reckoner Mai 25, 2010 · bearbeitet Mai 25, 2010 von reckoner Hallo, Ab dem 01.01.2009 gilt die pauschale Versteuerung von 25 % über die neue Abgeltungssteuer. Insbesondere bei offenen Immobilienfonds ist die Abgeltungsteuer auch ... für Veräußerungsgewinne [fällig], wenn zwischen dem Kauf und Verkauf der Anteile weniger als zehn Jahre liegen. Allein das kann imho schon nicht stimmen. Entweder Abgeltungsteuer (dann 25%), oder aber private Veräußerungsgeschäfte gem. EStG §23 (dann persönlicher Steuersatz/Grenzsteuersatz). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 26, 2010 Allein das kann imho schon nicht stimmen. Entweder Abgeltungsteuer (dann 25%), oder aber private Veräußerungsgeschäfte gem. EStG §23 (dann persönlicher Steuersatz/Grenzsteuersatz). Entweder hast du falsch zitiert, oder falsch verstanden. In dem Zitatblock von dir steht nur Abgeltungssteuer. Dass Wertpapierveräußerungen unter die Abgeltungssteuer fallen ist ganz normal - das kannst du nur deswegen nicht verstehen, weil du nicht akzeptieren kannst dass im Gesetz "Private Veräußerungsgeschäfte" Die von mir zitierten Aussagen sind aber in der Tat nicht sonderlich schlüssig. Nur finde ich derzeit kein Dokument, was die Lage schlüssig erklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 26, 2010 · bearbeitet Mai 26, 2010 von reckoner Hallo etherial, Entweder hast du falsch zitiert, oder falsch verstanden. In dem Zitatblock von dir steht nur Abgeltungssteuer.Eben nicht, dort steht ausdrücklich etwas von der 10-Jahresfrist für Immobilien (EStG §23), und die fällt sicher nicht unter die Abgeltungsteuer (EStG §20).Wenn also auch offene Immobilienfonds unter die privaten Veräußerungsgeschäfte gem. EStG §23 fallen würden (wobei ich bei offenen Immobilienfonds nicht dieser Meinung bin), dann wären diese Erträge mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Und wenn sie (wie ich glaube) unter die Veräußerungsgeschäfte des EStG $20 fallen, dann gelten zwar die 25% Abgeltungsteuer, aber unabhängig von der Haltedauer. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Mai 26, 2010 @ etherial Die oben angeführte Zitate sind richtig, aber verkürzt, denn sie beziehen sich auf die Steuerfreiheit innerhalb des Fonds. Siehe BVI (Frage 12) und auch Flyer : http://www.bvi.de/de...r/index.html#12 Oder Zitat aus dem (sehr guten) Novus-Spezial : Eher Vor- als Nachteile gibt es bei offenen Immobilienfonds, da sie von der Abgeltungsteuer nur zum Teil betroffen oder sogar begünstigt sind. Die zehnjährige Spekulationsfrist für Grundstücke hat weiterhin Bestand, sodass Büro- oder Einkaufsparks nach Ablauf der Haltefrist weiterhin steuerfrei verkauft werden können. Die inländischen Mieten unterliegen nur noch dem moderaten Abgeltungssatz von 25 %. Ein wesentliches Privileg gibt es für jenseits der Grenze erzielte Mieterträge und Verkaufsgewinne innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist. Die bleiben unverändert steuerfrei, unterliegen ab 2009 jedoch zusätzlich nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Damit interessiert sich das heimische Finanzamt überhaupt nicht mehr für die von Privatanlegern im Ausland vereinnahmten Erträge. Wermutstropfen: Da Immobilienfonds jedoch zu den Wertpapieren gehören, entfällt für Privatanleger beim Erwerb ab 2009 die einjährige Spekulationsfrist wie auch bei den übrigen Investmentfonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Mai 26, 2010 oder auch hier : http://www.abgeltungssteuer2009.net/Abgeltungssteuer-Offene-Immobilienfonds-Abgeltungssteuer-offene-Fonds.offen-immobilienfonds-abgeltungs.0.html "Neues Recht ab 01.01.2009: Sowohl Zinsen (Mieteinnahmen), Kursgewinne als auch weitere Erträge aus offenen Immobilienfonds sind ab dem 01.01.2009 grundsätzlich voll abgeltungssteuerpflichtig. Nahezu sämtliche bisherigen Vergünstigungen entfallen. Konkret bedeutet dies: Kein Halbeinkünfteverfahren, keine Freigrenze für private Veräußerungsgewinne und auch keine 12 monatige Spekulationsfrist mehr. Einzig und allein erhalten bleibt die 10 jährige Spekulationsfrist auf Veräußerungsgewinne von Bestandsimmobilien innerhalb des offenen Immobilienfonds. Alle Zinsen (Mieteinnahmen) und Kursgewinne werden unabhängig von der Haltedauer im Depot um 25% (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die anfallende Abgeltungssteuer geschmälert, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 je Person ausgeschöpft ist." (Das ist allerdings eine Quelle, zu deren Seriosität ich nichts sagen kann. die Angaben stimmen aber meiner Meinung nach) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 26, 2010 · bearbeitet Mai 26, 2010 von sparfux Einzig und allein erhalten bleibt die 10 jährige Spekulationsfrist auf Veräußerungsgewinne von Bestandsimmobilien innerhalb des offenen Immobilienfonds. Aber selbst das ist mir dann noch nicht wirklich klar: Heisst das, dass Kursgewinne, die aus Verkäufen von Immobilien mit einer Haltedauer größer 10 Jahren resultieren, nicht der Abgeltungssteuer unterliegen oder heisst das, dass innerhalb des Fonds darauf keine Steuern anfallen und der Anleger die Gewinne trotzdem mit der Abgeltungssteuer versteuert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Mai 26, 2010 Aber selbst das ist mir dann noch nicht wirklich klar: Heisst das, dass Kursgewinne, die aus Verkäufen von Immobilien mit einer Haltedauer größer 10 Jahren resultieren, nicht der Abgeltungssteuer unterliegen oder heisst das, dass innerhalb des Fonds darauf keine Steuern anfallen und der Anleger die Gewinne trotzdem mit der Abgeltungssteuer versteuert? Ausgeschüttete Gewinne aus Immobilienveräußerungen innerhalb des Fonds bei Haltedauer > 10 Jahren sind auf Fonds- und Anlegerebene zunächst steuerfrei. Aber : Ich denke, hier liegt der gleiche Sachverhalt vor wie z.B. bei der steuerfreien Post-Dividende : Bei Fondsanteil- bzw Aktienkauf nach 1.1.2009 werden diese steuerfreien Erträge zum Zeitpunkt des Verkaufs dem Veräußerungsgewinn wieder zugerechnet und damit letztendlich doch besteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 26, 2010 Ausgeschüttete Gewinne aus Immobilienveräußerungen innerhalb des Fonds bei Haltedauer > 10 Jahren sind auf Fonds- und Anlegerebene zunächst steuerfrei. Das kann jetzt wirklich alles bedeuten. Aber : Ich denke, hier liegt der gleiche Sachverhalt vor wie z.B. bei der steuerfreien Post-Dividende : Bei Fondsanteil- bzw Aktienkauf nach 1.1.2009 werden diese steuerfreien Erträge zum Zeitpunkt des Verkaufs dem Veräußerungsgewinn wieder zugerechnet und damit letztendlich doch besteuert. Es stellt sich dann aber die Frage, warum die 10 Jahre Spekulationsfrist überhaupt an so vielen Stellen angegeben wird. Wie sieht das überhaupt aus mit Steuern innerhalb eines Fonds. Ich dachte, dass jeder Fond grundsätzlich erst beim Anleger versteuert wird (und eben nicht im Bestand), zumal gar nicht klar ist, wo der Anleger her kommt. Das scheint mir ziemlich abwegig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wub Juni 1, 2010 · bearbeitet Juni 1, 2010 von wub Hallo zusammen, beim Finanzamt habe ich einen Verlustvortrag anerkannt bekommen. Für 2009 habe ich bei meiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragt, um den Verlustvortrag komplett abzubauen. Doch meine Bank hat den Termin verschlafen. Jetzt erhalte ich für 2009 keine Verlustbescheinigung mehr. 2009 hatte ich einen Gewinn gemacht. Um den Verlustvortrag abzubauen, zählen dann nur mögliche Gewinne in 2010? Wenn ich jetzt 2010 und in zukünftigen Jahren keinen Gewinn mache, so kann ich den Verlustvortrag nicht mehr nutzen. (Immobilienbetrachtungen einmal ausgeschlossen) Ist das richtig so? Vielen Dank für Eure Mühen. Viele Grüße Wolfgang Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 1, 2010 · bearbeitet Juni 1, 2010 von otto03 Hallo zusammen, beim Finanzamt habe ich einen Verlustvortrag anerkannt bekommen. Für 2009 habe ich bei meiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragt, um den Verlustvortrag komplett abzubauen. Doch meine Bank hat den Termin verschlafen. Jetzt erhalte ich für 2009 keine Verlustbescheinigung mehr. 2009 hatte ich einen Gewinn gemacht. Wenn ich jetzt 2010 und in zukünftigen Jahren keinen Gewinn mache, so kann ich den Verlustvortrag nicht mehr nutzen. (Immobilienbetrachtungen einmal ausgeschlossen) Ist das richtig so? Vielen Dank für Eure Mühen. Viele Grüße Wolfgang Mit einer Verlustbescheinigung und entsprechender Geltendmachung kann man nur Neuverluste festellen lassen und keinen Altverlust abbauen. Wenn Du keine Verlustbescheinigung bekommen hast, Verluste gemacht hast, wird der Verlust bei der Bank immer wieder aufs Folgejahr vorgetragen Altverluste(aus Anschaffungenvor 2009) können bist einschließlich 2013 abgebaut werden, auch danach verschwinden sie nicht, sondern können noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Immogewinn innerhalb Spekufrist) abgebaut werden. Neuverluste(aus Anschaffungen ab 2009) werden solange vorgetragen (entweder bankintern, oder per Verlustbescheingung über das FA) bis daß sie durch Gewinne/Dividenden/Zinsen(Besonderheit Aktientopf 'mal aussen vor) ausgeglichen werden - gehen also ebenfalls nicht verloren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juni 1, 2010 · bearbeitet Juni 1, 2010 von reckoner Hallo wub, das ist ziemlicher Unsinn, was du schreibst, sorry (oder du hast dich schlecht ausgedrückt). Altverluste kann man natürlich nur mit Neugewinnen verrechnen. Und diese werden immer bescheinigt (auf der Steuerbescheinigung die Beträge für Anlage KAP Zeile 8). Wenn du in 2009 nur Verluste hattest, gibt es doch gar keine Gewinne zum verrechnen. Und wenn nur eine von mehreren Banken im Minus war, so ist es für die Altverlustverrechnung sogar von Vorteil, dass diese Verluste nicht bescheinigt wurden. Oder geht es dir gar nicht um Altverluste? (Aber aus welchem Jahr kommt dann der Verlustvortrag?) Die Frist bis 2013 gilt für Neuverluste jedenfalls nicht. Und wenn du die Verlustbescheinigung beweisbar bei der Bank beantragt hast, dürfte auch Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Definition: Altverluste: Kauf der entsprechenden Wertpapiere vor 2009 Neuverluste: Kauf der entsprechenden Wertpapiere nach 2008 (Finanzinnovationen sind immer Neuverluste) MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wub Juni 2, 2010 · bearbeitet Juni 2, 2010 von wub Hallo zusammen, beim Finanzamt habe ich einen Verlustvortrag anerkannt bekommen. Für 2009 habe ich bei meiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragt, um den Verlustvortrag komplett abzubauen. Doch meine Bank hat den Termin verschlafen. Jetzt erhalte ich für 2009 keine Verlustbescheinigung mehr. 2009 hatte ich einen Gewinn gemacht. Wenn ich jetzt 2010 und in zukünftigen Jahren keinen Gewinn mache, so kann ich den Verlustvortrag nicht mehr nutzen. (Immobilienbetrachtungen einmal ausgeschlossen) Ist das richtig so? Vielen Dank für Eure Mühen. Viele Grüße Wolfgang Mit einer Verlustbescheinigung und entsprechender Geltendmachung kann man nur Neuverluste festellen lassen und keinen Altverlust abbauen. Wenn Du keine Verlustbescheinigung bekommen hast, Verluste gemacht hast, wird der Verlust bei der Bank immer wieder aufs Folgejahr vorgetragen Altverluste(aus Anschaffungenvor 2009) können bist einschließlich 2013 abgebaut werden, auch danach verschwinden sie nicht, sondern können noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Immogewinn innerhalb Spekufrist) abgebaut werden. Neuverluste(aus Anschaffungen ab 2009) werden solange vorgetragen (entweder bankintern, oder per Verlustbescheingung über das FA) bis daß sie durch Gewinne/Dividenden/Zinsen(Besonderheit Aktientopf 'mal aussen vor) ausgeglichen werden - gehen also ebenfalls nicht verloren. Danke für die schnelle Antwort, aber ich habe sie leider nicht verstanden. Vielleicht habe ich mich auch sehr schlecht ausgedrückt. Ich habe einen vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag. Ich will jetzt die Steuerklärung für 2009 durchführen. Den Verlustvortag (ALTVERLUSTE aus 2008 und früher) möchte ich mit den Gewinnen aus 2009 abbauen. Die Bank sagte mir damals, dass ich dafür zum Stichdatum 15.12.2009 eine Verlustbescheinigung beantragen müsste! Die Verlustbescheinigung sollte aber die Gewinne bescheinigen, die ich dann mit den vom FA anerkannten Verlusten verrechnen wollte, d.h. die Gewinne aus Kursen sollten steuerfrei sein (Rückerstattung der gezahlten Abgeltungssteuer). ( Ist diese Information falsch? Würde die von Stefan angesprochene Steuerbescheinigung ausreichen?) Meinen Antrag auf Verlustbescheinigung hat die Bank aber verbummelt. Eine rückwirkende Verlust-(Gewinnbescheinigung) zum jetzigen Zeitpunkt ist nach Aussage der Bank nicht mehr möglich. Jetzt kann ich ja eine Verlust-/Gewinnbescheinigung für das Jahr 2010 beantragen. Aber eine solche Bescheinigung bezieht sich dann nur auf das Jahr 2010 ( und nicht 2009!) Wenn ich also in 2010 und Folgejahre keine Kursgewinne realisiere, ist der Verlustvortrag hinfällig, - Immobiliengeschäfte sind wegen meines Alters (Rentner) nicht relevant -. Wie kann ich den (Alt-)Verlustvortrag abbauen? Eine Steuerbescheinigung von der Bank für 2009 habe ich. Ich beabsichtige ggf. die Bank zu verklagen, weil der Verlustvortrag beim Finanzamt "weg" ist.. Einem Ersatzanspruch über entgangene Zinsen für ein Jahr für den Nichtabbau des Verlustvortrages hat die Bank schon telefonisch zugestimmt. Vielen Dank und schöne Grüße Wolfgang Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 2, 2010 Den Verlustvortag (ALTVERLUSTE aus 2008 und früher) möchte ich mit den Gewinnen aus 2009 abbauen. Die Bank sagte mir damals, dass ich dafür zum Stichdatum 15.12.2009 eine Verlustbescheinigung beantragen müsste! Verlustbescheinigungen bescheinigen (Neu-)Verluste und es macht wenig Sinn Altverluste mit Neuverlusten zu verrechnen. Ist diese Information falsch? Würde die von Stefan angesprochene Steuerbescheinigung ausreichen? Die Steuerbescheinigung reicht vollkommen aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Juni 2, 2010 · bearbeitet Juni 2, 2010 von pummelchen Mal ganz was anderes: wenn man bescheinigte Altverlsute vom FA verrechenn möchte, muß man Einträge in Zeile 8 und 9 der KAP machen können wenn man nur Einträge in Zeile 7 hat, dann sind diese Erträge quasi nur Zinsen und Dividenden, die nicht mit Altverlusten verrechnet werden können richtig? Zeile 7 ist quasi die Summe aus Zeile 8+9+Zinsen und Dividenden richtig? https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/F15E8C376F16F785683B-15421/034024_09_anlage_kap.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juni 2, 2010 · bearbeitet Juni 2, 2010 von reckoner Hallo wub, Wie kann ich den (Alt-)Verlustvortrag abbauen? Eine Steuerbescheinigung von der Bank für 2009 habe ich.Wie ich schon sagte, der für Zeile 8 betimmte Betrag aus der Steuerbescheinigung ist entscheidend.Aber eine solche Altverlustverrechnung muss beantragt werden (Anlage KAP Zeile 59 und Zeile 5), und natürlich müssen die Neugewinne und deren Steuern auch erklärt werden (seit der Abgeltungsteuer ist das ja keine Pflicht mehr). Am besten füllst du die Anlage KAP komplett aus, also ALLE Banken und ALLE Steuern. In Zeile 14 gehört dann der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (ACHTUNG: nicht der beauftragte, Zeile 14 sollte aber auch in den Bescheinigungen aufgeführt sein, also einfach addieren) und in Zeile 14a Null (da es keine NICHT erklärten Erträge/Banken gibt). @pummelchen: Einen kleinen Fehler habe ich gefunden, du schreibst: Zeile 7 ist quasi die Summe aus Zeile 8+9+Zinsen und Dividenden richtig? Zeile 7 ist aber nur die Summe aus Zeile 8+Zinsen und Dividenden, denn Zeile 9 ist ja wiederum in Zeile 8 enthalten. Ansonsten alles richtig. Die Zeile 9 selbst hat für die Altverlustverrechnung keine Auswirkung, dort geht es nur um die Sonderbehandlung von Aktien nach neuem Recht. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WillA Juni 2, 2010 Hallo, Pummelchen. Würde ich auch so sehen. (Fange gerade erst an mit der Steuererklärung für 2009) Dabei habe ich soeben bemerkt, dass meine Depotbank in der Steuerbescheinigung für Zeile 7 + 8 den gleichen Betrag ausweist. Und das, obwohl das verbliebene positive Ergebnis der unterjährigen bankinternen Gewinn/Verlustverrechnung keineswegs aus Erträgen des § 20 Abs. 2 resultiert. Der weitaus größere Betrag waren Zinsen und Dividenden, die mit Verlusten aus Zertifikaten verrechnet wurden. Mir scheint, hier hat die Bank einen Fehler gemacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Juni 2, 2010 danke safebag: welche Bank? wenn 7 und 8 gleich sind, hätte ich gedacht, dass du gar keine Zins und Divideneneinnahmen hast (die Differnez aus 7 und 8 wären dann die Zinseinnahmen), sondern nur Gewinne aus Zertifikaten und Fonds, die dann mit Altverlusten verrechnet werden dürfen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juni 2, 2010 Hallo Safebag, das mit dem gleichen Betrag in Zeile 7 und 8 habe ich in letzter Zeit schon mehrfach gehört, etwa hier: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=25343 Imho ist das in praktisch jedem Fall falsch, da wohl fast jeder entweder Zinsen oder Dividenden hat (von reinen Zertifikateanlegern u.ä. mal abgesehen). Solange man aber keine Altverluste verrechnen will, hat das keine Auswirkung. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WillA Juni 2, 2010 · bearbeitet Juni 2, 2010 von Safebag Dank Euch beiden. Ja, das ist so. (Ist die DAB) Hab eben noch mal geschaut: Alle anderen Banken haben das bei mir richtig ausgewiesen. Hatte vergangene Woche nur die Richtigkeit der ausgewiesenen Beträge nachgeprüft, - war richtig mit Arbeit verbunden- aber die stimmen auf den Cent genau. Durch Pummelchen's Beitrag bin ich erst stutzig geworden. Und ja: Ich habe bescheinigte Altverluste. Hm. Allerdings hab ich noch keine Querbanken-Verrechnung durchgeführt, es ist also noch fraglich ob insgesamt ein positiver Saldo entsteht . Edit: 1. ich meinte, nach Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages (im letzten Satz) 2. reckoner: Danke für den Link . Tja, ....... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Juni 2, 2010 ja der Link ist hilfreich ds wichtigste ist, dass eben in Zeile 8 etwas steht ist es eigentlich schon vorgekommen, dass in zeile 8 nichts erwähnt wurde, obwohl dort Gewinne angefallen sind und sie fälschlicherweise nur in 7 erwähnt wurden also Zeile 7: 1000e, Zeile 8 und 9 : null und dabei waren 500 Zertifikategewinne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Juni 16, 2010 · bearbeitet Juni 16, 2010 von pummelchen Hallo wub, Wie kann ich den (Alt-)Verlustvortrag abbauen? Eine Steuerbescheinigung von der Bank für 2009 habe ich.Wie ich schon sagte, der für Zeile 8 betimmte Betrag aus der Steuerbescheinigung ist entscheidend.Aber eine solche Altverlustverrechnung muss beantragt werden (Anlage KAP Zeile 59 und Zeile 5), und natürlich müssen die Neugewinne und deren Steuern auch erklärt werden (seit der Abgeltungsteuer ist das ja keine Pflicht mehr). Am besten füllst du die Anlage KAP komplett aus, also ALLE Banken und ALLE Steuern. In Zeile 14 gehört dann der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (ACHTUNG: nicht der beauftragte, Zeile 14 sollte aber auch in den Bescheinigungen aufgeführt sein, also einfach addieren) und in Zeile 14a Null (da es keine NICHT erklärten Erträge/Banken gibt). @pummelchen: Einen kleinen Fehler habe ich gefunden, du schreibst: Zeile 7 ist quasi die Summe aus Zeile 8+9+Zinsen und Dividenden richtig? Zeile 7 ist aber nur die Summe aus Zeile 8+Zinsen und Dividenden, denn Zeile 9 ist ja wiederum in Zeile 8 enthalten. Ansonsten alles richtig. Die Zeile 9 selbst hat für die Altverlustverrechnung keine Auswirkung, dort geht es nur um die Sonderbehandlung von Aktien nach neuem Recht. MfG Stefan kann dies eigentlich stimmen? Bankausdruck: Betrag Zeile 7 kleiner als Betrag Zeile 8 (viell. Stückzinsen etc.?) ------------- und Frage Anlage KAP was bedeutet die Spalte korrigierte Beträge udn wenn man Altverlsute berücksichtigen sill, muß man dann bei Zeile 59 oder 60 ja ankreuzen oder bei beiden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 17, 2010 kann dies eigentlich stimmen? Bankausdruck: Betrag Zeile 7 kleiner als Betrag Zeile 8 (viell. Stückzinsen etc.?) Hast du den Bankausdruck da? Das könnte zu Stande kommen, wenn in 7 die Gewinne nach Verrechnung stehen, während in 7 die Gewinne vor verrechnung stehen. Ich glaube nicht das das korrekt ist (ich wäre davon betroffen gewesen, aber bei meinen Banken gabs sowas nicht). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Juni 17, 2010 kann dies eigentlich stimmen? Bankausdruck: Betrag Zeile 7 kleiner als Betrag Zeile 8 (viell. Stückzinsen etc.?) Hast du den Bankausdruck da? Das könnte zu Stande kommen, wenn in 7 die Gewinne nach Verrechnung stehen, während in 7 die Gewinne vor verrechnung stehen. Ich glaube nicht das das korrekt ist (ich wäre davon betroffen gewesen, aber bei meinen Banken gabs sowas nicht). eigentlich kann es mir egal sein, da ich noch Altverluste habe und die werden dann mit der höheren Summe verrechnet, oder?aber passen kann es nicht und wegen den Altverlusten nur bei Zeile 59 ja ankreuzen, oder? wann muß man bei Zeile 60 ja ankreuzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Juni 17, 2010 kann dies eigentlich stimmen? Bankausdruck: Betrag Zeile 7 kleiner als Betrag Zeile 8 (viell. Stückzinsen etc.?) Hast du den Bankausdruck da? Das könnte zu Stande kommen, wenn in 7 die Gewinne nach Verrechnung stehen, während in 7 die Gewinne vor verrechnung stehen. Ich glaube nicht das das korrekt ist (ich wäre davon betroffen gewesen, aber bei meinen Banken gabs sowas nicht). eigentlich kann es mir egal sein, da ich noch Altverluste habe und die werden dann mit der höheren Summe verrechnet, oder?aber passen kann es nicht und wegen den Altverlusten nur bei Zeile 59 ja ankreuzen, oder? wann muß man bei Zeile 60 ja ankreuzen? Zur Zeile 60 siehe z.B. http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/E/Einkuenfte-aus-Leistungen-im-Sinne-des-22-Nr_3-EStG.html#D063026200002 Zu Zeile 7/8 : Der Betrag in 8 kann - wie du schon vermutest - grösser als der in 7 sein, wenn nämlich in 7 negative Einkünfte (z.B. Stückzinsen) enthalten sind, die nicht in Z8 gehören. Zu Spalte "Korrigierte Beträge" : Korrekturen z.B. bei falscher Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs durch die Bank (wegen unbekannter Anschaffungskosten nach Depotwechsel) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schlaufuchs Juni 21, 2010 Jetzt habe ich mich durch den ganzen Thread gebaggert und bin mir immer noch nicht sicher, wie ich es machen soll. Ich habe rund 14k Altverluste aus dem Verkauf von ETFs innerhalb der Spekulationsfrist in 2008, bescheinigt durch das Finanzamt ("Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Elnkommensteuer") Diese Verluste will ich bis zum 31.12.2012 (ist das das richtige Datum?) soweit möglich abbauen. "Gegenstück" zum Abbauen ist das ab dem 1.1.2009 angelegte ETF Langfristdepot mit ausschüttenden Fonds (Wertzuwächse sind demnach voll abgeltungspflichtig). Der Ansatz ist nun, innerhalb dieses Depots "gut gelaufene" ETFs zu verkaufen und sofort wieder zu kaufen, um so den "Zwischengewinn" zu realisieren und gegen die Altverluste zu verrechnen. Der so realisierte Zwischengewinn muss dann ja, wenn ich dereinst mal wirklich an mein Geld will, nicht mehr abgegolten werden. Fragen: Macht das soweit überhaupt Sinn? Wann ist der richtige Zeitpunkt, um "Zwischengewinne" zu realiseren?Jeweils am Jahresende? Im Dezember 2012? Immer, wenn ein Betrag X aufgelaufen ist? (z.B. X >= 1000 EUR, damit die Transaktionskosten nicht übermäßig zu Buche schlagen) [*]Ist es auch bei dieser Konstruktion notwendig/empfehlenswert den ETF (äquivalent) zu wechseln, um unangenehme Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden? (Ich würde das gerne vermeiden, der Übersichtlichkeit halber. Ich weiß jedoch, dass Gerichtsverfahren anhänglich bezüglich einer derartigen Realisierung von Verlusten. Allerdings geht es in meinem Fall ja um eine (vorgezogene) Realisierung von Gewinnen.) Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag