet werden können. danke, aber warum fallen bei den Banktöpfen unter Sonstiges auch Veräußerungsgewinne von Aktien? die sind doch im Aktientopf aber entscheidend: neue Verluste beim FA werden unbegrenzt vorgetragen,d aher lohnt sich eine Verlustbescheinigung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 13, 2011 Hallo pummelchen, Banktopf ist nicht unbedingt gleich Finanzamtstopf. Die Bank führt (unter anderem) folgende Töpfe: - Aktiengewinne/verluste (übrig bleibende Aktiengewinne wandern dabei am Ende des Jahres in den Sonstiges-Topf) - sonstige Gewinne/Verluste - Kursgewinne/verluste (wird nur intern geführt oder im Nachhinein ermittelt) Das Finanzamt führt (unter anderem) ggf. folgende Töpfe (dort heißen sie aber Verlustvorträge und man bekommt einen Feststellungsbescheid): - Aktienverluste (neu) - Sonstige Verluste (neu) - Altverluste MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 Hallo pummelchen, Banktopf ist nicht unbedingt gleich Finanzamtstopf. Die Bank führt (unter anderem) folgende Töpfe: - Aktiengewinne/verluste (übrig bleibende Aktiengewinne wandern dabei am Ende des Jahres in den Sonstiges-Topf) - sonstige Gewinne/Verluste - Kursgewinne/verluste (wird nur intern geführt oder im Nachhinein ermittelt) Das Finanzamt führt (unter anderem) ggf. folgende Töpfe (dort heißen sie aber Verlustvorträge und man bekommt einen Feststellungsbescheid): - Aktienverluste (neu) - Sonstige Verluste (neu) - Altverluste MfG Stefan ok, jetzt verstanden Hallo pummelchen, Banktopf ist nicht unbedingt gleich Finanzamtstopf. Die Bank führt (unter anderem) folgende Töpfe: - Aktiengewinne/verluste (übrig bleibende Aktiengewinne wandern dabei am Ende des Jahres in den Sonstiges-Topf) - sonstige Gewinne/Verluste - Kursgewinne/verluste (wird nur intern geführt oder im Nachhinein ermittelt) Das Finanzamt führt (unter anderem) ggf. folgende Töpfe (dort heißen sie aber Verlustvorträge und man bekommt einen Feststellungsbescheid): - Aktienverluste (neu) - Sonstige Verluste (neu) - Altverluste MfG Stefan ok, jetzt verstanden wobei interessant, wenn du im Akteintopf mit 1000 im + bist und im Sonstigen Topf mit 2000 im Minus, wird das Plus in den Sonstigen Topf verschoben und man bekommt quasi von der Bank eine Steuerrückerstattung und der Sonstigen Topf bleibt bei - 1000 stehen, Aktientopf 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 13, 2011 · bearbeitet Dezember 13, 2011 von reckoner Hallo pummelchen, und man bekommt quasi von der Bank eine SteuerrückerstattungDa fragst du was, ich kann es auch nicht genau sagen, hatte ich noch nie. Entweder muss am Jahresende ausgeglichen werden (also Steuererstattung), oder aber die Bank verrechnet sofort die Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten. Für den letzten Fall müsste sie sich aber trotzdem die Aktiengewinne irgendwie merken, denn es könnten ja auch noch Aktienverluste kommen (sonstige Verluste sind ja besser als Aktienverluste). Vielleicht hat das schon mal jemand gehabt und kann darüber berichten: Wird ein Aktienkursgewinn direkt beim Verkauf mit sonstigen Verlusten verrechnet, oder erst am Jahresende? MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 Hallo pummelchen, und man bekommt quasi von der Bank eine SteuerrückerstattungDa fragst du was, ich kann es auch nicht genau sagen, hatte ich noch nie. Entweder muss am Jahresende ausgeglichen werden (also Steuererstattung), oder aber die Bank verrechnet sofort die Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten. Für den letzten Fall müsste sie sich aber trotzdem die Aktiengewinne irgendwie merken, denn es könnten ja auch noch Aktienverluste kommen (sonstige Verluste sind ja besser als Aktienverluste). Vielleicht hat das schon mal jemand gehabt und kann darüber berichten: Wird ein Aktienkursgewinn direkt beim Verkauf mit sonstigen Verlusten verrechnet, oder erst am Jahresende? MfG Stefan während des Jahres habe ich dies noch nicht beobachtet aber am Ende des Jahres würde meine Rechnung dann stimmen, oder? wenn du im Aktientopf mit 1000 im + bist und im Sonstigen Topf mit 2000 im Minus wird das Plus am Ende des Jahres in den Sonstigen Topf verschoben und man bekommt quasi von der Bank eine Steuerrückerstattung und der Sonstigen Topf bleibt bei - 1000 stehen und der Aktientopf ist bei 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Dezember 13, 2011 · bearbeitet Dezember 13, 2011 von Sparbuechse Danke Taxadvisor! Nochmal was: Wer neben den N-Einkünften keine weiteren Einkünfte hat, für den gilt § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, damit sind bis zu EUR 410 de facto steuerfrei. Sorry, ich versteh grad nur Bahnhof. Ich habe Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit, und ich habe Kapitalerträge (Dividenden/Zinsen). Zudem bekomme ich als gewählter Gemeindevertreter eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung, die ich angebe. Gelten diese 410 Euro auch für mich, und muß ich das Mandatsgeld dort reinrechnen? Anleihen mit möglichst hohem Stückzinsausweis sind regelmäßig Aktienanleihen. Hier sollte der Preis, ab dem der Emittent wandeln wird, möglichst weit unter dem aktuellen Kurs der Aktie liegen. Wenn ich die ThyssenKrupp oder die HeidelbergCement nehme, dann wäre das aber kein Kriterium, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Dezember 13, 2011 · bearbeitet Dezember 13, 2011 von domkapitular Vielleicht hat das schon mal jemand gehabt und kann darüber berichten: Wird ein Aktienkursgewinn direkt beim Verkauf mit sonstigen Verlusten verrechnet, oder erst am Jahresende? Kann sein, dass das von der Bank abhängt. Bei mir sind unterjährig Aktiengewinne direkt bei der Abrechnung gegen den allgemeinen Verlusttopf verrechnet worden. Institut ist Consors. Das führt allerdings zu der unschönen Situation, dass ich momentan den Aktienverlusttopf (mit den eingeschränkten Verrechnungsmöglichkeiten) gefüllt habe und die (vorher angefallenen) Aktiengewinne teilweise gegen allgemeine Verluste verrechnet habe. Ich bin gespannt, ob das bei der allgemeinen Abrechnung (auch ehegattenübergreifend) am Jahresende korrigiert wird und ob Aktiengewinne und -verluste auch ehegattenübergreifend verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 Antwort der Bank-schwere Kost die getroffene Aussage ist vom Grundsatz nicht falsch, allerdings so auch nicht richtig. Die Thematik ist deutlich komplizierter und deshalb muss ich zur Erklärung ein wenig ausholen. Im Grundsatz führt ein Kreditinstitut für jede Person zwei Verlustverrechnungstöpfe. Da Aktienverluste nur mit Aktienkursgewinnen verrechnet werden dürfen, ist eine Abtrennung dieser notwendig. Dementsprechend ergeben sich folgende Verlustverrechnungstöpfe: - Allgemeiner Verlusttopf Eingangsseite - gezahlte Zwischengewinne - gezahlte Stückzinsen - Verluste aus der Einlösung oder Veräußerung von Kapitalanlagen (Fondsanteile, Renten, Derivate) - NICHT: Aktienkursverluste!!! Ausgangsseite - Zinsen - Dividenden - erhaltene Stückzinsen - erhaltene Zwischengewinne - Fondserträge (Ausschüttungen oder Thesaurierungen) - Kursgewinne oder Einlösungsgewinne aus Kapitalanlagen (Fondsanteile, Renten, Derivate) - Aktienverlusttopf Eingangsseite - Aktienkursverluste Ausgangsseite - Aktienkursgewinne Kreditinstitute können unterjährig die Kapitalerträge nur in der Reihenfolge des Zuflusses abarbeiten. Dies könnte zu Verwerfungen in der Verlustverrechnung führen: Realisiert ein Anleger am Jahresanfang einen Verlust und anschließend Kapitalerträge, so können die Erträge auf Grund des vorhandenen Verlustes verrechnet werden. Erzielt der Anleger dagegen zunächst Erträge und im weiteren Jahresverlauf einen Verlust, so müssen die Verluste zurückgerechnet und mit den ursprünglichen Erträgen ausgeglichen werden. Eine andere Vorgehensweise würde zu willkürlichen Ergebnissen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der anfallenden Erträge oder Verluste führen. Der Kunde erhält dann auf Grund des Verlustes eine Steuererstattung; man spricht von einer Steuerausgleichsrechnung. Die Steuerausgleichsrechnungen werden taggleich ausgeführt! Verrechnungsreihenfolge Die Kreditinstitute werden die Kapitalertragsteuer, die Verlustverrechnung, die Freistellung und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer über ein Steuerkonto abwickeln, das für jeden Kunden geführt wird. Dabei gilt folgende Reihenfolge: - Vorrangig ist die (personenbezogene) Verlustverrechnung, wobei Aktienkursverluste zu Gunsten des Kunden ausgeglichen werden, - nach Verlustverrechnung ist der (ehegattenbezogene) Freistellungsauftrag abzubilden, - zuletzt wird die ausländische Quellensteuer (personenbezogen) angerechnet, - bei Ehegatten wird ausschließlich am Jahresende eine ehegattenbezogene übergreifende Verlustverrechnung durchgeführt (ab 2010). ------------ mir ist weiter unklar, ob mein Szeanrio von Beitag weiter oben, so möglich ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 13, 2011 noch merkwürdiger die Sparkasse sagt, bei ihnen wird taggleich ausgeglichen, d.h. ein Konto im Plus, ein Topf im Minus geht nicht bei der Codi, ist unser Aktientopf im plus, der Sonstigen im Minus, aber hier wird doch auch taggleich ausgeglichen, d.h.wird hier am Ende des Jahres trotzdem verrechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 14, 2011 Antwort der Bank Seit 2010 sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zum Jahresende eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung durchzuführen. Diese erfolgt zwischen den Konten der Ehegatten und findet nach der gegebenenfalls durchgeführten kundennummernübergreifenden Verlustverrechnung statt. Zuerst wird für alle Kundennummern, die durch einen Freistellungsauftrag miteinander verbunden sind, der noch nicht verrechnete Aktienverlust ermittelt. Im Anschluss werden alle Kundennummern mit einem noch nicht verrechneten Aktiengewinn nach Verlustverrechnung, nach Freistellungsauftrag-Verrechnung und vor Verrechnung mit ausländischer Quellensteuer selektiert. Ist der ermittelte Aktienverlust kleiner, wird dieser zugunsten des Kontos mit dem Aktiengewinn übertragen. Ist der Aktienverlust größer, wird nur der Betrag in Höhe des Aktiengewinnes übertragen. Erst dann wird die Verrechnung von sonstigen Gewinnen und Verlusten betrachtet. Verrechenbare Verluste oder noch anrechenbare Quellensteuer werden zur Verrechnung mit Gewinnen einer Kontoverbindung des Ehegatten herangezogen. In der Regel resultiert für Sie oder Ihrer Ehefrau hieraus eine Steuergutschrift. Voraussetzung für die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist ein eingereichter gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag. Sofern uns dieser vorliegt, werden wir die Verlustverrechnung automatisch durchführen. Falls Sie z. B. Ihr gesamtes Freistellungsvolumen bereits bei anderen Kreditinstituten eingereicht haben, können Sie einen Freistellungsauftrag in Höhe von 0,00 EUR stellen. Dieser bewirkt die Durchführung der übergreifenden Verlustverrechnung. Da Sie und Ihre Ehefrau einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei uns hinterlegt haben, erfolgt die Verlustverrechnung automatisch. Bitte beachten Sie, dass die Beträge zum Verlustvortrag oder die im Rahmen einer Verlustbescheinigung ausgewiesenen Verluste nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung ermittelt werden. Gegebenenfalls können aufgrund der durchgeführten Verrechnung Ihre Verluste reduziert und sogar vollkommen verrechnet worden sein. --------------------- Jetzt bleibt noch ein Punkt offen: angeblich wäre es so, dass es auch am Ende des Jahres innerhalb eines Depots zu einem Ausgleich kommt D.h. Verluste im Aktientopf würden dann mit Gewinnen im Sonstigen Topf verrechnet 1) stimmt diese Aussage? 2) oder gibt es keinen Ausgleich Aktientopf und Sonstiger Topf 2) oder findet dieser Ausgleich taggenau statt , aber wie kann dann ein Topf im Plus und einer im Minus sein, wie bei unserem Depot Eigentlich könnten dann nur beide im Plus oder beide im Minus sein Vielleicht hat das schon mal jemand gehabt und kann darüber berichten: Wird ein Aktienkursgewinn direkt beim Verkauf mit sonstigen Verlusten verrechnet, oder erst am Jahresende? lt. Aussage der SPK würden Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten verrechnet daher ??????????? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag