Basti November 1, 2010 genau, bis 2014 - dann verfällt der Altverlustvortrag soviel ich weiß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 6, 2010 Ich weiß, wir hatten den Fall schon zig mal. Aber da meiner Meinung nach mein Steuerprogramm nicht richtig rechnet, möchte ich folgendes zur Diskussion stellen: 5000 Altverluste sind vom FA bescheinigt Kapitalerträge: Zinsbank 2000 Zinsen Gewinnbank 500 Gewinn ("Zeile 8") Verlustbank -1000 Verlust Das Steuerprogramm sagt jetzt 2500 - 1000 - 801 = 699 sind zu versteuern. Die Altverluste werden nicht angefasst. Meiner Ansicht sollte das aber so aussehen: 2500 Kapitalerträge -500 Altverluste - 1000 Neuverluste - 801 Freibetrag = 199 ... was dannn unter der Freigrenze für den Härteausgleich (410) liegen würde, womit dann garkeine Kapitaleinkünfte zu versteuern wären. Was ist jetzt richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 6, 2010 · bearbeitet November 6, 2010 von reckoner Hallo sparfux, Was ist jetzt richtig? Imho deine Ansicht. Dein Steuerprogramm rechnet falsch, kannst du dort die Altverluste aber überhaupt eingeben? Bei Elster geht das beispielsweise nicht (oder besser: nur hilfsweise mit etwas Getrickse). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 7, 2010 lt.FA bayern nachwievor ist ihr Steuerbescheid offen, da neue Verluste aus SO von Software nicht berücksichtigt weden können Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldschatz November 7, 2010 Hallo liebe Experten , Meine Frage bzgl. der Altverlustverechnung. Festgestellter Verlustvortrag: 44000 Euro Ich habe am 28.12.2008 einen Rentenfonds mit aufgelaufenen Stückzinsen gekauft und am 07.01.2009 wieder verkauft. Ausgewiesene Stückzinsen beim Verkauf: 5304 Euro abzgl. Kapitalertragssteuer 25% : 1326 Euro abzgl. Soli Die Bank hat in der Steuerbescheinigung für 2009 die Erträge lediglich in Zeile 7 für die Anlage KAP ausgewiesen. In Zeile 8 und 9 sind 0 Euro ausgewiesen. Lt. BMF kann man doch die Stückzinsen mit Altverlusten verrechnen. Meine Fragen: Hat die Bank die Daten falsch oder unvollständig eingetragen? Kann ich die Verrechnung trotzdem mit Altverlusten beantragen? Wie kann ich zukünftig bis Ende 2013 möglichst viele Altverluste in Neuverluste umwandeln? Wer kann mir weiter helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 7, 2010 Ausgewiesene Stückzinsen beim Verkauf: 5304 Euro Das sind zwar Stückzinsen, da es sich aber um einen Fondsmantel handelt nennen sich diese Zwischengewinne und für diese gilt diese Übergangslücke nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldschatz November 7, 2010 Ausgewiesene Stückzinsen beim Verkauf: 5304 Euro Das sind zwar Stückzinsen, da es sich aber um einen Fondsmantel handelt nennen sich diese Zwischengewinne und für diese gilt diese Übergangslücke nicht. Oh Gott ist das so verwirrdend... Ist das wirklich so? . ..und das ist auch bei momentan gekauften Investmentfonds mit Stückzinsen/ Zwischengewinnen so, dass ich diese nicht mit Altverlusten verrechnen kann? Das wäre doch eine Ungleichbehandlung von Investmentfonds gegenüber Anleihen, die doch auch bei Rentenfonds nur Anleihen im Depot haben! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 7, 2010 Hallo Goldschatz, Ist das wirklich so? Ja, leider. Das wäre doch eine Ungleichbehandlung von Investmentfonds gegenüber Anleihen, die doch auch bei Rentenfonds nur Anleihen im Depot haben! Und hier auch ja, es ist eine Ungleichbehandlung. Das ist aber bei Fonds eher die Regel, beispielsweise werden auch Verluste aus reinen Aktienfonds mit Zinsen verrechnet, Verluste aus realen Aktien hingegen nicht. So ist das halt bei Fonds, mal positiv und mal negativ. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 7, 2010 Dein Steuerprogramm rechnet falsch, kannst du dort die Altverluste aber überhaupt eingeben? Ja kann ich. Ich kann auch sagen, die Altverluste sollen verrechnet werden ... das passiert dann eben aber nicht. Ich arbeite mit der Steuersparerklärung. Eigentlich ein Spitzenprogramm und immer sehr genau. Ich erlebe jetzt das erste mal, dass sie sich mit so etwas schwer tun. Aber da auf der anderen Seite ja selbst das FA so seine ziemliche Not mit der Altverlusteverrechnung hat, sind sie da ja in guter Gesellschaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 7, 2010 Ich arbeite mit der Steuersparerklärung. Eigentlich ein Spitzenprogramm und immer sehr genau. Ich erlebe jetzt das erste mal, dass sie sich mit so etwas schwer tun. Aber da auf der anderen Seite ja selbst das FA so seine ziemliche Not mit der Altverlusteverrechnung hat, sind sie da ja in guter Gesellschaft. Ich arbeite auch damit und bei mir funktioniert es. Vielleicht hast du vergessen einen Haken zu setzen, bei "Abgeltungsteuerexperte -> Allgemeine Fragen" musst du die Altverlustverrechnung aktivieren. Ist das die Steuersparerklärung für 2009 oder 2010? Ich rede von 2009. Was da aber nicht funktioniert ist die priorisierte Abrechnung von Altverlusten (siehe http://www.abgeltungssteuer.steuernetz.de/aav_abgeltungssteuer/blog/detail.xhtml?entryId=82). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 7, 2010 Was da aber nicht funktioniert ist die priorisierte Abrechnung von Altverlusten (siehe http://www.abgeltungssteuer.steuernetz.de/aav_abgeltungssteuer/blog/detail.xhtml?entryId=82). Aber das ist ja genau nötig im obigen Fall. Davon schreibe ich also. PS: Kennst Du das Sandmännchen? Da gab es mal eine Frau Elster und einen Herrn Fux (ähm Fuchs) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 7, 2010 Aber das ist ja genau nötig im obigen Fall. Davon schreibe ich also. Ups. Hab es vorhin nicht verstanden. Naja: Das bedeutet wohl, dass wir uns darauf verlassen müssen, dass das Finanzamt sauberer Rechnet als SSE. Bei der Gelegenheit fällt mir dann auf, dass hohe Neuverluste den Härteausgleich aushebeln (weil sie mit allem verrechnet werden können). Jetzt müsste man eben noch herausfinden, ob Neuverluste auch den Freibetrag annulieren können, selbst wenn der unterjährig in Form von FSAs aufgebraucht wurde - war schonmal Thema vor 20 Beiträgen, leider bisher aber ohne definitives Ergebnis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldschatz November 7, 2010 Hallo Goldschatz, Ist das wirklich so? Ja, leider. Das wäre doch eine Ungleichbehandlung von Investmentfonds gegenüber Anleihen, die doch auch bei Rentenfonds nur Anleihen im Depot haben! Und hier auch ja, es ist eine Ungleichbehandlung. Das ist aber bei Fonds eher die Regel, beispielsweise werden auch Verluste aus reinen Aktienfonds mit Zinsen verrechnet, Verluste aus realen Aktien hingegen nicht. So ist das halt bei Fonds, mal positiv und mal negativ. MfG Stefan Hallo Stefan und die anderen Experten, ich habe aber nochmals nachgeschaut und einen Artikel in Capital gefunden, wonach Stückzinsen UND ] Zwischengewinne zur Verrechnung mit Altverlusten geeignet sind: Zitat: "Der Zero-Trick funktioniert auch mit normalen Anleihen oder Fondsanteilen. Anleger dürfen künftig nur nicht den Zahlungstermin abwarten. Denn mit reinen Zins- und Dividendenerträgen dürfen die Altverluste ja nicht verrechnet werden. Hier hilft ein Verkauf der Papiere kurz vorm Ausschüttungstermin. Die bis zum Verkauf verdienten Zinsen und Fondserträge bescheinigt die Bank in Form von Stückzinsen und Zwischengewinnen wiederum als Teil des Verkaufspreises. Damit ist wie bei Zerobonds eine Verrechnung mit Altverlusten möglich - aber eben nur über die leidige Steuererklärung." Quelle: boerseonline © 2010 capital.de Was ist denn nun richtig???? HIIIIIIIIIIIIIIILFEEEEEEEEEEEEE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 7, 2010 Bei der Gelegenheit fällt mir dann auf, dass hohe Neuverluste den Härteausgleich aushebeln (weil sie mit allem verrechnet werden können). Jetzt müsste man eben noch herausfinden, ob Neuverluste auch den Freibetrag annulieren können, selbst wenn der unterjährig in Form von FSAs aufgebraucht wurde - war schonmal Thema vor 20 Beiträgen, leider bisher aber ohne definitives Ergebnis. Ja das kann schon ein Problem sein. Wenn man z.B. mit Deiner 2-Bank-Methode seine Alt- in Neuverluste wandelt und dann irgendwann sich die Verluste bescheinigen lässt, kann es sein, dass Freibetrag und Härteausgleich futsch sind, bis die Verluste aufgebraucht sind. Deshalb habe ich bisher auch immer nur so viel Alt- in Neuverluste gewandelt, wie nötig sind, meine Kapitalerträge unter Freibetrag + Härteausgleich zu drücken. Aber nach 2013 ist ja auch Schluss damit. Dann bleibt nur noch das Wandeln aller verbleibender Alt- in Neuverluste. Die Frage ist, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, Neuverluste "häppchenweise" zu aktivieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 7, 2010 @Goldschatz Ich kenne zwar die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich nicht genau (bange ja selber noch, dass mir die Banken für 2010 "Zeile 8" für meine Stückzinserträge bescheinigen), aber egal wie die gesetzliche Lage ist, Du wirst Dich äußerst schwer tun, die Bank zu überzeugen, Dir eine geänderte Steuerbescheinigung zu geben. Ich hatte vor ein paar Jahren selber den Fall, dass die DiBa mir eine offensichtlich falsche Steuerbescheinigung ausgestellt hat (Stichwort: Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds). Es führte kein Weg in eine Änderung der Steuerbescheinigung. Ich habe es dann im Steuerprogramm so eingegeben, wie ich es für richtig erachtet habe und eine entsprechende Erläuterung dazu geschrieben. Das FA hat das klaglos akzeptiert. Im Zweifelsfall würde ich das an Deiner Stelle genauso machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 7, 2010 Hallo Goldschatz, Was ist denn nun richtig???? nach meiner Auffassung gehören Kursgewinne aus Fonds zu den Erträgen gem. §20 EStG Abs.2 (=KAP Zeile 8), Zwischengewinne aber zu den Erträgen gem. §20 EStG Abs.1 (=KAP Zeile 7). Aber sicher bin ich mir auch nicht mehr. Leider kann ich den Gesetzestext zu der Stückzinsausnahme gerade nicht finden (wer hilft mir?), denn es dürfte der genaue Wortlaut interessant sein. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldschatz November 7, 2010 @Goldschatz Ich kenne zwar die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich nicht genau (bange ja selber noch, dass mir die Banken für 2010 "Zeile 8" für meine Stückzinserträge bescheinigen), aber egal wie die gesetzliche Lage ist, Du wirst Dich äußerst schwer tun, die Bank zu überzeugen, Dir eine geänderte Steuerbescheinigung zu geben. Ich hatte vor ein paar Jahren selber den Fall, dass die DiBa mir eine offensichtlich falsche Steuerbescheinigung ausgestellt hat (Stichwort: Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds). Es führte kein Weg in eine Änderung der Steuerbescheinigung. Ich habe es dann im Steuerprogramm so eingegeben, wie ich es für richtig erachtet habe und eine entsprechende Erläuterung dazu geschrieben. Das FA hat das klaglos akzeptiert. Im Zweifelsfall würde ich das an Deiner Stelle genauso machen. Huhu Sparfuchs, genau das gleiche Problem hatte ich mit der DiBa auch, ein schöner Mist war das...... Hallo Goldschatz, Was ist denn nun richtig???? nach meiner Auffassung gehören Kursgewinne aus Fonds zu den Erträgen gem. §20 EStG Abs.2 (=KAP Zeile 8), Zwischengewinne aber zu den Erträgen gem. §20 EStG Abs.1 (=KAP Zeile 7). Aber sicher bin ich mir auch nicht mehr. Leider kann ich den Gesetzestext zu der Stückzinsausnahme gerade nicht finden (wer hilft mir?), denn es dürfte der genaue Wortlaut interessant sein. MfG Stefan Ja Stefan, wäre schön wenn da eine genaue Antwort zu finden wäre. Aber wieso sollte die Fachzeitschrift Capital etwas schreiben, was nicht richtig ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 7, 2010 Ja das kann schon ein Problem sein. Wenn man z.B. mit Deiner 2-Bank-Methode seine Alt- in Neuverluste wandelt und dann irgendwann sich die Verluste bescheinigen lässt, kann es sein, dass Freibetrag und Härteausgleich futsch sind, bis die Verluste aufgebraucht sind. Deshalb habe ich bisher auch immer nur so viel Alt- in Neuverluste gewandelt, wie nötig sind, meine Kapitalerträge unter Freibetrag + Härteausgleich zu drücken. Aber nach 2013 ist ja auch Schluss damit. Dann bleibt nur noch das Wandeln aller verbleibender Alt- in Neuverluste. Ich bin mir nicht sicher ob du mich verstanden hast. 1. Wer zu viel Gewinn macht, bekommt keinen Härteausgleich mehr (klar) 2. Wer zu viel Neuverluste erzeugt, riskiert, dass diese mit verbleibenden Zinsgewinnen verrechnet werden und somit den Freibetrag wiederaufleben lassen Mit der 2-Bank-Methode umgeht man das Problem 2. weil die Verluste im Verlusttopf der Bank verbleiben und gar nicht in der Steuererklärung erscheinen. Für mich ist es damit leider nicht erledigt, weil ich (durch endjähirgen Stückzinstrick) bereits Neuverluste in der Steuererklärung 2009 habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 7, 2010 · bearbeitet November 7, 2010 von sparfux Mit der 2-Bank-Methode umgeht man das Problem 2. weil die Verluste im Verlusttopf der Bank verbleiben und gar nicht in der Steuererklärung erscheinen. Für mich ist es damit leider nicht erledigt, weil ich (durch endjähirgen Stückzinstrick) bereits Neuverluste in der Steuererklärung 2009 habe. Das habe ich schon verstanden. Irgendwann willst Du aber die stehen gebliebenen (also vorgetragenen) Neuverluste nutzen. das kannst Du tun indem Du a) Gewinne bei der Bank erzielst, bei der Die Verluste stehen (Dann gibt es kein Problem. Es werden nur die Verluste verbraucht, für die Gewinne angefallen sind) oder be) Dir eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt. Im letzteren Fall werden alle Verluste auf einmal bescheinigt. Wenn sie nicht sofort im ersten Jahr verbraucht werden, werden sie quasi über die Steuererklärung vorgetragen. Ich nehme an, dass in diesem Fall Freibetrag und Härteausgleich solange "futsch" sind, bis die Verluste vollständig verbraucht sind. Man müsste jetzt eine Methode finden, mit der man diesen Fall vermeiden kann. Für mich ist es damit leider nicht erledigt, weil ich (durch endjähirgen Stückzinstrick) bereits Neuverluste in der Steuererklärung 2009 habe. Das verstehe ich aber jetzt wirklich nicht. Warum benutzt Du nicht den "2-Bank-Trick", um die Neuverluste zu einer Bank zu verlagern, bei der Du sie Dir nicht bescheinigen lassen musst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 8, 2010 Im letzteren Fall werden alle Verluste auf einmal bescheinigt. Wenn sie nicht sofort im ersten Jahr verbraucht werden, werden sie quasi über die Steuererklärung vorgetragen. Ich nehme an, dass in diesem Fall Freibetrag und Härteausgleich solange "futsch" sind, bis die Verluste vollständig verbraucht sind. Man müsste jetzt eine Methode finden, mit der man diesen Fall vermeiden kann. Ich denke man belässt die Verluste einfach bei der Bank und gleicht sie nach und nach mit Zinsen und Wertpapieren aus. Notfalls kann man ja wertpapiere, bei denen man Gewinn erwartet dorthin transferieren. Das verstehe ich aber jetzt wirklich nicht. Warum benutzt Du nicht den "2-Bank-Trick", um die Neuverluste zu einer Bank zu verlagern, bei der Du sie Dir nicht bescheinigen lassen musst? Das könnte ich machen. Im Augenblick warte ich aber lieber noch auf den Bescheid des Finanzamts. Das Problem (Neuverluste zusammen mit FSA) trat ja schon letztes Jahr auf. Wenn die FSAs letztes Jahr unangetastet bleiben, dann habe ich da Gewissheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 8, 2010 · bearbeitet November 8, 2010 von Taxadvisor Ja Stefan, wäre schön wenn da eine genaue Antwort zu finden wäre. Aber wieso sollte die Fachzeitschrift Capital etwas schreiben, was nicht richtig ist? Weil das ursprünglich so geplant war (und weil viele "Fachleute" Geld dafür zahlen, damit sie genannt werden, wenn man nur die fragen würde, die Ahnung haben, wäre es vielleicht besser...). Zwischengewinne beim Verkauf sind nicht Bestandteil des Veräußerungsgewinns. Das ergibt sich aus § 2 InvStG als lex specialis. Gruß Taxadvisor § 2 Erträge aus Investmentanteilen (1) Die auf Investmentanteile ausgeschütteten sowie die ausschüttungsgleichen Erträge und der Zwischengewinn gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Anlegers, Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes oder Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes sind; § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes und § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes sind außer in den Fällen des Absatzes 2 nicht anzuwenden. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten außer in den Fällen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes oder des § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie vereinnahmt worden sind, als zugeflossen. Bei Teilausschüttung der in § 1 Abs. 3 genannten Erträge sind die ausschüttungsgleichen Erträge dem Anteilscheininhaber im Zeitpunkt der Teilausschüttung zuzurechnen. Reicht im Falle der Teilausschüttung die Ausschüttung nicht aus, um die Kapitalertragsteuer einzubehalten, so gilt die Teilausschüttung als ausschüttungsgleicher Ertrag. Der Zwischengewinn gilt als in den Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils enthalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 8, 2010 Bei der Gelegenheit fällt mir dann auf, dass hohe Neuverluste den Härteausgleich aushebeln (weil sie mit allem verrechnet werden können). Jetzt müsste man eben noch herausfinden, ob Neuverluste auch den Freibetrag annulieren können, selbst wenn der unterjährig in Form von FSAs aufgebraucht wurde - war schonmal Thema vor 20 Beiträgen, leider bisher aber ohne definitives Ergebnis. Ja das kann schon ein Problem sein. Wenn man z.B. mit Deiner 2-Bank-Methode seine Alt- in Neuverluste wandelt und dann irgendwann sich die Verluste bescheinigen lässt, kann es sein, dass Freibetrag und Härteausgleich futsch sind, bis die Verluste aufgebraucht sind. Deshalb habe ich bisher auch immer nur so viel Alt- in Neuverluste gewandelt, wie nötig sind, meine Kapitalerträge unter Freibetrag + Härteausgleich zu drücken. Aber nach 2013 ist ja auch Schluss damit. Dann bleibt nur noch das Wandeln aller verbleibender Alt- in Neuverluste. Die Frage ist, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, Neuverluste "häppchenweise" zu aktivieren. wie kann man nach 2013 Altverluste in Neuverluste verwandeln ich dachte: wenn ich es nicht schaffe, bis 2013 die Altverlsute abzubauen, sind sie futsch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldschatz November 8, 2010 · bearbeitet November 8, 2010 von Goldschatz Ja Stefan, wäre schön wenn da eine genaue Antwort zu finden wäre. Aber wieso sollte die Fachzeitschrift Capital etwas schreiben, was nicht richtig ist? Weil das ursprünglich so geplant war (und weil viele "Fachleute" Geld dafür zahlen, damit sie genannt werden, wenn man nur die fragen würde, die Ahnung haben, wäre es vielleicht besser...). Zwischengewinne beim Verkauf sind nicht Bestandteil des Veräußerungsgewinns. Das ergibt sich aus § 2 InvStG als lex specialis. Gruß Taxadvisor § 2 Erträge aus Investmentanteilen (1) Die auf Investmentanteile ausgeschütteten sowie die ausschüttungsgleichen Erträge und der Zwischengewinn gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Anlegers, Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes oder Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes sind; § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes und § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes sind außer in den Fällen des Absatzes 2 nicht anzuwenden. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten außer in den Fällen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes oder des § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie vereinnahmt worden sind, als zugeflossen. Bei Teilausschüttung der in § 1 Abs. 3 genannten Erträge sind die ausschüttungsgleichen Erträge dem Anteilscheininhaber im Zeitpunkt der Teilausschüttung zuzurechnen. Reicht im Falle der Teilausschüttung die Ausschüttung nicht aus, um die Kapitalertragsteuer einzubehalten, so gilt die Teilausschüttung als ausschüttungsgleicher Ertrag. Der Zwischengewinn gilt als in den Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils enthalten. Vielen Dank Taxadvisor für die ausführliche Antwort..... ......und den ganzen §en- MIst ,das ist wirklich zum ....... ...also braucht man(n)/Frau Stückzinsen bei Anleihen um die Altverluste abzubauen wenn ich das richtig verstehe? Welche Anleihen (WKN) wären momentan die Richtigen um von hohen Stückzinsen zu profitieren?. Das wäre doch jetzt im November für viele hier im Forum interessant zu wissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 8, 2010 Welche Anleihen (WKN) wären momentan die Richtigen um von hohen Stückzinsen zu profitieren?. Das wäre doch jetzt im November für viele hier im Forum interessant zu wissen. Schau mal hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 8, 2010 · bearbeitet November 8, 2010 von reckoner Hallo, wie kann man nach 2013 Altverluste in Neuverluste verwandeln ich dachte: wenn ich es nicht schaffe, bis 2013 die Altverlsute abzubauen, sind sie futsch Dem ist auch so, sparfux hatte das etwas missverständlich formuliert. Jedenfalls geht die Umwandlung von Alt- in Neuverlusten nur bis Ende 2013. Genauer muss man aber sagen, dass die Altverluste auch nach 2013 stehen bleiben, nur sind sie dann nicht mehr mit Wertpapiergeschäften verrechenbar, nur noch mit Spekulationsgeschäften aus Immobilien und physischen Gegenständen (etwa Gold, aber auch Autos, Stichwort: Papstgolf). Und da für solche §23-Geschäfte auch weiterhin die Spekulationsfrist gilt (1 Jahr bzw. 10 Jahre), wird es wohl recht schwierig, damit in so kurzer Zeit nennenswerte Gewinne zu erwirtschaften (10 Jahre sind für Immobilien auch nicht viel, insbesondere wenn man sich auch die Transaktionskosten wie Grunderwerbsteuer, Notar etc. vor Augen hält). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag