pummelchen Januar 31, 2013 · bearbeitet Januar 31, 2013 von pummelchen nochmal für Blö... wie mich - Stückzinstrick die Zins und Divideneneinnahmen im Saldo in 2013 müssen höher oder gleich sein, als die durch den Anleihenkauf erzielten negativen Stückzinsen unklar ist mir: dürfen dabei keine Kursgewinne (z.B. negative dürften sein? ) beim Kauf des Stückzinspapiers im Verrechnungstopf vorhanden sein?? nur wenn dies so ist , dann kann reduziert man seine Altverluste indem man Zinseinnahmen in Kursgewinne wandelt und dies kann alles auch bei Bank A ablaufen, denn im Stückzinstrick ist der Fall mit 2 Banken beschrieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious März 3, 2013 Ich habe mich hier im Forum davon überzeugen lassen, dass es am effektivsten und risikobegrenzt ist, zur Altverlustverrechnung die Stückzinsstrategie kombiniert mit Wertpapierübertrag(Schiebung) auf ein anderes Depot anzuwenden. Die Wertpapiere, die ich bevorzuge sind Aktienanleihen die ca. 3 Wochen vor Auslauf (Zahltag) sind und einen Kupon über 8 % p.a. ausweisen. Habe auch schon die ersten Transaktionen und Überträge erfolgreich erledigt. Leider habe ich beim ersten Geschäft nicht darauf geachtet, dass meine Aktienanleihen nicht bis zum Zahltag handelbar sind, sondern nur bis 6 Tage vor dem Zahltag. Nach Durchführung des Depotübertrag, der 8 Tage in Anspruch genommen hat wollte ich die Aktienanleihe gleich verkaufen. Da war ich erst mal überrascht als mir der Verkauf abgelehnt wurde. Ein Anruf bei der Bank ergab, dass diese Aktienanleihe nicht bis zum Zahltag handelbar ist - dann warte ich eben noch 6 Tage länger bis mir die Stückzinsen gutgeschrieben werden und ich auch mein Geld wieder zurück habe um die nächste Transaktion vornehmen zu können. Ich achte auch darauf, dass die Banken, Bank A und Bank B, bei denen ich meine 2 Depots habe, verschiedene Institute sind und auch Discount-Aktionen für Aktienanleihen anbieten um Transaktionskosten zu sparen. 2 Depots beim selben Institut bringt leider nichts, weil die Bank die steuerliche Behandlung dann Depotübergreifend ausgleicht. Das Depot auf welches der Stückzinsverlust angehäuft wird, ist ein Inländisches Depot – weil nur bei Deutschen Instituten der interne Verlusttopf auf das Folgejahr übertragen wird. Eine ausländische Bank macht keinen internen Übertrag des Verlusttopfs auf das Folgejahr, sondern weist das Gewinn/Verlust-Saldo für das vergangene Kalenderjahr in der Steuerbescheinigung aus, was meine Intention zunichte machen würde. Bei der Auswahl des Depots, wo die Stückzinseinnahmen anfallen, habe ich darauf geachtet, dass dort nicht schon Verluste im Verlusttopf sind, die von der Bank gleich wieder mit meinen Einnahmen verrechnet würden und dass der Freistellungsauftrag ebenfalls für dieses Depot eingerichtet ist und nicht für das Depot wo ich nur Verluste ansammele. Ich hoffe damit alles bedacht zu haben damit die Aktionen den gewünschten Erfolg bringen B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 3, 2013 Leider habe ich beim ersten Geschäft nicht darauf geachtet, dass meine Aktienanleihen nicht bis zum Zahltag handelbar sind, sondern nur bis 6 Tage vor dem Zahltag. Nach Durchführung des Depotübertrag, der 8 Tage in Anspruch genommen hat wollte ich die Aktienanleihe gleich verkaufen. Da war ich erst mal überrascht als mir der Verkauf abgelehnt wurde. Ein Anruf bei der Bank ergab, dass diese Aktienanleihe nicht bis zum Zahltag handelbar ist - dann warte ich eben noch 6 Tage länger bis mir die Stückzinsen gutgeschrieben werden und ich auch mein Geld wieder zurück habe um die nächste Transaktion vornehmen zu können. Bei Fälligkeit gehen die Zinsen nicht mit in die Altverlustverrechnung ein. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial März 4, 2013 Die Wertpapiere, die ich bevorzuge sind Aktienanleihen die ca. 3 Wochen vor Auslauf (Zahltag) sind und einen Kupon über 8 % p.a. ausweisen. 3 wochen für einen Depotübertrag ist ziemlich schnell, ich musste mal 6 Wochen warten. Verlass dich nicht zu sehr darauf, dass es beim zweiten mal wieder so schnell geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen März 4, 2013 hast du aktienanleihen gefunden, die über 40% stückzinsen haben? wo hast du gesucht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious März 4, 2013 Bei Fälligkeit gehen die Zinsen nicht mit in die Altverlustverrechnung ein. Gruß Taxadvisor Ich verstehe nicht warum das Finanzamt einen Unterschied machen sollte, ob die Zinsen bei Fälligkeit bezahlt werden oder also Stückzins - beide Male handelt es sich doch um steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen! Hier https://www.boerse-stuttgart.de/de/marktundkurse/anlageprodukte/aktienanleihen/basiswissen/basiswissen.html steht unter Zinszahlung --> Am Zinstermin erhält der Käufer den vollen Zinsbetrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity März 4, 2013 Das muss man auch nicht verstehen, aber akzeptieren sollte man es (insbesondere, wenn man auf den Stükzinstrick aus ist). Vereinnahmte Stückzinsen zählen als Veräußerungsgewinne und sind verrechenbar (§ 20 Abs. 2 EStG). Vereinnahmte Kupons zählen als wiederkehrender Ertrag (o. s. ä.) und sind nicht verrechenbar (§ 20 Abs. 1 EStG). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious März 4, 2013 Das muss man auch nicht verstehen, aber akzeptieren sollte man es (insbesondere, wenn man auf den Stükzinstrick aus ist). Vereinnahmte Stückzinsen zählen als Veräußerungsgewinne und sind verrechenbar (§ 20 Abs. 2 EStG). Vereinnahmte Kupons zählen als wiederkehrender Ertrag (o. s. ä.) und sind nicht verrechenbar (§ 20 Abs. 1 EStG). danke für den Tipp - wo wäre ich ohne eure Ratschläge ich bin gedanklich auf Abwege geraten und habe bereits einkalkuliert, dass auch Zinsen und Dividenden verrechenbar sind, aber wenn die Stückzinsen beim Stückzinstrick(verkauf Aktienanleihe von Fälligkeit) als Veräußerungsgewinne zählen, dann ist das was anderes! Habe hier auch noch mal die Bestätigung gefunden, dass ich mit meiner Idee auf dem Holzweg bin --> http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36242.xhtml?currentModule=home Ihre per Verlustvortrag ins Jahr 2009 übernommenen oder erst im Jahr 2009 innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisierten Verluste aus privaten Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG a.F. (Altverluste) dürfen Sie mit neu entstandenen Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien, Anleihen, Fondsanteilen, Zertifikaten, Finanzinnovationen, vermieteten Immobilien, anderen Wirtschaftsgütern (wie z.B. Edelmetalle) und Gewinnen aus Termingeschäften ausgleichen (also mit den bisherigen Spekulationsgewinnen gemäß § 23 EStG a.F.). Nicht möglich ist eine Verrechnung von Altverlusten mit Zinsen und Dividenden, denn das war bis Ende 2008 auch nicht zulässig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sch0rschi März 9, 2013 Hallo, habe schon ein schlechtes Gewissen, weil ich immer nur Fragen stelle, aber wenn ich endlich mal den Durchblick habe, will ich mich später auch gerne mal durch Antworten und Hilfestellungen nützlich machen... Habe aktuell eine kleine Frage zu meinen steuerlichen Altverlusten: Habe in 2008 durch Verkäufe von Allianz-Aktien innerhalb der Jahresfrist einen Verlust von 1.164,- euro erlitten. Wegen dem Halbeinkünfteverfahren habe ich daher noch einen steuerlichen Verlustvortrag in Höhe von 582,- Euro, der zuletzt auf den 31.12.2011 gesondert vom Finanzamt festgestellt worden ist. In 2012 habe ich durch die Endfälligkeit von Bundesobligationen zum Nennwert einen Gewinn aus Kapitalerträgen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG i. H. v. 85,00 Euro laut Jahressteuerbescheinigung von der Deutschen Finanzagentur GmbH. Wenn ich also für 2012 meine Einkommensteuererklärung abgebe und in der Anlage KAP in Zeile 60 die Verrechnung von Altverlusten beantrage bleiben mir noch 497 Euro Verlustvortrag. Nun habe ich in 2013 ein paar Fonds (Neubestand seit 01.01.2009) verkauft und ein paar Tage später wieder zu einem anderen Kurs wieder gekauft. Laut den Verkaufsabrechnungen habe ich damit Kursgewinne in Höhe von EUR 419,65 erzielt. Somit bleiben nach meinen Berechnungen noch EUR 77,35 an Verlustvortrag vorhanden. Nun meine Fragen: 1.) Habe ich richtig gerechnet? Dass die Verluste damals aufgrund des HEV nur zu 50% berücksichtig wurden spielt keine Rolle? 2.) Ich habe noch genug Fonds im Neubestand, die ohne Ausgabeaufschlag sind und mit denen ich den Rest an Gewinnen realisieren kann. Wenn ich es steuerlich nicht zu kompliziert machen will bei der Veranlagung 2013, kann ich dann auch die Gewinne (ca. 180 Euro) aus meinem ishares Dax realisieren, oder würdet ihr mir raten, lieber einen weiteren Aktienfonds zu verkaufen, um den Rest des Verlustvortrages voll auszuschöpfen? Vielen Dank allen, die hier immer so super kompetent und freundlich alles erklären! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious März 10, 2013 · bearbeitet März 10, 2013 von precious 1.) Habe ich richtig gerechnet? Dass die Verluste damals aufgrund des HEV nur zu 50% berücksichtig wurden spielt keine Rolle? ja, du hast richtig gerechnet - die Altverluste hat das FA zu 50% bescheinigt. Die Neugewinne werden zu 100% annerkannt und gegengerechnet. 2.) Ich habe noch genug Fonds im Neubestand, die ohne Ausgabeaufschlag sind und mit denen ich den Rest an Gewinnen realisieren kann. Wenn ich es steuerlich nicht zu kompliziert machen will bei der Veranlagung 2013, kann ich dann auch die Gewinne (ca. 180 Euro) aus meinem ishares Dax realisieren, oder würdet ihr mir raten, lieber einen weiteren Aktienfonds zu verkaufen, um den Rest des Verlustvortrages voll auszuschöpfen? Ich verstehe nicht was du meinst mit "steuerlich kompliziert machen". Ob du durch den Verkauf eines Aktienfonds oder lieber einens ETF Kursgewinne vereinahmst macht doch keien Unterschied und macht die Sache auch nicht komplizierter. Ich würde alle Neubestände an Fonds wie ETF mit Kursgewinnen in diesem Jahr soweit verkaufen, bis alle Alterluste ausgeglichen sind. Die Fonds und ETF kannst du dann ja wieder zurückkaufen, wenn du weiterhin davon überzeugt bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sch0rschi März 11, 2013 · bearbeitet März 11, 2013 von Sch0rschi 1.) Habe ich richtig gerechnet? Dass die Verluste damals aufgrund des HEV nur zu 50% berücksichtig wurden spielt keine Rolle? ja, du hast richtig gerechnet - die Altverluste hat das FA zu 50% bescheinigt. Die Neugewinne werden zu 100% annerkannt und gegengerechnet. 2.) Ich habe noch genug Fonds im Neubestand, die ohne Ausgabeaufschlag sind und mit denen ich den Rest an Gewinnen realisieren kann. Wenn ich es steuerlich nicht zu kompliziert machen will bei der Veranlagung 2013, kann ich dann auch die Gewinne (ca. 180 Euro) aus meinem ishares Dax realisieren, oder würdet ihr mir raten, lieber einen weiteren Aktienfonds zu verkaufen, um den Rest des Verlustvortrages voll auszuschöpfen? Ich verstehe nicht was du meinst mit "steuerlich kompliziert machen". Ob du durch den Verkauf eines Aktienfonds oder lieber einens ETF Kursgewinne vereinahmst macht doch keien Unterschied und macht die Sache auch nicht komplizierter. Ich würde alle Neubestände an Fonds wie ETF mit Kursgewinnen in diesem Jahr soweit verkaufen, bis alle Alterluste ausgeglichen sind. Die Fonds und ETF kannst du dann ja wieder zurückkaufen, wenn du weiterhin davon überzeugt bist. Okay DANKE dir schon mal! Habe schon so Verkaufsabrechnungen erhalten, und die Fonds hatten noch nichtmal das Jahr 2012 abgeschlossen. Nun muss ich bei der Steuererklärung für 2013 schon für 3 Fonds die thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge, die ich immer brav versteuert hatte, zurück holen, und gleichzeitig die besitzzeitanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge, die mit einer geschätzten Ersatz-Bemessungsgrundlage angesetzt wurden, irgendwie wieder hinbiegen... Mir graut schon davor... Das meinte ich mit steuerlich kompliziert machen... Oder soll ich noch bis 01.05.2013 warten und danach verkaufen, wenn die steuerlichen Werte zum 31.12.2012 offen gelegt worden sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious März 12, 2013 Oder soll ich noch bis 01.05.2013 warten und danach verkaufen, wenn die steuerlichen Werte zum 31.12.2012 offen gelegt worden sind? die komplizierte Problematik mit den thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge kann ich aus der Ferne nicht nachvollziehen aber.... wenn du erreichen möchtest, dass die Veräußerungsgewinne zur Verrechnung der Altverluste berücksichtigt werden sollen, dann mußt du dringend noch im Kalenderjahr 2013 verkaufen bzw. die Kursgewinne realisieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sch0rschi März 12, 2013 Oder soll ich noch bis 01.05.2013 warten und danach verkaufen, wenn die steuerlichen Werte zum 31.12.2012 offen gelegt worden sind? die komplizierte Problematik mit den thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge kann ich aus der Ferne nicht nachvollziehen aber.... wenn du erreichen möchtest, dass die Veräußerungsgewinne zur Verrechnung der Altverluste berücksichtigt werden sollen, dann mußt du dringend noch im Kalenderjahr 2013 verkaufen bzw. die Kursgewinne realisieren. Ja danke, da hast du Recht ! Ich realisier dann diese Woche noch die Gewinne, und bis 2014 ist das für mich vllt. ja schon ein Kinderspiel mit der Anlage KAP Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jumpin53 März 14, 2013 Mich betrifft es selber nicht. Aber ich poste mal einen Link aus einer Sendung des DAF über die steuerliche Bewertung und Nutzung von Altverlusten aus den Jahren vor 2009. Vielleicht erklärt es dem einen oder anderen die Möglichkeiten etwas deutlicher http://www.daf.fm/video/altverluste-so-muessen-sie-2013-handeln-50161017.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 14, 2013 · bearbeitet März 14, 2013 von reckoner Hallo, Vielleicht erklärt es dem einen oder anderen die Möglichkeiten etwas deutlicherUm Gottes willen, was ist das denn für ein Film. Ich hab' jetzt mal bis ca. Minute 6 geschaut, da kam dann die Aussage, dass Zinsen, Dividenden (...) mit Altverlusten verrechenbar seien - da wurde es mir zu bund. Schon vorher wurde allerhand durcheinander geschmissen (warum ist etwa immer vom Freistellungsauftrag die Rede? - der hat mit den Altverlusten doch nur am Rande zu tun), teilweise hat sich der Steuerfachmann versprochen (seit wann betragen die FSA 601 und 1802?), dann wurde zur getrennten Veranlagung geraten (oder doch nicht? - zumindest hat es imho Herr Jünemann so verstanden) ... Ich würde sagen, der Fachmann war entweder überfordert und/oder das Thema für einen so kurzen Bericht zu komplex und zu individuell. Jedenfalls kann ich den Film absolut nicht weiterempfehlen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 15, 2013 Hallo, Vielleicht erklärt es dem einen oder anderen die Möglichkeiten etwas deutlicherUm Gottes willen, was ist das denn für ein Film. Ich hab' jetzt mal bis ca. Minute 6 geschaut, da kam dann die Aussage, dass Zinsen, Dividenden (...) mit Altverlusten verrechenbar seien - da wurde es mir zu bund. Schon vorher wurde allerhand durcheinander geschmissen (warum ist etwa immer vom Freistellungsauftrag die Rede? - der hat mit den Altverlusten doch nur am Rande zu tun), teilweise hat sich der Steuerfachmann versprochen (seit wann betragen die FSA 601 und 1802?), dann wurde zur getrennten Veranlagung geraten (oder doch nicht? - zumindest hat es imho Herr Jünemann so verstanden) ... Ich würde sagen, der Fachmann war entweder überfordert und/oder das Thema für einen so kurzen Bericht zu komplex und zu individuell. Jedenfalls kann ich den Film absolut nicht weiterempfehlen. Stefan Ich habe den Film ganz gesehen... Wo ist denn da ein Fachmann aufgetreten? ....Setzen, 6. P.S.: Mit dem Gefasel über Freistellungsaufträge wollte er die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung aufheben, das geht natürlich auch über getrennte Freistellungsaufträge vs. gemeinsamer Freistellungsauftrag, das war aber zugegeben auch schwer zu erkennen :) . Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 15, 2013 Hallo, P.S.: Mit dem Gefasel über Freistellungsaufträge wollte er die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung aufheben, das geht natürlich auch über getrennte Freistellungsaufträge vs. gemeinsamer Freistellungsauftrag, das war aber zugegeben auch schwer zu erkennenJa, hatte ich auch so verstanden. Aber der gute Herr Jünemann offenbar nicht, würde ich sagen (und bei ihm ist das auch kein Problem, nur zeigt es, wie das wahrscheinlich auch viele Zuschauer verstehen könnten). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BartS1975 März 25, 2013 · bearbeitet März 25, 2013 von BartS1975 Die Wertpapiere, die ich bevorzuge sind Aktienanleihen die ca. 3 Wochen vor Auslauf (Zahltag) sind und einen Kupon über 8 % p.a. ausweisen. 3 wochen für einen Depotübertrag ist ziemlich schnell, ich musste mal 6 Wochen warten. Verlass dich nicht zu sehr darauf, dass es beim zweiten mal wieder so schnell geht. 6 Wochen ist allerdings schon extrem lang - bei mir waren es bislang höchstens vier Wochen, meistens etwa drei, einmal sogar eine(!!!) Woche (ja, waren völlig verschiedene Institute). Mal eine andere Frage, da ich mir nicht den ganzen Thread durchlesen möchte: Ich war jetzt ein paar Jahre nicht hier, aber da es ja für Altverluste offenbar nach wie vor die 2013-Frist gibt, möchte ich die Stückzinsstrategie noch mal wahrnehmen. Nun war auf den letzten Seiten von einem Wertpapierübertrag die Rede - wo liegt der Vorteil, wenn man das Wertpapier überträgt? Dass man die Stückzinsstrategie nicht erst Ende des Jahres anwenden muss, sondern es jederzeit tun kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 25, 2013 3 wochen für einen Depotübertrag ist ziemlich schnell, ich musste mal 6 Wochen warten. Verlass dich nicht zu sehr darauf, dass es beim zweiten mal wieder so schnell geht. 6 Wochen ist allerdings schon extrem lang - bei mir waren es bislang höchstens vier Wochen, meistens etwa drei, einmal sogar eine(!!!) Woche (ja, waren völlig verschiedene Institute). Mal eine andere Frage, da ich mir nicht den ganzen Thread durchlesen möchte: Ich war jetzt ein paar Jahre nicht hier, aber da es ja für Altverluste offenbar nach wie vor die 2013-Frist gibt, möchte ich die Stückzinsstrategie noch mal wahrnehmen. Nun war auf den letzten Seiten von einem Wertpapierübertrag die Rede - wo liegt der Vorteil, wenn man das Wertpapier überträgt? Dass man die Stückzinsstrategie nicht erst Ende des Jahres anwenden muss, sondern es jederzeit tun kann? Mal eine andere Antwort: Ich möchte auch nicht ständig die gleiche Antwort posten.... Wenn man nur den Stückzinstrick bei einer Bank macht und keine weiteren Erträge dort erzielt, wird in der Steuerbescheinigung nur der Saldo aus gezahlten und erhaltenen Stückzinsen als Veräußerungsgewinn ausgewiesen (Annahme Kursveränderung Null) und steht für die Altverlustverrechnung zur Verfügung. Bei Übertrag zu einer anderen "sauberen" Bank wird dort ein Veräußerungsgewinn in Höhe der gesamten erhaltenen Stückzinsen ausgewiesen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BartS1975 März 25, 2013 Gut, dann weiß ich schon mal Bescheid. Danke. Kann/muss denn bei der Übertragung etwas beachtet werden (gegen Ende des Übertragungsformular sind ja einige Optionen ankreuzbar, etwa Übertragung von Verlusttöpfen)? Letzte Frage: Ist es problematisch, wenn bei einer der beiden Banken im selben Jahr Verluste angefallen sind, also würden die beispielsweise automatisch mit den Stückzinsen verrechnet (was ja kontraproduktiv wäre)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 25, 2013 Verlusttöpfe können bei der Übertragung einzelner Wertpapiere nicht übertragen werden, nur bei Depotkomplettübertragungen. Die bankinterne Verrechnung erfolgt immer sofort und kann damit deine Strategie kaput machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee März 25, 2013 Hallo Leute, ich hab das hier noch nicht wirklich verstanden...vielleicht könnt Ihr mir ja kurz auf die Sprünge helfen. Wie soll das mit dem Übertragen genau funktionieren? (Depotübertrag, oder Fonds, Aktienübertrag?) Beispiel: Angenommen ich habe 1000€ Verluste in meinem Verrechnungstopf bei dem Broker A eingetragen. Wie kann ich diese Verluste durch Euren "Trick" ausgleichen? DANKE für die Hilfe, auch wenn Ihr das vermutlich schon X-mal erklärt habt. Ich weiß es zu Schätzen. hugolee Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 25, 2013 Das ist schon oft genug beantwortet worden. Es geht um DEIN Geld und da bist du zu faul, ein paar Seiten in diesem Forum zu lesen? Wo leben wir denn? In der Vollkaskomentalität? Im Kindergarten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee März 25, 2013 Das ist schon oft genug beantwortet worden. Es geht um DEIN Geld und da bist du zu faul, ein paar Seiten in diesem Forum zu lesen? Wo leben wir denn? In der Vollkaskomentalität? Im Kindergarten? DANKE lieber Ramstein für die freundliche Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 25, 2013 · bearbeitet März 25, 2013 von reckoner Hallo hugolee, DANKE lieber Ramstein für die freundliche HilfeEr hat aber durchaus recht, es steht alles mehrmals und teilweise sehr ausführlich in diesem Thread. Die Grundlagen hat aber sparfux recht gut zusammengefasst (= Definition der Varianten 1 bis 3): LINK Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag