vanity September 3, 2013 Willkommen im Forum, Arnulf! ... Jetzt aber kann ich doch den Gewinn bei DiBa im Steuertopf "sonstige Gewinne/Verluste“ nicht mit den bestehenden Altverlusten (aus Aktien) verrechnen, oder doch? Doch, geht. Die Systematik, (neue) Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne verrechnen zu können, wurde erst ab 2009 mit der AgSt eingeführt. Bei Altverlusten, also solchen vor 2009, spielt es keine Rolle, ob sie aus Aktiengeschäften oder anderen Wertpapiergeschäften stammen. Sie sind mit Kapitalerträgen aller Wertpapierarten verrechenbar, sofern es sich dabei nicht um Zinsen/Dividenden (o. ä.) handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 3, 2013 Hallo Arnulf, Jetzt aber kann ich doch den Gewinn bei DiBa im Steuertopf "sonstige Gewinne/Verluste“ nicht mit den bestehenden Altverlusten (aus Aktien) verrechnen, oder doch?Nur mal, weil mancher den Begriff "Altverlust" einfach als Verlust aus dem Vorjahr verstehen könnte: Bei Altverlusten ist von Verlusten nach alter Rechtslage die Rede. Das heißt, sie müssen aus einem Wertpapiergeschäft mit Kauf vor 2009 und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) stammen [kleine Besonderheiten gibt es noch bei Zertifikaten].Außerdem müssen die Verluste vom Finanzamt festgestellt worden sein (Feststellungsbescheid). Ansonsten hat vanity schon alles richtig erklärt. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Arnulf September 5, 2013 · bearbeitet September 5, 2013 von Arnulf Hallo vanity und Stefan, dann hätte ich ja alles richtig gemacht und könnte den Gewinn bei DiBa (im Steuertopf "sonstige Gewinne/Verluste") mit meinen Altverlusten verrechnen - der Verlustvortrag ist vom Finanzamt bestätigt. Verwirrt hat mich jetzt aber doch noch der letzter Satz von vanity "Sie sind mit Kapitalerträgen aller Wertpapierarten verrechenbar, sofern es sich dabei nicht um Zinsen/Dividenden (o. ä.) handelt". Denn der Gewinn bei der DiBa ist ja aus ausgezahlten Stückzinsen entstanden und Du schreibst "sofern es sich dabei nicht um Zinsen/Dividenden (o. ä.) handelt". Ist das nicht ein Widerspruch? Bitte noch einmal um Richtigstellung. Danke. Arnulf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 5, 2013 Hallo Arnulf, es gibt da einen wichtigen Unterschied: erhaltene Stückzinsen (also die beim späteren Verkauf) zählen zu den Kursgewinnen, gezahlte Stückzinsen hingegen sind normale Zinsen (negative, also zugegebenerweise doch nicht so ganz normal:-). Das ist gerade der Clou des Stückzinstricks in Bezug auf die Altverlustverrechnung. Wenn du genügend Zinsgewinne im Steuertopf hast (die - vorrangig - mit den negativen Stückzinsen verrechnet werden), dann kannst du dir den Depotübertrag übrigens auch sparen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Market Maker September 8, 2013 Hallo, noch ein spät entschlossener. Mich würde interessieren wie lange wirklich ein Depotübertrag dauert. Die Pauschalangaben der Banken von 2 bis 6 Wochen sind mir zu unsicher. Als Depots wären folgende möglich: Targobank ; Comdirect ; Ing Diba ; DAB Hat jemand diese Depots benutzt, die „Laufrichtung“ wäre mir egal. Wie sicher ist es eigentlich auf die aktuelle Gesetzeslage zu vertrauen? Irgendwo hatte Ich mal gelesen, dass Depotüberträge auch dem Finanzamt gemeldet werden (oder war das nur bei der Übertragung an „Dritte“ ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand September 10, 2013 · bearbeitet September 10, 2013 von f*****5 Ich habe eine Frage zu "neuen" Verlusten, also Geschäften die alle 2010 stattfanden. Gekauft wurden: Aktie X und Fonds Y. Kurs von Aktie X hat sich schlecht entwickelt und ist 2.000€ unter dem Einkaufspreis. Fonds Y hat sich prächtig entwickelt und ist 2.500€ über dem Einkaufspreis. Von beiden Positionen möchte ich mich zeitnah trennen (Depotumbau). Sie sind auch die einzigen Post-2008 Positionen im Depot, die zur Disposition stehen, alle sonstigen Alt- und Neupositionen sind im Plus. Gibt es eine aus steuerlicher Sicht empfehlenswerte Vorgehensweise oder sind die Verlusttöpfe nicht vereinbar? Gibt es eine "falsche" Reihenfolge für die Geschäfte? Ob ich die Abgeltungssteuer jetzt oder später spare, wäre dabei mir egal. Nach einiger Leküre habe ich aber Zweifel, ob ich die Positionen überhaupt "gegeneinander" ausspielen kann. Bin für jeden Ratschlag dankbar. @Torsten: Mein letzter Depotübertrag hat etwa eine Woche gedauert, nach 2 Wochen waren auch alle Steuerdaten nachgetragen. Empfänger war Diba bzw. Cortal Consors. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 10, 2013 Kurs von Aktie X hat sich schlecht entwickelt und ist 2.000€ unter dem Einkaufspreis. Fonds Y hat sich prächtig entwickelt und ist 2.500€ über dem Einkaufspreis. Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar. Hätte sich die Aktie gut entwickelt und der Fonds schlecht, wäre eine Verrechnung möglich. Die Reihenfolge der Transaktionen wäre dann egal, spätestens zum Jahresende würde die Bank verrechnen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 10, 2013 Ich habe eine Frage zu "neuen" Verlusten, also Geschäften die alle 2010 stattfanden. Gekauft wurden: Aktie X und Fonds Y. Kurs von Aktie X hat sich schlecht entwickelt und ist 2.000€ unter dem Einkaufspreis. Fonds Y hat sich prächtig entwickelt und ist 2.500€ über dem Einkaufspreis. Von beiden Positionen möchte ich mich zeitnah trennen (Depotumbau). Sie sind auch die einzigen Post-2008 Positionen im Depot, die zur Disposition stehen, alle sonstigen Alt- und Neupositionen sind im Plus. Gibt es eine aus steuerlicher Sicht empfehlenswerte Vorgehensweise oder sind die Verlusttöpfe nicht vereinbar? Gibt es eine "falsche" Reihenfolge für die Geschäfte? Ob ich die Abgeltungssteuer jetzt oder später spare, wäre dabei mir egal. Nach einiger Leküre habe ich aber Zweifel, ob ich die Positionen überhaupt "gegeneinander" ausspielen kann. Bin für jeden Ratschlag dankbar. @Torsten: Mein letzter Depotübertrag hat etwa eine Woche gedauert, nach 2 Wochen waren auch alle Steuerdaten nachgetragen. Empfänger war Diba bzw. Cortal Consors. 2 Töpfe: Aktien und alles andere Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden Besonderheit: Aktiengewinne können auch mit sonstigen Verlusten verrechnet werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand September 10, 2013 · bearbeitet September 10, 2013 von f*****5 Danke für die schnellen Antworten. Das ist zwar unbefriedigend, aber jetzt kann ich wenigstens verkaufen, wann ich will, ohne Angst vor steuerrechtlichen Fehlern haben zu müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse September 13, 2013 Hallo zusammen, ich habe 5608 Euro Altverluste (§10d Abs. 4f, i. S. d. §23 EStG), die 2009 festgestellt wurden. Mit dem Jahreswechsel 2012 auf 2013 habe ich den Stückzinstrick mit einem Depot durchgeführt. D. h., ich habe in meinem Comdirect-Depot in 2012 die Anleihe CK5W0C gekauft und in 2013 wieder verkauft. Der erzielte Kursgewinn betrug 1450 Euro (Freistellungsauftrag über 801 Euro habe ich übrigens bei der Comdirect gestellt). Meinem Verständnis nach laufen die 1450 Euro gegen die Altverluste, somit bleiben noch 4158 Euro übrig, mit denen ich dieses Jahr noch etwas anfangen möchte - ist das soweit richtig? Wenn ich das richtig sehe, habe ich folgende Möglichkeiten dazu: 1. Einige meiner ETFs verkaufen (Depotvolumen etwa 200k€, 100k€ nach Einführung der Abgeltungssteuer) und damit Kursgewinne in Höhe von 4158 Euro generieren 2. Unterjähriger Depotübertrag, um Kapitalerträge aus Tagesgeld zu nutzen Gibt es sonst noch Möglichkeiten? Bei 1. könnte ich doch relativ kurzfristig wieder ggf. in andere ETFs investieren, oder kann das ein Problem bei der Gegenrechnung gegen die Altverluste werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 13, 2013 Hallo zusammen, ich habe 5608 Euro Altverluste (§10d Abs. 4f, i. S. d. §23 EStG), die 2009 festgestellt wurden. Mit dem Jahreswechsel 2012 auf 2013 habe ich den Stückzinstrick mit einem Depot durchgeführt. D. h., ich habe in meinem Comdirect-Depot in 2012 die Anleihe CK5W0C gekauft und in 2013 wieder verkauft. Der erzielte Kursgewinn betrug 1450 Euro (Freistellungsauftrag über 801 Euro habe ich übrigens bei der Comdirect gestellt). Meinem Verständnis nach laufen die 1450 Euro gegen die Altverluste, somit bleiben noch 4158 Euro übrig, mit denen ich dieses Jahr noch etwas anfangen möchte - ist das soweit richtig? Wenn ich das richtig sehe, habe ich folgende Möglichkeiten dazu: 1. Einige meiner ETFs verkaufen (Depotvolumen etwa 200k€, 100k€ nach Einführung der Abgeltungssteuer) und damit Kursgewinne in Höhe von 4158 Euro generieren 2. Unterjähriger Depotübertrag, um Kapitalerträge aus Tagesgeld zu nutzen Gibt es sonst noch Möglichkeiten? Bei 1. könnte ich doch relativ kurzfristig wieder ggf. in andere ETFs investieren, oder kann das ein Problem bei der Gegenrechnung gegen die Altverluste werden? - warum hast du deinen generierten Gewinn gegen den Freistellungsauftrag laufen lassen? - generierte Kursgewinne (nach Abzug Freistellung in diesem Fall) laufen erst per Steuererklärung gegen Altverluste. - was haben Kapitalertäge aus TG mit zu generierenden Kursgewinnen zu tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse September 13, 2013 - warum hast du deinen generierten Gewinn gegen den Freistellungsauftrag laufen lassen? - generierte Kursgewinne (nach Abzug Freistellung in diesem Fall) laufen erst per Steuererklärung gegen Altverluste. - was haben Kapitalertäge aus TG mit zu generierenden Kursgewinnen zu tun? - Freistellungsauftrag: Für den Gewinn muß ich ja Steuern zahlen, die Verrechnung gegen die Altverluste erfolgt ja erst später mit der Steuererklärung, wodurch ich einen Zinsverlust habe, den ich mit dem Freistellungsauftrag zunächst ausgleiche. - Kapitalerträge aus TG: Da gibts doch den unterjährigen Stückzinstrick, das war der Punkt 2 aus meinem vorherigen Posting: https://www.wertpapier-forum.de/topic/23862-der-altverluste-thread-verlustpuffer-altverluste-neuverluste-2008-und-2009/?do=findComment&comment=723446, Variante 1 Momentan wäre mir die Lösung für mein "Problem" mit den ca. 4000 Euro Altverlusten mit dem Verkauf von ETFs in meinem Depot, die einen Kursgewinn haben, allerdings am liebsten (siehe Punkt 1 in meinem vorherigen Posting) - kein Risiko durch sinkenden Kurs der Aktienanleihe, während ich auf den Übertrag warte, ich muß kein neues Depot eröffnen. Oder bewerte ich das falsch? Kann es beim Verkauf und späteren Kauf der gleichen WKN ein Problem von Seiten des Finanzamts bei der Anrechnung des realisierten Kursgewinns auf die Altverluste geben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 13, 2013 Kann es beim Verkauf und späteren Kauf der gleichen WKN ein Problem von Seiten des Finanzamts bei der Anrechnung des realisierten Kursgewinns auf die Altverluste geben? Nein, gibt es nicht. Hast du deine Altbestände von den Neubeständen getrennt (Verkauf von Altbeständen nützt nix, und wenn sie nicht getrennt sind, werden die Altbestände zuerst beim Verkauf verwendet)? Wo ist der Verlust aus dem Kauf der AA 2012 abgeblieben? Hoffentlich nicht bei der Bank, bei der du jetzt Kursgewinne realisieren willst (würde gegengerechnet). Ansonsten wäre eine Realisierung von Kursgewinnen aus Beständen der praktikabelste Weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse September 13, 2013 Wo ist der Verlust aus dem Kauf der AA 2012 abgeblieben? Hoffentlich nicht bei der Bank, bei der du jetzt Kursgewinne realisieren willst (würde gegengerechnet). Ähm, doch - war alles Comdirect. Der Verlust war schon in 2012 (habe die AA Ende Dezember 2012 gekauft), der Gewinn durch den auch schon erfolgten Verkauf wurde im Januar 2013 realisiert. Wäre das jetzt ein Problem, wenn ich ebenfalls bei der Comdirect jetzt weitere Kursgewinne realisiere? Falls ja, wäre die Variante wohl gestorben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux September 13, 2013 · bearbeitet September 13, 2013 von sparfux Wo ist der Verlust aus dem Kauf der AA 2012 abgeblieben? Hoffentlich nicht bei der Bank, bei der du jetzt Kursgewinne realisieren willst (würde gegengerechnet). Ähm, doch - war alles Comdirect. Der Verlust war schon in 2012 (habe die AA Ende Dezember 2012 gekauft), der Gewinn durch den auch schon erfolgten Verkauf wurde im Januar 2013 realisiert. Wäre das jetzt ein Problem, wenn ich ebenfalls bei der Comdirect jetzt weitere Kursgewinne realisiere? Falls ja, wäre die Variante wohl gestorben... Wenn Du bei der CoDi eine Verlustbescheinigung für 2012 beantragt hattest, hast Du kein Problem. Falls nicht, war alles für die Katz. Die Verluste aus 2012 werden nach 2013 vorgetragen und dann wieder mit den Gewinnen aus dem Verkauf der Aktienanleihe bankintern verrechnet. Das kannst Du dann nicht verhindern. ... dann hast Du nur die Chance, es dieses Jahr bei einem 2. Versuch besser zu machen. Deine letzte Chance ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2013 Hallo Sparbuechse, wenn du noch passende Neugewinne hast (deine ERFs?), dann ist doch der Verkauf dieser Wertpapiere die einfachste Lösung, da kannst du dir das ganze Tricksen (hohe aufgelaufene Kupons, mehrmals Spesen, Depotübertrag etc.) doch sparen. Verkauf die Dinger und kauf sie wieder zurück, fertig. Ich persönlich habe beispielsweise - über die Fondsgesellschaft - schon mal einen Fonds am selben Tag ver- und gekauft, zum absolut gleichen Kurs und ohne Gebühren (war einer ohne Ausgabeaufschlag). [Anmerkung: Ohne Gebühren stimmt nicht ganz, denn es war ein in US-$ notierender Fonds und ich musste leider den Währungsspread zahlen - hatte ich vorher auch nicht bedacht] Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2013 Hallo nochmal, Falls nicht, war alles für die Katz.Nee, ich hatte es so verstanden, dass es 2012 noch Gewinne zum Ausgleichen gab (eben Tagesgeldzinsen), und damit sind die Verluste nicht vorgetragen, sondern verbraucht. Das hatte ich irgendwann einmal hier als Stückzinstrick ohne Depotübertrag vorgestellt. Und das funktioniert bei Anlegern, die eher Tagesgeld oder Anleihen besitzen und daher relativ hohe Zinsen bekommen. Um nun diese Zinsen mit Altverlusten verrechnen zu können, muss man sie in Kursgewinne umwandeln. Und das geht ganz leicht, in dem man eine Anleihe kauft und wieder verkauft (Stückzinsen beim Kauf erscheinen nur in Zeile 7, die Stückzinsen beim Verkauf aber auch in Zeile 8 der Anlage KAP). Beachten muss man natürlich immer, dass man nicht zu viel umwandelt, denn sonst ist plötzlich der Sparer-Pauschbetrag oder gar der Grundfreibetrag verloren, Altverlustverrechnung geht ja vor. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse September 13, 2013 Wenn Du bei der CoDi eine Verlustbescheinigung für 2012 beantragt hattest, hast Du kein Problem. Falls nicht, war alles für die Katz. Die Verluste aus 2012 werden nach 2013 vorgetragen und dann wieder mit den Gewinnen aus dem Verkauf der Aktienanleihe bankintern verrechnet. Das kannst Du dann nicht verhindern. Doch, die hab ich, hier Auszug aus der Codi Steuerbescheinigung 2012 (Box "Verlustbescheinigung" ist angetickt): Höhe des nicht ausgeglichenen Verlusts ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien: 1356,29 Euro Ist das jetzt auch exakt der Betrag, der gegen die Altverluste läuft? Mit dieser Verlustbescheinigung ist meine Aktion aus 2012 also auf jeden Fall "save"? wenn du noch passende Neugewinne hast (deine ERFs?), dann ist doch der Verkauf dieser Wertpapiere die einfachste Lösung, da kannst du dir das ganze Tricksen (hohe aufgelaufene Kupons, mehrmals Spesen, Depotübertrag etc.) doch sparen. Verkauf die Dinger und kauf sie wieder zurück, fertig. Ok, das klingt gut - ich will wahrsch. eh umschichten, dann mache ich das in diesem Zusammenhang. Einen wirklichen Nachteil, diese Lösung (also den Verkauf von ETFs, die ich nach der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft habe, und damit Generierung von Neugewinnen) zu nutzen, gibt es eigentlich nicht, oder? Bin nur am Rätseln, warum ich das nicht letztes Jahr schon so gemacht habe.... Ich habe gelesen, daß ein Depotübertrag mehrere Wochen dauern kann - da ist vor allem die Kursschwankung der Aktienanleihe das Hauptrisiko, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2013 · bearbeitet September 13, 2013 von reckoner Hallo, dann lag ich wohl doch falsch in meinem letzten Beitrag. Höhe des nicht ausgeglichenen Verlusts ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien: 1356,29 Euro Ist das jetzt auch exakt der Betrag, der gegen die Altverluste läuft? Wie jetzt, du möchtest Verluste mit Verlusten ausgleichen? Das geht natürlich nicht. Für die Altverluste hast du die Gewinne vom Verkauf (du hast doch verkauft, also nicht bis zum Ende gehalten, oder?). Mit dieser Verlustbescheinigung ist meine Aktion aus 2012 also auf jeden Fall "save"?Ja. Die Altverluste sind jetzt vorrangig (das ist sonst das Problem bei Neuverlusten, sie fressen Gewinne direkt bei der Bank auf und man kann das nicht zurückdrehen - du hast die Neuverluste nun aber nicht bei der Bank, sondern beim Finanzamt).Übrigens, das Einreichen der Verlustbescheinigung nicht vergessen, dass muss in der Steuererklärung für 2012 erfolgen. Einen wirklichen Nachteil, diese Lösung (also den Verkauf von ETFs, die ich nach der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft habe, und damit Generierung von Neugewinnen) zu nutzen, gibt es eigentlich nicht, oder?Wenn du wieder zurückkaufen willst, fallen zwei mal Spesen an. Und wie schon mehrmals angedeutet müssen es eindeutig NEUE Wertpapiere sein, also möglichst keine gemischte Position. Ich habe gelesen, daß ein Depotübertrag mehrere Wochen dauern kann - da ist vor allem die Kursschwankung der Aktienanleihe das Hauptrisiko, oder?Ja. Aktienanleihen schwanken unterschiedlich, wenn sie weit im Geld sind praktisch gar nicht und wenn sie weit aus dem Geld liegen 1:1 mit dem Baiswert. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse September 13, 2013 Wie jetzt, du möchtest Verluste mit Verlusten ausgleichen? Das geht natürlich nicht. Für die Altverluste hast du die Gewinne vom Verkauf (du hast doch verkauft, also nicht bis zum Ende gehalten, oder?). Nein nein - ich habe im Januar 2013 noch vor Fälligkeit verkauft, der Gewinn ist da.. Waren 1450 Euro. Und wie schon mehrmals angedeutet müssen es eindeutig NEUE Wertpapiere sein, also möglichst keine gemischte Position. Damit meinst Du die Trennung zwischen Vor-Abgeltungssteuer und danach? Das habe ich sichergestellt - habe zwei Depots und würde natürlich das nehmen, was nach dem 1.1.2009 gekauft wurde Ja. Aktienanleihen schwanken unterschiedlich, wenn sie weit im Geld sind praktisch gar nicht und wenn sie weit aus dem Geld liegen 1:1 mit dem Baiswert. Dann ist die Sache klar - ich machs über Kauf/Verkauf von ETFs. In meinem Fall für die ETFs, um die es geht, sogar noch ohne Spesen (weil bei Comdirect und ETFs von der DB). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 14, 2013 Zur Problematik ein Artikel in der FAZ, wie man Aktiengewinne nutzen kann und welche Fallstricke dabei lauern: Mit zwei Aktiendepots Steuern sparen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
altzuneu September 20, 2013 Hallo, wie ich jetzt erst erfahren habe, hat mein Vater noch Altverluste (vor 2009) vom FA bestätigt in Höhe von rund 80k €. Momentan verfügt er über zwei Depots. In beiden Depots keine Nennungen in Gewinn/Verlusttöpfen, da 2013 kein Handel erfolgte. Ich möchte die Altverluste in Neuverluste umwandeln (bin spät dran, habe aber erst vor kurzem davon erfahren!). Die Beratung durch eine Bank, kam auf hohe Wandlungskosten durch Handel mit OS. Darauf hin, habe ich mir selbst Gedanken gemacht. Die von mir ausgesuchten Knock-Out-OS Paarungen bewegten sich über zwei Wochen aber immer so um die 1-3 % auseinander. Da die Ersparnis vom gewandelten Verlust nur 25 % Steuer beträgt (und auch nur dann, wenn Gewinne entstehen), komme ich auf Kosten von 4 bis 12 % des eingesparten Steuer. Meine Frage: Wer kann mir konkret helfen, die Altverluste relativ gefahrlos und günstig umzuwandeln? Sicher können wir uns auch auf eine Beratungsgebühr einigen. Nähere Einzelheiten würde ich gerne direkt besprechen: altverluste@web.de Danke ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 20, 2013 Meine Frage: Wer kann mir konkret helfen, die Altverluste relativ gefahrlos und günstig umzuwandeln? Sicher können wir uns auch auf eine Beratungsgebühr einigen. Nähere Einzelheiten würde ich gerne direkt besprechen: altverluste@web.de Danke ! Wir haben hierzu ja im Forum schon einiges geschrieben, Stichwort hochverzinsliche Anleihen/Stückzinsmodell. Auf die Beratungsgebühr kommen wir gern zurück , allerdings müsste es dann offiziell über unsere Kanzlei laufen, da ansonsten unerlaubte Steuerberatung vorliegt. Wenn das interessant sein sollte, einfach PM senden, dann melde ich mich per e-mail. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 20, 2013 ... In beiden Depots keine Nennungen in Gewinn/Verlusttöpfen, da 2013 kein Handel erfolgte. Schritt 1: So, wie in den Beiträgen drüber (Sparbuechse) beschrieben, vorgehen: Dass die Gewinntöpfe leer sind heißt nicht, dass in den Depots keine verwertbaren Gewinne schlummern. Also die Positionen darauhin abklopfen, ob sie nach 2008 angeschafft wurden und mittlerweile im Plus liegen. Falls ja, verkaufen und steuerlich verwertbare Gewinne realisieren. Das ist einfach und sicher, die Kosten sind überschaubar (2x Transaktionskosten bei anschließender Wiederanschaffung). Weiterhin lässt sich so freies Kapital für weitere Kunststücke generieren, falls die generierten Gewinne nicht zum Ausgleich des Verlustvortrags ausreichen. (bis hierhin ist der Tipp kostenlos) Schritt 2: ... kommt erst anschließend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux September 20, 2013 (bis hierhin ist der Tipp kostenlos) Schritt 2: ... kommt erst anschließend. vanity, Du machst es für Geld? Das hätte ich jetzt aber nicht gedacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag